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stargate

Zwangskontoauszüge rechtswiedrig!

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stargate

Hi,

 

wie es scheint sind die Zwangskontoauszüge, die man von den Banken bekommt rechtswiedrig bzw Sie dürfen die Portokosten usw nicht auf den Kunden abwälzen...

 

Deutsche Bank muss Zwangsentgelte erstatten

Das Landgericht Frankfurt am Main befand im April das Entgelt der Deutschen Bank bei Zwangskontoauszügen als unzulässig (Aktenzeichen 2-25 O 260/10). Da die Bank keine Berufung eingelegt hat, ist das Urteil nun rechtskräftig. Die Bank stellte unmittelbar nach der Urteilsverkündung die Erhebung des Entgelts ein. In der Vergangenheit gezahlte Entgelte für Zwangskontoauszüge können zurückgefordert werden, erklärte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Dafür halten die Verbraucherzentralen der Länder in Kürze Musterbriefe bereit. Die Verjährungsfrist betrage drei Jahre für diese Ansprüche. Die Deutsche Bank kündigte ihrerseits an, sowohl das Entgelt von EUR 1,94 als auch das Porto zu erstatten. Sie rief betroffene Kunden auf, mit ihren Kontoauszügen eine Filiale der Bank aufzusuchen, rechne aber nicht mit einem Ansturm, da die meisten Kunden ihre Kontoauszüge regelmäßig am Auszugsdrucker abholten bzw. online abriefen.

Das Urteil betrifft nur die Deutsche Bank, das in Rechnung gestellte Porto wurde vom Gericht nicht beanstandet. Der vzbv will nun prüfen, welche Banken ähnliche Klauseln verwenden. Abmahnungen richtete sie bereits an die HypoVereinsbank, die Commerzbank, die TARGOBANK und die Sparkasse Essen. Die HypoVereinsbank änderte daraufhin heute ihr Preisverzeichnis, setzte die Erhebung des Entgelts aus.

Quelle: modern-banking.de

 

scheinbar kann man auch ganz auf die Kontoauszüge verzichten, ich dachte immer die Banken müssen den Kunden informieren ? Es ist zwar nicht viel aber mich hat es immer genervt wenn man den Kontoauszug besonders bei online-Banken mal vergessen hat immer gleich 1.50 an Porto zahlen muss.. Hat hier schon einer mal die Portokosten zurückgefordert ? Bei den Verbraucherzentralen gibt es scheinbar nen Musterbrief, doch gefunden habe ich dort keinen...

 

mfg stargate

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Chemstudent

Hi,

 

wie es scheint sind die Zwangskontoauszüge, die man von den Banken bekommt rechtswiedrig bzw Sie dürfen die Portokosten usw nicht auf den Kunden abwälzen...

 

Deutsche Bank muss Zwangsentgelte erstatten

Das Landgericht Frankfurt am Main befand im April das Entgelt der Deutschen Bank bei Zwangskontoauszügen als unzulässig (Aktenzeichen 2-25 O 260/10). Da die Bank keine Berufung eingelegt hat, ist das Urteil nun rechtskräftig. Die Bank stellte unmittelbar nach der Urteilsverkündung die Erhebung des Entgelts ein. In der Vergangenheit gezahlte Entgelte für Zwangskontoauszüge können zurückgefordert werden, erklärte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Dafür halten die Verbraucherzentralen der Länder in Kürze Musterbriefe bereit. Die Verjährungsfrist betrage drei Jahre für diese Ansprüche. Die Deutsche Bank kündigte ihrerseits an, sowohl das Entgelt von EUR 1,94 als auch das Porto zu erstatten. Sie rief betroffene Kunden auf, mit ihren Kontoauszügen eine Filiale der Bank aufzusuchen, rechne aber nicht mit einem Ansturm, da die meisten Kunden ihre Kontoauszüge regelmäßig am Auszugsdrucker abholten bzw. online abriefen.

Das Urteil betrifft nur die Deutsche Bank, das in Rechnung gestellte Porto wurde vom Gericht nicht beanstandet. Der vzbv will nun prüfen, welche Banken ähnliche Klauseln verwenden. Abmahnungen richtete sie bereits an die HypoVereinsbank, die Commerzbank, die TARGOBANK und die Sparkasse Essen. Die HypoVereinsbank änderte daraufhin heute ihr Preisverzeichnis, setzte die Erhebung des Entgelts aus.

Quelle: modern-banking.de

 

scheinbar kann man auch ganz auf die Kontoauszüge verzichten, ich dachte immer die Banken müssen den Kunden informieren ? Es ist zwar nicht viel aber mich hat es immer genervt wenn man den Kontoauszug besonders bei online-Banken mal vergessen hat immer gleich 1.50 an Porto zahlen muss.. Hat hier schon einer mal die Portokosten zurückgefordert ? Bei den Verbraucherzentralen gibt es scheinbar nen Musterbrief, doch gefunden habe ich dort keinen...

 

mfg stargate

 

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Dagobert

Hi,

 

wie es scheint sind die Zwangskontoauszüge, die man von den Banken bekommt rechtswiedrig bzw Sie dürfen die Portokosten usw nicht auf den Kunden abwälzen...

 

 

Quelle: modern-banking.de

 

scheinbar kann man auch ganz auf die Kontoauszüge verzichten, ich dachte immer die Banken müssen den Kunden informieren ? Es ist zwar nicht viel aber mich hat es immer genervt wenn man den Kontoauszug besonders bei online-Banken mal vergessen hat immer gleich 1.50 an Porto zahlen muss.. Hat hier schon einer mal die Portokosten zurückgefordert ? Bei den Verbraucherzentralen gibt es scheinbar nen Musterbrief, doch gefunden habe ich dort keinen...

 

mfg stargate

 

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korrigiert jemand bitte den Tietel des Fadens :-

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Akaman

korrigiert jemand bitte den Tietel des Fadens :-

Wiso? Wass isst den ferkeert?

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stargate

Hi,

 

naja 1.50 kostet aber kein normaler Brief... und scheinbar muss die Bank mir ja auch keine Kontoauszüge schicken, bzw nur wenn ich das will...

 

vzbv mit Klage gegen Deutsche Bank erfolgreich

 

28.04.2011 - Banken dürfen kein Entgelt verlangen, wenn sie dem Kunden unaufgefordert einen Kontoauszug zusenden. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Deutsche Bank entschieden.

 

Laut Geschäftsbedingung der Bank bekommen die Kunden den Kontoauszug per Post zugeschickt, wenn sie ihn nicht innerhalb von 30 Bankarbeitstagen am Kontoauszugsdrucker abrufen. Dafür sollten sie ein Entgelt von 1,94 Euro zahlen. Ähnliche Gebührenklauseln für die sogenannten Zwangskontoauszüge verwenden zahlreiche andere Banken und Sparkassen.

 

Recht auf kostenlosen Kontoauszug

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte das Entgelt als unzulässig kritisiert. Eine Bank ist grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, den Kunden mindestens einmal im Monat über die Zahlungsvorgänge auf seinem Konto zu informieren, ob online, am Auszugsdrucker oder per Zusendung. Für die Erfüllung dieser Pflicht darf kein Entgelt erhoben werden. Dies ist nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen möglich, etwa wenn der Kunde eine zusätzliche Zusendung ausdrücklich verlangt.

 

Eine solche Ausnahme hat das Landgericht Frankfurt im Fall der Deutschen Bank verneint. Wenn der Kunde die Kontoauszüge nicht abhole, verlange er damit nicht deren Zusendung. Es stehe im Belieben der Bank, die Auszüge nach Ablauf der 30-Tage-Frist per Post zu versenden.

 

Das Urteil hat keine unmittelbare Auswirkung auf Kunden anderer Banken

 

mfg stargate

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Ramstein

... und scheinbar muss die Bank mir ja auch keine Kontoauszüge schicken, bzw nur wenn ich das will...

Die Bank muss dich informieren. Aber jetzt haben sie ihre AGB so ergänzt, dass sie es online können (war bei Direktbanken schon lange üblich).

Bedingungen für den Verzicht auf papierhafte Kontoauszüge

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stargate

... und scheinbar muss die Bank mir ja auch keine Kontoauszüge schicken, bzw nur wenn ich das will...

Die Bank muss dich informieren. Aber jetzt haben sie ihre AGB so ergänzt, dass sie es online können (war bei Direktbanken schon lange üblich).

Bedingungen für den Verzicht auf papierhafte Kontoauszüge

 

Ja aber es geht ja darum wenn man den online-Kontoauszug nicht abruft, dann schickt mir die Bank gegen meinen Willen die Kontoauszüge per Post und verlangt Geld dafür...

 

mfg stargate

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xolgo

Ja aber es geht ja darum wenn man den online-Kontoauszug nicht abruft, dann schickt mir die Bank gegen meinen Willen die Kontoauszüge per Post und verlangt Geld dafür...

 

Bitte lies doch einfach den Artikel. Es ist nichts rechtswidrig, Dir einen Kontoauszug zu schicken, sondern es dürfen Dir dafür keine Bearbeitungsgebühren berechnet werden. Die Portokosten sind aber keine Bearbeitungsgebühren.

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