unentschieden Juni 8, 2011 Hallo, was meint ihr, macht der Abschluß einer Rechtsschutzversicherung (rechtzeitig) vor dem Abschluß einer BU Sinn? Ich überlege mir, ob ich nicht einen günstigen Privatrechtsschutz, den man so ab 50-60 im Jahr erhält, aus folgendem Grund zuzulegen: Im Falle einer BU geht es um einen enormen Streitwert, folglich sind die Prozesskosten (evtl über mehrere Instanzen) sehr hoch und können gerade wenn man kein Gehalt mehr hat wohl kaum noch gestemmt werden. Nachdem Versicherer gerade bei BU scheinbar regelmäßig klagen, denke ich mir, dass es vielleicht sinnvoll wäre, hier vom Rechtsschutz Gebrauch machen zu können. Was meint ihr? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schinzilord Juni 8, 2011 Wir haben es so gemacht. Aber unbedingt davor die RS abschließen. Und wenn man auf Verkehrsrechtschutz verzichtet, ist sie gleich nochmal bisserl günstiger. Arbeitsrechtschutz ist meist nicht so teuer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid Juni 8, 2011 Macht Sinn. Wenn nur dieser mögliche Fall abgesichert werden soll, kann man auch eine relativ hohe SB vereinbaren, über Anhaltspunkte den Preis betreffend verfügst Du ja bereits. Du solltest nur schauen, dass im Vertragsrecht, das ja zum Baustein privat gehört, Streitigkeiten aus dem Bereich Lebensversicherung nicht ausgeschlossen sind. Wäre in Deinem FAll kontraproduktiv . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
unentschieden Juni 11, 2011 @swingkid: danke, war mir nicht bewußt, dass es solche Ausschlüsse auch gibt. Mein Plan ist eine Kombination aus euren beiden Antworten: RS nur für Privat mit möglichst hoher SB. Bin ja nicht streitsüchtig. Leider schränkt sich meine Auswahl auf einen einzigen Versicherer ein, der im Netz oft zerrissen wird - Arag Ich möchte nämlich noch Verwaltungsrecht dabei haben (Uni) und als Fußgänger/Radfahrer im Verkehr abgesichert sein.... das bieten nur die - und verzichten auch noch auf die Wartezeit. Fast schon etwas verdächtig, was die alles bieten. Hat jemand zufällig Erfahrung mit denen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Juni 11, 2011 · bearbeitet Juni 16, 2011 von GlobalGrowth Hallo, was meint ihr, macht der Abschluß einer Rechtsschutzversicherung (rechtzeitig) vor dem Abschluß einer BU Sinn? mhh, ich möchte hier zu Bedenken geben, dass du auf diese Weise nach der Logik immer beim selben Versicherer bleiben müsstest. Was machst du, wenn die Beiträge exorbitant steigen würden? (in der Rechtschutz?) Aus diesem Grunde gibt es unter den meisten Versicherern die Regelung, dass nach 3 Jahren nach einem Vertragswechsel der neue Versicherer auch für die noch nicht eingetretenen "Schadensfälle" des Vorversicherers haftet. Macht ja auch Sinn und in guten Rechtschutzversicherungen gilt zudem die Folgeereignistheorie (unabhängig vom oben genannten Sachverhalt): Entscheidend ist also in der BU nicht das Antragsdatum, sondern ob zum gegenwärtigen Zeitpunkt, bereits eine Rechtschutz bestand. In der Zwischenzeit kannste auch 3x gewechselt sein! Beispiel Abschluss 2011 RS A --> Abschluss BU 2012 --> 2013 Wechsel RS A --> B 2020 Verkehrsunfall mit BU Folgen --> Versicherer lehnt Leistung wegen arglistischer Täuschung ab --> der Schaden ist mit Ablehnung des Versicherers realisiert, Rechtschutz aus 2013 leistet (wenn private Versicherungsverträge im Vertragsrecht mitversichert sind) Nach meiner Rechtsauffassung müsste es so sein... meines Wissens wird dir das der Rechtschutzversicherer auch so bestätigen. Viele Grüße David Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
unentschieden Juni 11, 2011 @GlobalGrowth: Also das, was ich bisher zu diesem Thema gelesen habe, widerspricht so ziemlich allem, was du sagst Ich schilder dir mal kurz meinen Kenntnisstand: 1. Die Kausalereignistheorie gilt sowieso nur bei Schadensersatzforderungen - viele / die meisten bieten auch Folgeereignistheorie an (das meintest du glaube ich mit Schadensereignistheorie). Das gilt aber sowieso nicht für BU, da es diese Folgeereignistheorie nur bei Schadensersatzforderungen gibt. 2. So wie ich es gelesen habe, ist das wichtigste, dass man einen lückenlosen RS hat. Also wenn ich jetzt z.B. vor dem Antrag eine RS abschließe und die nach 1 Jahr wechsel, zahlt die erste RSV noch 3 Jahre danach, falls es zu einem Rechtsstreit bei der BU kommen sollte. Danach zahlt dann entweder die neue Versicherung oder die alte - jedenfalls eine von beiden - solange man die ganze Zeit eine RSV hatte (ohne einen Tag Pause). Ob jetzt immer der Versicherer zahlt, in dessen Zeitraum man den Antrag gestellt hat oder irgendwann auch die aktuellen, hab ich nicht so recht rausgefunden bisher. Was du meinst - dass die RSV nur vor der Anfechtung geschlossen werden müsste, ist m.E. nur dann richtig, wenn es bei der Anfechtung bsp. um die Anfechtung der BU geht. Meistens geht es aber um den Vertrag, insb. wird ja gerne mit falschen oder weggelassenen Angaben bei den Gesundheitsfragen, Hobbies etc. argumentiert. Diese Angaben macht man schon im Antrag - bzw. evtl schon vor dem Antrag beim Vermittler (dessen Falschberatung ja evtl auch etwas mit der Sache zu tun haben könnte).Damit braucht man dann schon vor dem ersten Besuch beim Vermittler eine RSV. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Juni 11, 2011 · bearbeitet Juni 16, 2011 von GlobalGrowth @GlobalGrowth: Also das, was ich bisher zu diesem Thema gelesen habe, widerspricht so ziemlich allem, was du sagst das hat ja erstmal nichts zu heißen Leider steht im Netz und vorallem in Foren sehr viel Falsches. Ich schüttel öfters den Kopf, man schafft es gar nicht so schnell aufzuklären, wie sich Falschinformationen festsetzen. Diese "Halbwahrheiten" ziehen sich dann durch das Netz und führen zu falschen Entscheidungen. Aber selbst Verbrauchermagazine sind da nicht besser, da wünscht man sich manchmal wirklich kompetente Schreiberlinge --> allerdings würde man dann weniger Schlagzeilen finden... Ich beschreibe es mal genauer, hinaus wollte ich nicht auf die Kausalereignistheorie, sondern auf die Folgeereignistheorie! Zum besseren Verständnis der Folgeereignistheorie: "Bei der Folgeereignistheorie wird im Schadenersatzrechtsschutz auf den Zeitpunkt abgestellt, an dem das Ereignis erstmals seine Folge entfaltet. Beispiel: Der Arzt verordnet ein falsches Medikament, so ist das Folgeereignis die nach der Einnahme des Medikaments erfolgte Gesundheitsstörung" --> damit ist das oben Genannte nachvollziehbar? (Folgeereignistheorie hat mit der BU Sache aber weniger zu tun, da diese bei Schadensersatzforderungen interessant ist) Hier greift m.E. der Sachverhalt, wie in Beitrag 5 dargelegt) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
unentschieden Juni 14, 2011 Leider steht im Netz und vorallem in Foren sehr viel Falsches. ...schrieb er im wertpapier-forum Also ich hatte dich offensichtlich schon richtig verstanden, dass du die Folgeereignistheorie meinst. Deren Bedeutung ist mir soweit auch klar, aber sie gilt ja nach wie vor nur bei Schadensersatzforderungen. Darunter fallen m.W. Versicherungsverträge (-> Vertragsrechtsschutz) sowieso nicht. Soll heißen, man braucht schon vor dem Abschluß (und dann ständig) eine RSV. Richtig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Juni 16, 2011 · bearbeitet Juni 16, 2011 von GlobalGrowth Die Folgeereignistheorie hab ich unabhängig von deiner eigentlich Frage erläutert. In meinem ersten Statement hatte ich schonmal die 3 Jahre um mich geworfen! Was die RS vor der BU angeht, hilft eigentlich immer ein Blick ins Bedingungswerk: Beispiel: Versicherungsschutz wird dennoch gewährt( auch Vertragsrecht) wenn: "eine Willenserklärung oder Rechtshandlung, die vor Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommen wurde, in die Vertragslaufzeit eines Vorversicherers fällt und der Verstoß gem. [...]erst während der Vertragslaufzeit des Versicherungsvertrages eintritt; allerdings nur dann, wenn bezüglich des betroffenen Risikos lückenloser Versicherungsschutz besteht; [...] der Versicherungsfall in die Vertragslaufzeit eines Vorversicherers fällt und der Anspruch auf Rechtsschutz später als drei Jahre nach Ende der Vertragslaufzeit eines Vorversicherers gegenüber der [...] geltend gemacht wird; allerdings nur dann, wenn bezüglich des betroffenen Risikos lückenloser Versicherungsschutz besteht [...]" Gruß David ps. damit es weiter oben nicht zu Missverständnissen kommt, ändere ich mal ein paar Worte Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Juni 16, 2011 man braucht schon vor dem Abschluß (und dann ständig) eine RSV. Richtig? kurz gesagt: Richtig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Juni 16, 2011 man braucht schon vor dem Abschluß (und dann ständig) eine RSV. Richtig? kurz gesagt: Richtig Da ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung und meine Rechtsschutzversicherung beim selben Versicherer habe und die RSV später abgeschlossen haben, würde der Versicherer im Fall der Fälle nicht zahlen? Kann der Versicherer es an einen anderen Versicherer abgeben? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Juni 16, 2011 · bearbeitet Juni 16, 2011 von GlobalGrowth nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand (RS ist nun nicht wirklich mein Spezialgebiet *fg): soweit vor der BU nicht noch eine andere RS bestand, bist du im Vertragsrecht nicht versichert, im Schadenersatz-RS u.U. schon! Was meinst du, ob es der Versicherer an einen anderen Versicherer abgeben kann? Wenn es sich auf den "Schadensfall im eigenen Haus des Versicherers" bezieht, wird dieser generell im Leistungsfall ausgelagert. Da brauchste dir weniger Sorgen machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Juni 16, 2011 · bearbeitet Juni 16, 2011 von GlobalGrowth Aber aufpassen, der hier genannte Sachverhalt (Vertragsrecht) bezieht sich auf strittige Fragen die beispielsweise bei der Antragsstellung der BU passierten (vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung). Mein Rechtsverständnis sagt mir: wenn du jetzt BU wirst und der Versicherer die Leistung nicht in dem Maß zahlt, wie vorgesehen beispielsweise %-uale Anerkenntnis der Beeinträchtigung deinen Beruf auszuüben, leistet die RS wiederum. Hintergrund: Schadenereignis trat erst während der Laufzeit der bestehenden Rechtschutz ein. Genauer: RS leistet von dem Zeitpunkt an, in dem der Versicherungsnehmer oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen hat oder begangen haben soll. -->Leistungsursprung: Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht [...] für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten Hoffe, das hat dir weitergeholfen? Ich muss wieder auf Arbeit, salü David Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Juni 16, 2011 soweit vor der BU nicht noch eine andere RS bestand, bist du im Vertragsrecht nicht versichert, im Schadenersatz-RS u.U. schon! Was meinst du, ob es der Versicherer an einen anderen Versicherer abgeben kann? Wenn es sich auf den "Schadensfall im eigenen Haus des Versicherers" bezieht, wird dieser generell im Leistungsfall ausgelagert. Da brauchste dir weniger Sorgen machen. Aber aufpassen, der hier genannte Sachverhalt (Vertragsrecht) bezieht sich auf strittige Fragen die beispielsweise bei der Antragsstellung der BU passierten (vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung). Mein Rechtsverständnis sagt mir: wenn du jetzt BU wirst und der Versicherer die Leistung nicht in dem Maß zahlt, wie vorgesehen beispielsweise %-uale Anerkenntnis der Beeinträchtigung deinen Beruf auszuüben, leistet die RS wiederum. Hintergrund: Schadenereignis trat erst während der Laufzeit der bestehenden Rechtschutz ein. Hoffe, das hat dir weitergeholfen? Ja hat mir sehr geholfen. Das man nach Vertragsrecht und Schadenersatz-RS in dem Fall unterscheidet, war mir vorher weniger klar. D.h. im Vertragsrecht einer RSV geht es um eventuelle Falschangaben die man beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gemacht hat, wo man wenn man die RSV vor dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung schon abgeschlossen hat, auch im Vertragsrecht versichert ist. RSV danach abgeschlossen folglich nicht im Vertragsrecht versichert. D.h. im Strafrecht ist man, egal wann die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde, versichert. Aber! Wie sieht es mit der Wartezeit bei der RSV aus wenn man gerade da berufsunfähig wird? Viele Grüße Gerald Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
unentschieden Juni 17, 2011 Erstmal danke @GlobalGrowth für das aufschlußreiche zitieren der Bedingungen (auch wenn du wie Herr Guttenberg die Quellenangabe vergessen hast ). Gut, das mal schwarz auf weiß lesen zu können. @Gerald: soweit ich es verstehe, spielt Schadensersatz-Rechtsschutz hier gar keine Rolle, da du ja keinen Schaden durch den Versicherer erleidest. Es geht nur darum, dass er seinen Vertrag erfüllt. Entscheidend ist, mit was (und damit welchem Zeitpunkt) der Versicherer vor Gericht argumentiert. Meistens geht es ja gerade um die Angaben bei Vertragsschluß, d.h. in dem Fall nützt nur eine RSV, die VOR Vertragsschluß abgeschlossen wurde. Geht es aber nur darum, ob du berufsunfähig bist oder nicht, wird die RSV ausreichen, die du vor der Berufsunfähgikeit abgeschlossen hast. Übrigens könnte es in dem Zusammenhang auch sein, dass man vom Versicherungsberater /-makler / -vermittler /-drücker falsch beraten wurde, in dem Fall wäre es vermutlich am besten, man hätte die RSV noch vor der ersten Beratungsstunde abgeschlossen. Wobei es sich hier evtl. dann um Schadensersatz handeln könnte (und damit die Folgeereignistheorie greifen könnte) - weiß ich als Laie leider nicht. Die Wartezeit muss man betrachten als sei man in dieser Zeit noch nicht versichert. Wenn du also 1 Tag vor Ende der Wartezeit den Vertrag unterschreibst, wirst du in 30 Jahren,wenn der Versicherer behauptet, du hättest falsche Angaben gemacht, keinen RS haben! Oder du bist schon versichert, schließt dann eine RSV ab und 1 Woche später wirst du berufsunfähig, dann zahlt die RSV im Zusammenhang mit der BU gar nichts. Aber es gibt auch (wenige) Anbieter, die im Vertragsrecht RS ohne Wartezeit anbieten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SkyWalker August 25, 2013 Ich grabe diesen alten Faden mal aus weil ich vor einem kleinen Problem stehe. Ich habe seit knapp 2 Jahren eine BU Versicherung bei der Nürnberger, die wie es scheint, eine Versicherung ist welche gerne mal die Zahlung im Falle einer BU verweigert (keine Veröffentlichen Prozessquoten etc.) Jetzt würde ich, für den Fall das es zu einem Prozess kommt, eine RS Versicherung abschließen, welche auch Vertragsrecht mit umfasst. Gut gefallen hat mit das Angebot der KAB (Zurich). Die Bedingungen anbei. Jetzt stand oben das die RS Versicherung die Kosten für einen Prozess in diesem Fall nicht übernehmen würde, da Abschluss BU vor Abschluss RS Versicherung. Gibt es Möglichkeiten sich trotzdem für diesen Fall abzusichern oder habe ich einfach Pech gehabt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor August 26, 2013 Es wird entscheidend sein,warum der Versicherer die Leistung verweigert.Wirft der Versicherer dir (berechtigt und nachwiesbar) eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vor,ist der Rechtschutzversicherer leistungsfrei.Und zwar auch dann,wenn sich die Ablehnung des Leistungsfalles,die innerhalb der Laufzeit des RS-Vertrages (versichertes Ereignis) eintritt,auf die Verletzung vvA (nicht versichertes Ereignis) stützt. "Einfach mal so" oder unbegründet kann die Nürnberger die Leistung ja nicht verweigern,hier sollte,auch bei evtl. Streitigkeiten um die magische 50%-Marke,eine Deckungszusage des Rechtschutzversicherers zu bekommen sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SkyWalker August 26, 2013 Es wird entscheidend sein,warum der Versicherer die Leistung verweigert.Wirft der Versicherer dir (berechtigt und nachwiesbar) eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vor,ist der Rechtschutzversicherer leistungsfrei.Und zwar auch dann,wenn sich die Ablehnung des Leistungsfalles,die innerhalb der Laufzeit des RS-Vertrages (versichertes Ereignis) eintritt,auf die Verletzung vvA (nicht versichertes Ereignis) stützt. "Einfach mal so" oder unbegründet kann die Nürnberger die Leistung ja nicht verweigern,hier sollte,auch bei evtl. Streitigkeiten um die magische 50%-Marke,eine Deckungszusage des Rechtschutzversicherers zu bekommen sein. Danke für die Rückmeldung. Ich gehe nicht davon aus das ich bewusst Angaben habe unter den Tisch fallen lassen, im Falle von Streitigkeiten um die 50% Marke wären also eine Leistung der RS im Normalfall gewährleistet. Kann ich deiner Äußerung entnehmen das du eine RS Versicherung bei BU Verträgen anrätst? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor August 26, 2013 Kann ich deiner Äußerung entnehmen das du eine RS Versicherung bei BU Verträgen anrätst? Ja.Falls die RS nur für diesen Zweck als sinnvoll erachtet wird,bietet es sich ja an,nur den Baustein Privat-RS mit einer möglichst hohen SB abzuschließen.So lässt sich mit einem vergleichsweise geringen Aufwand das Prozesskostenrisiko deutlich senken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Minas September 2, 2013 Ich stelle meine Frage mal hier statt nebenan, da es vom Thema sehr gut passt. Der Abschluss einer SBU steht kurz bevor. Das Thema Rechtsschutz hatte ich bisher nicht wirklich auf dem Schirm, würde es aber jetzt gerne absichern. Vor allem auch Streitigkeiten um die Angaben bei Vertragsabschluss. Bei einer RS mit Wartezeit muss ich wenn ich das richtig sehe, mit der SBU noch mindestens 3 Monate mit dem Abschluss warten? Bei einer RS ohne Wartezeit im Block Privat-RS wäre es wohl nur 1 Monat (vorausgesetzt beide Versicherung beginnen am 1. des Monats). Da meine Freundin Beamtin ist, macht es wahrscheinlich Sinn eine Familientarif mit öffentlichen Dienst abzuschließen oder hat dies ggf. Nachteile für mich? Gibt es irgendwie Statistiken zu den Prozessgründen bei SBU? Beziehen diese sich eher auf den Vertragsabschluss oder auf die Anerkennung der BU? Erachtet ihr das 3 Monate "schieben" der SBU für sinnvoll oder würdet ihr die SBU einfach direkt abschließen und auf die Versicherung des Vertragsabschluss verzichten? Die aktuelle SBU sichert ~2/3 der zukünftigen ab und hat etwas schlechtere Bedingungen. Ich bin also nicht komplett ohne BU-Schutz. Danke und Gruß Minas Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 3, 2013 Bei einer RS mit Wartezeit muss ich wenn ich das richtig sehe, mit der SBU noch mindestens 3 Monate mit dem Abschluss warten? Musst du natürlich nicht.Rechtschutz im Vertrags- und Sachenrecht sieht aber in vielen Fällen eine 3-monatige Wartezeit vor. Da meine Freundin Beamtin ist, macht es wahrscheinlich Sinn eine Familientarif mit öffentlichen Dienst abzuschließen oder hat dies ggf. Nachteile für mich? Inwiefern? Gibt es irgendwie Statistiken zu den Prozessgründen bei SBU? Beziehen diese sich eher auf den Vertragsabschluss oder auf die Anerkennung der BU? Ja,die gibt es.Mehr oder weniger umfangreich und von den Versicherern nicht veröffentlicht.Die offiziellen Statistiken der BaFin sagen wenig bis gar nichts aus.Ich persönlich halte derlei Statistiken für unnütz,wenn es darum geht,einen geeigneten Versicherer/Tarif zu finden. Erachtet ihr das 3 Monate "schieben" der SBU für sinnvoll oder würdet ihr die SBU einfach direkt abschließen und auf die Versicherung des Vertragsabschluss verzichten? Welchen Sinn sollte eine Verschiebung machen?Eine vorsätzliche Verletzung der vvA würde vom RS-Versicherer eh nicht gedeckt werden.Wenn du die Gesundheitsfragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortest,wird dieser Vorwurf,den im Übrigen der Versicherer erbringen muss,kaum haltbar sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Minas September 3, 2013 Bei einer RS mit Wartezeit muss ich wenn ich das richtig sehe, mit der SBU noch mindestens 3 Monate mit dem Abschluss warten? Musst du natürlich nicht.Rechtschutz im Vertrags- und Sachenrecht sieht aber in vielen Fällen eine 3-monatige Wartezeit vor. "Müssen" in Bezug auf enthalten im RS-Schutz aufgrund der Wartezeit. Da meine Freundin Beamtin ist, macht es wahrscheinlich Sinn eine Familientarif mit öffentlichen Dienst abzuschließen oder hat dies ggf. Nachteile für mich? Inwiefern? z.B. falls ich mal eine eigenständige RS haben werde und vorher nur "mitversichert" war. Hintergrund ununterbrochener RS. Gibt es irgendwie Statistiken zu den Prozessgründen bei SBU? Beziehen diese sich eher auf den Vertragsabschluss oder auf die Anerkennung der BU? Ja,die gibt es.Mehr oder weniger umfangreich und von den Versicherern nicht veröffentlicht.Die offiziellen Statistiken der BaFin sagen wenig bis gar nichts aus.Ich persönlich halte derlei Statistiken für unnütz,wenn es darum geht,einen geeigneten Versicherer/Tarif zu finden. Ging mir nicht um die Anbieterauswahl oder eine Statistik je Anbieter, sondern eine Verteilung über alle Anbieter hinweg. Einfach aus Interesse worüber öfter gestritten wird. Zur Anbieterauswahl ist so eine Statistik sicher unbrauchbar. Erachtet ihr das 3 Monate "schieben" der SBU für sinnvoll oder würdet ihr die SBU einfach direkt abschließen und auf die Versicherung des Vertragsabschluss verzichten? Welchen Sinn sollte eine Verschiebung machen?Eine vorsätzliche Verletzung der vvA würde vom RS-Versicherer eh nicht gedeckt werden.Wenn du die Gesundheitsfragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortest,wird dieser Vorwurf,den im Übrigen der Versicherer erbringen muss,kaum haltbar sein. Haltbar oder nicht um aber ggf. dann ein Gericht klären oder sehe ich das total falsch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 4, 2013 · bearbeitet September 4, 2013 von Matthew Pryor z.B. falls ich mal eine eigenständige RS haben werde und vorher nur "mitversichert" war. Hintergrund ununterbrochener RS. Das ist nachvollziehbar.Ob es ein Tarif für den öffentlichen Dienst sein muss,steht auf einem anderen Blatt.Allerdings sollte in den Bedingungen auch rechtssicher verankert sein,dass die Anrechnung der vorversicherten Zeit auch ausdrücklich für mitversicherte Personen gilt.Vorbildlich ist in diesem Fall z.B. die Formulierung der Auxilia,ohne dass ich diese ausdrücklich und vorbehaltlos empfehlen möchte: Die Wartezeit entfällt,wenn für das gleiche Risiko bei einer anderen Gesellschaft ein gleichartiger Vertrag bestanden hat und das neue Vertragsverhältnis lückenlos an das Ende des Vorvertrages anschließt. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller in einem Vertrag der Eltern bzw. des ehelichen/eingetragenen oder sonstigen Lebenspartners mitversichert war. Ging mir nicht um die Anbieterauswahl oder eine Statistik je Anbieter, sondern eine Verteilung über alle Anbieter hinweg. Einfach aus Interesse worüber öfter gestritten wird. Beinahe 30% ergeben sich schlicht und ergreifend aus einer Nichtreaktion der Versicherungsnehmer.Auf den weiteren Plätzen folgen: Unterschreiten der 50%-Hürde Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht Anfechtung/Betrug weniger relevant sind Verweisungs- bzw. Ausschlussklauseln Haltbar oder nicht um aber ggf. dann ein Gericht klären oder sehe ich das total falsch? Nein.Aber um den Beweis des Vorsatzes zu führen,bedarf es für den Versicherer schon triftiger Gründe,die er dir auch ausführlich darlegen muss und wird.Das wird dann schon handfest sein.Und für den RS-Versicherer ein Grund,den Versicherungsschutz berechtigt zu verweigern.Ich halte hier das Risiko für größer,unnötig ohne Versicherungsschutz zu sein.Und auch in 3 Monaten kann durchaus etwas passieren,dass den Abschluss einer BU erschwert oder im schlimmsten Fall unmöglich macht respektive zu nicht akzeptablen Konditionen wie Ausschlüssen führt.Ich persönlich würde nicht warten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Minas September 9, 2013 z.B. falls ich mal eine eigenständige RS haben werde und vorher nur "mitversichert" war. Hintergrund ununterbrochener RS. Das ist nachvollziehbar.Ob es ein Tarif für den öffentlichen Dienst sein muss,steht auf einem anderen Blatt.Allerdings sollte in den Bedingungen auch rechtssicher verankert sein,dass die Anrechnung der vorversicherten Zeit auch ausdrücklich für mitversicherte Personen gilt.Vorbildlich ist in diesem Fall z.B. die Formulierung der Auxilia,ohne dass ich diese ausdrücklich und vorbehaltlos empfehlen möchte: Ein Tarif für den öffentlichen Dienst ist sicher von der Prio erst am unteren Ende anzusiedeln. Wichtiger sind da wirklich Wartenzeiten und die genauen Versicherungsbedingungen. Haltbar oder nicht um aber ggf. dann ein Gericht klären oder sehe ich das total falsch? Nein.Aber um den Beweis des Vorsatzes zu führen,bedarf es für den Versicherer schon triftiger Gründe,die er dir auch ausführlich darlegen muss und wird.Das wird dann schon handfest sein.Und für den RS-Versicherer ein Grund,den Versicherungsschutz berechtigt zu verweigern.Ich halte hier das Risiko für größer,unnötig ohne Versicherungsschutz zu sein.Und auch in 3 Monaten kann durchaus etwas passieren,dass den Abschluss einer BU erschwert oder im schlimmsten Fall unmöglich macht respektive zu nicht akzeptablen Konditionen wie Ausschlüssen führt.Ich persönlich würde nicht warten. Wie geschrieben wäre eine Absicherung von 2/3 bei einem anderen Anbieter mit einige Minuspunkten in den Vertragsbedingungen vorhanden. Bei einer RS ohne Wartezeit wäre der Nachteil auch nur 1 Monate vorhanden. Mich verwirrt aktuell die Aussage meines Maklers, dass er die RS vor Abschluss der BU für nicht so wichtig hält. Hier im Forum ist die Meinung genau andersrum. Eine Privat-RS mit recht hoher SB ohne Wartezeit scheint mir recht sinnvoll. Könnte mir dann in 1 oder mehr Jahren immernoch einen anderen Anbieter für weiter Bausteine oder geringere SB suchen, falls ich dies möchte. Nur wenn ich es jetzt nicht tue ist der Zug abgefahren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 10, 2013 Mich verwirrt aktuell die Aussage meines Maklers, dass er die RS vor Abschluss der BU für nicht so wichtig hält. In Verbindung mit der Aussage deines Vermittlers aus dem anderen Thread verwundert mich diese Aussage nicht mehr.Allerdings möchte ich noch einmal betonen,dass aus meiner Sicht die ehrliche und vollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen dem Versicherer so gut wie jeden Raum nimmt,einen gestellten Leistungsantrag unberechtigt in die Länge zu ziehen.Denn der Versicherer muss die Verweigerung der Leistung auch genau begründen. Ansonsten halte ich deine Vorgehensweise für richtig,wenn man genau diesen Fall absichern möchte:Einzelbaustein Privat-RS mit hoher SB,meinetwegen auch fallend. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag