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Steueränderungen - der Sammelthread

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Abgeltungsteuer

Derzeit behalten die Banken Kirchensteuer nur dann ein, wenn ihnen der Kunde die Konfession freiwillig mitteilt.

 

Um diese Abgabe zeitnah zu erfassen, dürfen Kreditinstitute künftig durch ein automatisiertes Verfahren beim Fiskus nachfragen, ob ein Anleger kirchensteuerpflichtig ist, und auf diesem Weg auch überprüfen, ob die vom Sparer mitgeteilte Steuer-ID stimmt.

 

Damit entfällt das Wahlrecht, ob die Kirchenabgabe auf die Abgeltungsteuer sofort einbehalten oder erst über das Finanzamt im Veranlagungsverfahren festgesetzt werden soll.

 

http://www.boerse-online.de/steuern/nachrichten/meldung/:Steueraenderungen--Neue-Spielregeln-fuer-die-Geldanlage/625998.html

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obx

Endlich gibt es auch hierfür einen zentralen Thread. Für alle die in ihrem Hinterhof einen Windpark errichtet haben oder errichten wollen dürfte diese Änderung hier interessant sein.

Bundesfinanzhof (BFH) zur Abschreibung von Windparks

 

Wurden in den Anfängen der Stromerzeugung mittels Windenergie lediglich einzelne Windkraftanlagen errichtet, entstanden nicht zuletzt durch die erhebliche staatliche Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz in den letzten Jahren große Windparks, in denen mehrere Windkraftanlagen in einem technischen Verbund betrieben werden. Ungeklärt war bisher, wie die Abschreibungen auf Windparks vorzunehmen sind. Der BFH hatte jetzt erstmals darüber zu entscheiden, ob sich ein Windpark aus mehreren Wirtschaftsgütern zusammensetzt und von welcher Nutzungsdauer dabei auszugehen ist. Mit Urteil vom 14. April 2011 IV R 46/09 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein Windpark aus mehreren selbständigen Wirtschaftgütern besteht, die aber einheitlich abzuschreiben sind.

 

Der BFH hat entschieden, dass zwar einerseits nicht nur von einem einzigen Wirtschaftsgut auszugehen ist. Andererseits hat er aber eine weitgehende Atomisierung eines Windparks in eine Vielzahl von Wirtschaftsgütern abgelehnt. Als jeweils selbständige Wirtschaftsgüter werden danach folgende Gegenstände beurteilt:

 

- jede einzelne Windkraftanlage bestehend aus Turm, Rotor und Generatorgondel einschließlich aller mechanischen und elektrischen Bauteile mit dem dazu gehörenden Transformator und der beide verbindenden Niederspannungsverkabelung,

- die mehrere Windkraftanlagen verbindende Mittelspannungsverkabelung einschließlich der Übergabestation zum Hochspannungsnetz,

- die Zuwegung.

 

Nach den von der Finanzverwaltung aufgestellten Tabellen (sog. AfA-Tabellen) haben die genannten Wirtschaftsgüter unterschiedliche Nutzungsdauern. Wegen ihrer technischen Abstimmung aufeinander und wegen der einheitlichen Bau- bzw. Betriebsgenehmigung ist die Nutzungsdauer aller Wirtschaftsgüter des Windparks nach Auffassung des BFH einheitlich zu bestimmen. Sie richtet sich nach der Nutzungsdauer der den Windpark prägenden Windkraftanlagen. Diese betrug in den entschiedenen Fällen abhängig vom Jahr der Errichtung 12 bzw. 16 Jahre.

 

In der Entscheidung vom 14. April 2011 IV R 15/09 hat der BFH zudem seine restriktive, zu Immobilienfonds entwickelte Rechtsprechung (zuletzt mit Urteilen vom 8. Mai 2001 IX R 10/96 und 28. Juni 2001 IV R 40/97) auch auf Windkraftfonds erstreckt. Danach stellen sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung des Windkraftfonds Anschaffungskosten der einzelnen Wirtschaftsgüter dar.

http://www.umweltruf.de/news/111/news0.php3?nummer=52506

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Um diese Abgabe zeitnah zu erfassen, dürfen Kreditinstitute künftig durch ein automatisiertes Verfahren beim Fiskus nachfragen, ob ein Anleger kirchensteuerpflichtig ist, und auf diesem Weg auch überprüfen, ob die vom Sparer mitgeteilte Steuer-ID stimmt.
Es ist ja schon ein Skandal, dass das Finanzamt (und damit der Staat) die Konfession kennt, aber nun auch noch die Banken, das kann es ja wohl nicht sein.

Und wenn es dann auch noch automatisch gehen soll (z.B.: Anfrage mit Name und Steuer-ID -> Ergebnis: katholisch), ist es praktisch eine offene Datenbank und niemand kann mehr kontrollieren, ob die Daten überhaupt berechtigt abgerufen wurden.

Erinnert mich an Sozialversicherungsnummern oder Autokennzeichen (beides auch relativ leicht zugänglich).

 

Ab wann ist das denn akut? Das so etwas kommen soll, ist ja schon länger bekannt, aber ist es nun klammheimlich schon eingeführt worden? Ab 2012?

 

Und weiß schon jemand, wie und wo man dem widersprechen kann?

 

MfG Stefan

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Tagesgeldkonto

Hallo,

 

Es ist ja schon ein Skandal, dass das Finanzamt (und damit der Staat) die Konfession kennt, aber nun auch noch die Banken, das kann es ja wohl nicht sein.

Und wenn es dann auch noch automatisch gehen soll (z.B.: Anfrage mit Name und Steuer-ID -> Ergebnis: katholisch), ist es praktisch eine offene Datenbank und niemand kann mehr kontrollieren, ob die Daten überhaupt berechtigt abgerufen wurden.

Erinnert mich an Sozialversicherungsnummern oder Autokennzeichen (beides auch relativ leicht zugänglich).

 

Ab wann ist das denn akut? Das so etwas kommen soll, ist ja schon länger bekannt, aber ist es nun klammheimlich schon eingeführt worden? Ab 2012?

 

Und weiß schon jemand, wie und wo man dem widersprechen kann?

 

MfG Stefan

 

Wenn die Kirchen unbedingt darauf bestehen, dass durch den Staat die Einnahmengenerierung sichergestellt wird, muss das Finanzamt das quasi machen - sozusagen mit Zustimmung der Kirche.

Meines Erachtens ist es absolut vertretbar. Wer das eine will, muss das andere mögen. Ansonsten muss die Kirche sich selbst darum kümmern!

 

Es ist keine offene Datenbank und das Abrufen der Daten wird permanent überwacht. Wer keine Berechtigung hat und dennoch unberechtigt abfragt, der kann in ernsthafte Schwierigkeiten geraten (strafrechtl., zivilrechtl. UND disziplinarrechtl.)

 

Man kann nirgendwo widersprechen, außer du legst eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG ein, die ziemlich schnell zurückgewiesen werden würde.

 

Gruß

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shaky
Abgeltungsteuer

Derzeit behalten die Banken Kirchensteuer nur dann ein, wenn ihnen der Kunde die Konfession freiwillig mitteilt.

 

Um diese Abgabe zeitnah zu erfassen, dürfen Kreditinstitute künftig durch ein automatisiertes Verfahren beim Fiskus nachfragen, ob ein Anleger kirchensteuerpflichtig ist, und auf diesem Weg auch überprüfen, ob die vom Sparer mitgeteilte Steuer-ID stimmt.

 

Damit entfällt das Wahlrecht, ob die Kirchenabgabe auf die Abgeltungsteuer sofort einbehalten oder erst über das Finanzamt im Veranlagungsverfahren festgesetzt werden soll.

 

http://www.boerse-online.de/steuern/nachrichten/meldung/:Steueraenderungen--Neue-Spielregeln-fuer-die-Geldanlage/625998.html

 

 

Dürfen oder Müssen die KI künftig nachfragen, ob ihre Kunden kirchensteuerpflichtig sind?

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MonacoFranzl
· bearbeitet von MonacoFranzl

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Akaman
Taxadvisor
lorddoc

Wird auch Zeit, dass so ein Urteil kommt. Die Klausel mit den steuerlich irrelevanten verfallenen Optionen war ja in jeglicher Hinsicht unverständlich und ungerecht.

 

Allerdings hatten viele Banken schon reagiert, Die DB xmarkets Optionen haben z.B. einen Wert von 0,001 EUR, wenn sie out of the money "verfallen", d.h. steuerlich wird da ein Verlustvortrag in Höhe von >99% des Kaufpreises realisiert.

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MonacoFranzl
· bearbeitet von MonacoFranzl

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FranzFerdinand

Vielleicht kann man noch kurz klarstellen, dass dies nur bereits körperschaftssteuerpflichtige juristische Personen betrifft, und nicht, wie der Eindruck erweckt wird, Privatanleger unmittelbar.

 

Interessant wird die Frage aber eventuell für manche Fonds? Leidet hier die Performance unter der Steuer?

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MonacoFranzl
· bearbeitet von MonacoFranzl

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domkapitular
· bearbeitet von domkapitular

Kurze Anmerkung :

Man sollte diese Formulare des BFin nicht verlinken - sie sind sessiongebunden - bei dem elektrischen Bundesanzeiger übrigens auch.

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