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mevanus
· bearbeitet von mevanus

Ich weiß ich bin ein bisschen früh dran mit der Steuererklärung 2011, aber ich mache mir jetzt schon Gedanken wie ich einen Laptop auf Ratenkauf (0 % Zinsen über 20 Monate) in der Steuererklärung angeben kann / soll.

 

Das Gerät wird ausschließlich beruflich bzw. fürs Studium genutzt (Werbungskosten - KEINE Sonderausgaben).

 

Das Gerät hat 499 EUR gekostet und zahle monatlich etwa 25 EUR. (Kaufmonat war Mai 2010)

 

Da ich Softwareentickler bin und auch immer mir sehr vielen un dgroßen Datenbanken arbeite setze ich eine Abschreibungszeit von 2 Jahren an. (3 Jahre ist wohl die generelle - allerdings kann ich das auf 2 Jahre reduzieren aufgrund der stetig steigenden Hardwareanforderungen.)

 

Kann ich nun im ersten Jahr 50% in die Werbungskosten angeben, oder muss ich nach dem Abflußprinzip für 2010 die moantlichen Raten angeben?

Im ersten Fall würde ich etwa 250 EUR in die Werbungskosten angeben - im zweiten Fall müsste ich 150 EUR für 2010 angeben.

 

Gruß

 

EDIT:

Kurze Anmerkung noch - ich bin nicht selbständig sondern "ganz normaler" Arbeitnehmer.

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mcxreflex

Da ich Softwareentickler bin und auch immer mir sehr vielen un dgroßen Datenbanken arbeite setze ich eine Abschreibungszeit von 2 Jahren an. (3 Jahre ist wohl die generelle - allerdings kann ich das auf 2 Jahre reduzieren aufgrund der stetig steigenden Hardwareanforderungen.)

 

Wo findet man diese Sonderreglung?

Laut AfA-Tabelle beträgt dieser wie erwähnt 3 Jahre.

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mevanus
· bearbeitet von mevanus

Da ich Softwareentickler bin und auch immer mir sehr vielen un dgroßen Datenbanken arbeite setze ich eine Abschreibungszeit von 2 Jahren an. (3 Jahre ist wohl die generelle - allerdings kann ich das auf 2 Jahre reduzieren aufgrund der stetig steigenden Hardwareanforderungen.)

 

Wo findet man diese Sonderreglung?

Laut AfA-Tabelle beträgt dieser wie erwähnt 3 Jahre.

 

Im "großen" (roten) Konz für 2010 hab ich das (mein ich) gelesen ... man muss dies allerdings Begründen und da wurde meine ich auch auf das entsprechende Urteil verwiesen. Genauere Quellenangabe kann ich gerade nicht machen. Nun machst du mich unsicher.

 

Wie würde ich das den auf die 2 Jahre nun machen?

Bzw. wie würde das den auf 3 Jahre aussehen?

 

Gilt nach der normalen "AfA-Tabelle" das Abfluß-Prinzip (damit meine ich im Jahr X fließt Y Eur ab von meinem Konto - somit können in dem Jahr X auch nur Y Eur geltend gemacht werden) oder wird dann auf 3 Jahre gedrittelt (sprich auf jedes Jahr ein Drittel)?

 

Zu dem Konz das schaue ich nun doch nochmal nach ...

 

EDIT: Das Buch heißt "Konz - 1000 ganz legale Steuertricks" und ist in rot gehalten ... das gelbe hab ich auch noch ... könnte auch dort drin gewesen sein. Ich schau nun aufjedenfall nochmal nach. In Zukunft muss ich mir unbedingt das makern und Zettel reinlegen angewöhnen ... :D

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mcxreflex
· bearbeitet von mcxreflex

Wo findet man diese Sonderreglung?

Laut AfA-Tabelle beträgt dieser wie erwähnt 3 Jahre.

 

Im "großen" (roten) Konz für 2010 hab ich das (mein ich) gelesen ... man muss dies allerdings Begründen und da wurde meine ich auch auf das entsprechende Urteil verwiesen. Genauere Quellenangabe kann ich gerade nicht machen. Nun machst du mich unsicher.

 

Wie würde ich das den auf die 2 Jahre nun machen?

Bzw. wie würde das den auf 3 Jahre aussehen?

 

Gilt nach der normalen "AfA-Tabelle" das Abfluß-Prinzip (damit meine ich im Jahr X fließt Y Eur ab von meinem Konto - somit können in dem Jahr X auch nur Y Eur geltend gemacht werden) oder wird dann auf 3 Jahre gedrittelt (sprich auf jedes Jahr ein Drittel)?

 

Zu dem Konz das schaue ich nun doch nochmal nach ...

 

EDIT: Das Buch heißt "Konz - 1000 ganz legale Steuertricks" und ist in rot gehalten ... das gelbe hab ich auch noch ... könnte auch dort drin gewesen sein. Ich schau nun aufjedenfall nochmal nach. In Zukunft muss ich mir unbedingt das makern und Zettel reinlegen angewöhnen ... :D

 

Ich hab mal Google bemüht und einen passenden Eintrag gefunden.

 

Bestätigt auch das, was ich mir gedacht habe, nämlich dass die Abschreibung mit erhalt des Wirtschaftgutes beginnt und die Art der Zahlung keinen Einfluss darauf hat.

 

Ratenkauf und Leasing

 

Bei einem Ratenkauf handelt es sich um zwei unterschiedliche Verträge: Kaufvertrag und Finanzierungsvertrag.

Die Abschreibung beginnt mit Übergabe des Wirtschaftsgutes. Die Tilgungsleistungen des Darlehens spielen steuerlich keine Rolle. Nur der Zinsanteil in diesen Zahlungen wirkt sich im Jahr der Zahlung steuermindernd aus.

http://www.klicktipp...g.php#ratenkauf

 

Beginn, Höhe und Dauer der Abschreibung

Bei Kauf fällt der Abschreibungsbeginn mit dem Zeitpunkt der Anschaffung zusammen, das heißt dem auf dem Lieferschein angegebenen Tag der Lieferung (R 7.4 Abs. 1 EStR 2008). Der Zeitpunkt der Bezahlung spielt für den Abschreibungsbeginn keine Rolle; das gilt auch bei einem Ratenkauf. Manchmal beginnt die Abschreibung auch erst mit der Inbetriebnahme des Anlagegutes (z.B. bei Zulassung). Bei eigener Herstellung des Wirtschaftsgutes beginnt die Abschreibung mit dem Zeitpunkt der Fertigstellung. Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung müssen Sie monatsweise abschreiben (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).

http://www.steuernet...rentModule=home

 

Kredit und Ratenkauf

Für die Abschreibung eines Wirtschaftsgutes ist es nicht von Bedeutung, wann die Bezahlung erfolgt, sondern lediglich ab welchem Zeitpunkt es einsatzbereit ist. Wer seine Investition durch einen Ratenkauf oder die Aufnahme eines Kreditestätigt, muss darauf achten, dass die Dauer der Abschreibung nicht notwendigerweise mit dem Zeitraum der Tilgung übereinstimmt. Betriebswirtschaftlich ist dies dann relevant, wenn nach fünf Jahren das Wirtschaftgut aus der Abschreibung fällt, aber weiterhin Ratenzahlungen geleistet werden müssen. Kleine Betriebe müssen darauf achten, dass sie von den Steuerminderungen aus der Abschreibung für die gesamte Zeit der Rückzahlung ein Polster bilden. Andernfalls kann es dazu kommen, dass ein Einzelunternehmer nach Ende des Abschreibungszeitraumes ein hohes zu versteuerndes Einkommen hat, ihm aber wegen der Ratenzahlungen kaum noch das Geld zum Leben bleibt.

http://www.steuerber...pi1%5Bdet%5D=60

 

Abschreiben, kannst du es ganz normal ab Tag der Lieferung. (Poolabschreibung, Linear oder Degressiv). Die montl. Raten können als Ausgaben im entsprechenden Monat/Jahr geltend gemacht werden.

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John Silver

...

Kann ich nun im ersten Jahr 50% in die Werbungskosten angeben, oder muss ich nach dem Abflußprinzip für 2010 die moantlichen Raten angeben?

Im ersten Fall würde ich etwa 250 EUR in die Werbungskosten angeben - im zweiten Fall müsste ich 150 EUR für 2010 angeben.

...

Zur Abschreibungsdauer: Ich bin auch der Meinung es gelten drei Jahre, aber was solls? Begründe es und probier es aus. Mehr als ablehnen und dann drei Jahre ansetzen können sie auch nicht.

 

Zur Abschreibung an sich: Du kaufst den Lap Top. Er ist Dein Eigentum. Du setzt den Lap Top zu 50% vom Gesamtwert (hier 249,5 von 499) bzw. 33,3% vom Gesamtwert (hier 166,33 von 499) an.

Der Kreditvertrag ist ein davon losgelöstet Rechtsgeschäft.

Anders kann es bei einem Leasinggeschäft sein (Es ist doch kein Leasing, sondern ein Ratenkredit oder?), hier kommt es auf die übliche Prüfung drauf an, ob es sich eher um einen Kreditvertrag oder eher um einen Mietvertrag handelt und dementsprchend mit oder ohne Eigentumsübergang.

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mevanus
· bearbeitet von mevanus

Wo findet man diese Sonderreglung?

Laut AfA-Tabelle beträgt dieser wie erwähnt 3 Jahre.

 

Im "großen" (roten) Konz für 2010 hab ich das (mein ich) gelesen ... man muss dies allerdings Begründen und da wurde meine ich auch auf das entsprechende Urteil verwiesen. Genauere Quellenangabe kann ich gerade nicht machen. Nun machst du mich unsicher. [...]

 

Okay, das ist noch kein maßgebendes Urteil, aber hier wurde das schon mal im Nebensatz erwähnt. ;-)

 

Seite 262 Nr 349

Im Beamtendeutsch heißt das ... abgekürzt AfA. [...] Entsprechend lang ist die von Ihnen angenommene Nutzungsdauer, die für Sie aber nicht maßgebend ist, wenn Sie Ihr Arbeitsmittel stärker als allgemein üblich beansprucht.

 

Und hier das eigentliche Zitat

 

Seite 273 NR 366 "Zur Nutzungsdauer eines Computers"

 

Mit guter Begründung können Sie aber auch schneller abschreiben, z.B. wenn der Arbeitsspeicher Ihres Rechners für die zuhause beruflich genutzten Programme, Datenbanken etc. zu klein wurde.

 

Und da ich als Informatiker in der Softwareentwicklung sehr hohe Performance benötige aufgrund von Entwicklungsumgebungen, Virtuellen Maschinen auf denen ich die kompilierten Programme testen kann und diesbezüglich auch Datenbanken genutzt werden kann ich dazu eine schöne Begründung schreiben.

 

EDIT ANFANG:

Hier muss ich noch ergänzen das ich für ein Softwareunternehmen von zuhause aus arbeite ... das sind ca 400 km die mich trennen würden und ein tägliches Pendeln fällt sowieso flach. :) Geschweige würde ich die Summe an Fahrtkosten die entstehen würden nicht ersetzt bekommen. - Da gab es auch eine maximal Grenze ... das nur mal so am Rande.

EDIT ENDE.

 

Ich werde es versuchen auf 2 Jahre mit Begründung zu bekommen. - Und falls es nicht klappt werden es halt 3 Jahre ...

Aber das war ja nicht die Ausgangsfrage. ;-)

 

[...] Anders kann es bei einem Leasinggeschäft sein (Es ist doch kein Leasing, sondern ein Ratenkredit oder?), [...]

 

Es ist ein Ratenkauf bei dem der Laptop mir übergeben wird und ich die Raten an eine dritte Partei (Bank) zahle - ist so eine übliche 0 % Finanzierung wie bei Media Markt / Saturn / Ikea ... (keine Werbung machen möchte :D)

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Taxadvisor

...

Kann ich nun im ersten Jahr 50% in die Werbungskosten angeben, oder muss ich nach dem Abflußprinzip für 2010 die moantlichen Raten angeben?

Im ersten Fall würde ich etwa 250 EUR in die Werbungskosten angeben - im zweiten Fall müsste ich 150 EUR für 2010 angeben.

...

Zur Abschreibungsdauer: Ich bin auch der Meinung es gelten drei Jahre, aber was solls? Begründe es und probier es aus. Mehr als ablehnen und dann drei Jahre ansetzen können sie auch nicht.

 

Zur Abschreibung an sich: Du kaufst den Lap Top. Er ist Dein Eigentum. Du setzt den Lap Top zu 50% vom Gesamtwert (hier 249,5 von 499) bzw. 33,3% vom Gesamtwert (hier 166,33 von 499) an.

Der Kreditvertrag ist ein davon losgelöstet Rechtsgeschäft.

Anders kann es bei einem Leasinggeschäft sein (Es ist doch kein Leasing, sondern ein Ratenkredit oder?), hier kommt es auf die übliche Prüfung drauf an, ob es sich eher um einen Kreditvertrag oder eher um einen Mietvertrag handelt und dementsprchend mit oder ohne Eigentumsübergang.

 

Kleine Ergänzung: im ersten Jahr nur 8/12 der Jahresafa, der Rest wird hinten angehängt

 

Gruß

Taxsdvisor

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obx

Und da ich als Informatiker in der Softwareentwicklung sehr hohe Performance benötige aufgrund von Entwicklungsumgebungen, Virtuellen Maschinen auf denen ich die kompilierten Programme testen kann und diesbezüglich auch Datenbanken genutzt werden kann ich dazu eine schöne Begründung schreiben.

Ich will Dir nicht in die Suppe spucken, aber meine Begründung würde ich in Deinem Fall schon genauer fassen. Du hast, ohne Dir zu nahe zu treten, einen Laptop für 499,- geholt, den würde ich in die Kategorie "Standard" ohne besondere Leistungsanforderungen klassifizieren. Da dieser jetzt eh nicht die höchste am Markt erhältliche Performance aufweist, um irgendwelche saumäßig komlizierten Programme laufen zu lassen, dürfte klar sein.

 

Insofern würde ich entweder eine richtig gute Begründung liefern, oder aber einfach die dreijährige Afa-Zeit so hinnehmen. Ne Ablehung kommt nämlich auch nicht so gut, und wenn sie das Gefühl haben Du willst sie mit einem 499,- MediaMarktLaptop veräppeln weil dieser hochkarätige Programmiererprogramme zu stemmen hat, könntest Du ungewollt den "Jagdtrieb" bei den Herren Finanzbeamten wecken.

 

P.S.: Es gab bei Laptops und Computern doch auch die Möglichkeit der sofortigen vollständigen Abschreibung, wo lag da die Grenze? War es 400 und nen bisschen oder 500 und nen bisschen?

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Sven82

bei den Beträgen guckt kein Beamter ob 2 oder 3 Jahre. Sofern eine Begründung angegeben wird, die halbwegs plausibel ist wie hier wird das abgehakt. Es geht ja auch nur um zeitliche Verschiebungen der Ausgaben.

 

War es 400 und nen bisschen oder 500 und nen bisschen?
410 EUR netto, also 487,90 EUR brutto.

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mevanus
· bearbeitet von mevanus

Ich will Dir nicht in die Suppe spucken, aber meine Begründung würde ich in Deinem Fall schon genauer fassen. Du hast, ohne Dir zu nahe zu treten, einen Laptop für 499,- geholt, den würde ich in die Kategorie "Standard" ohne besondere Leistungsanforderungen klassifizieren. Da dieser jetzt eh nicht die höchste am Markt erhältliche Performance aufweist, um irgendwelche saumäßig komlizierten Programme laufen zu lassen, dürfte klar sein.

 

Insofern würde ich entweder eine richtig gute Begründung liefern, oder aber einfach die dreijährige Afa-Zeit so hinnehmen. Ne Ablehung kommt nämlich auch nicht so gut, und wenn sie das Gefühl haben Du willst sie mit einem 499,- MediaMarktLaptop veräppeln weil dieser hochkarätige Programmiererprogramme zu stemmen hat, könntest Du ungewollt den "Jagdtrieb" bei den Herren Finanzbeamten wecken.

 

P.S.: Es gab bei Laptops und Computern doch auch die Möglichkeit der sofortigen vollständigen Abschreibung, wo lag da die Grenze? War es 400 und nen bisschen oder 500 und nen bisschen?

 

Hmm, von der Betrachtungsweise hab ich das noch gar nicht gesehen.

Ich lass mir da etwas einfallen - eine erste Idee wäre noch eine Rechnung für zusätzlichen Arbeitsspeicher nachschieben, schließlich hab ich nach ein paar Monaten schon festgestellt das ich mit diesem "mittelklassigen" Gerät nicht vernünftigen arbeiten kann. :D

 

Zu deinem PS:

 

Eine sofortige Abschreibung von Laptops gibt es bei 410,00 + MwST = ca 488 €

Achtung beim Computerkauf - wenn man sich einen Computer für 480 € kauft und dann nochmal einen Monitor für 200 € nehmen die Finanzbeamten an, das dies eine eine Einheit ist und man muss dann 680 € über 3 Jahre ansetzen. (Dasselbe kann auch für Drucker etc gelten, so wie ich im Konz gelesen habe.)

 

EDIT: Mist ein paar Min. zu spät ...

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Sven82
Achtung beim Computerkauf - wenn man sich einen Computer für 480 kauft und dann nochmal einen Monitor für 200 nehmen die Finanzbeamten an, das dies eine eine Einheit ist und man muss dann 680 über 3 Jahre ansetzen.

bei den heutigen Bildschirmen und Druckern sollte eine selbstständige Nutzung auch ohne PC möglich sein. An meinen Bildschirm kann ich z.B. noch einen Fernseher anschließen und mein Drucker hat eine Kopierfunktion. Insofern sollte die Problematik nicht auftreten.

 

... btw: Arbeitsspeicher ist alles ;)

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mcxreflex

... btw: Arbeitsspeicher ist alles ;)

 

 

 

Wie war das nochmal? Arbeitsspeicher ist nur durch mehr Arbeitsspeicher zu ersetzen?

 

 

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Warlock

P.S.: Es gab bei Laptops und Computern doch auch die Möglichkeit der sofortigen vollständigen Abschreibung, wo lag da die Grenze? War es 400 und nen bisschen oder 500 und nen bisschen?

 

Keine Ahnung wo die Grenze liegt, aber ich habe in meiner 2009er Erklärung mein Nootebook ~1350EUR angegeben und es ist voll angerechnet worden. Begründen musste ich die Sache auch nicht - habe aber auch viele Reisekosten abgesetzt so das die Notwendigkeit wohl unstrittig war.

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