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kleinerfisch

Thesaurierung wann versteuern?

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kleinerfisch

Hi,

mittlerweile verschicken meine Banken auch Mitteilungen zu Thesaurierungen ohne Ausschüttungen. Das macht das Leben ja grundsätzlich erst mal leichter.

Bei der Zusammenstellung der Unterlagen für die Steuer 2010 ist mir allerdings etwas merkwürdiges aufgefallen:

 

Consors schreibt auf die Mitteilung folgenden Text:

 

Die Abrechnung efolgt aus steuerlicher Sicht im laufenden Jahr

Ausländischer thesaurierender Investmentfonds

Besteuerung mit Kapitalertragsteuer erfolgt bei Veräusserung

 

Die Abrechnung ist vom 27.04.2011 und bezieht sich auf den Carmignac Patrimoine mit Schluss- und Ex-Tag 31.12.2010.

 

Ähnliche Abrechnungen habe ich auch für andere Fonds mit dem gleichen Schlusstag bekommen, allerdings schon im Januar. Dort steht statt des ersten Eintrags (die anderen beiden Zeilen wie oben):

 

Die Abrechnung ist aus steuericher Sicht im Vorjahr einzuordnen

 

Nach meinem bisherigen Stand wäre auch die Thesaurierung des Carmignac in 2010 zu versteuern, da das Geschäftsjahr in 2010 geendet hat.

Ausserdem erfolgt die Besteuerung der Thesaurierung keineswegs erst bei Veräusserung, sondern laufend (und dann erneut beim Verkauf, das ist mir bekannt).

 

Hat sich da was geändert? Oder hat jemand eine andere Begründung für den Unterschied?

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otto03

Hi,

mittlerweile verschicken meine Banken auch Mitteilungen zu Thesaurierungen ohne Ausschüttungen. Das macht das Leben ja grundsätzlich erst mal leichter.

Bei der Zusammenstellung der Unterlagen für die Steuer 2010 ist mir allerdings etwas merkwürdiges aufgefallen:

 

Consors schreibt auf die Mitteilung folgenden Text:

 

Die Abrechnung efolgt aus steuerlicher Sicht im laufenden Jahr

Ausländischer thesaurierender Investmentfonds

Besteuerung mit Kapitalertragsteuer erfolgt bei Veräusserung

 

Die Abrechnung ist vom 27.04.2011 und bezieht sich auf den Carmignac Patrimoine mit Schluss- und Ex-Tag 31.12.2010.

 

Ähnliche Abrechnungen habe ich auch für andere Fonds mit dem gleichen Schlusstag bekommen, allerdings schon im Januar. Dort steht statt des ersten Eintrags (die anderen beiden Zeilen wie oben):

 

Die Abrechnung ist aus steuericher Sicht im Vorjahr einzuordnen

 

Nach meinem bisherigen Stand wäre auch die Thesaurierung des Carmignac in 2010 zu versteuern, da das Geschäftsjahr in 2010 geendet hat.

Ausserdem erfolgt die Besteuerung der Thesaurierung keineswegs erst bei Veräusserung, sondern laufend (und dann erneut beim Verkauf, das ist mir bekannt).

 

Hat sich da was geändert? Oder hat jemand eine andere Begründung für den Unterschied?

 

Vermutlich meinen sie (die Bank) lediglich, daß sie den Steuerabzug und die Steuerabführung erst bei Verkauf vornehmen, über die Pflicht der Versteuerung per Steuererklärung für das Thesaurieungsjahr schweigen sie vornehm.

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west263

ehrlich,mich kotzt das Thema so langsam an.Ich habe von 3 Banken Steuerbescheinigungen bekommen und man sollte doch meinen,für alle ist die Sachlage eindeutig und dann alle Bescheinigungen gleich.

1.FFB - Thesaurierung angegeben für Zeile 15

2.Flatex - Thesaurierung angegeben für Zeile 15

3.comdirect - nur ein nachrichtlich kein Betrag angegeben

 

also habe ich da letzte Woche angerufen,erster Mitarbeiter musste gleich mal nachfragen,nach 10 Min."weiß nicht wir rufen zurück".

Nächsten Tag eine Mitarbeiterin,dadurch das ich nichts verkauft habe,muss es nicht angegeben werden und wird erst beim Verkauf besteuert.

Da ich das Gefühl hatte das sie sich auskennt,habe ich sie dann mit der von 2009 konfrontiert,da wurden die Werte angegeben,obwohl nichts verkauft wurde.

Sie sagte,da ich mein Zweitdepot aufgelöst habe,gab es eine steuerliche Behandlung und deswegen wurde der Wert aufgeführt.

 

Bis jetzt bin ich davon ausgegangen,wenn ich die Thesaurierungen jedes Jahr angebe,kann ich diese,falls mein Freistellungsauftrag noch nicht vollständig aufgebraucht ist,damit verrechnen.

Diese Logik hat sie nachvollziehen können,will sich diese Woche näher erkundigen und dann wieder melden.

 

Höchstwahrscheinlich werde ich es aber lassen,die Thesaurierungen jedes Jahr anzugeben und sie dann erst beim Verkauf versteuern.

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Taxadvisor

ehrlich,mich kotzt das Thema so langsam an.Ich habe von 3 Banken Steuerbescheinigungen bekommen und man sollte doch meinen,für alle ist die Sachlage eindeutig und dann alle Bescheinigungen gleich.

1.FFB - Thesaurierung angegeben für Zeile 15

2.Flatex - Thesaurierung angegeben für Zeile 15

3.comdirect - nur ein nachrichtlich kein Betrag angegeben

 

also habe ich da letzte Woche angerufen,erster Mitarbeiter musste gleich mal nachfragen,nach 10 Min."weiß nicht wir rufen zurück".

Nächsten Tag eine Mitarbeiterin,dadurch das ich nichts verkauft habe,muss es nicht angegeben werden und wird erst beim Verkauf besteuert.

Da ich das Gefühl hatte das sie sich auskennt,habe ich sie dann mit der von 2009 konfrontiert,da wurden die Werte angegeben,obwohl nichts verkauft wurde.

Sie sagte,da ich mein Zweitdepot aufgelöst habe,gab es eine steuerliche Behandlung und deswegen wurde der Wert aufgeführt.

 

Bis jetzt bin ich davon ausgegangen,wenn ich die Thesaurierungen jedes Jahr angebe,kann ich diese,falls mein Freistellungsauftrag noch nicht vollständig aufgebraucht ist,damit verrechnen.

Diese Logik hat sie nachvollziehen können,will sich diese Woche näher erkundigen und dann wieder melden.

 

Höchstwahrscheinlich werde ich es aber lassen,die Thesaurierungen jedes Jahr anzugeben und sie dann erst beim Verkauf versteuern.

 

 

Viel Glück....

 

Der Text von Kleinerfisch ist wahrscheinlich ein Mustertext. Da die Mitteilung erst nach dem Stichtag der StBescheinigung versandt wurde, würde eine Korrektur nicht mehr rückwirkend vorgenommen werden, sondern dann für 2011. Der Text ist hier natürlich überflüssig, da die Thesaurierung nicht relevant ist. Man sollte nur aufpassen, dass die Thesaurierung jetzt nicht nachrichtlich für 2011 mit aufgeführt wird.

 

Gruß

Taxadviser

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kleinerfisch

Da die Mitteilung erst nach dem Stichtag der StBescheinigung versandt wurde, würde eine Korrektur nicht mehr rückwirkend vorgenommen werden, sondern dann für 2011.

Es handelt sich jedenfalls nicht um Korrekturen der Fondserträge sondern um die erste und bisher einzige Mitteilung zu diesen Fonds.

Solche Korrekturen hatte ich in 2010 für Erträge, die in 2009 geflossen waren (iShares). Die DAB hat sie gemacht und mir eine neue StBesch für 2009 Ende 2010(!) zugeschickt, Flatex hat sie trotz Aufforderung nicht gemacht. Für den gleichen Fonds wohlgemerkt. Vollendetes Chaos.

Oder meinst Du eine Korrektur der StBesch?

 

Man sollte nur aufpassen, dass die Thesaurierung jetzt nicht nachrichtlich für 2011 mit aufgeführt wird.

Das wäre natürlich ganz prima und nach dem Text eigentlich zu erwarten! Noch mehr Chaos.

Ich bin ja eigentlich im Bekanntenkreis immer der Verteidiger des Staates (inkl. Steuerrecht und Finanzbehörden), aber was man sich da bei der "unbürokratischen" Abgeltungsteuer geleistet hat und immer weiter leistet...

Langsam beneide ich die Griechen um ihr sauber geordnetes Staatswesen.

 

Der Text ist hier natürlich überflüssig, da die Thesaurierung nicht relevant ist.

Jetzt verwirrst Du mich vollends: Wofür ist die Thesaurierung nicht relevant?

Hat sich nun was geändert (so in die Richtung: versteuert wird nur was auf der StBesch steht, zur Not halt im Folgejahr) oder muss ich den am 31.12.2010 thesaurierten Ertrag in 2010 versteuern, wie es bisher hier diskutiert wurde?

