coffehouse7 Mai 16, 2011 Hallo, ist der Emittent einer Aktienanleihe verpflichtet, das Bezugsverhältnis anzupassen, wenn die zugrunde liegende Aktiengesellschaft eine Kapitalerhöhung durchführt? Konkret geht es hier um eine Commerzbank Aktienanleihe, die ich als Spekulatives Objekt meinem Depot hinzugefügt habe. Diese Läuft noch bis zum 15. September, und bis dahin werden ja noch 2 Kapitalerhöhungen effektiv (die aktuelle mit den Comen und danach eine "normale"). Weiss hier jmd. Bescheid? Im Verkaufsprospekt steht, dass die Emittentin sich das Recht vorbehält, bei aussergewöhnlichen Ereignissen (wie Kapitalerhöhung), das bezugsverhältnis oder den Basispreis anzupassen. Von einer Pflicht steht dort nichts. Bei anderen Aktienanleihen habe ich gesehen (ergoogelt), dass es durchaus Aktienaleihen gibt, die angepasst wurden, weil eine Kapitalerhöhung durchgeführt wurde. Emmitent ist übrigens auch die Commerzbank. Danke. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway Mai 16, 2011 Hast du den Emmitenten schon gefragt ? Da kann man i.d.R. kostenfrei oder zum Ortstarif anrufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maikel Mai 16, 2011 ist der Emittent einer Aktienanleihe verpflichtet, das Bezugsverhältnis anzupassen, wenn die zugrunde liegende Aktiengesellschaft eine Kapitalerhöhung durchführt? Grundsätzlich ist der Emi erstmal nur zu dem verpflichtet, was im Verkaufsprospekt steht. Das ist quasi euer Vertrag. Bei Kapitalerhöhungen wird das Bezugsverhältnis von Zertifikaten (also auch Aktienanleihen) idR. dann entsprechend angepaßt, wenn die Aktionäre auch ein Bezugsrecht bekommen haben. Das war bei der kürzlich erfolgten Kapitalerhöhung der CoBa nicht der Fall. Bei der noch ausstehenden, wie du selbst schreibst "normalen", Kapitalerhöhung erhalten die Aktionäre Bezugsrechte und die Zertifikate müssten auch entsprechend angepaßt werden. Insofern werden die Zerti-Besitzer ähnlich behandelt wie die Aktionäre: Die konnten bei der ersten Kapitalerhöhung auch nur hilflos zusehen, wie deren Anteile verwässert wurden. Gruß, Michael Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
coffehouse7 Mai 16, 2011 Danke erst mal für die Antwort. Die Aktionäre hatten aber das Recht, pro Aktie 1 Comen zu erwerben und diese wird ja in eine Aktie getauscht. Also doch quasi eine "normale" Kapitalerhöhung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maikel Mai 16, 2011 Danke erst mal für die Antwort. Die Aktionäre hatten aber das Recht, pro Aktie 1 Comen zu erwerben und diese wird ja in eine Aktie getauscht. Also doch quasi eine "normale" Kapitalerhöhung? Sorry, mit den Details bei der CoBa kenne ich mich nicht aus. Ich hatte das aus allgemeinem Wissen heraus geschrieben und soweit ich das bei der CoBa nebenbei mitbekommen hatte. Bekamen die Aktionäre die Comens denn zu einem günstigeren Kurs? D.h., hatten die Bezugsrechte einem gewissen Wert? Gruß, Michael Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag