sk03051977 Juni 7, 2011 Hallo, ich wollte mal wissen ob es eine zeitliche Beschränkung gibt bis wann man Kursverluste mit Kursgewinnen verrechnen kann. Also wenn ich z.B. am 1.1.2011 10.000 Euro Kursverlust durch den Verkauf einer Aktie hatte, kann ich diese dann auch noch im Jahr 2020 mit Kursgewinnen verrechnen? Ich bin echt auf eure Antworten gespannt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Juni 7, 2011 Hallo, ich wollte mal wissen ob es eine zeitliche Beschränkung gibt bis wann man Kursverluste mit Kursgewinnen verrechnen kann. Also wenn ich z.B. am 1.1.2011 10.000 Euro Kursverlust durch den Verkauf einer Aktie hatte, kann ich diese dann auch noch im Jahr 2020 mit Kursgewinnen verrechnen? Ich bin echt auf eure Antworten gespannt. Falls der Verlust nicht vorher verrechnet wird und das Steuerrecht nicht geändert wird, ja - natürlich nur mit Aktiengewinnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Juni 7, 2011 · bearbeitet Juni 7, 2011 von harryguenter ich wollte mal wissen ob es eine zeitliche Beschränkung gibt bis wann man Kursverluste mit Kursgewinnen verrechnen kann. Also wenn ich z.B. am 1.1.2011 10.000 Euro Kursverlust durch den Verkauf einer Aktie hatte, kann ich diese dann auch noch im Jahr 2020 mit Kursgewinnen verrechnen? Ich bin echt auf eure Antworten gespannt. Prinzipiell ist die Verrechnung zeitlich unbefristet möglich.Vorausgesetzt: - Deine Kursverluste sind auch realisierte Verluste - Der Kauf beider Aktien hat nach Einführung der AbGSt stattgefunden - Die zu verrechnenden Gewinne werden auch mit Aktien erwirtschaftet. - Die Steuergesetzte bleiben unverändert Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Juni 7, 2011 · bearbeitet Juni 7, 2011 von harryguenter ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag