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Erpel

maxblue-Problem mit Jahressteuerbescheinigung 2010

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Erpel

Meine Fragen vorab kurz zusammengefasst: Wie kann ich von der Deutschen Bank in überschaubarer Zeit für 2010 eine Jahressteuerbescheinigung erhalten? Welche Wirkung ist in dieser Hinsicht von einer Beschwerde beim Ombudsmann des Bundesverbandes deutscher Banken zu erwarten? Gibt es andere Möglichkeiten, wegen der Steuerbescheinigung Druck zu machen? Akzeptieren Finanzämter normalerweise Steuererklärungen ohne vollständige Jahressteuerbescheingungen wenn die Bank nachweislich noch keine ausgestellt hat und man diese später nachreicht? Hat da jemand Erfahrungen?

 

Details: Ich hatte bis Ende 2010 ein Depot bei maxblue und in 2010 wurde in erheblicher Höhe Kapitalertragssteuer abgeführt, die ich natürlich angerechnet haben möchte. Dazu brauche ich eine Jahressteuerbescheinigung und, da die Zahlen in der Jahressteuerbescheinigung ohne Erträgnisaufstellung nur schwer nachvollziehbar sind, hätte ich auch gerne eine Erträgnisaufstellung. Daher habe ich beide Bescheinigungen auch bereits Ende 2010 bestellt, bisher jedoch nicht erhalten. Statt dessen erhielt ich nach einigen Nachfragen Anfang Mai als Antwort auf meine letzte Nachfrage vom 14.4. ein Schreiben vom Kundenservice, dass meine Erträgnisaufstellung wegen eines "Systemfehlers" auf unbestimmte Zeit nicht erstellt werden könnte. Das wäre nicht die Regel und die Fachabteilung würde "mit Hochdruck an dem Problem arbeiten". Da ich schon in 2010 mehrere miserable Erfahrungen mit der Bank gemacht und deswegen mein Depot Ende 2010 aufgelöst hatte, und weil das Schreiben an eine veraltete Adresse ging, habe ich zurückgeschrieben. Dann haben sie geantwortet, dass sie sich für die veraltete Adresse entschuldigen und dass sie wegen dem "technischen Problem" nichts machen können und dass die Sache für sie damit erledigt wäre.

 

Daraufhin habe ich bei BaFin angerufen. Die haben mir gesagt, dass sie nichts machen können weil es keine gesetzliche Frist für die Ausstellung der Jahressteuerbescheinigung gibt und dass ich mich an den Bundesverband deutscher Banken wenden soll. Also habe ich dort angerufen und bei der Beschwerdestelle gefragt, ob es einen Sinn hat, dass ich Ihnen diesen Fall als Beschwerde einreiche. Das haben sie überraschenderweise bejaht und ich habe die Beschwerde vor ein paar Tagen abgeschickt. Parallel dazu habe ich schriftlich beim Finanzamt angefragt, ob ich meine Steuererklärung unter diesen Umständen ohne diese Jahressteuerbescheinigung einreichen kann wenn ich die dann später nachreiche.

 

Natürlich habe ich weder vom Ombudsmann noch vom Finanzamt bisher eine Antwort. Weil das noch eine Weile dauern wird und damit ich etwas besser planen kann, würde mich interessieren, was für Antworten ich von den beiden zu erwarten habe. Hat da jemand Erfahrungen? Eigentlich kann ich mir schwer vorstellen, dass der Ombudsmann wegen der Jahressteuerbescheinigung etwas machen kann wenn es keine gesetzliche Frist für die Ausstellung gibt. Dann könnte mir die Deutsche Bank aber noch 10 Jahre etwas von Systemfehlern erzählen ohne irgendwas zu unternehmen. Kunde bin ich ja da sowieso nicht mehr und offensichtlich machen Sie nichts, denn wenn die Fachabteilung wirklich seit zwei Wochen "mit Hochdruck" an dem Problem arbeiten würde, müsste ich die Sachen inzwischen haben. Das sind eben nur so Floskeln, die die einfach so rausschicken, das kenne ich schon vom vorigen Jahr. Also brauche ich noch ein paar Ideen, wie ich denen "Anreize" schaffen kann, damit sie sich doch noch durchringen, mir zum Abschied etwas Brauchbares zukommen zu lassen.

 

Obwohl das Thema mit den Jahressteuerbescheinigungen letztes Jahr vermutlich häufiger hier diskutiert worden sein müsste, habe ich keinen Thread dazu gefunden, der mir geholfen hätte. Letztes Jahr habe ich wegen der Verzögerung bei der Jahressteuerbescheinigung nicht nachgehakt weil viele andere Banken das Problem auch hatten. Der einzige Thread, den ich gefunden habe und der wenigstens eine Andeutung zum Ombudsmann-Verfahren enthält, ist Probleme bei Depotübertrag von Maxblue, aber da geht es nicht um Steuerbescheinigungen; deswegen habe ich einen neuen aufgemacht. Wenn Leute, die schon länger hier im Forum sind, sich an ältere für mich hilfreiche Threads erinnern, bitte einfach Links posten! Danke!

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Stockinvestor

Maxblue ist ja die Internettochter der Deutschen Bank. Die Deutsche Bank läßt über ETB (Xchanging Transaction Bank) abwickeln. Wäre also interessant, warum gerade bei Deinem Depot es zu Schwierigkeiten bei der Erstellung der Jahressteuerbescheinigung kommt. Da müßten eigentlich noch viel mehr Leute von betroffen sein.

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Erpel

Habe keine Ahnung, wieso es die Schwierigkeiten gerade bei meinem Depot gibt. Ich habe in 2010 dort nichts gemacht, was ich früher nicht auch schon mal gemacht hätte, außer dass ich das Depot gegen Ende des Jahres geschlossen habe.

 

Nach den telefonischen Auskünften von der Hotline im März/April hat die Deutsche Bank alle (die meisten) Bescheinigungen bereits im April oder früher verschickt; nach diesem Artikel auch.

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Taxadvisor

Habe keine Ahnung, wieso es die Schwierigkeiten gerade bei meinem Depot gibt. Ich habe in 2010 dort nichts gemacht, was ich früher nicht auch schon mal gemacht hätte, außer dass ich das Depot gegen Ende des Jahres geschlossen habe.

 

Nach den telefonischen Auskünften von der Hotline im März/April hat die Deutsche Bank alle (die meisten) Bescheinigungen bereits im April oder früher verschickt; nach diesem Artikel auch.

 

 

Mit dem Schreiben hinsichtlich der technischen Probleme sollte eine Fristverlängerung beim Finanzamt kein Problem sein.

 

Gruß

Taxadvisor

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Erpel

Das ist schon klar. Fristverlängerung ist aber gar nicht so gut für mich weil ich die Steuererklärung möglichst bald abgeben will (wegen möglichst baldiger Steuerrückerstattung und noch anderen finanziellen Vorteilen). Darum habe ich (s.o.) "beim Finanzamt angefragt, ob ich meine Steuererklärung unter diesen Umständen ohne diese Jahressteuerbescheinigung einreichen kann wenn ich die dann später nachreiche", und ich wollte wissen, ob die das wahrscheinlich erlauben werden.

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Taxadvisor

Das ist schon klar. Fristverlängerung ist aber gar nicht so gut für mich weil ich die Steuererklärung möglichst bald abgeben will (wegen möglichst baldiger Steuerrückerstattung und noch anderen finanziellen Vorteilen). Darum habe ich (s.o.) "beim Finanzamt angefragt, ob ich meine Steuererklärung unter diesen Umständen ohne diese Jahressteuerbescheinigung einreichen kann wenn ich die dann später nachreiche", und ich wollte wissen, ob die das wahrscheinlich erlauben werden.

 

Wenn es keine Thesaurierungen (bei Maxblue) gibt, gibt es "nichts zu erlauben". Du musst due versteuerten Erträge bei der AbgSt nicht mehr angeben.

 

Gruß

Taxadvisor

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Erpel

Sorry, aber ich verstehe nicht, was das mit Thesaurierungen zu tun hat (es gab welche, aber die könnte ich ja auch ohne die Steuerbescheinigung angeben). Aber: Wenn ich meine bereits von der Dt. Bank einbehaltene und an das Finanzamt abgeführte Steuer angerechnet bzw. zurückerstattet haben will (Günstigerprüfung), dann muss ich dazu die Jahressteuerbescheinigung der Dt. Bank abgeben. Jetzt habe ich die aber noch nicht, will aber die Steuererklärung trotzdem schon mal ohne diese Bescheinigung abgeben damit ich den Steuerbescheid und damit u.a. zumindest die Steuerrückerstattung(en) von anderen Banken, deren Jahressteuerbescheinigunen ich bereits alle komplett habe, möglichst bald bekomme. Wenn ich jetzt meine Steuererklärung ohne die Bescheinigung von der Dt. Bank abgebe, dann wird mir das FInanzamt natürlich nicht die bei der Dt. Bank einbehaltene Steuer anrechnen. Ich müsste dann gegen den Bescheid Einspruch erheben (wenn ich diese Steuerzahlung nicht einfach abschreiben will - will ich natürlich nicht). Das wäre vielleicht auch eine Möglichkeit gewesen, möglichst schnell zu einem (vorläufigen) Steuerbescheid und Rückerstattungen zu kommen, aber ich dachte mir, dass das Finanzamt dann sauer wird, weil ich das ja dann vorher wusste, dass ich Einspruch erheben werde. Und deswegen habe ich lieber vorher angefragt, ob sie mir "erlauben", dass "ich meine Steuererklärung unter diesen Umständen ohne diese Jahressteuerbescheinigung [der Dt. Bank] einreichen kann wenn ich die dann später nachreiche.". (Die Erstattung für die maxblue-Steuerabzüge würde ich dann natürlich auch erst später bekommen, eben wenn ich die Bescheinigung nachreiche.)

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Taxadvisor

Sorry, aber ich verstehe nicht, was das mit Thesaurierungen zu tun hat (es gab welche, aber die könnte ich ja auch ohne die Steuerbescheinigung angeben). Aber: Wenn ich meine bereits von der Dt. Bank einbehaltene und an das Finanzamt abgeführte Steuer angerechnet bzw. zurückerstattet haben will (Günstigerprüfung), dann muss ich dazu die Jahressteuerbescheinigung der Dt. Bank abgeben. Jetzt habe ich die aber noch nicht, will aber die Steuererklärung trotzdem schon mal ohne diese Bescheinigung abgeben damit ich den Steuerbescheid und damit u.a. zumindest die Steuerrückerstattung(en) von anderen Banken, deren Jahressteuerbescheinigunen ich bereits alle komplett habe, möglichst bald bekomme. Wenn ich jetzt meine Steuererklärung ohne die Bescheinigung von der Dt. Bank abgebe, dann wird mir das FInanzamt natürlich nicht die bei der Dt. Bank einbehaltene Steuer anrechnen. Ich müsste dann gegen den Bescheid Einspruch erheben (wenn ich diese Steuerzahlung nicht einfach abschreiben will - will ich natürlich nicht). Das wäre vielleicht auch eine Möglichkeit gewesen, möglichst schnell zu einem (vorläufigen) Steuerbescheid und Rückerstattungen zu kommen, aber ich dachte mir, dass das Finanzamt dann sauer wird, weil ich das ja dann vorher wusste, dass ich Einspruch erheben werde. Und deswegen habe ich lieber vorher angefragt, ob sie mir "erlauben", dass "ich meine Steuererklärung unter diesen Umständen ohne diese Jahressteuerbescheinigung [der Dt. Bank] einreichen kann wenn ich die dann später nachreiche.". (Die Erstattung für die maxblue-Steuerabzüge würde ich dann natürlich auch erst später bekommen, eben wenn ich die Bescheinigung nachreiche.)

 

Wenn Sie das "erlauben" müssten, bräuchten wir kein Einspruch. Ob die sauer werden, ist unerheblich. Das sind Deine Rechte und die kannst Du ausüben. Wenn Du eine Anlage ausfüllst, dass noch nicht alles vorliegt, kann der Bescheid ggfs. vorläufig erlassen werden. Wahrscheinlicher ist aber, dass das FA die Erklärung liegen lässt, bis alles da ist. Wenn Du die ERstattung willst, würde ich ohne maxblue erklären, aber mit den Thesaurierungen, die dort nicht erfasst sind, und dann gegen den Bescheid Einspruch einlegen (Bleibt auch ohne maxblue noch eine Steuerbelastung, oder wird Dir alles erstattet?).

 

Gruß

Taxadvisor.

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Erpel
... kann der Bescheid ggfs. vorläufig erlassen werden. Wahrscheinlicher ist aber, dass das FA die Erklärung liegen lässt, bis alles da ist.

Eben, das dachte ich mir auch, dass ich wohl kein Recht darauf habe, dass das FA den Steuerbescheid erstellt solange ich die Jahressteuerbescheinigung von der Dt. Bank nicht einreichen kann, und weil das leider noch sehr lange dauern kann bis es soweit ist, dachte ich, ich habe mehr Chancen, dass sie den Bescheid vorläufig erlassen, wenn ich sie vorher "um Erlaubnis" dazu frage.

 

Wenn Du die ERstattung willst, würde ich ohne maxblue erklären, aber mit den Thesaurierungen, die dort nicht erfasst sind, und dann gegen den Bescheid Einspruch einlegen

Darüber habe ich jetzt lange gegrübelt wie das funktionieren soll und ich habe eine Vermutung dazu bekommen was du meinen könntest: "Überprüfung des Steuereinbehalts [nur] für bestimmte Kapitalerträge", also ohne maxblue/Dt. Bank, Anlage KAP, Zeile 5, beantragen; das habe ich nämlich in einem älteren Thread gefunden, siehe:Beitrag 1 , Beitrag 2 .

 

Hast du das gemeint?

 

Wenn ja, dann ein paar Fragen dazu:

  1. Wenn ich dabei nicht alle Kapitalerträge angeben muss wie soll das FA dann meinen Steuersatz berechnen? Und wenn ich doch alle Kapitalerträge (auch die von maxblue/Dt. Bank) angeben muss, muss ich dann vielleicht doch zumindest von allen deutschen Banken, also auch von maxblue/Dt. Bank, die Jahressteuerbescheinigungen als Beleg einreichen? Einige Leute in dem Thread behaupten das
  2. Ich müsste zur abgeführten Kapitalertragssteuer zunächst wissentlich unvollständige Angaben machen, denn ich weiß ja, dass bei maxblue/Dt. Bank Kapitalertragssteuer abgeführt wurde, gebe sie aber nicht an weil ich den Beleg nicht habe. wäre das denn zulässig? Würde ich damit nicht riskieren, dass ein späterer Einspruch einfach abgelehnt und die bei maxblue abgeführte Steuer dann weg ist?

Bleibt auch ohne maxblue noch eine Steuerbelastung, oder wird Dir alles erstattet?)

Auch ohne maxblue würde ich eine Steuerbelastung erwarten und auch eine Steuerrückerstattung. Wieso?

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Taxadvisor
... kann der Bescheid ggfs. vorläufig erlassen werden. Wahrscheinlicher ist aber, dass das FA die Erklärung liegen lässt, bis alles da ist.

Eben, das dachte ich mir auch, dass ich wohl kein Recht darauf habe, dass das FA den Steuerbescheid erstellt solange ich die Jahressteuerbescheinigung von der Dt. Bank nicht einreichen kann, und weil das leider noch sehr lange dauern kann bis es soweit ist, dachte ich, ich habe mehr Chancen, dass sie den Bescheid vorläufig erlassen, wenn ich sie vorher "um Erlaubnis" dazu frage.

 

Wenn Du die ERstattung willst, würde ich ohne maxblue erklären, aber mit den Thesaurierungen, die dort nicht erfasst sind, und dann gegen den Bescheid Einspruch einlegen

Darüber habe ich jetzt lange gegrübelt wie das funktionieren soll und ich habe eine Vermutung dazu bekommen was du meinen könntest: "Überprüfung des Steuereinbehalts [nur] für bestimmte Kapitalerträge", also ohne maxblue/Dt. Bank, Anlage KAP, Zeile 5, beantragen; das habe ich nämlich in einem älteren Thread gefunden, siehe:Beitrag 1 , Beitrag 2 .

 

Hast du das gemeint?

 

Wenn ja, dann ein paar Fragen dazu:

  1. Wenn ich dabei nicht alle Kapitalerträge angeben muss wie soll das FA dann meinen Steuersatz berechnen? Und wenn ich doch alle Kapitalerträge (auch die von maxblue/Dt. Bank) angeben muss, muss ich dann vielleicht doch zumindest von allen deutschen Banken, also auch von maxblue/Dt. Bank, die Jahressteuerbescheinigungen als Beleg einreichen? Einige Leute in dem Thread behaupten das
  2. Ich müsste zur abgeführten Kapitalertragssteuer zunächst wissentlich unvollständige Angaben machen, denn ich weiß ja, dass bei maxblue/Dt. Bank Kapitalertragssteuer abgeführt wurde, gebe sie aber nicht an weil ich den Beleg nicht habe. wäre das denn zulässig? Würde ich damit nicht riskieren, dass ein späterer Einspruch einfach abgelehnt und die bei maxblue abgeführte Steuer dann weg ist?

Bleibt auch ohne maxblue noch eine Steuerbelastung, oder wird Dir alles erstattet?)

Auch ohne maxblue würde ich eine Steuerbelastung erwarten und auch eine Steuerrückerstattung. Wieso?

 

Dein Steuersatz bei Kapitalerträgen ist 25%, und für die den Steuersatz der anderen Einkünfte sind die Kapitaleinkünfte irrelevant (es sei denn Steuersatz <25%). Du darfst nur Überprüfung Steuereinbehalt ankreuzen (Altverlustverrechungen etc.), wenn Du dagegen Günstigerprüfung ankreuzt, müssen alle Steuerbescheinigungen beigefügt werden.

 

Der Charme der AbgSt ist, dass damit alles abgegolten ist. Du musst also nichts erklären und kannst Dich durch die Erklärung nicht schlechter stellen.

 

Wenn Du allerdings eine Günstigerprüfung haben willst, weil Deine Einkünfte so niedrig sind, dass deshalb der normale Steuersatz greift (kleiner 25%), dann beantrage Fristverlängerung. Ohne Anlage, dass eine Bank fehlt, wäre es u.U. Steuerhinterziehung und mit Anlage, das was fehlt, wird es nicht bearbeitet.

 

Damit Du beim Einspruch beschwert bist, sonst könnte der Einspruch bereits aus formalen Gründen abgewiesen werden, da ohnehin keine Steuerlast. besteht.

 

Gruß

Taxadvisor

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Erpel

Danke, möglicherweise blicke ich langsam etwas durch.

 

Prinzipiell hätte ich schon gerne eine Günstigerprüfung weil mein Durchschnittssteuersatz wohl < 25% sein wird. Aber ich habe z.B. auch den Fall, der in der Anleitung zur Anlage KAP als Grund für eine "Überprüfung des Steuereinbehalts [nur] für bestimme Kapitalerträge" genannt wird, nämlich "wenn beim Steuerabzug eine Ersatzbemessungsgrundlage angewandt wurde, weil dem Kreditinstitut die Anschaffungskosten nicht bekannt waren" (die hat auch wieder maxblue der anderen Bank nicht mitgeteilt, und da sind bei mir erhebliche Ersatzbemessungsgrundlagen und Steuerabzüge angefallen).

 

Jetzt habe ich die Idee bekommen, erstmal nur eine Steuererklärung mit Bitte um "Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimme Kapitalerträge" abzugeben, was ich ohne die maxblue-Bescheinigung machen kann. Wenn dann der Steuerbescheid kommt, erhebe ich Einspruch mit der Begründung, dass ich doch noch eine Günstigerprüfung beantragen will. Wenn ich die maxblue-Bescheinigung bis dahin habe, gebe ich sie ab und wenn nicht, schreibe ich eben in dem Einspruch, dass ich sie noch nicht habe und nachreichen werde. Wenn das so ginge hätte das für mich die Vorteile (gegenüber Fristverlängerung), dass ich:

  1. zumindest einen Teil der Steuerrückerstattung schneller bekäme
  2. schneller überhaupt einen Steuerbescheid bekäme (den ich auch noch für andere Dinge brauche)

Deshalb die Rückfrage: Geht das so? Gibt es dabei noch irgendwas zu beachten? Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug (AbgSt) unterlegen haben, dürften dabei auch kein Problem sein; die werden dann eben zunächst mit 25% besteuert und später günstigergeprüft. Stimmt's?

 

Ohne Anlage, dass eine Bank fehlt, wäre es u.U. Steuerhinterziehung...

Das hatte ich nicht vor, ich hatte nur geschrieben, "ich weiß ja, dass bei maxblue/Dt. Bank Kapitalertragssteuer abgeführt wurde, gebe sie aber nicht an weil ich den Beleg nicht habe", die Erträge selbst dachte ich schon anzugeben.

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lakrizza

Danke, möglicherweise blicke ich langsam etwas durch.

 

Prinzipiell hätte ich schon gerne eine Günstigerprüfung weil mein Durchschnittssteuersatz wohl < 25% sein wird. Aber ich habe z.B. auch den Fall, der in der Anleitung zur Anlage KAP als Grund für eine "Überprüfung des Steuereinbehalts [nur] für bestimme Kapitalerträge" genannt wird, nämlich "wenn beim Steuerabzug eine Ersatzbemessungsgrundlage angewandt wurde, weil dem Kreditinstitut die Anschaffungskosten nicht bekannt waren" (die hat auch wieder maxblue der anderen Bank nicht mitgeteilt, und da sind bei mir erhebliche Ersatzbemessungsgrundlagen und Steuerabzüge angefallen).

 

Jetzt habe ich die Idee bekommen, erstmal nur eine Steuererklärung mit Bitte um "Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimme Kapitalerträge" abzugeben, was ich ohne die maxblue-Bescheinigung machen kann. Wenn dann der Steuerbescheid kommt, erhebe ich Einspruch mit der Begründung, dass ich doch noch eine Günstigerprüfung beantragen will. Wenn ich die maxblue-Bescheinigung bis dahin habe, gebe ich sie ab und wenn nicht, schreibe ich eben in dem Einspruch, dass ich sie noch nicht habe und nachreichen werde. Wenn das so ginge hätte das für mich die Vorteile (gegenüber Fristverlängerung), dass ich:

  1. zumindest einen Teil der Steuerrückerstattung schneller bekäme
  2. schneller überhaupt einen Steuerbescheid bekäme (den ich auch noch für andere Dinge brauche)

Deshalb die Rückfrage: Geht das so? Gibt es dabei noch irgendwas zu beachten? Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug (AbgSt) unterlegen haben, dürften dabei auch kein Problem sein; die werden dann eben zunächst mit 25% besteuert und später günstigergeprüft. Stimmt's?

 

Ohne Anlage, dass eine Bank fehlt, wäre es u.U. Steuerhinterziehung...

Das hatte ich nicht vor, ich hatte nur geschrieben, "ich weiß ja, dass bei maxblue/Dt. Bank Kapitalertragssteuer abgeführt wurde, gebe sie aber nicht an weil ich den Beleg nicht habe", die Erträge selbst dachte ich schon anzugeben.

 

Das ist ja mal wieder bezeichnend. Mein Fall, den ich hier gerade schildern wollte, stellt sich sehr ähnlich dar. Ich habe der Deutschen Bank / Maxblue glücklichherweise inzwischen den Rücken gekehrt. Auf die Jahressteuerbescheinigung warte ich derzeit noch. Habe nachdem ich zweimal telefoniert und meinen Brief an drei (!) Stellen gefaxt habe, jetzt immerhin eine telefonische Antwort erhalten. Die Dame aus der Filiale war zwar einigermaßen freundlich, meinte aber, ich müsse ihnen jetzt explizit bestätigen, dass ich keine Jahressteuerbescheinigung erhalten habe. WAS zum Geier habe ich genau in meinem Brief geschrieben?!

Ich kann jedenfalls nur allgemein vor dem Deutsche-Bank-Service (explizit Maxblue) warnen!

Ach ja noch etwas: Wenn man Euch abspeisen will, dass die Filiale nicht zuständig wäre, weil man Maxblue-Kunde ist, setzt Euch auf die Hinterfüße. Ich habe aus der Zentrale die Bestätigung, dass die Filialen weiterhin definitiv für Maxblue-Kunden zuständig sind und auch deren Anliegen zu behandeln haben. Man sagte mir, dass die das eher ungern tun, weil dabei für sie keine Provision abfalle.

Welche Filiale das ist, erfahrt Ihr aus der Filalnummer - man kann Euch bei der Hotline die für Euch zuständige filiale nennen (auch wenn Ihr mit der nie was zu tun hattet wie ich).

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Erpel

Die Filial-Nummer von maxblue ist doch 950. Ich war inzwischen auch in einer Filiale und habe genau so ein Formular ausgefüllt und abgegeben weil mir jemand gesagt hat, dass es bei ihm was genützt hätte. Das war eine Sache von 5 Minuten, obwohl ich vorher in der Filiale noch nie was anderes gemacht habe als den Geldautomaten zu benutzen. Das machen die also nach meiner Erfahrung schon; ist nur die Frage ob es bei mir was nützt, denn der Kundenservice hat mir ja schon zweimal geschrieben, dass sie technische Probleme hätten, die Jahressteuerbescheinigung / Erträgnisaufstellung 2010 für mich zu erstellen und nicht sagen könnten, wie lange sie diese Probleme noch haben werden und dass die Sache damit für sie erledigt wäre. Und natürlich habe ich meine Bescheinigungen inzwischen auch noch nicht bekommen.

 

Daher würde mich immer noch interessieren:

  • ob das Ombudsmann-Verfahren in diesem Fall Aussicht auf Wirkung hat und wie schnell
  • was man sonst noch zur Beschleunigung der Ausstellung der Steuerbescheinigung machen kann
  • ob man auf die im vorigen Beitrag beschriebene Art mit "Überprüfung des Steuereinbehalts ohne maxblue" problemlos vom FInanzamt einen vorläufigen Steuerbescheid erhält, gegen den man dann Einspruch erheben kann und dem man später dann die maxblue-Bescheinigung nachreichen kann, falls man sie irgendwann mal bekommt.

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Sven82
ob das Ombudsmann-Verfahren in diesem Fall Aussicht auf Wirkung hat und wie schnell

das es keine Fristen für die Ausstellung gibt dürfte das keine Wirkung zeigen

 

was man sonst noch zur Beschleunigung der Ausstellung der Steuerbescheinigung machen kann

nichts

 

ob man auf die im vorigen Beitrag beschriebene Art mit "Überprüfung des Steuereinbehalts ohne maxblue" problemlos vom FInanzamt einen vorläufigen Steuerbescheid erhält, gegen den man dann Einspruch erheben kann und dem man später dann die maxblue-Bescheinigung nachreichen kann, falls man sie irgendwann mal bekommt.

beantrage es doch einfach so mit dem Hinweis auf die fehlende Bescheinigung und der Bitte den Bescheid "vorläufig" in diesem Punkt ergehen zu lassen. Mal schauen was passiert. Es ist ja auch nicht gesagt, dass bei einer heutigen Abgabe der Steuererklärung morgen der Bescheid im Briefkasten liegt. Das dauert auch noch ein bisschen, so dass die Bescheinigung eintrudeln könnte bevor der Wisch beim Bearbeiter auf dem Schreibtisch liegt.

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Erpel

Also wenn man nichts machen kann um seine Jahressteuerbescheinigung in absehbarer Zeit zu bekommen und man eine Steuererklärung abgeben muss, dann bleibt wohl nur die Möglichkeit, die Steuererklärung ohne die Jahressteuerbescheinigung abzugeben.

 

beantrage es doch einfach so mit dem Hinweis auf die fehlende Bescheinigung und der Bitte den Bescheid "vorläufig" in diesem Punkt ergehen zu lassen. Mal schauen was passiert...

Wenn ich gerne möglichst bald einen Steuerbescheid hätte, dann ist das nach dem, was Taxadvisor oben geschrieben hat, anscheinend nicht sinnvoll:

... Wenn Du eine Anlage ausfüllst, dass noch nicht alles vorliegt, kann der Bescheid ggfs. vorläufig erlassen werden. Wahrscheinlicher ist aber, dass das FA die Erklärung liegen lässt, bis alles da ist. Wenn Du die ERstattung willst, würde ich ohne maxblue erklären, aber mit den Thesaurierungen, die dort nicht erfasst sind, und dann gegen den Bescheid Einspruch einlegen...

später noch:

... Du darfst nur Überprüfung Steuereinbehalt ankreuzen (Altverlustverrechungen etc.), wenn Du dagegen Günstigerprüfung ankreuzt, müssen alle Steuerbescheinigungen beigefügt werden.

...

Wenn Du allerdings eine Günstigerprüfung haben willst, weil Deine Einkünfte so niedrig sind, dass deshalb der normale Steuersatz greift (kleiner 25%), dann beantrage Fristverlängerung.

 

Jetzt ist mir nur noch unklar, ob ich zunächst nur eine "Überprüfung des Steuereinbehalts" (also keine Günstigerprüfung) beantragen kann (weil meine Erklärung ohne die maxblue-Bescheinigung sonst wahrscheinlich nur liegen bleiben würde) und dann später, wegen Einspruch gegen den 1. Bescheid, sofern ich den vor der maxblue-Jahressteuerbescheingung bekomme, doch noch eine Günstigerprüfung mit den entsprechenden Steuerrückerstattungen erhalte. Mir fällt kein Grund ein, wieso das so nicht nicht gehen sollte, aber ich habe das noch nie so gemacht und bin kein Steuerexperte, deshalb frage ich lieber vorher nochmal, ob es irgendwelche Gründe gibt, weswegen das nicht ratsam ist.

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reckoner

Hallo Erpel,

 

solange der Bescheid noch nicht rechtskräftig ist (Frist 1 Monat), kannst du praktisch alles ändern (von Name und Steuernummer vielleicht mal abgesehen), also auch den Antrag gem. KAP Zeile 5 in 4 ändern.

Erst wenn die genannte Frist um ist, könnte ein nachträglicher Antrag auf Günstigerprüfung schwierig werden.

 

Achte bei einem Bescheid ggf. auf einen Vorläufigkeitsvermerk gem. §164 AO (nicht mit §165 AO verwechseln).

 

Und bist du dir denn überhaupt sicher, dass sich die Günstigerprüfung bei dir überhaupt lohnt? Du schreibst weiter oben, dass dein Steuersatz unter 25% liegen würde, aber das reicht nicht aus.

Wie hoch ist denn dein Grenzsteuersatz (ohne die Kapitalerträge)? Liegen deine Kapitalerträge über 1211 Euro? Bist du über 65 Jahre alt? (all diese Fragen - oder besser die Antworten darauf ;) - beeinflussen die Günstigerprüfung)

 

MfG Stefan

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Erpel

@Stefan

 

ich bin ziemlich sicher, dass sich eine Günstigerprüfung für mich lohnt weil ich den letzten Steuerbescheiden immer Rückerstattungen bekommen habe.

 

Hinzu kommt, dass ich in 2010 (sowohl bei maxblue wie auch einer bei anderen Bank) einige ausländische thesaurierende Fonds verkauft habe. Bei der Gelegenheit gibt es ja dann immer eine temporäre Doppelbesteuerung, die man erst durch entsprechende Korrekturangaben in der Steuererklärung rückgängig machen kann (siehe z.B. diesen Thread). Alleine dadurch sind mir bei maxblue mehr als 1.000 Euro Kapitalertragssteuer abgeführt worden. Also schon deswegen möchte ich auf jeden Fall alle Möglichkeiten ausschöpfen, möglichst bald die maxblue-Steuerbescheinigung zu bekommen und beim FInanzamt nachreichen zu können.

 

Irgendwie kann ich auch immer noch nicht ganz glauben, dass sich maxblue bzw. die Deutsche Bank wegen fehlender gesetzlicher Frist beliebig lange Zeit mit der Ausstellung der Steuerbescheinigung lassen kann. Warum sollten die mir dann jemals eine ausstellen?

 

@lakrizza

 

Ich kann jedenfalls nur allgemein vor dem Deutsche-Bank-Service (explizit Maxblue) warnen!

Das kannst du z.B. da, es gibt sogar einen Amazon-Gutschein dafür; ich werde meinen Fall da auch noch irgendwann eintragen.

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Sven82

Wenn ich gerne möglichst bald einen Steuerbescheid hätte, dann ist das nach dem, was Taxadvisor oben geschrieben hat, anscheinend nicht sinnvoll:

... Wenn Du eine Anlage ausfüllst, dass noch nicht alles vorliegt, kann der Bescheid ggfs. vorläufig erlassen werden. Wahrscheinlicher ist aber, dass das FA die Erklärung liegen lässt, bis alles da ist. Wenn Du die ERstattung willst, würde ich ohne maxblue erklären, aber mit den Thesaurierungen, die dort nicht erfasst sind, und dann gegen den Bescheid Einspruch einlegen...

sicherlich ist es wahrscheinlicher, dass es liegen gelassen wird aber eine andere Möglichkeit gibt es nicht.

 

Jetzt ist mir nur noch unklar, ob ich zunächst nur eine "Überprüfung des Steuereinbehalts" (also keine Günstigerprüfung) beantragen kann (weil meine Erklärung ohne die maxblue-Bescheinigung sonst wahrscheinlich nur liegen bleiben würde) und dann später, wegen Einspruch gegen den 1. Bescheid, sofern ich den vor der maxblue-Jahressteuerbescheingung bekomme, doch noch eine Günstigerprüfung mit den entsprechenden Steuerrückerstattungen erhalte.

wie reckoner schrieb ist bei Einspruchseinlegung innerhalb der Frist danach noch alles möglich.

 

Achte bei einem Bescheid ggf. auf einen Vorläufigkeitsvermerk gem. §164 AO (nicht mit §165 AO verwechseln).

dürfte kein Finanzbeamter machen, da es sich hier um einen klaren Fall von § 165 AO (Unklarheit über einen Lebenssachverhalt) handelt und warum sollte das FA weitreichendere Änderungsmöglichkeiten als nötig eröffnen. Aber es ist natürlich schon so, dass viele lieber die große Keule rausholen, obwohl es i.d.R. nicht umbedingt sinnvoll aus FA-Sicht ist. Sollten später neue Sachverhaltserkenntnisse gewonnen werden ist eine Änderung nach § 173 AO immer noch möglich.

 

Irgendwie kann ich auch immer noch nicht ganz glauben, dass sich maxblue bzw. die Deutsche Bank wegen fehlender gesetzlicher Frist beliebig lange Zeit mit der Ausstellung der Steuerbescheinigung lassen kann. Warum sollten die mir dann jemals eine ausstellen?

irgendwann wirst du sie bekommen, weil sie sich dann schadensersatzpflichtig machen und du dann 3,50 EUR Zinsen einfordern könntest.

 

Gruß

Sven

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Erpel

irgendwann wirst du sie bekommen, weil sie sich dann schadensersatzpflichtig machen und du dann 3,50 EUR Zinsen einfordern könntest.

 

Gruß

Sven

Sven hat Recht. Ich habe sie jetzt bekommen, sogar auch gleich die Erträgnisaufstellung. Die Deutsche Bank ist aber ganz schön knauserig! Ich würde nur wegen 3,50 Euro keine so komplizierten Bescheinigungen ausstellen und verschicken.

 

An der Beschwerde beim Bundesverband lag es nicht, die hatten meine Beschwerde noch gar nicht weitergeleitet; sind also auch nicht gerade schnell. Dass es an dem Formular lag, das ich erst Ende letzter Woche abgegeben habe, glaube ich auch nicht. Dann hätten Sie daraufhin gleich am Folgetag die Bescheinigungen erstellen müssen. Vielleicht war es einfach ein Wunder. Jedenfalls habe ich im Vorjahr in zwei Fällen auf Anfragen wegen Problemen von maxblue / Dt. Bank trotz mehrfacher Nachfragen eine aussagefähige Antwort erst nach 1/2 Jahr erhalten und deswegen hatte ich befürchtet, dass sich das bei der Steuerbescheinigung nun so ähnlich wiederholen würde und das wäre schlecht für mich gewesen. Manchmal ist es zwar vorteilhaft, die Steuererklärung möglichst spät abzugeben, aber dieses Jahr für mich nicht.

 

Danke für den Hinweis hier auf die Möglichkeit mit der "Überprüfung des Steuereinbehalts", das war mir vorher nicht klar, aber jetzt brauche ich das ja nicht mehr.

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