lip Juni 8, 2011 Was ich eigentlich meinte: Wie hoch wären Brutto- und Nettobeitrag bei den anderen Versicherungen, die Schutz bis 67 Jahre anbieten? Bis jetzt bietet es nur die InterRisk an habe aber nochmal bei mehreren eine neue Anfrage rausgeschickt, da ich immer Maschinenführer als Beruf angegeben hab. In meiner Stellenbeschreibung steht aber Maschinenbediener was für mich das gleiche ist für Versicherer wohl nicht. melde mich wenn die neuen Angebote da sind danke lip Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid Juni 8, 2011 Evtl. führt es der eine oder andere auch als Anlagenführer? Falls das auf Dich zutrifft? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
unentschieden Juni 8, 2011 · bearbeitet Juni 8, 2011 von unentschieden also laut diverser Vergleichsrechner bieten viele (alle?) Versicherer eine Versicherung bis 67 an. Allerdings vielleicht nicht für jede Berufsgruppe... Übrigens: in 1 Woche kommt ein aktualisierter Test der BUs durch Finanztest raus. Da bekommt man einen guten Überblick über die Bedingungen und auch die Anträge werden bewertet. Allerdings ist mir bei letzterem bisher noch nicht klar geworden, was gut und was schlecht heißt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lip Juni 8, 2011 Hey, Ja hab einfach mal meine stellenbeschreibung im Anhang der Email angehangen dann können die ja selber entscheiden . mfg lip Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lip Juni 15, 2011 · bearbeitet Juni 20, 2011 von lip Hwey da bin ich wieder hat lange gedauert da die Versicherer sich Zeit gelassen haben bzw nicht antworten. habe hier jetzt noch ein Vergleichs Angebot von der Zurich einmal eine reine Bu und einmal eine mit Fonds was haltet ihr davon. bei der reinen Bu ist der Beitrag 113,55 und bei der Fondgebundenen 122,75 Edit: beim Volkswohlbund würde es 132,19 kosten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lip Juni 20, 2011 Ich würde sagen das SBU Angebot der Zurich ist ok oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid Juni 20, 2011 Picke Dir doch erst einmal die Versicherer raus, die für Dich aufgrund Ihres Bedingungswerkes in Frage kommen, und dann skizzierst Du denen einmal Deine Tätigkeit genauer. Maschinenbauer ist nicht gleich Maschinenbauer. Ich glaube, Du verhedderst Dich ein bisschen. Falls Du deren Publikationen schätzen solltest, die Stiftung Warentest hat ein aktuelles Heft zum Thema herausgegeben. Vielleicht kann das ein erster Anhaltspunkt für Dich sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lip Juni 21, 2011 Picke Dir doch erst einmal die Versicherer raus, die für Dich aufgrund Ihres Bedingungswerkes in Frage kommen, und dann skizzierst Du denen einmal Deine Tätigkeit genauer. Maschinenbauer ist nicht gleich Maschinenbauer. Ich glaube, Du verhedderst Dich ein bisschen. Falls Du deren Publikationen schätzen solltest, die Stiftung Warentest hat ein aktuelles Heft zum Thema herausgegeben. Vielleicht kann das ein erster Anhaltspunkt für Dich sein. Das sind ja diese Versicher. Bei der Stiftung Warentest hat die zurich mit sehr gut abgeschnitten.Aber die aachen Münchner als bestes die ich ja im Moment hab nur eben von der dvag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX Juni 21, 2011 Das sind ja diese Versicher. Bei der Stiftung Warentest hat die zurich mit sehr gut abgeschnitten.Aber die aachen Münchner als bestes die ich ja im Moment hab nur eben von der dvag. Die AM-BU bekommt man auch nur über die DVAG. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lip Juni 22, 2011 Das sind ja diese Versicher. Bei der Stiftung Warentest hat die zurich mit sehr gut abgeschnitten.Aber die aachen Münchner als bestes die ich ja im Moment hab nur eben von der dvag. Die AM-BU bekommt man auch nur über die DVAG. Ja aber vor der wird hier ja eher abgeraten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX Juni 22, 2011 Zu recht, allerdings kann die BUV ja trotzdem gut sein Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lip Juni 24, 2011 Zu recht, allerdings kann die BUV ja trotzdem gut sein das passt ja nicht Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Juni 24, 2011 Zu recht, allerdings kann die BUV ja trotzdem gut sein das passt ja nicht Das passt schon, dass man da abrät, da aus einer normalen BU-Versicherung immer gerne im Anhang die Wunschpolice mit verkauft wird. Bringt doch alles mehr Einheiten und Provision. Und da es nicht alles ist, was Du bei der DVAG bekommst, bekommst Du noch das Rundum Sorglospaket mit Riester, Vermögenspolice und und und. Gibt es woanders für deutlich bessere Leistungen ind Beitrag. Und die Beratung ist immer ein Adresshascherei-Termin und ständiges Fragen, ob man da an so einem Infoabend teilnehmen will, damit Du für die anderen arbeitest und als Sklave ausgenutzt wirst. Immer schön nach Namen und Adressen von Freunden, Bekannten, Familie etc. geht weit an einer bedarfsgerechten Beratung vorbei. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Granini Juni 24, 2011 · bearbeitet Juni 24, 2011 von Granini Das passt schon, ist eben die Masche: sie haben ein gutes Produkt an der Hand als Türöffner und dann wenn sie erstmal beim Kunden sind, wird dann natürlich auch gleich noch die Wunschpolice und ähnlicher Dreck vertickt. Aber auch wenn die BU gut sein mag, es gibt mehrere andere von seriösen Versicherungen die mindestens ebenso gut sind, ich würde mich am Besten gar nicht mit der DVAG einlassen. edit: Mensch Gerald bist du schnell! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Juni 24, 2011 Wir haben zur gleichen Zeit den gleichen Gedanken gehabt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Granini Juni 24, 2011 Wir haben zur gleichen Zeit den gleichen Gedanken gehabt. Zwei Dumme, ein Gedanke! *g* Also wenn das lip nicht überzeugt, weiss ich auch nicht... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lip Juni 28, 2011 Na gut dann höre ich mal auf euch Denke die Zurich ist eine gute Versicherung oder nicht. Jetzt ist die Frage ob ich 9 Euro mehr bezahle und am ende was rausbekomme oder ob ich nur die SBU nehme. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Juni 28, 2011 · bearbeitet Juni 28, 2011 von Gerald1502 Na gut dann höre ich mal auf euch Denke die Zurich ist eine gute Versicherung oder nicht. Jetzt ist die Frage ob ich 9 Euro mehr bezahle und am ende was rausbekomme oder ob ich nur die SBU nehme. Gute Entscheidung. Informationen kannst Du auch in diesem Thread finden. Es sind auch Ratings für Berufsunfähigkeitsversicherungen enthalten und einiges mehr. Das wichtigste beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen und am allerwichtigsten die Bedingungen. Es hilft Dir nix so wenig wie möglich zu zahlen, wenn die Bedingungen schlecht sind. Auch ein Tipp: Finger weg wenn Du über Vergleichsseiten abschließen willst. Diese dienen nur zur Orientierung. P.s. Risikovorsorge und Altersvorsorge stets trennen. Damit bleibt man flexibel. Viele Grüße Gerald Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lip Juni 28, 2011 · bearbeitet Juni 28, 2011 von lip habe hier: http://www.berufsunf...-vergleich.html mal verglichen da wurde mit unter anderem die Zurich Vorgeschlagen. Weiterhin schneidet die Zurich bei Morgen Morgen und in der letzten Stiftungswarentest gut ab. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lip Juli 5, 2011 Hab doch noch mal eine Frage, da ich jetzt nen Angebot der WWk bekommen hab. habe hier mal mein Ergebnis vom Bu Vergleich http://www0.xup.in/exec/ximg.php?fid=18359272 Und in den WWK Bedingungen steht dies: 1. Zum Nachweis des Versicherungsfalls sind uns unverzüglich folgende Unterlagen einzureichen: a) der Versicherungsschein; B) ein amtliches Zeugnis über den Tag der Geburt der versicherten Person; c) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufsunfähigkeit; § 12 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten, wenn Leistungen wegen Berufsunfähigkeit verlangt werden? d) ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer des Leidens sowie über den Grad der Berufsunfähigkeit oder über das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit; e) Unterlagen über den Beruf der versicherten Person, deren Stellung und Tätigkeit im Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit sowie über die eingetretenen Veränderungen; f) Unterlagen über die finanzielle Lebensstellung aus beruflicher Tätigkeit der versicherten Person und deren Veränderungen vor und nach Eintritt der Berufsunfähigkeit (z. B. Einkommenssteuerbescheide, betriebswirtschaftliche Unterlagen); g) bei Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit zusätzlich eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, die mit der Pflege betraut ist, über Art und Umfang der Pflege; h) bei auf die Erben übergegangenen Ansprüchen ein Erbschein. Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Ansprucherhebende zu zahlen. 2. Zusätzlich können wir auch den Nachweis der letzten Beitragszahlung verlangen. 3. Wir können außerdem - dann allerdings auf unsere Kosten - weitere medizinische und berufskundliche Auskünfte, Aufklärungen, Vor-Ort-Prüfungen und zusätzliche Untersuchungen sowie weitere notwendige Nachweise - auch über die wirtschaftlichen Verhältnisse und ihre Veränderungen - verlangen, wobei wir hierzu entsprechende Gutachter, Ärzte und sachverständige Dienstleister einsetzen können. 4. Die versicherte Person hat Ärzte, Krankenhäuser und sonstige Krankenanstalten, Pflegeheime und Pflegepersonen, andere Personenversicherer und gesetzliche Krankenkassen sowie Berufsgenossenschaften und Behörden zu ermächtigen, uns auf Verlangen Auskunft zur Beurteilung des Versicherungsfalls und zur Überprüfung der Angaben vor Vertragsannahme zu erteilen. Hat der Versicherte die Ermächtigung bei Abgabe der Vertragserklärung erteilt, wird er vor Einholung einer solchen Auskunft von uns unterrichtet werden; die versicherte Person kann der Einholung einer solchen Auskunft widersprechen. Im Übrigen kann die versicherte Person jederzeit verlangen, dass die Auskunfterhebung nur bei Einzeleinwilligung erfolgt. Lässt die versicherte Person operative Behandlungsmaßnahmen, die der untersuchende oder behandelnde Arzt anordnet, um die Heilung zu fördern oder die Berufsunfähigkeit zu mindern, nicht durchführen, steht dies einer Anerkennung der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht entgegen. Die versicherte Person ist allerdings auf Grund der allgemeinen gesetzlichen Schadenminderungspflicht verpflichtet, zumutbaren ärztlichen Anweisungen zur Besserung ihrer gesundheitlichen Verhältnisse Folge zu leisten. Zumutbar sind dabei Maßnahmen, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind und die außerdem sichere Aussicht auf zumindest Besserung (bis zur Leistungsgrenze) bieten. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen wie zum Beispiel das Einhalten von Diäten, die Verwendung von orthopädischen oder anderen Heil- und Hilfsmitteln (z. B. Tragen von Prothesen, Verwendung von Seh- und Hörhilfen), die Durchführung von logopädischen Maßnahmen oder das Tragen von Stützstrümpfen. Für mich heisst das Punkt D nicht eintrifft und ich die Bu auch 3 Jahre später melden kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag