fireball Mai 28, 2011 · bearbeitet Mai 28, 2011 von fireball Servus, Folgende Fragen hätte ich, ich muss vorausschicken das es mir hierbei ums Prinzip geht und die Kosten mir vollkommen egal sind. Es geht also nicht um die günstigste Lösung sondern das ich zu meinem Erfolg komme. Schulessen wurde im Jahr 1 pauschal bezahlt mit Verrechnung zum Schuljahresende. Jahr 2 Abrechnung monatlich nach tatsächlich erbrachter Leistung. Nach Jahr 1 keine Abrechnung trotz mehrfacher Aufforderung von meiner Seite keine Antwort etc. Einbehaltung einer gewissen Summe von mir aus laufender Zahlungsverpflichtung nach Ankündigung als Sicherheitsleistung. Mahnungen seitens des Dienstleisters etc. Gespräch mit übergeordnetem Vorstand der Organisation ( Vertreter des eigentlich zuständigen Vorstandes) Zusicherung einer schnellen Abrechnung. Aufgrund der persönlichen Zusicherung sofortige Zahlung von mir aller ausstehenden Rechnungen. Erhalt der Abrechnung, gelinde gesagt totale Katastrophe weder sachlich noch fachlich richtig, Schulferien wurden nicht mit einbezogen etc. Versuch erneuter Klärung, keine Antwort oder korrigierte Abrechnung. Erneut einbehaltung einer Sicherheitsleistung durch mich. Rest bezahlt paar Mahnungen etc. Erneuter Brief an Vorstand mit Darlegung des Sachverhaltes etc. Funkstille Heute Mahnung vom Inkasso. Wie sollte ich weiter vorgehen ? Inkasso hat keine Vollmacht beigelegt das sie vertretungsberechtigt ist, werde ich anschreiben darauf hinweisen Warten auf Rückantwort mit Vertretungsberechtigung. Netten Brief das Inkasso vergebene Liebesmühe ist, und darauf hinweisen das sie eine gerichtliche Mahnung betreiben sollen Warten auf gerichtliche Mahnung Widerspruch erheben, muss dieser begründet werden ? Wenn ja wie ? Warten auf Gerichtsverfahren ... Verteidigung unter offenlegung der Praxis dieses Dienstleisters von unerlaubten Lastschriftverfahren auf meine Konten, unwahren Behauptungen gegenüber 3ten ( schriftlich) etc. Nochmal mir geht es hier ums Prinzip, um den lächerlichen Betrag geht's mir nicht dreht sich um 100 Euro die offen sind, demgegenüber Forderungen von mir von 60-80 Euro stehen. Gerne Beantwortung auch per pn, revange gerne auf dem nächsten Forentreffen bzw. falls sich eine Rechtsvertretung hier findet mit schnödem Mamon Edit vom Inkasso Nur Mahnung kein Mahnbescheid ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel Mai 28, 2011 · bearbeitet Mai 28, 2011 von BondWurzel Warten auf gerichtliche Mahnung Widerspruch erheben, muss dieser begründet werden ? Wenn ja wie ? Widerspruch innerhalb der Frist genügt ohne Begründung. Dann kann der Gläubiger Gebühren nachzahlen damit es zum Prozeß kommt. Ansonsten schläft das Ganze ein. Kein Widerspruch, Gläubiger erhält dann vollstreckbaren Titel sofort, wahrscheinlich Taschenpfändung bei dir bei dieser Grössenordnung oder dein IPhone ist weg. . Der Schuldner hat nach Empfang des Mahnbescheides die Möglichkeit gegen den Mahnbescheid Widerspruch zu erheben. Eine gesetzlich normierte Widerspruchsfrist gibt es nicht. Der Mahnbescheid enthält jedoch gemäß § 692 I Nr. 3 ZPO die Aufforderung, innerhalb von zwei Wochen ab der Zustellung des Mahnbescheids dem Gericht mitzuteilen, ob und in welchem Umfang dem geltend gemachten Anspruch widersprochen wird. In jedem Fall kann ein Widerspruch nur bis zum Erlass eines Vollstreckungsbescheides erhoben werden. Ein verspäteter Widerspruch wird als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid behandelt (§ 694 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Das bedeutet in der Praxis, dass der Gläubiger meist so schnell wie möglich, also am 15. Tag nach Zugang des Mahnbescheides beim Schuldner, den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides stellt. Fällt der 15. Tag nach Zugang des Mahnbescheides auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Widerspruchsfrist mit dem darauffolgenden Werktag. Dem Gläubiger wird in der Praxis vom Mahngericht ein Formblatt zur Antragstellung sowie die Information, wann der Mahnbescheid förmlich zugestellt wurde, zugesandt. http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball Mai 28, 2011 Ish habe gar kein iPhone.... Oder was sagte der Italiener in der Kaffeewerbung ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lenzelott Mai 28, 2011 Nuja, es liegt kein Mahnbscheid vor, also auch kein Handlungsgrund. Der Vertrag wird ja nicht in zweierlei weise auslegbar sein in der Abrechnung, also kann diese nur richtig oder falsch sein. Wenn Sie nachweislich falsch ist, wäre jede darauf fußende Inkassomaßname zwar möglich, die entstehenden Kosten würden aber am Ende immer zu lasten des "Falschrechners" gehen. wer ist das "vom inkasso"? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nixda Mai 28, 2011 · bearbeitet Mai 28, 2011 von Nixda Ich bin kein Jurist. Also das ist weder eine Rechtsberatung, noch kann ich garantieren, ob das rechtlich alles richtig ist. Ich hatte jetzt zweimal Kontakt mit Inkasso und deren Rechtsanwälten. In einem Fall war die Grundforderung strittig, im anderen die Inkassogebühren. Im zweiten Fall habe ich nur die Grundforderung beglichen, das Inkassounternehmen wollt aber noch mehr Geld (Gebühren). In ersten Fall war es so, dass die Callcenter des fordernden Unternehmen sich mit meinen Gründen der Nichtzahlung (Fristlose Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund meinerseits) nicht auseinandersetzen wollte, sondern die Sache ihren sozialistischen Gang zum Inkasso gehen lies. Grundsätzlich würde ich, wenn Du zahlst, immer nur an den Gläubiger direkt zahlen, und immer unter der Angabe, dass damit die Grundforderung beglichen wird. Andernfalls kann die Zahlung auf die Zinsen und Gebühren angerechnet werden. Es ist am effektivsten, dem automatisierten Inkassoprozess Sand ins Getriebe zu werfen. Die ganzen Inkassofirmen und Rechtsanwälte wollen Geld sehen, dafür kannst Du auch Leistung verlangen. Deine Rückfrage nach der Vertretungsmacht ist absolut zielführend und reicht häufig, muss aber "unverzüglich" (d.h ohne schuldhaftes Zögern) gestellt werden. Tatsächlich muss diese im Original vorgelegt werden (steht irgendwo im BGB oder ZPO). Du schreibst am besten, du könntest dich zur Forderung erst äußern, wenn die Vertretungsmacht ausreichend belegt wäre, und bittest höflich um das Vorlegen einer solchen. Moniere dann jeden Formfehler (Datum, Unterschriften, Firmenstempel). Kopien kannst Du als unzureichend zurückweisen, das Original könnte ja mittlerweile zurückgezogen worden sein (gängige Rechtsprechung). Das gleiche gilt für den Rechtsanwalt. Eine "anwaltliche Versicherung" über das Vorliegen der Vertretungsmacht ist nicht mehr Wert wie ein großes Indianerehrenwort, also gar nichts. Normalerweise reicht das, weil kein Inkassoanwalt im Massenverfahren sich für deinen Einzelfall eine Vollmacht bei seinem Mandanten holt, die muss ja vom Prokuristen unterschrieben werden, und wer verärgert schon gerne seine Kunden, denen er vorher einen reibungslosen Ablauf versprochen hatte, oder wird Dir seine Original-Generalvollmacht zusenden? Bei mir ist in beiden Fällen das Thema an dieser Stelle versandet. Ich wollte mir noch den Scherz erlauben, bei dem Rechtsanwalt nachzufragen, was denn jetzt wäre, und meinerseits mit Antrag auf Durchführung des Verfahrens drohen. Lass Dir im Zweifel auch immer genau erklären, wie sich die Forderung zusammensetzt. Alle Einzelposten. Der Anwalt soll ja etwas tun für sein Geld. Wenn es dann doch zum Prozess kommen sollte, dann lass feststellen, ob die Inkasso- und Anwaltsgebühren dem Kläger (hier: Kantinenbetreiber bzw dem Factoringunternehmen) auch in Rechnung gestellt werden, wenn der Prozess verloren geht bzw die Forderung eingetrieben wird, bzw kündige an, Beweisantrag dahingehend zu stellen. Sollten diese Beträge auf dem Mahnbescheid stehen, aber nicht in jedem Fall in Rechnung gestellt werden, hat die Gegenseite möglicherweise einen Prozessbetrug begangen. Der Inkassoanwalt wird deshalb nach dieser Ankündigung die Klage gegen Dich mit etwas Glück zurückziehen. Und niemals anrufen, immer alles schriftlich und auf Papier. Dabei möglichst wenig Informationen rausgeben. Dumm stellen und blöde Frage stellen. Immer darauf hinweisen, du hättest dich gegenüber dem Mandanten schon geäußert. Und immer einen Schritt nach dem anderen. Niemals zwei Themen in einem Schreiben behandeln. Und niemals eine vorbereitete Erklärung des Gegenanwalts gegengezeichnet zurückschicken. Wenn Du erst einmal eine Schuldanerkenntnis unterschrieben hast, hast du praktisch keine Chance mehr. Allerdings schicken manche Inkassokanzleien freundlicherweise Antwortumschläge für diese Erklärungen mit. Die kann man natürlich für die eigenen Schreiben nutzen und unfrei in den Kasten werfen. Und: Bei Mahnbescheiden und Vollstreckungsbescheiden wie bei Steuerbescheiden: Nicht nur widersprechen, immer auch Aussetzung der Vollziehung beantragen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway Mai 28, 2011 Ich bin kein Jurist. Also das ist weder eine Rechtsberatung, noch kann ich garantieren, ob das rechtlich alles richtig ist. Ich hatte jetzt zweimal Kontakt mit Inkasso und deren Rechtsanwälten. In einem Fall war die Grundforderung strittig, im anderen die Inkassogebühren. Im zweiten Fall habe ich nur die Grundforderung beglichen, das Inkassounternehmen wollt aber noch mehr Geld (Gebühren). In ersten Fall war es so, dass die Callcenter des fordernden Unternehmen sich mit meinen Gründen der Nichtzahlung (Fristlose Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund meinerseits) nicht auseinandersetzen wollte, sondern die Sache ihren sozialistischen Gang zum Inkasso gehen lies. Grundsätzlich würde ich, wenn Du zahlst, immer nur an den Gläubiger direkt zahlen, und immer unter der Angabe, dass damit die Grundforderung beglichen wird. Andernfalls kann die Zahlung auf die Zinsen und Gebühren angerechnet werden. Es ist am effektivsten, dem automatisierten Inkassoprozess Sand ins Getriebe zu werfen. Die ganzen Inkassofirmen und Rechtsanwälte wollen Geld sehen, dafür kannst Du auch Leistung verlangen. Deine Rückfrage nach der Vertretungsmacht ist absolut zielführend und reicht häufig, muss aber "unverzüglich" (d.h ohne schuldhaftes Zögern) gestellt werden. Tatsächlich muss diese im Original vorgelegt werden (steht irgendwo im BGB oder ZPO). Du schreibst am besten, du könntest dich zur Forderung erst äußern, wenn die Vertretungsmacht ausreichend belegt wäre, und bittest höflich um das Vorlegen einer solchen. Moniere dann jeden Formfehler (Datum, Unterschriften, Firmenstempel). Kopien kannst Du als unzureichend zurückweisen, das Original könnte ja mittlerweile zurückgezogen worden sein (gängige Rechtsprechung). Das gleiche gilt für den Rechtsanwalt. Eine "anwaltliche Versicherung" über das Vorliegen der Vertretungsmacht ist nicht mehr Wert wie ein großes Indianerehrenwort, also gar nichts. Normalerweise reicht das, weil kein Inkassoanwalt im Massenverfahren sich für deinen Einzelfall eine Vollmacht bei seinem Mandanten holt, die muss ja vom Prokuristen unterschrieben werden, und wer verärgert schon gerne seine Kunden, denen er vorher einen reibungslosen Ablauf versprochen hatte, oder wird Dir seine Original-Generalvollmacht zusenden? Bei mir ist in beiden Fällen das Thema an dieser Stelle versandet. Ich wollte mir noch den Scherz erlauben, bei dem Rechtsanwalt nachzufragen, was denn jetzt wäre, und meinerseits mit Antrag auf Durchführung des Verfahrens drohen. Lass Dir im Zweifel auch immer genau erklären, wie sich die Forderung zusammensetzt. Alle Einzelposten. Der Anwalt soll ja etwas tun für sein Geld. Wenn es dann doch zum Prozess kommen sollte, dann lass feststellen, ob die Inkasso- und Anwaltsgebühren dem Kläger (hier: Kantinenbetreiber bzw dem Factoringunternehmen) auch in Rechnung gestellt werden, wenn der Prozess verloren geht bzw die Forderung eingetrieben wird, bzw kündige an, Beweisantrag dahingehend zu stellen. Sollten diese Beträge auf dem Mahnbescheid stehen, aber nicht in jedem Fall in Rechnung gestellt werden, hat die Gegenseite möglicherweise einen Prozessbetrug begangen. Der Inkassoanwalt wird deshalb nach dieser Ankündigung die Klage gegen Dich mit etwas Glück zurückziehen. Und niemals anrufen, immer alles schriftlich und auf Papier. Dabei möglichst wenig Informationen rausgeben. Dumm stellen und blöde Frage stellen. Immer darauf hinweisen, du hättest dich gegenüber dem Mandanten schon geäußert. Und immer einen Schritt nach dem anderen. Niemals zwei Themen in einem Schreiben behandeln. Und niemals eine vorbereitete Erklärung des Gegenanwalts gegengezeichnet zurückschicken. Wenn Du erst einmal eine Schuldanerkenntnis unterschrieben hast, hast du praktisch keine Chance mehr. Allerdings schicken manche Inkassokanzleien freundlicherweise Antwortumschläge für diese Erklärungen mit. Die kann man natürlich für die eigenen Schreiben nutzen und unfrei in den Kasten werfen. Und: Bei Mahnbescheiden und Vollstreckungsbescheiden wie bei Steuerbescheiden: Nicht nur widersprechen, immer auch Aussetzung der Vollziehung beantragen! Geiler Beitrag! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver Mai 29, 2011 ... ... Geiler Beitrag! Das finde ich auch. Ausdrucken und abheften, dass kann man bestimmt mal später (leider ) gebrauchen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball Mai 29, 2011 Vielen dank Nixda für deinen Beitrag. Genau so habe ich mir die Sache auch vorgestellt. Und man sieht das WPF und seine Member sind einfach nur Spitze. Ja die Inkassounternehmen sind echt witzig, aber versuchen kann man es ja. Sonst noch jemand Ideen um die werten Leute zu ärgern ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Mai 29, 2011 Grundsatzfragen: Gibt es einen Vertrag? Was steht da drin? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Mai 29, 2011 Sonst noch jemand Ideen um die werten Leute zu ärgern ? Maximalen Schaden und Verwirrung kannst du anrichten, wenn du das Ding vollständig und fristgerecht inklusive sämtlicher Nebenforderungen bezahlst. Das dürfte noch nie vorgekommen sein und das Inkassobüro wird sich gezwungen sehen, sämtliche Geschäftsprozesse neu zu sortieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball Mai 29, 2011 Vertrag gibt es zwischen mir und dem besagten Dienstleister wohl nur über den Umweg des Schulbesuches und stillschweigender Nutzung des Angebotes. Unterschrieben habe ich nie etwas. Nochmal es geht darum das Sie mir eine Verrechnung zuviel bezahlter Essen aus Jahr 1 schulden. Diesem sind sie bis heute nicht ausreichend nachgekommen. Einzig eine falsche Auflistung der Schulessen habe ich erhalten. Darin rechnen Sie mit 190 Tagen. Essen gab es 4x die Woche also Mo-Do. Einfache Rechnung 4x52=208. Das heißt also meine Tochter hatte in einem ganzen Schuljahr nur 18 Tage keinen Unterricht also frei. Ironie an, ich glaube ich sollte die Schule verklagen wegen Unterschreitung der gesetzlichen Urlaubstage ironie off Vanity bezahlen rofl never ever wenn die Forderung berechtigt ist, dann sofort. Ich muss dazu erwähnen das das ja nicht nur bei meiner Tochter so ist, sondern bei der ganzen Klasse es zu diesen Problemen kommt. Hier mal meine Antwort, was meint Ihr ? Sehr geehrte Damen und Herren, im o.g. Schreiben haben Sie mir mitgeteilt das Sie bevollmächtigt sind eine bezifferte, fällige Forderung einzuziehen des xxxxx gGmbH Ich gehe davon aus, dass Sie nicht berechtigt sind diese von Ihnen benannte Forderung in Ihrem Schreiben vom 26.05.11 einzufordern. Gemäß § 174 BGB sind Sie verpflichtet eine Vollmacht vorzulegen. Ohne Erhalt dieser Vollmacht werde ich mich zu dieser Angelegenheit nicht äußern. Falls es sich nur um ein Versehen Ihrerseits handelt, diese Vollmacht nicht beigelegt zu haben, setze ich Ihnen hiermit eine Frist bis zum 06.06.2011 um diese nachzureichen. Nach fruchtlosem Fristablauf werde ich gemäß § 174 die von Ihnen erhobene Forderung zurückweisen. Weitere Schritte nach fruchtlosem Fristablauf nach § 263 StGB behalte ich mir vor. Hochachtungsvoll Fireball der Streitlustige. Hinweise auf Rechtschreibfehler und Grammatik sehr willkommen, mein Deutsch ..... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
obx Mai 29, 2011 Hi Onkel, also das Vorgehen dieser Küchenfuzzies finde ich auch ziemlich daneben, richtig das Du Dich da zur Wehr setzt. Wie schon vorher gesagt, Du kannst natürlich dem Inkassounternehmen aufgeben, Dir eine Vollmacht vorzulegen. Andererseits ist das, dass wirst Du (willst die Leute ja ärgern) ja selbst realisieren. Schreib dem Inkassounternehmen wenn möglich nicht zu viel, sondern nur knappe Satzfragmente. 1. Vollmacht bitte vorlegen 2. Inkassogebühren werden von Dir selbstverständlich nicht bezahlt, da es sich um strittige Forderungen handelt und für die Küchenfuzzies dies auch erkennbar war. Eine Beauftragung eines Inkassodienstleisters ist in Deinem Fall also nonsense 3. Im übrigen würde ein Inkasso voraussetzen (also genauer die Tragung der Gebühren), dass Du Dich in Verzug befindest. Es ist aber noch keine ordnungsgemäße Abrechnung erfolgt, es war aber vereinbart, dass eine solche erfolgt. Mangels Abrechnung, den Wisch hast Du zu recht moniert, konntest Du gar nicht in Verzug gesetzt werden, ist also eine Einschaltung eines Inkassos ebenso nonsense. P.S.: Überschlage mal selbst wieviel zu zahlen müsstest. Bleibt ein nicht unerheblicher Überschuss den Du noch einbehalten hast, so überweise diesen am besten dem Unternehmen und halte nicht zuviel Geld zurück. Von der Summe behalte noch einen kleinen Prozentsatz als Sicherheitszuschlag ein. Kannst Du nicht sogar das Essen als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Steuer geltend machen? (Würde natürlich einen leicht höheren Sicherheitszuschlag rechtfertigen) Ist natürlich auch keine Rechtsberatung Fireball der Streitlustige. Wenn es Dir so auf "Streit" ankommt kannst Du das Unternehmen ja noch auf das BDSG hinweisen und umfassend Auskunft darüber verlangen, welche Daten ihm zu welchem Zweck übertragen worden sind. Du hast rechtlichen Anspruch auf diese Auskunft! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Charlie123 Mai 29, 2011 Sehr geehrte Damen und Herren, im o.g. Schreiben haben Sie mir mitgeteilt, dass Sie bevollmächtigt sind eine bezifferte, fällige Forderung einzuziehen des xxxxx gGmbH [...] Hinweise auf Rechtschreibfehler und Grammatik sehr willkommen, mein Deutsch ..... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
obx Mai 29, 2011 im o.g. Schreiben haben Sie mir mitgeteilt das Sie bevollmächtigt sind eine bezifferte, fällige Forderung einzuziehen des xxxxx gGmbH Fälligkeit würde voraussetzen, dass sie unstrittig ist. Dein Forderung, liebens Onkelchen, dürfte aber streitig sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nixda Mai 29, 2011 Es sollte natürlich nicht übersehen werden, dass wenn die es durchhalten, berechtigte Forderung durchsetzbar bleiben, und du u.U. dann auch die Gerichtskosten trägst. Allerdings sind Inkassokosten in aller Regel nicht durchsetzbar, die RA Kosten schon. (Macht dich aber auch nicht arm: hier oder hier. Dazu kommen noch die Kosten der Beweiserhebung (Zeugen etc)). Lass Dir doch bei Gelegenheit mal solche Posten wie "Kontoführungsgebühren", die die Inkassounternehmen gerne aufführen, erklären. Ich meine genau erklären: Was verbirgt sich dahinter, wie ist der Betrag berechnet, was bedeutet "anteilig" im Kostenansatz, warum ist das in den anderen Gebühren nicht enthalten etc.... Wenn Du mit den Kontoführungsgebühren durch bist, dann das gleiche mit den Portokosten... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
obx Mai 29, 2011 Nochmal mir geht es hier ums Prinzip, um den lächerlichen Betrag geht's mir nicht dreht sich um 100 Euro die offen sind, demgegenüber Forderungen von mir von 60-80 Euro stehen. Es sollte natürlich nicht übersehen werden, dass wenn die es durchhalten, berechtigte Forderung durchsetzbar bleiben, und du u.U. dann auch die Gerichtskosten trägst. Allerdings sind Inkassokosten in aller Regel nicht durchsetzbar, die RA Kosten schon. Nun ja, ich glaube nicht unbedingt daran, dass die Forderung (in dieser Höhe) berechtigt ist. Es ist aber an fireball, nun auszurechnen, wie hoch die Forderung denn sein müsste, und den zuviel einbehaltenen Betrag zuzüglich einen Sicherheitszuschlages, an die Kantinenfuzzies zu überweisen. Fireball meint ja, dass es 100 EUR vermeintliche Forderungen sind, und er einen Gegenanspruch von 60-80 EUR ausgerechnet hat. Sind es 80 EUR, halte ich die zurückbehaltenen 100 EUR noch verhältnismäßig. Liegt der Anspruch aber bei 60 EUR und hält fireball 100 zurück, so würde ich mir Überlegen nicht doch noch 20 EUR oder so an die Kantine zu überweisen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Mai 29, 2011 Vertrag gibt es zwischen mir und dem besagten Dienstleister wohl nur über den Umweg des Schulbesuches und stillschweigender Nutzung des Angebotes. Unterschrieben habe ich nie etwas. Nochmal es geht darum das Sie mir eine Verrechnung zuviel bezahlter Essen aus Jahr 1 schulden. Diesem sind sie bis heute nicht ausreichend nachgekommen. Einzig eine falsche Auflistung der Schulessen habe ich erhalten. Darin rechnen Sie mit 190 Tagen. Essen gab es 4x die Woche also Mo-Do. Einfache Rechnung 4x52=208. Das heißt also meine Tochter hatte in einem ganzen Schuljahr nur 18 Tage keinen Unterricht also frei. Ironie an, ich glaube ich sollte die Schule verklagen wegen Unterschreitung der gesetzlichen Urlaubstage ironie off Genau das ist der Punkt, auf den ich hinaus will. Du nimmst implizit an, dass die Anzahl der Essensausgaben abgerechnet wird. Was ist, wenn sie eine pauschale Abrechnungsgrundlage haben? (Kenne ich so vom Seniorenheim, wo der 28-Tage-Februar genauso viel kostet, wie der 31-Tage-Januar.) Sonst würde noch jemand kommen und Krankheits- und Ausflugstage abziehen wollen. Also: zuerst Grundlagen klären. Dabei kann dir das Inkassobüro nicht helfen, denn die stehen auf dem Standpunkt, dass sie nur gültige Forderungen eintreiben. Daher ist jeder Brief an die grobe Zeitverschwendung. Mit dem Caterer hast du wohl auch keinen Vertrag geschlossen. Also muss die Schule sagen, was die vertragliche Grundlage ist; daher von denen am besten mit Einschreiben/Rückschein einfordern. Dann und nur dann hast du eine belastbare Basis für das weitere Vorgehen. Dann kann man immer noch prüfen, ob eine implizite Vereinbarung evtl. mit Minderjährigen Rechtskraft hat und welche Abrechnungen gegebenenfalls notwendig sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
obx Mai 29, 2011 Nach Jahr 1 keine Abrechnung trotz mehrfacher Aufforderung von meiner Seite keine Antwort etc. Einbehaltung einer gewissen Summe von mir aus laufender Zahlungsverpflichtung nach Ankündigung als Sicherheitsleistung. Mahnungen seitens des Dienstleisters etc. Gespräch mit übergeordnetem Vorstand der Organisation ( Vertreter des eigentlich zuständigen Vorstandes) Zusicherung einer schnellen Abrechnung. Aufgrund der persönlichen Zusicherung sofortige Zahlung von mir aller ausstehenden Rechnungen. Erhalt der Abrechnung, gelinde gesagt totale Katastrophe weder sachlich noch fachlich richtig, Schulferien wurden nicht mit einbezogen etc. Genau das ist der Punkt, auf den ich hinaus will. Du nimmst implizit an, dass die Anzahl der Essensausgaben abgerechnet wird. Was ist, wenn sie eine pauschale Abrechnungsgrundlage haben? Naja, aufgrund des oben gesagten vom Onkel würde ich schon annehmen, dass hier "Mahlzeitengenau" abgerechnet wird. Wenn dem nicht so wäre wäre dies in dem Gespräch irgendwie schon angeklungen. Es ging darin ja explizit um eine genaue Schlusabrechnung, die dann vom Caterer auch durchgeführt wurde. Darin rechnen Sie mit 190 Tagen. Sonst würden die auch in ihrer Abrechnung schwerlich auf 190 Tage kommen :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel Mai 29, 2011 Vertrag gibt es zwischen mir und dem besagten Dienstleister wohl nur über den Umweg des Schulbesuches und stillschweigender Nutzung des Angebotes. Unterschrieben habe ich nie etwas. Nochmal es geht darum das Sie mir eine Verrechnung zuviel bezahlter Essen aus Jahr 1 schulden. Diesem sind sie bis heute nicht ausreichend nachgekommen. Einzig eine falsche Auflistung der Schulessen habe ich erhalten. Darin rechnen Sie mit 190 Tagen. Essen gab es 4x die Woche also Mo-Do. Einfache Rechnung 4x52=208. Das heißt also meine Tochter hatte in einem ganzen Schuljahr nur 18 Tage keinen Unterricht also frei. Ironie an, ich glaube ich sollte die Schule verklagen wegen Unterschreitung der gesetzlichen Urlaubstage ironie off Genau das ist der Punkt, auf den ich hinaus will. Du nimmst implizit an, dass die Anzahl der Essensausgaben abgerechnet wird. Was ist, wenn sie eine pauschale Abrechnungsgrundlage haben? (Kenne ich so vom Seniorenheim, wo der 28-Tage-Februar genauso viel kostet, wie der 31-Tage-Januar.) Sonst würde noch jemand kommen und Krankheits- und Ausflugstage abziehen wollen. Also: zuerst Grundlagen klären. Dabei kann dir das Inkassobüro nicht helfen, denn die stehen auf dem Standpunkt, dass sie nur gültige Forderungen eintreiben. Daher ist jeder Brief an die grobe Zeitverschwendung. Mit dem Caterer hast du wohl auch keinen Vertrag geschlossen. Also muss die Schule sagen, was die vertragliche Grundlage ist; daher von denen am besten mit Einschreiben/Rückschein einfordern. Dann und nur dann hast du eine belastbare Basis für das weitere Vorgehen. Dann kann man immer noch prüfen, ob eine implizite Vereinbarung evtl. mit Minderjährigen Rechtskraft hat und welche Abrechnungen gegebenenfalls notwendig sind. Die enorm wichtigen Rahmenbedingungen hat fireball schon genannt.... Schulessen wurde im Jahr 1 pauschal bezahlt mit Verrechnung zum Schuljahresende.Jahr 2: Abrechnung monatlich nach tatsächlich erbrachter Leistung. wichtig ist auch die Prüfung, ob Fireball Verzehrtage in Eigenverschulden nicht in Anspruch genommen hat, wodurch ja Bereitstellungskosten vorhanden waren. Bei Mängeln müssen auch Verjährungsfristen beachtet werden, sowie die AGB des Vertragspartners einschl. von Subunternehmern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
obx Mai 29, 2011 Die enorm wichtigen Rahmenbedingungen hat fireball schon genannt.... wichtig ist auch die Prüfung, ob Fireball Verzehrtage in Eigenverschulden nicht in Anspruch genommen hat, wodurch ja Bereitstellungskosten vorhanden waren. Ja, enorm wichtig... Insbesondere Dein angesprochenes Eigenverschulden... Für fire wird das wohl heißen, dass falls seine Tochter (was ich nicht hoffe) der Schule fernbleiben sollte, er sich selbst auf den Weg in die Kantine macht und für seine Tochter das Essen isst Gibt nen schönes Bild, Onkel fireball inmitten von Schülern beim Schulessen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball Mai 29, 2011 · bearbeitet Mai 29, 2011 von fireball Wird ja richtig viel.... Ramstein, das nehme ich ja nicht an, sondern das ist so sonst hätten Sie mir ja nicht nach geschlagenen 9 Monaten eine "Abrechnung" der Tage geschickt. Also zu den Vertragsbedingungen: Essen 4mal pro Woche, bei Krankheit 1 Tag muss bezahlt werden 2 Tag Schule meldet Kind vom Essen ab für die Dauer der Krankheit. So und da fängt es dann schon an, es sind einige Tage strittig weil die Schule das Fax angeblich zu spät geschickt hat, ist ja nicht unser Verschulden. Explizit ist z.b der 19.06.2009 strittig, ein Freitag ähm Freitag gibt es kein Schulessen... Nächster Punkt dieser tollen Abrechnung: 24.07.2009-23.07.2009 4 Tage ohne Schulessen (ja richtig das Datum steht genau so da) Nun ja die Abrechnung ist ein totaler Witz von vorne bis hinten, ich muss ehrlich gestehen ich hatte damals im April 2010 als ich endlich diesen Wisch erhalten hatte tränen in den Augen. Nochmal im 1 Jahr war pauschale Vorausbezahlung mit anschließender Verrechnung ausgemacht, im 2 Jahr monatlich genaue Bezahlung.(Ja genau haben selbst gemerkt dass sie nicht in der Lage sind das zu Bewerkstelligen) Das Problem ist das wirklich niemand in der Lage ist (außer mir) eine richtige Abrechnung zu erstellen, da dieses Unternehmen (gesicherte Erkenntnis) gar keine Listen geführt hat wer wann Essen war und wann nicht, auch die gemeldeten Fehltage wurden nicht notiert) einzig die Klassenbücher in denen Krankheit aufgeführt werden können Aufschluss geben. Hier wiederum fehlen alle Ausflüge und sonstige außerschulischen Aktivitäten, die ich aber durch Elternbriefe etc. nachweisen kann. Kurzum sie können mich nur drankriegen wegen der Einbehaltung von der Sicherheitsleistung. Deshalb werde ich auch wenn das Mahnverfahren von Gericht kommt Widerspruch einlegen, Aussetzung der Vollziehung beantragen, und meinerseits eine Sicherheitsleistung dem Gericht anbieten. Nixda mach dir keine Sorgen und wenn mich der Spaß zum Schluss 20k Euro kostet ist es mir das Wert. Och auf der Abrechnung sind Gebühren und Auslagen in Höhe von 53,56€ und Ermittlungs und Auskunftskosten von 9,52€, verdammt gute Idee aber erst wenn die Vollmacht da ist. (Kein Wunder warum vielen Schuldnern so schnell alles über den Kopf wächst, aus 105 mach mal schnell 190 Cool, mach ich in Zukunft bei meinen Kunden auch rofl. ) OBX, doch meine Tochter ist so böse und hat sich in der Zeit auch noch die Schweinegrippe eingefangen böses Kind gelle hab auch ganz doll mit Ihr geschimpft die armen Schweine, und das gute Essen.... na ja EPA´s sollen ja gesund sein . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball Mai 29, 2011 · bearbeitet Mai 29, 2011 von fireball Reicht eigentlich eine Generalvollmacht aus ? Wie alt darf die sein um sich auf diesen Fall beziehen zu können ? Kann ich eine Vertretungsbefugnis verlangen, dass der Aussteller der Vollmacht dazu überhaupt in der rechtlichen Lage dazu ist ? Wer darf sowas überhaupt bei einer gGmbH ? Edit: Noch vergessen, selbst ohne die einbehaltene Sicherheitsleistung, die geforderte Höhe der Forderung seitens der xxxx gGmbH ist auch in Ihrer Höhe nicht richtig. Da hier Zahlungen auf Monatsrechnungen vergessen bzw. falsch verrechnet wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel Mai 29, 2011 Reicht eigentlich eine Generalvollmacht aus ? Wie alt darf die sein um sich auf diesen Fall beziehen zu können ? Kann ich eine Vertretungsbefugnis verlangen, dass der Aussteller der Vollmacht dazu überhaupt in der rechtlichen Lage dazu ist ? Wer darf sowas überhaupt bei einer gGmbH ? Edit: Noch vergessen, selbst ohne die einbehaltene Sicherheitsleistung, die geforderte Höhe der Forderung seitens der xxxx gGmbH ist auch in Ihrer Höhe nicht richtig. Da hier Zahlungen auf Monatsrechnungen vergessen bzw. falsch verrechnet wurde. Ab Dienstag sind ja die Anwälte Kachelmanns wieder frei für dich und du kannst in die Offensive gehen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball Mai 29, 2011 Na ich hoffe doch du übernimmst dann den Vorsitz meiner PR Abteilung um die öffentliche Meinung zu beeinflussen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball Juni 13, 2011 So weiter geht es, Vollmacht ist da sogar im Original, keine Generalvollmacht sondern nur für mich. Habe jetzt mal das BDSG bemüht.... Folgende Fragen, Die Vollmacht ist unterschrieben mit Stempel von 2 Personen, allerdings ohne Angabe der Namen (nicht grad leserlich die Unterschriften) Wo bekomme ich raus bzw. was soll ich von dem Inkasso fordern um zu wissen ob die 2 Herren dazu überhaupt berechtigt sind ? Das Datum steht ausgedruckt da 19.05 mit Kuli durchgestrichen und 6.6.11 darüber vermerkt, die Forderung haben Sie aber schon am 26.05 gestellt, gibt es hier einen Grund zur Beanstandung ? Bin mal gespannt wie so eine BDSG Erklärung aussieht... Gruß der rebellische Onkel .... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag