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unentschieden

Rechtsschutzversicherung vor / für eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Empfohlene Beiträge

Minas
Mich verwirrt aktuell die Aussage meines Maklers, dass er die RS vor Abschluss der BU für nicht so wichtig hält.

In Verbindung mit der Aussage deines Vermittlers aus dem anderen Thread verwundert mich diese Aussage nicht mehr.Allerdings möchte ich noch einmal betonen,dass aus meiner Sicht die ehrliche und vollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen dem Versicherer so gut wie jeden Raum nimmt,einen gestellten Leistungsantrag unberechtigt in die Länge zu ziehen.Denn der Versicherer muss die Verweigerung der Leistung auch genau begründen.

Ansonsten halte ich deine Vorgehensweise für richtig,wenn man genau diesen Fall absichern möchte:Einzelbaustein Privat-RS mit hoher SB,meinetwegen auch fallend.

Danke, ich möchte die Gesundheitsfragen definitiv ehrlich und vollständig beantworten.

Daher gehe ich auch davon, dass die Versicherung dann mindestens 1 Anfrage an den behandelten Arzt schicken wird.

 

Die Aussage des Maklers ist ein der "Komischen", die ich nicht nachvollziehen kann und bei mir eher auf Verwunderung stößt.

Denke jeder kann nachvollziehen, dass solche Punkte nicht gerade das Vertrauen stärken.

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Peter Wolnitza

Danke, ich möchte die Gesundheitsfragen definitiv ehrlich und vollständig beantworten.

 

Daher gehe ich auch davon, dass die Versicherung dann mindestens 1 Anfrage an den behandelten Arzt schicken wird.

 

Sorry, das ist definitiv der falsche Weg - damit meine ich natürlich nur den zweiten Satz!!

Besser ist es - um die Arztnachfrage durch den Versicherer zu vermeiden, bereits im Rahmen einer Risikovoranfrage alle relevanten Unterlagen zusammen zu stellen, so dass der Versicherer entscheiden und quotieren kann.

Wenn er das nicht kann: Soll er mir sagen, was er noch haben will, ich beschaffe es ihm dann!

 

Begründung:

Die Fragen im Antragsformular bzw. in den weiteren Fragebögen, die bei mir über den Schreibtisch gehen, sind zeitlich limitiert (d.h. es werden z.B. nur die letzten 5 Jahre abgefragt) - die Fragebögen dagegen , mit denen die Versicherer direkt an den Arzt heran treten sind in der Regel unbefristet - da taucht manch blöde, alte Geschichte wieder auf - die zwar ohne Bedeutung sein kann, aber die Entscheidung des Risikoprüfers unter Umständen mit in die falsche Richtung beeinflusst, oder neue Fragen aufwirft.

Es geht dabei nicht darum, irgendetwas nicht angeben oder verschweigen zu wollen - es geht darum, wer wem welche Informationen gibt, von denen Sie als Kunde evtl. gar nichts wissen!

 

Zum Thema Rechtsschutz:

Nice to have - mehr nicht. Investieren Sie lieber die Zeit darin, einen wirklich guten BU Versicherer mit sauberen, möglichst klar formulierten Bedingungen zu finden, als sich auf solchen Nebenkriegsschauplätzen auszutoben.

Wenn der Versicherer schrottige Bedingungen hat, hilft Ihnen die beste RS auch nicht weiter.

 

Viel Erfolg. thumbsup.gif

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andy

Nice to have - mehr nicht. Investieren Sie lieber die Zeit darin, einen wirklich guten BU Versicherer mit sauberen, möglichst klar formulierten Bedingungen zu finden, als sich auf solchen Nebenkriegsschauplätzen auszutoben.

Wenn der Versicherer schrottige Bedingungen hat, hilft Ihnen die beste RS auch nicht weiter.

Wie geht man dabei am Besten vor? Wie kann ich aus den Unmengen an Versicherungungen und Tarifen, zumindest im ersten Schritt, Anbieter und Tarife ausschließen. Ich stelle mir dies sehr schwierig und aufwändig vor...

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Minas

Danke, ich möchte die Gesundheitsfragen definitiv ehrlich und vollständig beantworten.

 

Daher gehe ich auch davon, dass die Versicherung dann mindestens 1 Anfrage an den behandelten Arzt schicken wird.

 

Sorry, das ist definitiv der falsche Weg - damit meine ich natürlich nur den zweiten Satz!!

Besser ist es - um die Arztnachfrage durch den Versicherer zu vermeiden, bereits im Rahmen einer Risikovoranfrage alle relevanten Unterlagen zusammen zu stellen, so dass der Versicherer entscheiden und quotieren kann.

Wenn er das nicht kann: Soll er mir sagen, was er noch haben will, ich beschaffe es ihm dann!

 

Begründung:

Die Fragen im Antragsformular bzw. in den weiteren Fragebögen, die bei mir über den Schreibtisch gehen, sind zeitlich limitiert (d.h. es werden z.B. nur die letzten 5 Jahre abgefragt) - die Fragebögen dagegen , mit denen die Versicherer direkt an den Arzt heran treten sind in der Regel unbefristet - da taucht manch blöde, alte Geschichte wieder auf - die zwar ohne Bedeutung sein kann, aber die Entscheidung des Risikoprüfers unter Umständen mit in die falsche Richtung beeinflusst, oder neue Fragen aufwirft.

 

Es geht dabei nicht darum, irgendetwas nicht angeben oder verschweigen zu wollen - es geht darum, wer wem welche Informationen gibt, von denen Sie als Kunde evtl. gar nichts wissen!

 

Zum Thema Rechtsschutz:

Nice to have - mehr nicht. Investieren Sie lieber die Zeit darin, einen wirklich guten BU Versicherer mit sauberen, möglichst klar formulierten Bedingungen zu finden, als sich auf solchen Nebenkriegsschauplätzen auszutoben.

Wenn der Versicherer schrottige Bedingungen hat, hilft Ihnen die beste RS auch nicht weiter.

 

Viel Erfolg. thumbsup.gif

DANKE!

Was fällt unter alle relevanten Unterlagen?

Von der Krankenkasse habe ich bisher eine Übersicht der Arztbesuchen, AU-Zeiten der letzten Jahre. Da steht natürlich fast nicht zu Untersuchungen drauf.

Ein negativer Allergietest ist z.B. gar nicht gelistet. Da bräuchte ich dann vom Arzt eine Liste der getesten "Wirkstoffe"?

Ich will und werde ja kaum Kopien der Arztkrankenakte zur Versicherungs schicken

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Minas

Vielleicht hilft es ja ein wenig als erster Überblick:

 

3881 4 Dimensionen der BU (2011-09) .pdf

 

ACD0812_BU.pdf

Netter Überblick aus Maklersicht.

 

Dem Swiss Life Dokument nach ist die Versicherung die "Beste". Ich denke die Experten im Forum kennen auch hier Punkte, die nicht so gut geregelt aber im Vergleich nicht gelistet sind.

Zur Swiss Life habe ich noch einen Vergleich zur Alten Leipziger von "Einzelkriterien" im MORGEN & MORGEN Ranking vom Makler bekommen.

Aufgefallen ist mir als Laie der Unterschied bei der Nachversicherung, die bei der Swiss Life nur bis 20 Jahre vor Vertragsende (maximal 47 Jahre) möglich ist

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CHX

Netter Überblick aus Maklersicht.

 

Sicherlich, daher auch nur als erster Überblick. Wenn ich richtig informiert bin, existieren derzeit nur 3 oder 4 Tarife auf dem Markt, die wirklich empfehlenswert sein sollen.

Das Thema BU ist auch zu spezifisch und zu individuell, so dass auf jeden Fall ein spezialisierter Makler oder Berater aufgesucht werden sollte.

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Matthew Pryor
Ich denke die Experten im Forum kennen auch hier Punkte, die nicht so gut geregelt aber im Vergleich nicht gelistet sind.

Ich möchte es anders formulieren:Prinzipiell ist es möglich,eine ellenlange Liste mit Kriterien aufzustellen,die mehr oder minder relevant sein können.Lassen wir es z.B. 50 verschiedene Punkte sind.Das Ganze schimpfen wir dann Analyseprogramm.Kein am Markt verfügbarer Tarif wird alle diese Kriterien erfüllen,er wäre schlicht und ergreifend unbezahlbar und würde zum Missbrauch förmlich einladen.

Dazu kommen noch weitere Merkmale,die ein Vermittler m.M.n. nach bei der Auswahl eines geeigneten Tarifes berücksichtigen muss,unter Anderem die Überschusssituation des Versicherers und den Unterschied zwischen Brutto- und Nettoprämie.

Was nützt dem Verbraucher ein ausufernder Bedingungswerk und ein auf den ersten Blick attraktiver Zahlbeitrag,wenn er sich dieser Problematik nicht bewusst ist und der Beitrag über kurz oder lang nicht mehr bezahlbar ist?

Wenn ich richtig informiert bin, existieren derzeit nur 3 oder 4 Tarife auf dem Markt, die wirklich empfehlenswert sein sollen.

Die These halte ich für gewagt.Empfehlenswert für wen?Und warum?

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Gast241102
· bearbeitet von Bruce89

Ich benutze diesen Thread jetzt einfach mal, da meine Frage ziemlich ähnlich ist. (Ich hoffe, das ist kein Problem ;) )

 

Ich interessiere mich dafür, demnächst eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Ob Privat oder mit allen Bausteinen, weiß ich noch nicht, da ich über die Gewerkschaft und dem ADAC Plus/ KFZ Versicherung hier zusätzlich abgesichert bin, da muss ich noch vergleichen, was besser ist.

 

Allerdings habe ich schon andere Versicherungen abgeschlossen und somit ist mir ein "davor" abschließen nicht mehr möglich. Nur zur Kontrolle, ob ich es auch richtig verstanden habe. Vorsatz wäre, natürlich, sowieso nicht abgesichert, aber da die Versicherungen vor der Rechtsschutz abgeschlossen wurden, wäre ein Verletzung der Anzeigepflicht oder ein Fehler beim Ausfüllen nicht abgesichert.

Wobei ich mich frage. Hier wurde davon gesprochen, dass der Vorwurf rechtens sein muss. Ich z.B. habe alle Anträge mehrfach kontrolliert und bin der Meinung, dass ich alles richtig ausgefüllt habe. Hätte ich im Falle der Fälle also einen Schutz, weil ich der Meinung bin, dass der Vorwurf nicht rechtens ist - sowas muss ja erstmal bewiesen werden. Im Strafverfahren nennt man dies auch Unschuldsvermutung.

Für alle Dinge, die danach eintreten besteht Schutz? Wenn ein Gutachten nicht akzeptiert werden würde oder ähnliches?

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Matthew Pryor
Hier wurde davon gesprochen, dass der Vorwurf rechtens sein muss. Ich z.B. habe alle Anträge mehrfach kontrolliert und bin der Meinung, dass ich alles richtig ausgefüllt habe.

Natürlich muss der Vorwurf,der zur Leistungsfreiheit führt,vom Versicherer detailliert dargelegt und begründet werden.Mit Verlaub:Ob du alles "richtig" ausgefüllt hast,wirst du merken,wenn du einen Leistungsantrag stellst und der Versicherer die zur Leistungsprüfung erforderlichen Unterlagen erhalten hat.

Für alle Dinge, die danach eintreten besteht Schutz? Wenn ein Gutachten nicht akzeptiert werden würde oder ähnliches?

Ich will es so formulieren:Gegen eine Ablehnung,die sich z.B. auf darauf stützt,dass lt. Gutachten des Versicherers der VN "nur" zu 49% berufsunfähig ist,sollte man mit einer geeigneten RS-Versicherung vorgehen können.

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Gast241102

Danke für deine Einschätzung. Naja, ich habe diese Versicherungen ja nicht alleine abgeschlossen. Nach der Beratung und der Auswahl der richtigen Versicherung für mich, habe ich mit meinen Makler zusammen die Formulare ausgefüllt und vor der Unterschrift nochmals kontrolliert - ach und das Beratungsprotokoll habe ich auch noch.

 

 

Ich will ja niemanden etwas unterstellen, aber nur weil die Versicherung etwas detailreich und ausführlich darlegt, muss es ja nicht zutreffen und hier müsste die RS eigentlich eingreifen. Sofern aber, und ich denke dies hast du gemeint, Beweise vorliegen, ist die Sache klar - für beide Versicherungen.

Gut, der zweite Punkt wäre dann ja klar.

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CHX
Wenn ich richtig informiert bin, existieren derzeit nur 3 oder 4 Tarife auf dem Markt, die wirklich empfehlenswert sein sollen.

Die These halte ich für gewagt.Empfehlenswert für wen?Und warum?

 

Wie gesagt: wenn ich richtig informiert bin...

 

Meine, dieses Statement mal hier im Forum von einem BU-Versicherungsspezi gelesen zu haben.

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Matthew Pryor
Ich will ja niemanden etwas unterstellen, aber nur weil die Versicherung etwas detailreich und ausführlich darlegt, muss es ja nicht zutreffen und hier müsste die RS eigentlich eingreifen.

Der Versicherer wird dann eingreifen,wenn er es lt. seiner vertraglichen Zusage muss.Und das muss er in diesem Fall dann,wenn du als VN oder ein anderer (→sprich in diesem Fall der Versicherer) einen Verstoß gegen Rechtspflichten begangen hat.Verweigert der Versicherer die Leistung und begründet das nachvollziehbar und rechtlich einwandfrei,wird der RS-Versicherer dir keine Deckung gewähren,eben weil kein Verstoß vorliegt.

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Gast241102

Danke für die Erklärung und entschuldige bitte, ich stand einfach auf dem Schlauch, da ich mich mit der RS (ich bin ehrlich) noch fast gar nicht auseinandergesetzt habe.

 

Also würde am Ende eine Erstberatung beim Anwalt oder bei der RS Anwaltshotline Klärung schaffen.

 

 

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Matthew Pryor
Also würde am Ende eine Erstberatung beim Anwalt oder bei der RS Anwaltshotline Klärung schaffen.

Das wäre in der Tat ein möglicher Weg.Aber auch hier sollte man im Fall der Erstauskunft durch den RS-Versicherer nicht zwingend auf die Auskunft vertrauen.Eine ausführliche schriftliche Darstellung der Fakten mit einer Bitte um eine Einschätzung,ob eine Deckungszusage gegeben wird,ist meist der bessere und zielführendere Weg.Für die Formulierung kann man dann natürlich einen in der Materie versierten Anwalt respektive Versicherungsberater hinzuziehen.

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tyr

Wie seht ihr das Thema BU-Leistungsfall ohne RSV in der Praxis? Ich kenne leider niemanden persönlich, der Leistungen aus einer BU erhält. In diesem Blog ist nun zu sehen, wie lange BU-Leistungsfälle im Einzelfall bearbeitet werden können, bis es zur Leistung kam:

http://www.helberg.info/blog/2012/02/so-klappt-es-rente-bei-berufsunfaehigkeit-kommt/

 

1 Fall ca. 2 Jahre bei der HDI

1 Fall ca. 1 Jahr und ein Quartal beim VWB

1 Fall fast 3 Jahre bei der AL

1 Fall über 3,5 Jahre bei der AM

 

Wie soll man diese langen Zeiten im BU-Fall überstehen? Zumal man ggf. noch Anwalts- und Verfahrenskosten tragen muss, wenn man keine RSV hat. Und wenn keine Stundung der BU-Beiträge bis zur Entscheidung vereinbart wurde darf man die BU-Beiträge in der Zwischenzeit noch weiterzahlen.

 

Wie seht ihr das? Wie sind eure Erfahrungen aus Leistungsfällen?

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Matthew Pryor

Aus dem Beitrag geht nicht hervor,dass die Prüfung bzw. die Bearbeitung des Leistungsantrages derart lange gedauert hätte.Es wäre gleichsam möglich,dass der oder die Versicherten die Ablehnung des Versicherers erst einmal hingenommen haben und der Vermittler bei späterer Sichtung der Unterlagen eine andere Entscheidung bewirkt hat.Das macht die Sache für den Versicherungsnehmer nicht angenehmer,keine Frage.

Interessant wären die Gründe für die jeweilige Ablehnung.Ein eindeutiges Indiz für eine Rechtsschutzversicherung mag ich aus dem Blogbeitrag aber nicht ableiten.

Eine RS für den privaten Bereich gibt ein Stück gefühlte Sicherheit,falls es im Leistungsfall zu Schwierigkeiten mit dem Versicherer kommt.Man muss dann aber auch sehen,dass mitunter die beste Rechtsschutzversicherung nichts bringt,weil der Versicherer die Leistung zurecht nicht erbringt und/oder einstellt.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Es geht aus dem ersten Kommentar des Kollegen genau hervor, wie diese Zeiträume zu Stande kamen. Es heißt eben genau nicht, dass ab diesem Zeitpunkt alles "klar" war und kein Geld mehr geflossen ist.

 

Eine Rechtsschutzversicherung ändert an diesen Umständen rein gar nichts und hilft auch keinster Art und Weise in den vorgestellten Fällen weiter.

 

Auswirkungen hat einzig und allein das Bedingungswerk. Um mal die Brücke zu schlagen zur Europa BUZ, die wir gerade in BVB09s thread hatten. In den Bedingungen der BUZ fehlt "Leistungen stets rückwirkend". Heißt im Klartext, der Versicherer leistet nicht ohne wenn und aber vom Entstehungszeitpunkt / eigentlichem Beginn der BU an.

 

Die Wahl des richtigen Bedingungswerks bestimmt quasi automatisch die Leistungswahrscheinlichkeit des gewählten Tarifs ...

 

Der Fallstrick liegt im Bedingungswerk, nicht bei Versicherern die irgendwas verschleppen, was man dann einklagen müsste.

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