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Schwalli

Berufsunfähigkeitsversicherung - Suche

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Schwalli

Hallo zusammen,

 

Ich habe vor ein oder zwei Jahren meine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Nürnberger gekündigt, da die mit so einer unsäglichen Rüruprente gekoppelt war.

 

Jetzt suche ich eine neue BU-Versicherung.

 

- die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente sollte mindestens 1500 Euro betragen.

- ich arbeite als Freier Sportjournalist, bin aber über die Künstlersozialkasse wie ein Arbeitnehmer gesetzlich sozialversichert (außer Arbeitslosigkeit).

- ich bin als Diplom-Sportwissenschaftler Akademiker (mit Abschluss), klar mehr als 50 Prozent Bürotätigkeit.

- riskante Hobbys hab ich keine, fahre gerne mit dem Fahrrad zur Arbeit.

- ich bin seit März 31 Jahre alt.

- ich rauche nicht.

- ich bin eigentlich gesund, hatte mal einen Außenbandriss im Knöchel (Jahre her), keine Probleme sonst, kein Übergewicht. Im Gegenteil eher sportlich aktiv. Es gibt ein paar Allergien, als Kind wurden mal welche gegen Katzenhaare (habe keine Katze und will auch keine) und Hausstaub festgestellt. Wirklich merke ich davon nichts. Alleine der Heuschnupfen macht mir für rund zwei Monate im Jahr (meistens etwa Ende Februar bis Ende April) etwas zu schaffen, aber das ist in den letzten Jahren eher (deutlich) besser als schlechter geworden.

 

Was ich sonst erwarte:

 

- Verzicht auf abstrakte Verweisung ist klar.

- Sechs-Monats-Prognose.

- Anerkennung ab Beginn der Berufsunfähigkeit (also nicht, wenn Versicherung und ich uns geeinigt haben).

- Versicherer leistet nach einer sechsmonatigen ununterbrochenen BU rückwirkend "von Beginn an".

- Versicherer leistet auch bei verspäteter Meldung der BU bis zu drei Jahren rückwirkend.

- Versicherer verzichtet auf das Recht der Kündigung bzw. Vertragsanpassung wenn ich eine Krankheit sschuldlos nicht angegeben habe (z.B. hab schon eine Krankheit, weiß es aber noch nicht).

- Gibt es sowas wie eine Reglementierung der Beitragsanpassung?

- Versicherer stundet während der Leistungsprüfung weitere Beiträge auf Antrag zinslos.

- Versicherer ermöglicht eine Erhöhung der versicherten BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung.

 

Eine von diesen tollen Suchmaschinen im Netz hat mir den Tarif WWK / BS02 M ausgespuckt (siehe Anhang Checkliste von Finanztest). Zahlbeitrag im Jahr wäre 379,80 Euro, das klingt sehr sexy. Der Tarifbeitrag wäre 843,99 Euro. Da schließt sich die wichtige Frage an, ob der Versicherer bis zu diesem Betrag erhöhen kann, wie er will? Wovon hängt das ab?

 

Was meint Ihr? Gibt es eine Versicherung, die sich für meine Situation besonders anbietet?

 

Danke für jeden Ratschlag.

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Sparbuechse
· bearbeitet von Sparbuechse

Eine von diesen tollen Suchmaschinen im Netz hat mir den Tarif WWK / BS02 M ausgespuckt (siehe Anhang Checkliste von Finanztest). Zahlbeitrag im Jahr wäre 379,80 Euro, das klingt sehr sexy. Der Tarifbeitrag wäre 843,99 Euro. Da schließt sich die wichtige Frage an, ob der Versicherer bis zu diesem Betrag erhöhen kann, wie er will? Wovon hängt das ab?

 

Was meint Ihr? Gibt es eine Versicherung, die sich für meine Situation besonders anbietet?

 

Danke für jeden Ratschlag.

 

Was hat die Suchmaschine denn sonst noch ausgespuckt? Die BU bei der WWK ist im letzten BU-Test in der Finanztest nicht besonders gut weggekommen, hab mich aber nicht näher mit ihr beschäftigt, weil wie in Deinem Fall die Spanne zwischen Netto- und Bruttobeitrag recht hoch war. Meines Wissens können sie dann erhöhen, wenn die Nettoverzinsung runtergeht (d. h. sie entweder weniger einnehmen oder die Schadenfälle hochgehen), da weiß aber sicher jemand von den anderen regelmäßigen Nutzern eher bescheid als ich.

 

- ich arbeite als Freier

 

Hab mir mal erlaubt, Dich wörtlich und aus dem Zusammenhang gerissen zu zitieren (machen Journalisten ja auch manchmal). Vielleicht findets ja jemand witzig :lol:

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Schwalli
· bearbeitet von Schwalli

- ich arbeite als Freier

 

Hab mir mal erlaubt, Dich wörtlich und aus dem Zusammenhang gerissen zu zitieren (machen Journalisten ja auch manchmal). Vielleicht findets ja jemand witzig :lol:

 

Saugeiler Witz - ist genau mein Niveau! :thumbsup: Und wie recht Du mit den Zitaten hast.

 

Ich hab mir jetzt beim Versicherungsmakler des Deutschen Journalisten-Verbandes drei Angebote zukommen lassen. Wenn ich sie mir näher angeguckt habe, melde ich mich nochmal. Klingt auf den ersten Blick ganz interessant, aber mal sehen.

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Schwalli

Hat sonst jemand Erfahrung mit o.g. Versicherung? Ich suche immer noch ...

 

Danke für jede Antwort.

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swingkid

Hallo Schwalli,

 

"sexy" mögen wir wohl alle, aber:

 

Der Tarifbeitrag wäre 843,99 Euro. Da schließt sich die wichtige Frage an, ob der Versicherer bis zu diesem Betrag erhöhen kann, wie er will?

 

Ja, das kann er, und zwar wenn er aufgrund der Anlagesituation nicht mehr in der Lage ist, die Überschüsse, so wie Sie bei der Angebotserstellung kalkuliert waren, an die Versicherten weiterzugeben. Er kann die Beiträge auch noch weiter erhöhen, ist dabei aber an Regularien gebunden, vgl. hierzu einmal § 163 VVG. Es gibt Versicherer, die auf dieses Anpassungsrecht verzichten, die WWK tut dies m.W. nach nicht.

 

Und ein Punkt, den ich immer wieder erklären muss, ist der, dass der Versicherer nicht leisten muss, wenn "nur" eine ärztlich diagnostizierte Arbeitsunfähigkeit, nicht jedoch Berufsunfähigkeit, vorliegt. Dieser Punkt ist bei allen, bis auf einer, bedingungsseitig sehr unsauber oder gar nicht geregelt. Frage einmal den Makler, der müsste wissen, welcher Versicherer gemeint ist. Auch hier ist es nicht die WWK.

 

Grüsse, Alex

 

 

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unentschieden

 

Frage einmal den Makler, der müsste wissen, welcher Versicherer gemeint ist. Auch hier ist es nicht die WWK.

 

 

 

 

 

weshalb so geheimnisvoll? :blink:

 

@Schwalli: also bei meiner Auswahl fällt die Alte Leipziger immer wieder in fast allen Punkten positiv auf. Ist keine AG, für mich eine der günstigsten, die besten Bedingungen von allen, bieten eine anonyme Anfragemöglichkeit beim Versicherungsarzt an (online, ähnlich Risikovoranfrage, nur wohl nicht verbindlich) und vor allem kann man sehr gut nachversichern (finde ich wichtig). Sieh dir die mal an... mein Favorit ist sie momentan.

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swingkid
· bearbeitet von swingkid

Die AL zählt zu den besseren Gesellschaften am Markt, das Optimum im Bedingungswerk stellt Sie allerdings m.E. auch nicht dar.

 

Beispiel Nachversicherungsgarantie:

 

Die Garantie ist ereignisabhängig (hier jedoch sehr umfangreich geregelt) und einkommensabhängig. Da gibt es bessere Regelungen am Markt. Z.B. eine Nachversicherungsgarantie, die ereignisunabhängig ist und alle 5 Jahre (nicht nur einmalig bis 5 Jahre nach Vertragsschluss wie bei der AL) ausgeübt werden kann. Weitere bessere Regelung als bei der AL: Die versicherte Rente ist nicht begrenzt auf 70% des Bruttoeinkommens des Versicherten bzw. 30000€ Jahresrente maximal. Hier gilt: Die Erhöhung darf maximal dieselbe Summe erreichen wie die ursprünglich vereinbarte Rente. Und das Höchstalter für die Anspruchnahme der Ausbauoption ist bei der AL begrenzt auf ein Alter der VP von 35 Jahren, auch hier gibt es verbraucherfreundlichere Lösungen, und zwar eine Begrenzung auf das 45. Lebensjahr.

 

Im Klartext: Bei einem angenommenen Bruttogehalt von 45000€ und einer vereinbarten BU-Rente in Höhe von 30000€ kann die Rente in 3 Schritten auf das volle Bruttogehalt aufgestockt werden. Bei der AL gilt hier: nada, da ja die maximale Jahresrente 30000€ beträgt, Nachversicherungsgarantie oder Ausbauoption hin oder her.

 

Und auch die AL leistet nur bei einer festgestellten Berufsunfähigkeit, bei einer andauernden Arbeitsunfähigkeit geht der Versicherte leer aus. "Beste Bedingungen" definiere ich anders, aber das ist Geschmackssache ;).

 

 

 

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Gerald1502

Die AL zählt zu den besseren Gesellschaften am Markt, das Optimum im Bedingungswerk stellt Sie allerdings m.E. auch nicht dar.

 

Beispiel Nachversicherungsgarantie:

 

Die Garantie ist ereignisabhängig (hier jedoch sehr umfangreich geregelt) und einkommensabhängig. Da gibt es bessere Regelungen am Markt. Z.B. eine Nachversicherungsgarantie, die ereignisunabhängig ist und alle 5 Jahre (nicht nur einmalig bis 5 Jahre nach Vertragsschluss wie bei der AL) ausgeübt werden kann. Weitere bessere Regelung als bei der AL: Die versicherte Rente ist nicht begrenzt auf 70% des Bruttoeinkommens des Versicherten bzw. 30000 Jahresrente maximal. Hier gilt: Die Erhöhung darf maximal dieselbe Summe erreichen wie die ursprünglich vereinbarte Rente. Und das Höchstalter für die Anspruchnahme der Ausbauoption ist bei der AL begrenzt auf ein Alter der VP von 35 Jahren, auch hier gibt es verbraucherfreundlichere Lösungen, und zwar eine Begrenzung auf das 45. Lebensjahr.

 

Im Klartext: Bei einem angenommenen Bruttogehalt von 45000 und einer vereinbarten BU-Rente in Höhe von 30000 kann die Rente in 3 Schritten auf das volle Bruttogehalt aufgestockt werden. Bei der AL gilt hier: nada, da ja die maximale Jahresrente 30000 beträgt, Nachversicherungsgarantie oder Ausbauoption hin oder her.

 

Und auch die AL leistet nur bei einer festgestellten Berufsunfähigkeit, bei einer andauernden Arbeitsunfähigkeit geht der Versicherte leer aus. "Beste Bedingungen" definiere ich anders, aber das ist Geschmackssache ;).

Hey Alex.

 

mit der 30.000 Grenze hast Du recht, aber man kann es doch mit einer Dynamik umgehen und kommt dann über die 30.000, oder?

Hier in der Pdf steht, dass man bis zu einem Alter von 50 Jahren erhöhen kann. http://www.berufsunfaehigkeitsversicherung-sofort-vergleich.de/pdf/bu_bedi_alteleipziger.pdf

 

Damit man bei einer Arbeitsunfähigkeit nicht leer ausgeht, lohnt sich eine Krankentagegeldversicherung. (Thema Lohnfortzahlung)

 

Viele Grüße

Gerald

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addicted to fly

Hallo Swingkid,

 

kannst du mal "Butter bei de Fisch tun" und die Gesellschaft bzw. den Tarif nennen. Gern auch per PM falls das als Werbung gewertet würde.

 

Danke.

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swingkid

Moin Gerald,

 

was die Nachversicherungsgarantie betrifft, hast Du recht. Hier beträgt das Höchstalter 50 Jahre, für die Ausbauoption 35 Jahre. Bei der Dynamik ist es so geregelt, dass man der Dynamik widersprechen muss, sollte die Jahresrente durch die Dynamik 30000 übersteigen bzw. 70% des Bruttoeinkommens. Das ist unter Punkt 4 der Zusatzbedingungen für die Dynamik geregelt (in Deinem pdf auf Seite 20, §4 Punkt4).

 

Was das KT angeht, stimme ich Dir zu, verweise aber auf die Problematik der oftmals verschiedenen Definitionen der BU bzw. AU bei unterschiedlichen Unternehmen, was im schlimmsten Fall dazu führen kann, dass der KT-Versicherer die Zahlung einstellt, weil laut Seiner Definition keine AU mehr vorliegt, der BU-Versicherer jedoch noch nicht leistet, weil er keine BU erkennen kann...

 

Allerdings bietet die AL hier eine gute Lösung über die zum Konzernverbund gehörende Hallesche. Wer die BU bei der AL abschliesst und das KT bei der Hallesche, hat die Sicherheit, dass einer der beiden Versicherer in jedem Fall leistet. Man muss es halt wissen bzw. darüber aufgeklärt werden.

 

Aber ein guter Hinweis von Dir, danke :thumbsup:!

 

P.S. Damit ich nicht der Geheimniskrämerei schuldig gesprochen werde: Bei dem erwähnten BU-Versicherer handelt es sich um die Condor. Wenn Werbung, bitte löschen :-.

 

 

 

 

Grüsse, Alex

 

 

 

 

 

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Gerald1502

Moin Gerald,

 

was die Nachversicherungsgarantie betrifft, hast Du recht. Hier beträgt das Höchstalter 50 Jahre, für die Ausbauoption 35 Jahre. Bei der Dynamik ist es so geregelt, dass man der Dynamik widersprechen muss, sollte die Jahresrente durch die Dynamik 30000 übersteigen bzw. 70% des Bruttoeinkommens. Das ist unter Punkt 4 der Zusatzbedingungen für die Dynamik geregelt (in Deinem pdf auf Seite 20, §4 Punkt4

Hey Alex,

 

dass mit den unterschiedlichen Bezeichnungen Nachversicherungsgarantie und Ausbauoption höre ich das erste mal. Was ist denn jetzt genau der Unterschied der beiden Bezeichnungen?

Mit der Dynamik ist aber auch etwas schwammig geregelt. Es sieht doch so aus, dass man auch mehr als die 30.000 bekommen kann, wenn es in Relation des Jahresbruttoeinkommens steht. Oder wie siehst Du das? Für mich scheint es schwammig zu sein und lässt etwas Spielraum zu.

 

Was das KT angeht, stimme ich Dir zu, verweise aber auf die Problematik der oftmals verschiedenen Definitionen der BU bzw. AU bei unterschiedlichen Unternehmen, was im schlimmsten Fall dazu führen kann, dass der KT-Versicherer die Zahlung einstellt, weil laut Seiner Definition keine AU mehr vorliegt, der BU-Versicherer jedoch noch nicht leistet, weil er keine BU erkennen kann...

 

Allerdings bietet die AL hier eine gute Lösung über die zum Konzernverbund gehörende Hallesche. Wer die BU bei der AL abschliesst und das KT bei der Hallesche, hat die Sicherheit, dass einer der beiden Versicherer in jedem Fall leistet. Man muss es halt wissen bzw. darüber aufgeklärt werden.

 

Aber ein guter Hinweis von Dir, danke :thumbsup:!

Darüber im Allgemeinen hatte ich mich letzte Woche mit jemanden unterhalten. Bin da auch auf die unterschiedliche Definition BU/AU hingewiesen wurden. Daher hatte es hier gut hingepasst. ;)

Es kann ja aber auch sein, dass Du unter der 50% BU-Grenze bist und daher keine BU-Rente bekommst, aber nicht arbeiten gehen kannst, dann erhält man das KT.

 

Daher ist eine Beratung über dieses wichtige Thema mehr als erforderlich, da sehr viel zu beachten ist.

 

P.S. Damit ich nicht der Geheimniskrämerei schuldig gesprochen werde: Bei dem erwähnten BU-Versicherer handelt es sich um die Condor.

Na, jetzt sind wir schlauer. :)

 

Viele Grüße

Gerald

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swingkid

Hallo Gerald,

 

es handelt sich hier um zwei verschieden Optionen zur Erhöhung. Die Nachversicherungsgarantie kann ich nur in Anspruch nehmen, wenn ein bestimmtes, in den Bedingungen definiertes Ereignis eintritt. Beispiel Heirat oder eine Steigerung des Einkommens um x Prozent. Dieses Ereignis muss ich, in dem Fall der AL, spätestens 6 Monate nach Eintritt melden. Dann ist eine Erhöhung ohne weitere Gesundheitsprüfung möglich.

 

Die Ausbauoption hingegen ist von keinem Ereignis abhängig. Her kann ich die Rente einfach so erhöhen, ebenfalls ohne Gesundheitsprüfung. Allerdings nur innerhalb der ersten 5 Jahre und nur bis 35. Das ist der Unterschied.

 

Mit der Dynamik ist aber auch etwas schwammig geregelt. Es sieht doch so aus, dass man auch mehr als die 30.000 bekommen kann, wenn es in Relation des Jahresbruttoeinkommens steht. Oder wie siehst Du das? Für mich scheint es schwammig zu sein und lässt etwas Spielraum zu.

 

Hm, ja. Das "und" könnte für Diskussionen sorgen :blink:.

 

Darüber im Allgemeinen hatte ich mich letzte Woche mit jemanden unterhalten. Bin da auch auf die unterschiedliche Definition BU/AU hingewiesen wurden. Daher hatte es hier gut hingepasst.

Es kann ja aber auch sein, dass Du unter der 50% BU-Grenze bist und daher keine BU-Rente bekommst, aber nicht arbeiten gehen kannst, dann erhält man das KT.

 

Stimmt, und da bin ich voll bei Dir!

 

Grüsse,Alex

 

 

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Gerald1502

Hallo Gerald,

 

es handelt sich hier um zwei verschieden Optionen zur Erhöhung. Die Nachversicherungsgarantie kann ich nur in Anspruch nehmen, wenn ein bestimmtes, in den Bedingungen definiertes Ereignis eintritt. Beispiel Heirat oder eine Steigerung des Einkommens um x Prozent. Dieses Ereignis muss ich, in dem Fall der AL, spätestens 6 Monate nach Eintritt melden. Dann ist eine Erhöhung ohne weitere Gesundheitsprüfung möglich.

 

Die Ausbauoption hingegen ist von keinem Ereignis abhängig. Her kann ich die Rente einfach so erhöhen, ebenfalls ohne Gesundheitsprüfung. Allerdings nur innerhalb der ersten 5 Jahre und nur bis 35. Das ist der Unterschied.

Hey Alex,

 

danke für die Erklärung. :thumbsup:

Sind die 5 Jahre bei der Ausbauoption fest, oder gibt es da auch Versicherer, bei denen man auch noch nach z.B. 10 Jahren ohne Ereignis erhöhen kann?

 

Hm, ja. Das "und" könnte für Diskussionen sorgen :blink:.

Müsste man mal bei der AL erfragen.

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unentschieden
· bearbeitet von unentschieden

Also nach der Information HIER scheint man mittels Dynamik auch bis zu 40k € versichern zu können. Außerdem macht es m.E. sowieso Sinn, möglichst früh möglichst hoch nachzuversichern, daher spielt für mich jetzt die Begrenzung nicht so eine entscheidende Rolle. Mit 45 nachversichern kostet ja altersbedingt schon enorm viel mehr als mit 25.

Aber es gibt natürlich auch noch andere Versicherer ;)

 

Mit dieser Krankentagegeldversicherungsproblematik (das wäre mal ein Wort für "Hangman") habe ich mich noch gar nicht auseinandergesetzt, interessant!

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swingkid

Hmm....

 

ich habe jetzt 2 Anhaltspunkte, dass die auf der Webseite gegebene Auskunft bezüglich der 40K falsch ist:

 

1.einen Maklerbetreuer der AL. Nicht immer die beste Quelle.. Eigene Augen sehen oftmals mehr. Daher finde ich die 2. Auskunft interessanter, nämlich das Drückstück selbst. Und auch hier heisst es:

 

(4) Voraussetzung für die Dynamik von Berufsunfähigkeitsleistungen ist

eine stets angemessene Relation der Rente zum Einkommen des Versicherten.

Übersteigt der Jahresbetrag der Berufsunfähigkeitsrente einschließlich

anderweitig bestehender Berufsunfähigkeitsanwartschaften2

30.000 EUR und übersteigt die Berufsunfähigkeitsrente 70 % des letzten

jährlichen Bruttoeinkommens bzw. bei Selbständigen 70 % des durchschnittlichen

Gewinns vor Steuern der letzten drei Kalenderjahre, müssen

Sie der Erhöhung widersprechen. Hierauf werden wir Sie in jedem Nachtrag

über die Erhöhung hinweisen.

 

Ich kaufe das mit den 40000 nicht B)

 

 

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swingkid
· bearbeitet von swingkid

Hey Gerald,

 

bevor das untergeht...

 

Sind die 5 Jahre bei der Ausbauoption fest, oder gibt es da auch Versicherer, bei denen man auch noch nach z.B. 10 Jahren ohne Ereignis erhöhen kann?

 

Bei der AL ist es fix geregelt. 5 Jahre nach Vertragsabschluss und bis 35. Die Condor z.B. sagt alle 5 Jahre, und bis maximal 45. Ich stelle die Ausschlusskriterien für die Nachversicherung mal ein:

 

§ 6

Wann ist eine Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung ausgeschlossen?

Das Recht auf Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung erlischt, wenn

- die versicherte Person rechnungsmäßig älter als 45 Jahre ist, (das rechnungsmäßige Alter ist die Differenz zwischen

dem Beginnjahr der Nachversicherung und dem Geburtsjahr der versicherten Person)

- ein Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit gestellt wurde,

- innerhalb der ersten 10 Versicherungsjahre das Recht auf Nachversicherung nicht ausgeübt wurde,

- die Versicherung auf einen Tarif umgestellt wird, der die Erhöhungsoption nicht enthält.

 

Bei anderen m.E. nach guten Versicherern schaue ich auch gerne nach. Da ich allerdings Vergleichsprogramme meide wie der Teufel das Weihwasser, dauert es leider etwas länger. Lesen ist anstrengender als ein paar Knöppe drücken :-...

 

 

Liebe Grüsse, Alex

 

 

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ElTopo

Hmm....

 

ich habe jetzt 2 Anhaltspunkte, dass die auf der Webseite gegebene Auskunft bezüglich der 40K falsch ist:

 

1.einen Maklerbetreuer der AL. Nicht immer die beste Quelle.. Eigene Augen sehen oftmals mehr. Daher finde ich die 2. Auskunft interessanter, nämlich das Drückstück selbst. Und auch hier heisst es:

 

(4) Voraussetzung für die Dynamik von Berufsunfähigkeitsleistungen ist

eine stets angemessene Relation der Rente zum Einkommen des Versicherten.

Übersteigt der Jahresbetrag der Berufsunfähigkeitsrente einschließlich

anderweitig bestehender Berufsunfähigkeitsanwartschaften2

30.000 EUR und übersteigt die Berufsunfähigkeitsrente 70 % des letzten

jährlichen Bruttoeinkommens bzw. bei Selbständigen 70 % des durchschnittlichen

Gewinns vor Steuern der letzten drei Kalenderjahre, müssen

Sie der Erhöhung widersprechen. Hierauf werden wir Sie in jedem Nachtrag

über die Erhöhung hinweisen.

 

Ich kaufe das mit den 40000 nicht B)

 

Das verstehe ich so: Es muss der Dynamik dann widersprochen werden, wenn die BU Anwartschaften 30.000 Euro übersteigen und die gewünschte BU Rente 70% des Bruttoeinkommens übersteigt. Das heißt, beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Wenn ich z.B. 60.000 Euro Bruttoeinkommen habe, könnte sich meine BU Rente auf bis zu 49.000 Euro per Dynamik erhöhen, da ich unter den 70% liege. Erst ab 49.000 Euro wären beide Bedingungen erfüllt, und der Dynamik muss widersprochen werden.

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unentschieden
HIER gibt es ein offenbar aktuelleres Druckstück von der AL zu bestaunen. Ich habe es jetzt ehrlich gesagt nicht durchgelesen, sondern nur nach 40000 gesucht und gefunden :lol:

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swingkid

Es gibt scheinbar 2 offizielle Druckstücke der AL.. Me confused :huh: Eines zieht die Grenze bei 30k, das andere, auf das die von unentschieden eingestellte Datei abzielt, bei 40k. Eine Anfrage bei der AL sollte für Klarheit sorgen. Was mir gefällt, ist, dass die AL bei mehrmaligem Widersprechen der Dynamik das Recht auf eine vereinbarte Dynamikerhöhung nicht automatisch "kündigt". Was mir nicht gefällt, sind weiterhin die Grenzen für Ausbauoption und NVG.

 

Mir persönlich ist die NVG lieber als eine Dynamik, aber jedem Sein Geschmäckle...

 

 

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unentschieden

Offenbar ist mein letztenannter Link vom März 2011, die Druckstücke davor vom Januar 2011. Es sollte also das neuere gelten.

 

Welche Grenzen meinst du denn? M.E. gibt es keine Grenze außer der 70% des Gehaltsgrenze. Die finde ich auch berechtigt, entspricht ja auch ungefähr den 2/3, die sonst immer zur Absicherung empfohlen werden. Dass diese Angemessenheitsprüfung nicht vor 40k stattfindet, finde ich super, denn dann kann man schon früh sehr hoch versichern (was mein Plan ist) ohne dass man am Anfang dafür genug verdient.

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swingkid
Offenbar ist mein letztenannter Link vom März 2011

 

Offenbar ist nicht dein Link vom März 2011, sondern das Druckstück. Versuche einmal, dich im Zweifelsfall nicht auf die Bedingungen, sondern auf ein buntes Pdf zu berufen. Die sind "eher selten" Vertragsbestandteil und wenig rechtsverbindlich für den Versicherer. Beide Druckstücke sind vom Januar 2011. Mit einem schicken Highlightblatt ist auch schon die Gothaer kräftig auf die Nase gefallen, allerdings in der PKV. Wir werden sehen, wie sich die AL dazu äussert.

 

 

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unentschieden

Das meinte ich ja ;) So wie du vermutlich meintest, ich solle mich auf die Bedingungen berufen, nicht auf bunte PDFs. Stimmt natürlich. Ich habe auch nur gemutmaßt, das Problem ist ja, dass man die Bedingungen nicht so einfach findet, aber für mich weist es schon sehr darauf hin, dass das Druckstück von der AL für die Vermittler gedacht und von denen ja auch schon beworben wird. Bin gespannt, was die AL dir antwortet. Mir hat sie bisher auf Anfragen gar nicht geantwortet :lol: Vielleicht war ich doch etwas zu anonym :- (Max Mustermann)

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