Noxiel Juni 13, 2011 Ganz ehrlich. Der Thread ist mein persönliches Sonntagabend Highlight. Ich werde hier schön fleißig mitlesen und alles Interessante rauskopieren. Schön das man mal eine so schöne Anleitung an die Hand bekommt den Spieß umzudrehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
shaky Juni 14, 2011 · bearbeitet Juni 14, 2011 von shaky So weiter geht es, Vollmacht ist da sogar im Original, keine Generalvollmacht sondern nur für mich. Habe jetzt mal das BDSG bemüht.... Folgende Fragen, Die Vollmacht ist unterschrieben mit Stempel von 2 Personen, allerdings ohne Angabe der Namen (nicht grad leserlich die Unterschriften) Wo bekomme ich raus bzw. was soll ich von dem Inkasso fordern um zu wissen ob die 2 Herren dazu überhaupt berechtigt sind ? Das Datum steht ausgedruckt da 19.05 mit Kuli durchgestrichen und 6.6.11 darüber vermerkt, die Forderung haben Sie aber schon am 26.05 gestellt, gibt es hier einen Grund zur Beanstandung ? Bin mal gespannt wie so eine BDSG Erklärung aussieht... Gruß der rebellische Onkel .... Registerauszug, darin sind die Geschäftsführer + Prokuristen genannt. Falls diese nicht selbst unterschrieben haben, entsprechende Geschäftsvollmachten für die Unterschreibenden. Selbstverständlich auch begalubigte Personalausweiskopien aller Personen, damit Du die Unterschriften und Personendaten vergleichen kannst. Nicht älter als 3 Wochen die Beglaubigungen. Mit Kuli verbessert ist natürlich nicht zu akzeptieren... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat Juni 14, 2011 · bearbeitet Juni 14, 2011 von Stezo Ganz ehrlich. Der Thread ist mein persönliches Sonntagabend Highlight. Ich werde hier schön fleißig mitlesen und alles Interessante rauskopieren. Schön das man mal eine so schöne Anleitung an die Hand bekommt den Spieß umzudrehen. Der Thread ist das Beste seit langem hier!!! Bei Nixdas erstem Post hab ich fast Tränen gelacht! Und außerdem hat man noch nen praktischen Nutzen! Wie geht es denn jetzt weiter, Tino? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball Juni 14, 2011 Na ganz einfach jetzt will ich erst mal eine Auskunft nach BDSG. Wenn ich diese erhalte dann will ich wissen wer unterschrieben hat und ob dieser dazu überhaupt berechtigt ist. Und dann schau mer mal weiter .... Na ganz einfach jetzt will ich erst mal eine Auskunft nach BDSG. Wenn ich diese erhalte dann will ich wissen wer unterschrieben hat und ob dieser dazu überhaupt berechtigt ist. Und dann schau mer mal weiter .... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball Juli 1, 2011 Und weiter gehts .... Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Auskunft nach BDSG §6 Abs. 1 führen Sie lediglich auf das Sie nur die Adress- und Forderungsdaten von Ihrer Auftraggeberin erhalten haben. Weitere gespeicherten Daten werden nicht aufgeführt. Im Schreiben vom 26.05.11 führen Sie Kosten für Ermittlungs- und Auskunftskosten auf. Da Sie in der Auskunft an den Betroffenen nach BDSG § 34 Abs. 1 nicht aufführen das Sie weitere Daten von Dritten eingeholt haben, bitte ich Sie mir gegenüber diesen Rechnungsposten in Höhe von 9,52 Euro aufzuschlüsseln. Falls Sie in der Auskunft nach BDSG div. Daten vergessen haben bitte ich Sie diese Auskunft zu berichtigen. Des weiteren ist es mir leider trotz erheblicher Mühen meinerseits nicht gelungen die Unterschriften in der mir überstellten Vollmacht vom 08.06.11 vertretungsberechtigten Personen der xxxx gGmbH zuzuordnen, deshalb würde ich Sie bitten mir die Namen der Unterzeichner und einen Nachweis der Vertretungsberechtigung im Außenverhältnis dieser Unterzeichner zukommen zu lassen. Des weiteren bitte ich um eine Erklärung der handschriftlichen Abänderung des Datums der Unterzeichung der Vollmacht. Ist es richtig ausgedrückt Vertretungsberechtigung im Außenverhältnis ? Gibt es sonst was an diesem Text unter juristisch, Rechtschreibung etc. auszusetzen ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat Juli 1, 2011 · bearbeitet Juli 1, 2011 von Stezo Also ich korrigiere hier mal ein bisschen rum. Und weiter gehts .... Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Auskunft nach BDSG §6 Abs. 1 führen Sie lediglich auf, dass Sie nur die Adress- und Forderungsdaten von Ihrer Auftraggeberin erhalten haben. Weitere gespeicherten Daten werden nicht aufgeführt. Im Schreiben vom 26.05.11 führen Sie Kosten für Ermittlungs- und Auskunftskosten auf. Da Sie in der Auskunft an den Betroffenen nach BDSG § 34 Abs. 1 nicht aufführen, dass Sie weitere Daten von Dritten eingeholt haben, bitte ich Sie mir gegenüber diesen Rechnungsposten in Höhe von 9,52 Euro aufzuschlüsseln. Falls Sie in der Auskunft nach BDSG div. Daten vergessen haben, bitte ich Sie diese Auskunft zu berichtigen. Des Weiteren ist es mir leider trotz erheblicher Mühen meinerseits nicht gelungen die Unterschriften in der mir überstellten Vollmacht vom 08.06.11 vertretungsberechtigten Personen der xxxx gGmbH zuzuordnen, deshalb würde ich Sie bitten mir die Namen der Unterzeichner und einen Nachweis der Vertretungsberechtigung im Außenverhältnis dieser Unterzeichner zukommen zu lassen. Des Weiteren bitte ich um eine Erklärung der handschriftlichen Abänderung des Unterzeichnungsdatums der Vollmacht. (Vier Substantive mit Artikel hintereinanderweg ist so erstmal nicht falsch, es ist aber ausdrucksmäßig so eleganter.) Ist es richtig ausgedrückt Vertretungsberechtigung im Außenverhältnis ? Gibt es sonst was an diesem Text unter juristisch, Rechtschreibung etc. auszusetzen ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Noxiel August 23, 2011 Gibts hier eigentlich schon Neuigkeiten? Ich brenne auf neue Information. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball August 23, 2011 Na klar, ca 10 Briefe haben wir Zeit dem gewechselt, und drehen derzeitig herrlich im Kreis. Die Adressermittlung ist zurückgenommen die sie berechnet haben, die Vollmacht bisher schon 2 mal abgeändert, und ich warte gerade auf die nächste berichtigte. Habe mir mittlerweilen auch die Mühe gemacht auszurechnen um welch irrsinnig hohen Betrag es geht, es bleibt eine Restschuld von 249 Cent Mit zunehmenden Schriftverkehr wird die Gegenseite leider immer langsamer mit den antworten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat August 23, 2011 · bearbeitet August 23, 2011 von Stezo Na klar, ca 10 Briefe haben wir Zeit dem gewechselt, und drehen derzeitig herrlich im Kreis. Die Adressermittlung ist zurückgenommen die sie berechnet haben, die Vollmacht bisher schon 2 mal abgeändert, und ich warte gerade auf die nächste berichtigte. Habe mir mittlerweilen auch die Mühe gemacht auszurechnen um welch irrsinnig hohen Betrag es geht, es bleibt eine Restschuld von 249 Cent Mit zunehmenden Schriftverkehr wird die Gegenseite leider immer langsamer mit den antworten. Sehr schön sowas. Ich hab zu diesem Absurditätenkabinett auch zwei Dinge beizutragen. Einen Strafzettel wegen Fahrens über eine gelbe Ampel und ein grobschlächtig, dilettantisches anwaltliches Mahnungsschreiben über nichtbestehende Forderung eines Telekommunikationsunternehmens. Gott sei Dank habe ich Semesterferien und ausreichend Briefmarken und Umschläge zuhaus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball Oktober 10, 2011 So nun geht es weiter mit der Geschichte, besser gesagt es geht nix mehr. Nach meiner letzten zugegeben vor höflichkeit gespickten Antwort habe ich nun seit etwas über 7 Wochen keine Briefe Telefonate, nicht mal mehr Rauchzeichen empfangen von der Gegenseite. Habe ich irgendeine Möglichkeit denen eine Frist abzuverlangen bis sie weitere Schritte, Antworten mir zusenden oder ich das ganze als erledigt betrachten kann ? Im letzten Brief machte ich gegenüber der Inkasso klar das ich das noch nicht bezahlte Geld aus dem 2. Jahr als Sicherheitsleistung für das 1 Jahr einbehalten habe. Es wird so sein das eben der Mandant der Inkasso sich nicht mehr meldet weil die eben nicht in der Lage sind für Jahr 1 eine Abrechnung zu erstellen, ich möchte gerne denen irgendwie die etwas unter Druck setzten, am liebsten mit Ablauf der Frist das sie den ganzen Käse wieder als neue Mahnung aufbauen müssen, um eben das Spiel wieder von neuem zu beginnen. Irgendjemand eine Idee auch gerne wieder per pn anonym :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Oktober 10, 2011 Verstehe ich das richtig: Du willst irgendwie die gesetzliche Verjährungsfrist verkürzen? Durch Fristsetzung geht das sicher nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RichyRich Oktober 10, 2011 · bearbeitet Oktober 10, 2011 von RichyRich Ich denke mir, man kann sicherlich eine Frist von 14 Tagen erbeten: "Ich bitte Sie um schriftliche Rückäußerung. Hierfür habe ich mir eine Frist bis zum - Datum - notiert." Insofern denke ich auch, dass man nicht einfach hinterher sagen kann, "Sie haben nicht in der 14-tägigen Frist, die ich Ihnen nicht aufgab, geantwortet." Das geht nun tatsächlich auch wieder nicht. Schlicht meine Meinung... Die gesetzliche Verjährung allerdings ist wahrscheinlich auch nicht so der Bringer, da Du ja gar nicht nachweisen kannst, dass man Dir keine Abrechnung gesendet hatte. Spätestens mit der Zahlungserinnerung hast Du ja davon Kenntnis erlangt, dass Du im Verzug bis. So blöd die ganze Sache auch war und ist. Ich würde mich darum einfach nicht mehr kümmern. Gib den Kindern aber bloß immer genug zu essen mit, nicht dass die gesagt bekommen, Papa hat den Beitrag nicht bezahlt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag