powerschwabe Mai 30, 2011 Ich möchte nun endgültig mal meine Baustelle BU anfassen. Zu meinen Person Alter: 29 Jahre Aktuelles Netto Einkommen: 2200 Beruf: Industriemechaniker Habe bereits eine BU im Jahr 1998 abgeschlossen, mit einer Monatsrente von 450 und Todesfallsummer von 8000, allerdings können Sie mich in dieser Vertrag auf eine ähnliche Tätigkeit verweisen. Folgendes suche ich: Endalter: 60 Leitungsalter: 60-65 Höhe der BU Gesamt (inkl. der Bestehenden) 1700-2000 Wie gehe ich nun am besten vor, und kann hier jemand einen Vermittler empfehlen? Ist es sinnvoll z.B. eine neue BU mit 2000 Rente abzuschließen und die bestehende zu kündigen oder eine neue mit 1600 + die 400 Versicherung weiter laufen zu lassen. Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Mai 30, 2011 Hallo Powerschwabe, die Berufsunfähigkeitsrente sollte so 75% des aktuellen Nettolohns betragen, da Du, wenn Du unter 3 Stunden arbeiten kannst noch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhältst. Hier findest Du ein paar Informationen. https://www.wertpapier-forum.de/topic/30228-berufsunfaehigkeitsversicherung-dienstunfaehigkeitsversicherung/ Des Weiteren musst Du beim Neuabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Sind bei Dir Vorerkrankungen vorhanden? Ansich kannst Du Dir einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen oder bei einigen Versicherungen Angebote zuschicken lassen. Bitte aber nicht bei Strukkis Angebote einholen. Wichtig wäre zu erwähnen, dass Du Dir die Bedingungen genau anschaust. In meinem Link sind Ratings von Moren & Morgen und von Finanztest eine Checkliste vorhanden. Viele Grüße Gerald Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
unentschieden Juni 1, 2011 Generell wird von allen Seiten immer abgeraten, eine bestehende BU zu kündigen. Die Gründe sind: je älter man ist desto teurer wird der Tarif - bei einer BU von 98 (!) sollte sich das eigentlich auf keinen Fall lohnen - und vor allem wird man auch kränker. Oder zumindest muss man mehr Arztbesuche angeben, die einem selbst mitunter auch harmlos erscheinen mögen. Aber wenn du eine Allergie hast oder mehr als 1mal Rückenverspannungen o.ä. musst du schon um einen Abschluß fürchten, wenn dann geht das nur noch mit Ausschlüssen oder Aufschlägen. D.h. 1. stell sicher, dass du bei der 1. alles richtig gemacht hast - also alle Gesundheitsfragen richtig beantwortet, sodass sie dir im Zweifelsfalle auf jeden Fall zahlen. 2. Schau, ob du noch eine zusätzliche kriegst. Wenn die Voraussetzungen gut sind, wirst du da ws mit einer 1500er Rente viel günstiger und risikoärmer unterwegs sein als wenn du die alte kündigst und versuchst eine neue 2000 er zu kriegen (wobei die Höhe ja nichts über die Chance aussagt) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 1, 2011 So ein bissel gehen mir manchmal Leute, die irgendwann mal einen VZ Ratgeber und 3 Internetseiten gelesen haben und meinen, auf dieser Basis alles zu wissen, ein wenig auf den Sack. Insbesondere wenn es darum geht, dass die Höhe einer BU Rente ja für den Abschluss irrelevant sei (na dann versuch mal mehr als 80 % zu bekommen, wenn du es schaffst, schließ die Rechtsschutz gleich mit ab). Wenn dann auch noch Hartz 4 Vermeidungspolicen als lobenswerter Bestandteil der Risikovorsorge dargestellt werden oder irgendwas über Rückenverspannungen gefasselt wir ... na dann ... Bezieh das sowohl auf diesen, als auch auf den anderen thread, den ignore hast du sicher. --- @powerschwabe Es ist nicht ganz unbedenklich 2 BU Policen nebeneinander laufen zu lassen. Beim Abschluss der "Neuen" musst du die Alte ohnehin angeben. Im Leistungsfall kann es aber zu diversen Problemen kommen. Eine BU mit 400 Euro BU Rente ist auch gänzlich entbehrlich, entlastet im Leistungsfall nur den Staat. Dein Ziel mit bis zu 2.000 Euro BU Rente ist eventuell zu ehrgeizig. Prüfe doch einmal vorab deine realen Lebenshaltungskosten und deinen realen daraus resultierenden Absicherungsbedarf. Rein zahlentechnisch dürfte ohnehin eher die untere Grenze, sprich 80 % oder eben 1760 Euro in Frage kommen. Wenn du keine gesundheitlichen Einschränkungen hast, kannst du dich auch selbst um Angebote bemühen. Die Alte Leipziger, die HUK aber auch mal ein Direktversicherer wie die Hannoversche Leben sind grundsätzlich keine schlechten Adressen, um sich mal mit den Versicherungsbedingungen zu beschäftigen. Bei der gewünschten Rente und deiner Berufsgruppe wirst du Netto allerdings wohl deutlich über 70 Euro mtl. Netto liegen ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knarf Juni 2, 2011 Es ist nicht ganz unbedenklich 2 BU Policen nebeneinander laufen zu lassen. Beim Abschluss der "Neuen" musst du die Alte ohnehin angeben. Im Leistungsfall kann es aber zu diversen Problemen kommen. Kannst du hierzu vielleicht noch etwas mehr schreiben? Welche Probleme kann es im Leistungsfall geben, wenn beim Abschluss der zweiten BU die erste angegeben wurde und die gesamte Versicherungssumme "im Rahmen" ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Juni 2, 2011 Es ist nicht ganz unbedenklich 2 BU Policen nebeneinander laufen zu lassen. Beim Abschluss der "Neuen" musst du die Alte ohnehin angeben. Im Leistungsfall kann es aber zu diversen Problemen kommen. Kannst du hierzu vielleicht noch etwas mehr schreiben? Welche Probleme kann es im Leistungsfall geben, wenn beim Abschluss der zweiten BU die erste angegeben wurde und die gesamte Versicherungssumme "im Rahmen" ist? Ich gehe mal davon aus, dass es zu dem Problem kommen könnte, dass ein Versicherer zahlt und der andere nicht. D.h. man müsste den Klageweg gehen. Hat man noch einen dritten Anbieter könnte es womöglich auch dazu kommen wenn er nicht zahlt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
unentschieden Juni 2, 2011 · bearbeitet Juni 2, 2011 von unentschieden @polydeikes: tut mir ja Leid, dass dir gut informierte Leute auf den Sack gehen. Im anderen Thread hast du jedenfalls bewiesen, dass es dir selbst sehr gut tun würde, einmal einen Ratgeber durchzulesen oder auch die ein oder andre Website. Alle deine dort getätigten "Weisheiten" waren aus der Luft gegriffen und nachweislich falsch. Und Quellen hast du für diese falschen Infos auch nicht angeben können. Wenn du jedoch schon etwas ausfällig wirst und alles mögliche vollkommen zu Unrecht kritisierst, solltest du vielleicht erst einmal Erklärungen oder Beweise zu deinen Wirrungen bringen. Übrigens hast du mit den nachfolgenden Hinweisen dem TE 0 Informationen geliefert - das geht ihm bestimmt mehr auf den Sack als meine richtigen Infos. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 2, 2011 · bearbeitet Juni 2, 2011 von polydeikes Kannst du hierzu vielleicht noch etwas mehr schreiben? Welche Probleme kann es im Leistungsfall geben, wenn beim Abschluss der zweiten BU die erste angegeben wurde und die gesamte Versicherungssumme "im Rahmen" ist? Hatte ich an anderer Stelle zwar schon mal ausführlich getan, bei der Fülle an BU threads finde aber nicht mal ich den Post auf die Schnelle. Grundsätzlich sind "mehrere BU Verträge" durchaus eine interessante Sache. Sie ergeben in der Praxis vor allem dann Sinn, wenn bspw. der Schutz vor Rentenbeginn reduziert, aber nicht aufgehoben werden soll. Es gibt aber ein paar Dinge zu beachten. Der erste Punkt ist die Höhe der Absicherung. Je höher die Versicherungsleistung, desto schmerzhafter für den Versicherer und desto länger wird er sich dagegen wehren. Für den Versicherer gilt praktisch der Grundsatz, dass du dich im BU Fall nicht besser stellen darfst, als bei deiner derzeitigen Einkommenssituation. (Bereicherungsklausel) Deswegen versichern die meisten Gesellschaften nicht mehr als 80 % vom Netto und werden umso akribischer, je höher die Versicherungssumme in Relation zum Einkommen gewählt ist. Zudem droht im Falle eines Falles der Verlust der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Überschreiten die 2 Verträge zusammen die maximale Versicherbarkeit bei einer der Gesellschaften, wird der Abschluss entweder gar nicht möglich sein oder im Leistungsfall der Versicherer alle Möglichkeiten nutzen sich zu wehren. In deinem konkreten Fall kommen weitere Probleme dazu. Evtl. leistet die neue Versicherung, die alte aber auf Grund deren Bedingungen nicht. Hast du dann noch einen bedarfsgerechten Schutz? Beispiel abstrakte Verweisung? Wie ich schon sagte, 2 Verträge nebeneinander ist grundsätzlich nicht ganz unbedenklich. Ich habe aber auch schon BU´s bei einem Mitte 50 jährigen leisten gesehen, der über die berufliche Entwicklung hinaus in 20 Jahren Erwerbstätigkeit sagenhafte 4 Verträge angesammelt hatte. Kann man von halten was man mag, bei ihm leisteten aber alle 4. edit: @unentschieden: Wie ich schon sagte, ich hab dich auf ignore, mir entgeht also was du da so sappelst. Bedauerlicher dürfte das in Anbetracht der Tatsache, dass du Kapitalversicherungen nicht von Personen- und Sachversicherungen bzgl. der Verprovisionierung unterscheiden kannst aber wohl kaum sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
unentschieden Juni 2, 2011 · bearbeitet Juni 2, 2011 von unentschieden @powerschwabe: lass dich von polydeikes gefährlichem Halbwissen nicht stören, er gibt ganz gerne seine Meinungen als Wahrheiten aus, belegen kann er aber seine falschen Behauptungen nicht. Ignorier ihn einfach, so wie er es bei mir tut, weil er mit Wissen nichts anzufangen weiß. Stichwort "Bereicherungsklausel" ( - wenn man diese von polydeikes offenbar erfundene Bezeichnung googelt findet man 40 Einträge von so versicherungsnahen Seiten wie auto-treff.com oder forum.yacht.de) Die echte Bezeichnung nennt sich "Bereicherungsverbot" §200 VVG und besagt nur, dass du letztlich nicht 10 BU abschließen kannst und dich dann vor ein Auto wirfst, damit du mehr verdienst als vorher. Bzgl. der Höhe der BU musst du keine Angst haben, solange du nicht die in den Bedingungen des Versicherers festgesetzte Obergrenze überschreitest - mit allen Verträgen eingerechnet. Allerdings wird der VR letztlich höchstwahrscheinlich nicht gar nicht zahlen, sondern nur bis zu dieser Grenze. Wenn man bsp. durch eine Dynamik oder eine Gehaltskürzung ÜBER die Grenze gerät und das nicht angibt - so steht es in den AVB eines Versicherers, habe ich gerade gelesen - wird die Dynamik im Leistungsfall einfach rückgängig gemacht. Du erhälst also den maximal möglichen Betrag und erhälst die gezahlte Dynamik ohne Zinsen zurück. Allerdings würde ich mir an deiner Stelle für die Höhe erstmal deine Versorgungslücke ausrechnen, dazu gibt es diverse Hilfen im Netz - oder bestell dir den sehr guten Ratgeber der Verbraucherzentrale, damit weißt du fast alles, was du brauchst (und sogar mehr, z.b. was eine technisch 1jährige ist - ob das polydeikes weiß?). Berücksichtigen musst du halt alle Kosten, die du decken musst auf der einen und alle Einnahmen (Erwerbsminderungsrente, Finanzgewinne, Lottogewinne, Blutspenden ) und dann siehst du, wieviel dir im Vergleich zu deinem aktuellen Gehalt fehlt. Geraten werden immer ca 70% des Nettogehalts. Mit der Entscheidung, ob du einen Vertrag erhälst oder nicht hat das nichts zu tun, da du in keinem Antrag dein Gehalt angeben musst. Auf die Zahlung im Leistungsfall wird es höchstwahrscheinlich auch keine Auswirkung haben. Nach heutigen Standards gute Bedingungen vorausgesetzt -> behalte die alte BU auf jeden Fall, was du hast hast du. Manche schließen sogar vorsätzlich 2 BU ab anstatt eine große, damit sie im Zweifelsfall wenigstens 1 haben, die zahlt. Im Leistungsfall wird die eine nicht bei der anderen nachfragen, ob sie gemeinsam nicht zahlen wollen o.ä. Nur nicht vergessen, sie im Antrag anzugeben. Meine Empfehlung: schließ eine neue mit 1000-1250€ ab, das sollte erstmal genügen. Wenn du später mehr verdienst, kannst du mit einer Nachversicherungsgarantie (ohne Gesundheitsprüfung) aufstocken, dabei muss wieder darauf geachtet werden, das Limit insgesamt nicht zu erreichen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid Juni 3, 2011 Für die Nachversicherungsgarantie gibt es allerdings auch den einen anderen Punkt zu beachten. Mal eben "kannst Du aufstocken wenn Du mehr verdienst" ist oftmals nicht so einfach drin. Nur ein Beispiel: Die Alte Leipziger verlangt in diesem Fall, ich zitiere aus den Bedingungen, eine "Nachhaltige Steigerung des Bruttojahreseinkommens bei nichtselbständigen Versicherten um mindestens 10 % im Vergleich zum Vorjahreseinkommen". Es gibt, wieder als Beispiel die AL, manchmal sog. Ausbauoptionen. Hier kann der Versicherte in einem bestimmten Zeitfenster (in diesem Fall 5 Jahre nach Abschluss der 1.) eine zweite BU abschliessen, ohne Gesundheitsprüfung. Allerdings gibt es auch hier Voraussetzungen, z.B. darf das Alter nicht höher als 35 sein und die versicherte (Jahres)- Rente aus BEIDEN Verträgen 30000 nicht überschreiten... Und die Bereicherungsklausel gibt es durchaus, sie heisst nur nicht immer so. Ich darf halt nicht mehr als bspw. 70% meines Bruttoeinkommens versichern. dass du letztlich nicht 10 BU abschließen kannst und dich dann vor ein Auto wirfst, damit du mehr verdienst als vorher. Das wäre dann eher § 201. Und das lass dich von polydeikes gefährlichem Halbwissen nicht stören, er gibt ganz gerne seine Meinungen als Wahrheiten aus spare Dir bitte, er hat nicht unrecht mit dem was er sagt. Ausserdem stellen hier alle Ihr Wissen kostenlos zur Verfügung, und da hat Polydeikes schon eine ganze Menge zu beigetragen. Und in diesem Fall stimmt seine Aussage, auch wenn die Bezeichnung Bereicherungsklausel/ -verbot nicht unbedingt so in den Bedingungen steht... Gruss,Alex Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sgcada Juni 3, 2011 Zudem droht im Falle eines Falles der Verlust der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Diese Aussage möchte ich so nicht stehen lassen, da sie falsch ist. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist unabhängig von einer etwaigen privaten Berufsunfähigkeitsrente. Eine Anrechnung findet nicht statt! Solange ich die Voraussetzungen für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente erfülle, wird diese auch gezahlt, und zwar unabhängig davon, ob ich bereits Zahlungen aus einer privaten BU-Versicherung erhalte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 3, 2011 · bearbeitet Juni 3, 2011 von polydeikes Diese Aussage möchte ich so nicht stehen lassen, da sie falsch ist. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist unabhängig von einer etwaigen privaten Berufsunfähigkeitsrente. Eine Anrechnung findet nicht statt! Solange ich die Voraussetzungen für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente erfülle, wird diese auch gezahlt, und zwar unabhängig davon, ob ich bereits Zahlungen aus einer privaten BU-Versicherung erhalte. Das ist richtig, war aber auch nicht gemeint. Seit 2005 ist die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu versteuern. Zwar werden die Leistungen aus einer BU nicht direkt, aber in Folge indirekt "angerechnet". Ein Beispiel: Zwar gelten für die reine Auszahlung der Erwerbsminderungsrente nur folgende Einkommen als anrechenbar: Löhne und Gehälter, Urlaubsgeld Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit Vergleichbare Einkommen Und somit spielen bspw. Kapitalerträge oder eben die Rente aus einer Berufsunfähgkeitsversicherung keine Rolle für den Bezug der Erwerbsminderungsrente, sehr wohl aber für die Versteuerung eben dieser. (siehe Alterseinkünftegesetz) Denn bei der Versteuerung werden bspw. Einkünfte aus Kapitalerträgen in Folge wieder auf den Grundfreibetrag angerechnet. Wer sich also "zu gut" absichert, beisst sich gewissermaßen zwangsläufig früher oder später im Falle eines Falles wieder in den eigenen Hintern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
unentschieden Juni 3, 2011 · bearbeitet Juni 3, 2011 von unentschieden Für die Nachversicherungsgarantie gibt es allerdings auch den einen anderen Punkt zu beachten. Mal eben "kannst Du aufstocken wenn Du mehr verdienst" ist oftmals nicht so einfach drin. Nur ein Beispiel: Die Alte Leipziger verlangt in diesem Fall, ich zitiere aus den Bedingungen, eine "Nachhaltige Steigerung des Bruttojahreseinkommens bei nichtselbständigen Versicherten um mindestens 10 % im Vergleich zum Vorjahreseinkommen". Es gibt, wieder als Beispiel die AL, manchmal sog. Ausbauoptionen. Hier kann der Versicherte in einem bestimmten Zeitfenster (in diesem Fall 5 Jahre nach Abschluss der 1.) eine zweite BU abschliessen, ohne Gesundheitsprüfung. Allerdings gibt es auch hier Voraussetzungen, z.B. darf das Alter nicht höher als 35 sein und die versicherte (Jahres)- Rente aus BEIDEN Verträgen 30000€ nicht überschreiten... Das is ein guter Hinweis, dass man sich diese Bedingungen auf jeden Fall betrachten sollte. Und das lass dich von polydeikes gefährlichem Halbwissen nicht stören, er gibt ganz gerne seine Meinungen als Wahrheiten aus spare Dir bitte, er hat nicht unrecht mit dem was er sagt. Ausserdem stellen hier alle Ihr Wissen kostenlos zur Verfügung, und da hat Polydeikes schon eine ganze Menge zu beigetragen. Und in diesem Fall stimmt seine Aussage, auch wenn die Bezeichnung Bereicherungsklausel/ -verbot nicht unbedingt so in den Bedingungen steht... Ich spare mir das nicht, da er mich ohne Grund dumm von der Seite angemacht hat - außerdem hat er bewiesenermaßen (gerade wieder) immer wieder Unrecht oder drückt sich zumindest falsch aus und hat hier quasi noch keine echte Information geliefert - im Gegensatz zu meinem Beitag. Also war das durchaus berechtigt zu sagen finde ich. Aber das soll hier jetzt nicht zum Thema werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sgcada Juni 4, 2011 · bearbeitet Juni 4, 2011 von sgcada Diese Aussage möchte ich so nicht stehen lassen, da sie falsch ist. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist unabhängig von einer etwaigen privaten Berufsunfähigkeitsrente. Eine Anrechnung findet nicht statt! Solange ich die Voraussetzungen für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente erfülle, wird diese auch gezahlt, und zwar unabhängig davon, ob ich bereits Zahlungen aus einer privaten BU-Versicherung erhalte. Das ist richtig, war aber auch nicht gemeint. Seit 2005 ist die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu versteuern. Zwar werden die Leistungen aus einer BU nicht direkt, aber in Folge indirekt "angerechnet". Ein Beispiel: Zwar gelten für die reine Auszahlung der Erwerbsminderungsrente nur folgende Einkommen als anrechenbar: Löhne und Gehälter, Urlaubsgeld Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit Vergleichbare Einkommen Und somit spielen bspw. Kapitalerträge oder eben die Rente aus einer Berufsunfähgkeitsversicherung keine Rolle für den Bezug der Erwerbsminderungsrente, sehr wohl aber für die Versteuerung eben dieser. (siehe Alterseinkünftegesetz) Denn bei der Versteuerung werden bspw. Einkünfte aus Kapitalerträgen in Folge wieder auf den Grundfreibetrag angerechnet. Wer sich also "zu gut" absichert, beisst sich gewissermaßen zwangsläufig früher oder später im Falle eines Falles wieder in den eigenen Hintern. Ok, so wird ein Schuh draus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
unentschieden Juni 4, 2011 also schlecht absichern, damit man Steuern spart?! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sgcada Juni 4, 2011 also schlecht absichern, damit man Steuern spart?! Nein, natürlich nicht. Um Gottes Willen! Das mit dem "so wird ein Schuh draus" bezog sich nur auf die Darstellung der steuerrechtlichen Situation. Die Höhe der BU-Rente natürlich auf keinen Fall vor dem Hintergrund getroffen werden, später Steuern zu sparen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag