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powerschwabe

Verluste aus 2009 verrechnen?

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powerschwabe

Ich habe aus dem Jahr 2009 noch einen Verlustvortrag von 2000, mit was kann ich diese Verluste verrechnen?

 

Ich habe z.B. ein Fondsdepot und hier einen Fonds zum 1.8.2010 gekauft und nun einen Gewinn von 500 gemacht. Muß ich diesen Fonds nun vor dem 31.07.2011 verkaufen daß ich es verrechnen kann?

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo powerschwabe,

 

Ich habe aus dem Jahr 2009 noch einen Verlustvortrag von 2000, mit was kann ich diese Verluste verrechnen?
Was für ein Verlustvortrag ist es genau? (ich gehe jetzt wenigstens mal von Verlusten aus Kapitaleinkünften aus)

 

Altverluste: Sämtliche Kursgewinne, egal ob aus Aktien, Fonds, Zertifikaten oder sonst etwas, nicht aber Zinsen und Dividenden.

 

Neuverluste nicht aus Aktien: Alle Kapitalerträge, auch Zinsen und Dividenden

 

Neuverluste aus Aktien: Kursgewinne aus Aktien

 

Muß ich diesen Fonds nun vor dem 31.07.2011 verkaufen daß ich es verrechnen kann?
Nein, die Spekulationsfrist gibt es definitiv nicht mehr.

 

MfG Stefan

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powerschwabe

Hallo powerschwabe,

 

Ich habe aus dem Jahr 2009 noch einen Verlustvortrag von 2000, mit was kann ich diese Verluste verrechnen?
Was für ein Verlustvortrag ist es genau? (ich gehe jetzt wenigstens mal von Verlusten aus Kapitaleinkünften aus)

 

Altverluste: Sämtliche Kursgewinne, egal ob aus Aktien, Fonds, Zertifikaten oder sonst etwas, nicht aber Zinsen und Dividenden.

 

Neuverluste nicht aus Aktien: Alle Kapitalerträge, auch Zinsen und Dividenden

 

Neuverluste aus Aktien: Kursgewinne aus Aktien

 

Muß ich diesen Fonds nun vor dem 31.07.2011 verkaufen daß ich es verrechnen kann?
Nein, die Spekulationsfrist gibt es definitiv nicht mehr.

 

MfG Stefan

 

Es handelt sich um Fondsverluste, ich kann also die Gewinne aus den jetzigen Fondsverkäufen die der Abgeltungssteuer unterliegen, damit verrechnen.

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reckoner

Hallo powerschwabe,

 

meine Frage, um was für Verluste es sich handelt, bezog sich eher auf die Rechtslage (Alt- oder Neuverluste, also Kauf vor oder nach dem 1.1.2009).

 

MfG Stefan

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powerschwabe

Hallo powerschwabe,

 

meine Frage, um was für Verluste es sich handelt, bezog sich eher auf die Rechtslage (Alt- oder Neuverluste, also Kauf vor oder nach dem 1.1.2009).

 

MfG Stefan

 

Gekauft in 2008, Verkauft in 2009

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo powerschwabe,

 

Gekauft in 2008, Verkauft in 2009
Dann sind es Altverluste.

 

Diese sind - wie gesagt - mit sämtliche Kursgewinnen verrechenbar, egal ob aus Aktien, Fonds, Zertifikaten oder sonst etwas, nicht aber mit Zinsen und Dividenden.

 

Aufpassen musst du aber noch, dass nicht bereits bankintern verrechnet wird. Wenn du also in diesem Jahr schon Verluste realisiert hast, würden diese zuerst angerechnet und nur was übrig bliebe, stände für die Altverluste zur Verfügung.

 

Und bei der Steuererklärung musst du dann die Anträge gem. KAP Zeile 59 und Zeile 4 oder 5 stellen, und die Gewinne natürlich auch erklären (ist ja nicht mehr unbedingt Pflicht).

 

MfG Stefan

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