walker333 September 18, 2014 Heute geht der Kurs um 20% auf 8 Geld zu 10 Brief runter. Keine Neuigkeiten aufzutreiben. Im Internet nichts. Habe kurz bei Gläubigervertreterin, Rechtsanwältin Daniela Bergdolt und bei bei Insolvenzverwalter Mönning angerufen. Die haben bzw. geben auch nichts Neues raus … Nach der positiven Meldung vom Juli (Teilverkauf bei FFK und Äußerungen zur erwartbaren Quote) hatte ich mir die Anleihe gekauft. Heute mal im Bereich 8 / 9% nachgelegt. Ich würde mich freuen, wenn es hier zu einem Gedankenaustausch von Anleihegläubigern kommen würde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
payday November 24, 2017 Hallo, läuft das Involvenzverfahren eigentlich noch? Ich habe diese Anleihe auch noch in meinem Depot liegen und heute ein freiwilliges Barabfindungsangebot mit einem Barabfindungspreis von 0,33% des Nominalwertes erhalten. Bei einer Nachfrage meiner Depotbank wurde mir gesagt, dass wenn ich dieses Angebot annehme, auch der Verlust den ich mit dieser Anlage gemacht habe steuerlich direkt angerechnet wird und in meinen Verlustverrechnungstopf „sonstiges“ gebucht wird. Ich kenne mich mit Insolvenzen leider nicht wirklich aus und das klingt für mich eigentlich gar nicht schlecht. Gibt es einen Grund das Angebot nicht anzunehmen? Falls das Insolvenzverfahren noch läuft: Wenn das Insolvenzverfahren dann irgendwann beendet wird und es zu einer Ausschüttung kommt, werden dann die Anleihen aus meinem Depot ausgebucht und der Verlust auch steuerlich direkt angerechnet und in meinen Verlustverrechnungstopf „sonstiges“ gebucht? Viele Grüße payday Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tonipolster November 25, 2017 Die Quote wird mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich höher ausfallen. Leider ist man vom Informationsfluss etwas abgeschnitten, da die Gemeinsame Vertreterin nicht vernünftig informiert (entgegen der gesetzlichen Verpflichtung...). Solche Abzocker-Angebote über den Bundesanzeiger würde ich grundsätzlich in den Papierkorb werfen. Steuerlich ist es leider so wie befürchtet: Es kommt irgendwann eine Quotenzahlung, die den Einstandskurs vermindert. Nach Verfahrensabschluss wird die Anleihe dann wohl wertlos ausgebucht, der restliche Verlust ist steuerlich unbeachtlich (zumindest nach aktueller Rechtslage und Auffassung des Finanzministeriums). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
payday November 25, 2017 Vielen Dank für die Rückmeldung. Aber wenn ich das Abzocker-Angebot annehme, kann ich doch wenigstens den Verlust steuerlich geltend machen, da der Verlust den ich mit der Anleihe gemacht habe dann in meinen Verlustverrechnungstopf „sonstiges“ gebucht wird. Da wäre ich doch finanziell besser dran, also auf die Quotenzahlung zu warten und den Verlust nicht steuerlich angerechnet zu bekommen. Zumindest wenn die Quotenzahlung kleiner 25% ist, wovon ich mal stark ausgehe. Oder sehe ich das falsch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tonipolster November 25, 2017 Ich würde den Abzocker schon aus Prinzip nicht bereichern wollen, aber deine Überlegung macht steuerlich natürlich Sinn. Du kannst den Verlust auch über die Steuererklärung geltend machen, wenn du außerbörslich an einen Dritten verkaufst. Dann hast du unter Umständen aber unterjährig einen Liquiditätsnachteil (Stichwort Ersatzbemessungsgrundlage, d.h. deine Bank unterstellt einen fiktiven Gewinn iHv 30% der Anschaffungskosten; das ganze wird dann mit der nächsten Steuererklärung bereinigt). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag