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Freezer86

Arbeitgeberwechsel und betriebliche Altersversorgung

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Freezer86

Hallo.

 

Meine Partnerin hat am Monatsanfang den Arbeitgeber gewechselt. Bei Ihrem vorherigen Arbeitgeber hat sie an der betrieblichen Altersversorgung in Form einer Direktversicherung bei der Aachen Münchener teilgenommen. Der Arbeitgeber zahlte monatlich ca. 40,- , meine Partnerin ca. 60,- ein. Der Vertrag lief etwa 1 1/2 Jahr und wir haben diesen nun vorerst beitragsfrei stellen lassen. Der neue Arbeitgeber (großes Unternehmen der chemischen Industrie) bietet nun auch eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung bei der R+V Versicherung an und wir überlegen, den alten Vertrag zu portieren.

 

Ich habe Fragen zur Portabilität der betrieblichen Altersversorgung:

 

Portabilität ist ein spezieller Begriff aus der betrieblichen Altersversorgung und beschreibt die Möglichkeit eines Arbeitnehmers, bei einem Wechsel des Arbeitgebers die bis dahin beim alten Arbeitgeber gebildeten Anwartschaften zum neuen Arbeitgeber oder einem anderen Versorgungsträger mitnehmen zu können.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Portabilit%C3%A4t_%28betriebliche_Altersversorgung%29

 

Portabilität bedeutet in der betrieblichen Altersversorgung, dass der Arbeitnehmer bei einem Wechsel des Arbeitgebers sein bislang angespartes Kapital vom alten zum neuen Arbeitgeber mitnehmen kann. Er kann die aufgebauten Anwartschaften auf eine Betriebsrente zum neuen Arbeitgeber oder dessen Versorgungseinrichtung übertragen lassen.

Quelle: http://www.stiftungsrente.de/faq/was-ist-portabilitaet__2.htm

 

Soweit so gut, nur was bedeutet das im Detail? Wie wirken sich eventuelle Abschlusskosten auf das "bislang angesparte Kapital" aus? Müssen wir davon ausgehen, dass der Betrag, welcher in den neuen Vertrag einfließen würde, geringer ist als die Beiträge, welche gezahlt wurden?

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August Zillmer

Hallo Freezer86,

 

was bei Direktversicherungen immer geht, ist eine Übertragung im Rahmen des Übertragungsabkommens, dem sich fast alle deutschen Versicherer und Pensionskassen angeschlossen haben. Bedingungen, Ablauf und Teilnehmer findest du hier: GDV.

 

Bei so einer Übertragung wird der Rückkaufswert vom alten Versicherer auf den neuen übertragen. Der alte Versicherer verzichtet auf Stornoabzüge; der neue wird - soweit der Beitrag unverändert bleibt - keine neuen Abschlußkosten erheben und - soweit das Leistungsspektrum gleich bleibt - auf die Gesundheitsprüfung verzichten.

 

Mit den Abschlußkosten könnte es formal ein Problem geben, weil der alte Vertrag schon beitragsfrei gestellt wurde. Die R+V könnte sich darauf berufen, daß der übertragenene Vertrag beitragsfrei war und die Wiederaufnahme der Beitragszahlung eine Vertragserhöhung ist, für die neue Abschlußkosten anfallen. Ehrlich gesgt, erwarte ich solche Spitzfindigkeiten eher nicht. Der neue AG hat doch bestimmt einen R+V-Hansel im Haus rumlaufen, mit dem man so was besprechen kann. Wann war denn der Arbeitgeberwechsel? Zum 01.05. und zeitgleich mit der Beitragsfreistellung? Dann kann man die Übertragung auf den 01.05. legen und die Beitragsfreistellung ist nie wirksam geworden.

 

Über die Leistungen des neuen Vertrags bekommt ihr erst mal ein Angebot. Es kann durchaus schechter ausfallen, weil der neue Versicherer nicht den alten Vertrag, sondern nur das Deckungskapital aus dem alten Vertrag übernimmt. Für Zins, Kosten und Sterblichkeit wird er eigene Annahmen verwenden.

 

Zu deiner letzen Frage: Die Höhe des übertragene Rückkaufswert dürfte sicher noch unter den eingezahlten Beiträgen liegen. Ihr habt doch von der A&M bestimmt eine Abschrift des Versicherungsscheins bekommen, wo die Rückkaufswerte nach einem und zwei Jahren drin stehen. Irgendwo dazwischen halt.

 

Gruß

August

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Freezer86

Danke für deine Auskunft, das hilft uns schonmal weiter.

 

 

Mit den Abschlußkosten könnte es formal ein Problem geben, weil der alte Vertrag schon beitragsfrei gestellt wurde. Die R+V könnte sich darauf berufen, daß der übertragenene Vertrag beitragsfrei war und die Wiederaufnahme der Beitragszahlung eine Vertragserhöhung ist, für die neue Abschlußkosten anfallen. Ehrlich gesgt, erwarte ich solche Spitzfindigkeiten eher nicht. Der neue AG hat doch bestimmt einen R+V-Hansel im Haus rumlaufen, mit dem man so was besprechen kann. Wann war denn der Arbeitgeberwechsel? Zum 01.05. und zeitgleich mit der Beitragsfreistellung? Dann kann man die Übertragung auf den 01.05. legen und die Beitragsfreistellung ist nie wirksam geworden.

 

Über die Leistungen des neuen Vertrags bekommt ihr erst mal ein Angebot. Es kann durchaus schechter ausfallen, weil der neue Versicherer nicht den alten Vertrag, sondern nur das Deckungskapital aus dem alten Vertrag übernimmt. Für Zins, Kosten und Sterblichkeit wird er eigene Annahmen verwenden.

 

Der Arbeitgeberwechsel war zwar zeitgleich mit der Beitragsfreistellung, die betriebliche Altersversorgung bei dem neuen Arbeitgeber kann aber erst in einem halben Jahr abgeschlossen werden (nach Ende der Probezeit). Ich hoffe dies führt dann zu keinen Problemen.

 

 

Zu deiner letzen Frage: Die Höhe des übertragene Rückkaufswert dürfte sicher noch unter den eingezahlten Beiträgen liegen. Ihr habt doch von der A&M bestimmt eine Abschrift des Versicherungsscheins bekommen, wo die Rückkaufswerte nach einem und zwei Jahren drin stehen. Irgendwo dazwischen halt.

 

Ja, die Abschrift des Versicherungsscheins haben wir erhalten. Ich werde mal schauen, ob ich dort die Werte finde.

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Freezer86

Zu deiner letzen Frage: Die Höhe des übertragene Rückkaufswert dürfte sicher noch unter den eingezahlten Beiträgen liegen. Ihr habt doch von der A&M bestimmt eine Abschrift des Versicherungsscheins bekommen, wo die Rückkaufswerte nach einem und zwei Jahren drin stehen. Irgendwo dazwischen halt.

 

Ja, die Abschrift des Versicherungsscheins haben wir erhalten. Ich werde mal schauen, ob ich dort die Werte finde.

 

So, ich habe eben den Versicherungsschein rausgesucht. Leider finde ich dort keine Angaben zum Rückkaufswert, lediglich sogenannte Garantiewerte bei Beitragfreistellung. Demnach steht uns eine monatliche Beitragsfrei Rente ab 2053 in Höhe von 3,91 zu :rolleyes: Muss mir der Versicherer auf Verlangen die Höhe des Rückkaufswertes bekanntgeben?

 

Seit wir diesem schriftlich mitgeteilt habe, dass der Vertrag beitragsfrei zu stellen ist, nervt uns wöchentlich so ein DVAGler, der uns zur privaten Weiterführung des Vertrages oder Weiterführung beim neuen Arbeitgeber überreden möchte. Ein Grund mehr um dies nicht zu tun <_<

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Freezer86

Hallo nochmal.

 

Ich benötige nocheinmal eure Hilfe. Der Arbeitgeberwechsel ist nun vollzogen. Die Versicherung war von Mai bis November beitragsfreigestellt. Der Vertreter der vorherigen Versicherung hat uns ein Formular gegeben, welches die Wiederinkraftsetzung der Versicherung beauftragt, da ansonsten keine Übertragung möglich sei. Seit dem nervt uns die Versicherung und will, dass die Beiträge privat von uns gezahlt werden.

 

Das haben wir der Versicherung nun kürzlich geschrieben:

 

Ich beabsichtige die Übertragung des Versorgungswertes meiner oben genannten Versicherung nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG in die betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherung), welche ich bei meinem neuen Arbeitgeben abgeschlossen habe. Man wird sich diesbezüglich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzten.

 

Als Antwort erhielten wir von der Versicherung eine Aufforderung den Beitrag für diesen Monat zu bezahlen, was wir natürlich nicht möchten, da die Versicherung nicht privat fortgeführt werden soll. Der neue Arbeitgeber wird die Übertragung erst im Januar 2012 initiieren, da dieser Momentan mit dem Jahresabschluss zu sehr beschäftigt ist.

 

Was sollen wir der alten Versicherung schreiben, damit die Übertragung problemlos funktioniert und wir keine weiteren Zahlungsaufforderungen mehr erhalten???

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Freezer86

Kann uns wirklich niemand weiterhelfen? :'(

Ich möchte nicht schon wieder mit dem DVAG Vertreter telefonieren...

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