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Taxadvisor

Da die Mitteilung erst nach dem Stichtag der StBescheinigung versandt wurde, würde eine Korrektur nicht mehr rückwirkend vorgenommen werden, sondern dann für 2011.

Es handelt sich jedenfalls nicht um Korrekturen der Fondserträge sondern um die erste und bisher einzige Mitteilung zu diesen Fonds.

Solche Korrekturen hatte ich in 2010 für Erträge, die in 2009 geflossen waren (iShares). Die DAB hat sie gemacht und mir eine neue StBesch für 2009 Ende 2010(!) zugeschickt, Flatex hat sie trotz Aufforderung nicht gemacht. Für den gleichen Fonds wohlgemerkt. Vollendetes Chaos.

Oder meinst Du eine Korrektur der StBesch?

 

Man sollte nur aufpassen, dass die Thesaurierung jetzt nicht nachrichtlich für 2011 mit aufgeführt wird.

Das wäre natürlich ganz prima und nach dem Text eigentlich zu erwarten! Noch mehr Chaos.

Ich bin ja eigentlich im Bekanntenkreis immer der Verteidiger des Staates (inkl. Steuerrecht und Finanzbehörden), aber was man sich da bei der "unbürokratischen" Abgeltungsteuer geleistet hat und immer weiter leistet...

Langsam beneide ich die Griechen um ihr sauber geordnetes Staatswesen.

 

Der Text ist hier natürlich überflüssig, da die Thesaurierung nicht relevant ist.

Jetzt verwirrst Du mich vollends: Wofür ist die Thesaurierung nicht relevant?

Hat sich nun was geändert (so in die Richtung: versteuert wird nur was auf der StBesch steht, zur Not halt im Folgejahr) oder muss ich den am 31.12.2010 thesaurierten Ertrag in 2010 versteuern, wie es bisher hier diskutiert wurde?

 

 

Änderungen der AbgSt können jetzt nur noch in "zukünftigen" Jahren vollzogen werden. Dass heisst eine Änderung für 2011 (z.B. bi einer Dividende) im Juli 2012 muss in der Steuerbescheinigung 2012 korrigiert werden. Dass soll wohl der Text aussagen. In der Vergangenheit konnte man dann auch noch 2011 ändern. Für die Thesaurierungen ist dass aber irrelevant, da sie in der StBescheinigung nicht enthalten sind. Man könnte allenfalls den nachrichtlichen Teil korrigieren aber nicht die BMG der AbgSt und die AbgSt selbst. Wenn aber bei den ausl. Thesaurierungen analog verfahren wird, erscheint die Thesaurierung dann natürlich im Folgejahr (das hatten wir bei der DAB in 2006 - 2007 schon mal..). Da muss man halt aufpassen, wenn man selbst die Werte korrigiert bzw. ergänzt.

 

Gruß

Taxadvisor

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varadi
· bearbeitet von varadi
Es handelt sich jedenfalls nicht um Korrekturen der Fondserträge sondern um die erste und bisher einzige Mitteilung zu diesen Fonds.

 

Solche Mitteilungen habe ich auch schon von Consors bekommen und fand sie etwas rätselhaft.

Soweit ich das beobachten konnte, haben sie das auch bei Mitteilungen ab März 2010 für 2009 gemacht, u.a. bei dem schon erwähnten Patrimoine, Thesaurierungsmitteilung vom 25.03.2010, Schlusstag 31.12.2009, "aus steuerlicher Sicht im aktuellen Jahr", ferner bei einem Renten-ETF von Lyxor, WKN A0HGFC, Thesaurierungsmitteilung vom 04.05.2010, Schlusstag 31.12.2009, "aus steuerlicher Sicht im aktuellen Jahr".

 

Ich hatte die Daten für den ETF aus dem Bundesanzeiger und sie bei der Steuererklärung für 2009 (abgegeben Ende April 2010) angegeben. Aber ich gehe davon aus, dass das nicht viele machen. Finde ich auch ziemlich absurd.

Meine Vermutung ist, dass Consors davon ausgeht, dass man die Steuererklärung schon gemacht hat und die Beträge nicht wusste und nicht angegeben hat. Ich habe bei meinem Finanzamt nachgefragt, was ich bei solchen "verspäteten" Thesaurierungsmitteilungen machen soll, allerdings kam keine Antwort.

 

Ich habe dann nach Bescheiderlass für das Jahr 2009 darum gebeten, diese Thesaurierungen wieder rauszunehmen, da sie laut Consors 2010 und nicht 2009 zuzurechnen sind (die Thesaurierungsmitteilungen habe ich dem Finanzamt geschickt) und angekündigt, dass ich die Beträge für 2010 versteuern werde.

Das haben sie dann auch anstandslos gemacht und den Bescheid geändert ....

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