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Cornwallis

Abgeltungssteuer

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Cornwallis

Guten Tag,

 

nach langer Zeit melde ich mich auch mal wieder zu Wort :-)

 

Ich habe in meinem Depot Aktien der Commerzbank im November 2008 mit Einstandskurs EUR 7,50. Angenommen der Kurs der Commerzbank stünde irgendwann mal darüber (unwahrscheinlich, ich weiß...), wären diese Kursgewinne ja zu 100% einkommens- bzw. abgeltungssteuerbefreit.

Nun werde ich wohl an der bevorstehenden Kapitalerhöhung teilnehmen und entsprechend einen Einstandskurs von EUR 2,18 bekommen. Und jetzt die Frage:

 

Wenn ich die ins gleiche Depot einbuche und ich verkaufe dann irgendwann einen Teil der Papiere für - Achtung: Utopie! - EUR 10,00 das Stück, was fällt steuerlich an?

 

Beispiel:

 

10 Stück Aktien à EUR 7,50 Kaufkurs (vor 2009)

10 Stück Aktien à EUR 2,18 Zeichnungskurs (nach 2009)

-> Durchschnittskurs: EUR 4,84

 

Verkauf von 10 Stück Aktien à EUR 10,00

 

Jetzt habe ich EUR 100,00 Verkaufserlös. Was sagt jetzt das Finanzamt?

 

1.) "Sie haben gerade einen Gewinn von EUR 10,00 minus EUR 2,18 gleich EUR 7,82 (mal 10 Stück also EUR 78,20) realisiert. Das macht dann bitte EUR 19,55 Abgeltungssteuer. Vielen Dank! Beehren Sie uns bald wieder!"

2.) "Sie haben gerade einen Gewinn von EUR 10,00 minus EUR 7,50 gleich EUR 2,50 (mal 10 Stück also EUR 25,00) realisiert. Dieser ist aufgrund des Kaufzeitpunktes steuerfrei. Verkaufen sie gefälligst auch die anderen noch!"

3.) "Sie haben gerade einen Gewinn von EUR 10,00 minus EUR 4,84 gleich EUR 5,15 (mal 10 Stück also EUR 51,50) realisiert."

3.1) "Dieser ist aufgrund des Kaufzeitpunktes steuerfrei."

3.2) "Das macht dann bitte EUR 12,88 Abgeltungssteuer. Vielen Dank! Beehren Sie uns bald wieder!"

 

Also im Endeffekt läufts auf die alte buchhalterische Frage "lifo", "hifo" oder sonst was hinaus... und wenn ich mich da erinnere ist handelsrechtlich einiges möglich, steuerrechtlich allerdings nur "lifo" (???). D.h., wenn ich "spielen" möchte, d.h. variabel sein möchte, sollte ich die Aktien aus der Kapitalerhöhung in einem Extradepot führen, damit ich selbst entscheiden und nachweisen kann, welche Aktien ich wann zu welchem Kurs ge- bzw. verkauft habe. Dann ginge aber eine Durchschnittsbetrachtung definitiv nicht, die mir allerdings am liebsten wäre, da sie ja meinen abgeltunssteuerfreien Einkaufspreis verringern würde...

 

Vielleicht kann mir da ja jemand helfen oder hat vergleichbare Fragen!

 

Vielen Dank und schöne Grüße

Cornwallis aka Timo

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Cornwallis

Servus,

 

vielen Dank für diesen Link. Muss aber gestehen, dass mein Problem da nicht erläutert wird. Oder zumindest sehe ich es nicht :-)

 

Gruß

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mcxreflex

Alle Angaben ohne Gewähr.

 

Wenn ich mich richtig entsinne arbeitet das Depot wie ein Stack nach dem Lifo-Prinzip(last in, last out) sprich die Wertpapiere die du zuletzt ergo die die du nach 2009 zu 2,18 gekauft hast werden zuerst verkauft und besteuert.

 

Also wäre das Punkt 1.

 

Hab mich mit der Reglung vor 2009 bzw. der Übergang nur grob beschäftigt, da ich zu dieser Zeit noch nicht investiert war.

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Akaman
· bearbeitet von Akaman

Wenn ich mich richtig entsinne arbeitet das Depot wie ein Stack nach dem Lifo-Prinzip(last in, last out) sprich die Wertpapiere die du zuletzt ergo die die du nach 2009 zu 2,18 gekauft hast werden zuerst verkauft und besteuert.

Das ist Unsinn, wie man in 2 Sekunden ergugeln kann.

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mcxreflex

Wenn ich mich richtig entsinne arbeitet das Depot wie ein Stack nach dem Lifo-Prinzip(last in, last out) sprich die Wertpapiere die du zuletzt ergo die die du nach 2009 zu 2,18 gekauft hast werden zuerst verkauft und besteuert.

Das ist Unsinn, wie man in 2 Sekunden ergugeln kann.

 

Und deshalb sagte ich alle Angaben ohne Gewähr...

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domkapitular

Ich sage mal : 2.) ist richtig.

Ich mag mich da nicht so aus dem Fenster lehnen, weil ich speziell die CoBa - Aktion nicht verfolgt habe, aber :

 

Es gilt FiFo :

Aus dem BMF-Schreiben vom 22.12.2009, Punkt 97

"Gemäß § 20 Absatz 4 Satz 7 EStG ist bei Wertpapieren bei der Veräußerung aus der Girosammelverwahrung (§§ 5 ff. DepotG) zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Wertpapiere zuerst veräußert werden (Fifo-Methode). Die Anwendung der Fifo-Methode i. S. des § 20 Absatz 4 Satz 7 EStG ist auf das einzelne Depot bezogen anzuwenden. Konkrete Einzelweisungen des Kunden, welches Wertpapier veräußert werden soll, sind insoweit einkommensteuerrechtlich unbeachtlich."

 

Und der Altbestand ist steuerfrei.

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Cornwallis

Guten Tag,

 

also vielen Dank für die Antworten.

 

Ich habe dann mal die comdirect angerufen. Dort sagte man mir, dass FiFo die entsprechend relevante Bewertungsnorm sei. Insofern stimmt da die Meinung von domkapitular mit der "Expertenmeinung" überein.

 

Aber ich glaube, ich zeichne doch nicht mit :-)

 

Einen wunderschönen sonnigen Tag

Cornwallis aka Timo

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