sgcada März 14, 2012 Servus miteinander! Nachstehend ein paar aktualisierte Zahlen (neue Einträge in rot) zur Entwicklung der Beitragsdynamik meiner BU-Versicherung bei der Alten Leipziger: Entwicklung Dynamik (betrifft Hauptversicherungsschein) Alter* Beitragsdynamik brutto Beitragsdynamik netto Erhöhung BU-Rente 28 5,00 % 4,99 % 5,10 % 30 5,00 % -10,76 % 4,85 % 31 5,00 % 4,99 % 4,73 % 32 5,00 % 4,99 % 4,61 % 33 5,00 % 4,99 % 4,50 % * Rechnungsmäßiges Alter bei Beitragsdynamik Entwicklung Dynamik (betrifft Teilversicherungsschein 2 aus Nachversicherungsgarantie) Alter* Beitragsdynamik brutto Beitragsdynamik netto Erhöhung BU-Rente 29 5,00 % 4,96 % 5,41 % 30 5,00 % -10,76 % 5,26 % 31 5,00 % 4,99 % 5,12 % 32 5,00 % 4,98 % 4,98 % * Rechnungsmäßiges Alter bei Beitragsdynamik Entwicklung Dynamik (betrifft Teilversicherungsschein 3 aus Nachversicherungsgarantie) Alter* Beitragsdynamik brutto Beitragsdynamik netto Erhöhung BU-Rente 32 5,00 % 4,96 % 5,36 % 33 5,00 % 4,99 % 5,20 % * Rechnungsmäßiges Alter bei Beitragsdynamik Aktuell sieht die prozentuale Erhöhung der BU-Rente im Vergleich zur Beitragsdynamik sehr fair aus. Ich gehe allerdings davon aus, dass sich das Verhältnis zwischen Erhöhung BU-Rente und Beitragsdynamik für männliche Versicherungsnehmer mit Einführung der Unisex-Tarife ab Dezember 2012 deutlich verschlechtern dürfte, da die BU-Versicherung für Männer teurer wird. Aus diesem Grund nehme ich dieses Jahr bei allen drei Teilversicherungsscheinen das Recht auf dynamische Erhöhung der BU-Rente wahr. Was denkt Ihr? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
unentschieden März 15, 2012 hey, erstmal respekt! finde ich super von dir, dass du extra diesen thread wieder hervorholst und mit neuen informationen fütterst vielen dank im namen aller interessierten! interessant finde ich, dass bei deinen 3 teilversicherungen unterschiedliche - man könnte auch sagen willkürliche - renten-erhöhungen bei gleichen beitragserhöhungen erscheinen. mich würde echt mal interessieren, wie das begründet ist. der gedanke, dass die unisextarife auch auf die nachversicherungen und dynamiken auswirkungen haben werden, ist interessant. daran denkt sicherlich nicht jeder. ich frage mich nur, ob die nachversicherungen sowie die dynamiken nicht dennoch auf deinem "alten" vertrag und dessen bedingungen / kalkulationen beruhen und somit unabhängig von zukünftigen neuen tarifen sind. so wie ich das system bisher verstanden habe, sind nachversicherungen / dynamikerhöhungen ausschließlich vom steigenden alter und der aktuellen diskrepanz zwischen netto- und bruttobeiträgen abhängig. dabei müsste doch aber eigentlich von den alten vertragsbedingungen ausgegangen werden oder ist das ein denkfehler? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sgcada März 16, 2012 Ehrlich gesagt habe ich auch noch nicht herausfinden können, warum die Dynamikschritte bei den einzelnen Versicherungsscheinen so unterschiedlich ausfallen. Merkwürdige Geschichte... Bzgl. der Unisex-Tarife habe ich nochmal den Versicherungsschein studiert. Anscheinend muss man (zumindest bei der AL) zwischen Nachversicherung und Beitragsdynamik differenzieren. Zum Stichwort Nachversicherung heißt es wie folgt: Für den Abschluss der Nachversicherung gelten die dann gültigen Tarife, Versicherungsbedingungen und Steuerregelungen; der Beitrag richtet sich nach der Risikoeinstufung des zuletzt abgeschlossenen Vertrags. Zur Beitragsdynamik ist Folgendes ausformuliert: Die Erhöhung der Versicherungsleistung errechnet sich nach dem am Erhöhungstemrin erreichten rechnungsmäßigen Alter des Versicherten, der restlichen Beitragszahlungsdauer und der bei Vertragsabschluss erfolgten Risikoeinschätzung. Die Versicherungsleistungen erhöhen sich nicht im gleichen Verhältnis wie die Beiträge. Bei der Nachversicherung ist der Wortlaut eindeutig, denke ich. Hier greifen ab Dezember 2012 auf jeden Fall die Unisex-Tarife. Die Formulierung zur Beitragsdynamik gibt zumindest keinen Hinweis darauf, dass der Beitragsdynamik die dann gültigen Tarife zugrunde liegen. Das wäre natürlich eine feine Sache! Ich werde es dann ja Anfang 2013 mit der nächsten Beitragsdynamik sehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
unentschieden März 17, 2012 Also macht es Sinn, falls man jetzt eine BU abschließt, möglichst hoch einzusteigen, um nicht Nachversicherungen im Unisex-Tarif machen zu müssen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sgcada März 19, 2012 Solange die BU-Rente dann nicht am Absicherungsbedarf vorbeigeht, könnte das Sinn machen. Wer also bereits heute absehen kann, dass er nach Abschluss seiner BU-Versicherung kurzfristig die Nachversicherungsoption in Anspruch nehmen möchte, sollte ernsthaft überlegen, ob er nicht gleich mit einer höheren BU-Rente einsteigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sgcada September 8, 2012 Hier eine paar sehr interessante Infos, die ich in einer Vertriebsinformation (klick) der Gothaer gefunden habe: Vertriebsinformation 17/2012 Unisex: Auswirkung auf Neu- und Bestandsgeschäft [...] Änderungen sind bereits im bestehenden Vertrag vereinbart Soweit im bestehenden Vertrag Änderungen bereits vereinbart oder optional sind (wie z.B. eine Beitragsdynamik, Ergänzungs- und Zuzahlungen), liegt keine Vertragsänderung vor. Daher ist auch keine Anwendung der Unisex-Kalkulation erforderlich. Neben der Beitragsdynamik und der Zuzahlung bzw. Ergänzungszahlung trifft dies z.B. (keine abschließende Aufzählung!) auch auf die im Vertrag vorgesehenen Möglichkeiten der Beitragsreduzierung, der Zahlungsunterbrechung und der Wiederherstellung nach Elternzeit, den Ausschluss einer Zusatzversicherung (BUZ/HIZ) sowie auf die Änderung der Finanzierungsart zu. Beitragsdynamik im Bisex-Bestand erfolgt unverändert nach Bisex-Kalkulation Soweit in den AVB geregelt ist, dass Versicherungsleistungen aus Beitragserhöhungen zu den zum Erhöhungszeitpunkt aktuellen Rechnungsgrundlagen berechnet werden, führt dies nicht zu einer Anwendung der Unisex-Kalkulation. Auch nach dem 21.12.2012 werden weiterhin aktuelle geschlechtsspezifische Sterbetafeln veröffentlicht, die für die Berechnung der sich zusätzlich ergebenen Versicherungsleistung im Falle von Dynamikerhöhungen oder der Ausübung von Optionen bei Bisex-Verträgen verwendet werden. Quelle: http://www.makler.go..._2012_07_11.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag