vanity Februar 10, 2020 Neu in den Nachrichten (der Einfachheit halber als Vollzitat): "Einladung zur Gläubigerversammlung" Zitat DGAP-Ad-hoc: SeniVita Social Estate AG / Schlagwort(e): Anleiheemission/Unternehmensrestrukturierung SeniVita Social Estate AG lädt Anleihegläubiger zur Gläubigerversammlung über Restrukturierungsmaßnahmen einiVita Social Estate AG: 2020-02-10 / 11:23 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. / _SeniVita Social Estate AG, Bayreuth Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß § 17 MAR (Ad hoc Mitteilung)_ _Stichworte: Anleiheemission, Restrukturierung _ *SeniVita Social Estate AG lädt Anleihegläubiger zur Gläubigerversammlung über Restrukturierungsmaßnahmen ein * _Bayreuth, 10. Februar 2020_ - Der Vorstand der SeniVita Social Estate AG, Entwickler und Betreiber von Pflegeeinrichtungen in Süddeutschland, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die bis zum 12. Februar 2020 angesetzte und bereits verlängerte Zeichnungsfrist für die beiden Schuldverschreibungen 2019/2023 (ISIN: DE000A2YPAL9) und 2019/2024 (ISIN: DE000A2YPAM7) abzubrechen und die Emissionen abzusagen. Grund ist, dass das bisher erreichte Zeichnungs- und Umtauschvolumen für die Schuldverschreibungen mit rund 17,5 Mio. Euro weiterhin deutlich unter dem angestrebten Emissionsvolumen von insgesamt 30 Mio. Euro liegt. Die Erlöse aus den Emissionen sollten zu einem wesentlichen Teil der Refinanzierung der bestehenden Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN: DE000A13SHL2) dienen, die am 12. Mai 2020 zur Rückzahlung fällig ist. Die Gesellschaft wird stattdessen die Gläubiger gemäß § 18 Schuldverschreibungsgesetz kurzfristig zu einer Gläubigerversammlung im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung einladen, die in der ersten Märzhälfte 2020 vorgesehen ist. Dabei soll im Wesentlichen über die Verlängerung der Laufzeit der Wandelanleihe, über eine Anpassung der Zinskonditionen sowie über Veränderungen bei der Sicherheitenbestellung entschieden werden. Für den Fall, dass bei der Abstimmung die notwendigen Quoren und Mehrheiten nicht erreicht werden, ist eine 2. Gläubigerversammlung als Präsenzversammlung für Ende März 2020 vorgesehen. Die Restrukturierung der Wandelanleihe 2015/2020 (Volumen: 44,6 Mio. Euro) ist wesentlicher Bestandteil einer grundlegenden Transformation der SeniVita Gruppe, um deren Profitabilität und Wettbewerbsfähigkeit deutlich zu erhöhen. Details zu dem Maßnahmenpaket, das derzeit finalisiert wird, wird der Vorstand im Rahmen des weiteren Prozesses zeitnah bekanntgeben. *Kontakt: * Frank Elsner Frank Elsner Kommunikation für Unternehmen GmbH Tel.: 0049 89 99 24 96 30 office@elsner-kommunikation.de 2020-02-10 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: SeniVita Social Estate AG Wahnfriedstraße 3 95444 Bayreuth Deutschland ISIN: DE000A13SHL2 WKN: A13SHL Börsen: Freiverkehr in Berlin, Frankfurt, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 971521 Ende der Mitteilung DGAP News-Service Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rynzio Februar 10, 2020 Welch ein phantastisches Unternehmen. Sogar einen neuen Kommunikationsberater haben sie angeheuert, ich erwarte aber nicht, dass die Aussagen in Zukunft der Wahrheit entsprechen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BF19 Februar 10, 2020 Am 3.2.2020 um 23:01 von BF19: die Nichtwandlung allein selbstverständlich nicht, aber wenn man alle hier im Thread schon diskutierten Schieflagen der Senivita zusammenzählt, dann sieht's eben finster aus. schon letzten Freitag, 7.2., hat EH das Emittentenrating auf CC abgesenkt. Der freie Fall setzt sich weiter fort. Nur um eins anzumerken: Wenn SSE in 2.20 immer noch nicht den Bericht 2018 final publiziert hat, dann... Ich bin schon seit Juli'19 komplett ausgestiegen, hatte das damals auch hier begründet. Heute kommt KFM mit einem Sondertelegramm, recht spät; deren Risikomanagement hat auch völlig versagt. Die haben in den letzten Monaten noch frisch leicht weiter erhöht, frei nach dem Motto "Wenn die Kurse tief stehen, muß man kaufen..." . KFM hatte in seinem Factsheet auch nicht das aktuelle Emitentenrating angepaßt. Immer noch "B-", obwohl längst schon auf C gewesen. Hatte ich auch schon moniert. Offensichtlich haben die da gar keinen Blick darauf geworfen. KFM steht bei Senivita mit rund 5Mio€ (nominell) in der Kreide; es riecht nach einem 2. GEWA... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwabenpfeil Februar 12, 2020 Irgendwie hat sich das ja schon länger abgezeichnet. Dass KFM dabei ist wie bei GEWA, darf man als Inhaber der WA als positiv interpretieren. Friedrich hat damals bei der GEWA-Insolvenz als Betroffener geschickt und erfolgreich agiert, um den Schaden für den KFM-Fonds (und seinen Ruf) zu minimieren. Das erwarte ich auch jetzt bei Senivita. Die ausführliche Darstellung des Sicherungskonzeptes für die WA lässt schliessen, dass sie bei KFM wohl die Risiken gesehen haben, letztendlich auf das funktionieren der Sicherungen vertrauen. Zum halben Nominalwert sehe ich eigentlich auch kein zusätzliches Risiko mehr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rynzio Februar 13, 2020 Bin heute aus dem Genussschein ausgestiegen. Diese Firma strotzt vor Inkompetenz und beherrscht meisterhaft die Desinformation . Allen investierten viel Glück! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gravity Februar 21, 2020 SeniVita Social Estate AG gibt Details zur geplanten Modifikation der Wandelanleihe 2015/2020 bekannt SeniVita Social Estate AG schlägt Laufzeitverlängerung der Wandelanleihe bis 2025 bei erhöhter Verzinsung vor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Februar 21, 2020 Dass die Seniviat Sozial gGmbH künftig Wiesents Namen tragen soll, ist immerhin mal ein kleines positives Signal für den Genussschein. Gleichzeitig bleibt das ganze natürlich höchst intransparent und zweifelbehaftet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wupi Februar 21, 2020 vor 2 Stunden von ImperatoM: Dass die Seniviat Sozial gGmbH künftig Wiesents Namen tragen soll, ist immerhin mal ein kleines positives Signal für den Genussschein. Gleichzeitig bleibt das ganze natürlich höchst intransparent und zweifelbehaftet. Wieso siehst Du das positiv. Für mich macht er einen ziemlich unfähigen Eindruck. Die Laufzeitverlängerung ist doch wieder Käse - höherer Zins aber den zahlen sie nur wenn sie gerade Kohle haben und die liquiden Mittel dienen im Wandler auch nicht bei zur Besicherung bei sondern fießen irgendwo hin. Wer soll so was zustimmen? Die Insolvenz wäre der bessere Weg. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Al Bondy Februar 22, 2020 vor 16 Stunden von wupi: Dass die Seniviat Sozial gGmbH künftig Wiesents Namen tragen soll, ist immerhin mal ein kleines positives Signal für den Genussschein Wieso siehst Du das positiv. Für mich macht er einen ziemlich unfähigen Eindruck. ... beinhaltet vermutlich auch, dass alle "sonstigen Aktivitäten" (Schulen, Fachoberschulen, Pflegefachschulen etc) mit eingebracht werden - um die der Wiesent sich die letzten Jahre vorrangig gekümmert hat. Die "Namensaufgabe" würde ich -genau wie die bereits vor dem Investor-Call-In erfolgte Besicherungsverminderung- so interpretieren, dass die SVS ihren traditionellen Markennamen mit allen Rechten zum Apothekenpreis der SSE überlassen hat. Beides um das nach bereits erfolgter eigener Konsolidierung sinnlos eingegangene und mE rechtlich fragwürdige Rettungs-Engagement an der SSE wieder deutlich zu reduzieren. Zusammen wirkt das wie ein notgedrungen radikaler "Rettungsversuch des Lebenswerks" - durch zukünftige Trennung, Beschränkung und Konzentration auf den sozialen Kernbereich. vor 16 Stunden von wupi: Die Insolvenz wäre der bessere Weg. ... Insolvenz in Eigenverwaltung ohne Abwicklung hieße, dass die WA ggf jahrelang "eingefroren" wäre. Insolvenz mit Abwicklung hieße Verramschen weit unter Wert durch einen extern daran kräftig mitverdienenden Verwalter. vor 16 Stunden von wupi: Die Laufzeitverlängerung ist doch wieder Käse - höherer Zins aber den zahlen sie nur wenn sie gerade Kohle haben und die liquiden Mittel dienen im Wandler auch nicht bei zur Besicherung bei sondern fießen irgendwo hin. ... Laufzeitverlängerung hätten sie besser sofort angestrebt, als absehbar wurde, dass ein IPO bei dem bilanziellen Zustand unmöglich ist. Stimmt so außerdem nicht, weil es einen jährlichen Stufenplan sowie die Möglichkeit von Sonderzahlungen je nach Ertragsentwicklung geben wird. "Irgendwohin" stimmt auch nicht, weil die absehbar allein an die alte SVS sowie an Ed.Züblin als Eigner und Kapitalgeber zurückfließen werden, bzw mE teils sogar schon geflossen sind. Da scheint man sich intern geeinigt zu haben. PIK-Bonds haben zudem im Handel den großen Vorteil, dass die Mehrheit vom Pay-In-Kind am Ende üblicherweise nichts ahnt. Da Dr. Wiesent zukünftig intensiv mit sich selbst und seinem "Lebenswerk" beschäftigt sein wird, dürfte Ed.Züblin mit Uwe Kolb als CFO mehr oder weniger die Geschäfte praktisch fast ganz übernehmen. Was in einem hohen Bedarfs- und Wachstumsmarkt als zukünftiger "Bauträger ohne großartigen Sozialanspruch" langfristig absolut Perspektive hat - bis hin zu einem später möglichen Börsengang. Wenn KFM das nach entsprechender Detailverhandlung grundsätzlich absegnet, dürfte die Mehrheit dem folgen. Just my two Cents. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gravity März 4, 2020 Gesellschaft, FINEXIS S.A. und designierter gemeinsamer Vertreter einigen sich auf Änderungen bei geplanter Modifizierung der Wandelanleihe 2015/2020 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM März 4, 2020 Bald gibt es dann wahrscheinlich die Neuordnung der Änderung der Modifizierung der Wandelanleihe... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BF19 März 4, 2020 Ich habe noch mal das aktuelle Factsheet auf eine mögliche Anteilsveräußerung seitens KFM untersucht. Ergebnis: KFM ist voll in das SSE Schlamassel reingerutscht, ohne noch irgendwelche Notverkäufe vor dem Fall durchzuführen. Keine Spur von Risikomechsnismus, den sie angebl. auch eingebaut haben. Die Anteile liegen nach wie vor auf rund 5Mio€ (Nominale), auch wenn der Bonds kursmäßig auf Platz 28 im Fonds abgerutscht ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwabenpfeil März 5, 2020 An wen hätte KFM denn ihren Millionenbestand verkaufen können? Wer als Institutioneller da rein geht, hat sich zumeist auf Gedeih und Verderb auf ein Langzeitinvestment eingelassen. Wenn überhaupt, kann man solche Bestände nur in Zeiten abbauen, wenn dem Emittenten zumindest ein neutraler Geschäftsverlauf zugebilligt wird. Der Fehler lag bei der Erstbeurteilung der Profitabilität der SSE. Ich bin bei KFM vor einiger Zeit rausgegangen, weil das Volumen (weit über 200 Mio) für dieses Anlagesegment mir einfach zu groß wurde. Die müssen ja bei jeder halbwegs brauchbaren Anleihe mit hohen Summen dabei sein, da sind einzelne Pleiten immer möglich. Habe in dem neuen Fonds von Heemann einen Ersatz gefunden, weil ich schon auch künftig in dem Segment eine Fondsrendite von gut 4 % (nach Kosten und nach Corona) sehe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity April 6, 2020 Zitat *SeniVita Social Estate AG erreicht bei zweiter Abstimmung ohne Versammlung vorzeitig Quorum und erforderliche Mehrheiten für Modifikation der Wandelanleihe 2015/2020* _Bayreuth, 6. April 2020 _- Die SeniVita Social Estate AG (SSE AG) teilt mit, dass bei der vom 4. April 2020 (0.00 Uhr) bis 7. April 2020 (24.00 Uhr) laufenden Abstimmung ohne Versammlung über Veränderungen bei den Bedingungen der Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN: DE000A13SHL2) bereits vorzeitig die Beschlussfähigkeit und die erforderlichen Zustimmungsmehrheiten erreicht wurden. Bis 20:15 Uhr am heutigen Tag hatten sich Anleihegläubiger mit einem Wertanteil von über 50 % am ausstehenden Anleihevolumen an der Abstimmung beteiligt und mit jeweils deutlich mehr als 75 % den Beschlussvorschlägen der Gesellschaft zugestimmt. Damit wurden sowohl das nach dem Schuldverschreibungsgesetz erforderliche Teilnahmequorum von 50 % als auch die erforderlichen Abstimmungsmehrheiten erreicht. Die Beschlussvorschläge sehen vor, die Laufzeit der am 12. Mai 2002 zur Rückzahlung fälligen Anleihe um 5 Jahre bis zum 11. Mai 2025 zu verlängern sowie Höhe und Auszahlungsmodalitäten der Zinszahlungen zu verändern. Die Modifikation der Anleihebedingungen ist Voraussetzung, um die Finanzierung der SeniVita-Gruppe langfristig zu sichern. Die Gesellschaft wird nach Ablauf der Abstimmungsfrist die endgültigen Ergebnisse mitteilen und auf der Website der Gesellschaft unter www.senivita-social-estate.de/wandelanleihe.html [1] veröffentlichen. Die für den 7. April 2020 in Bayreuth geplante Gläubigerversammlung der SSE AG wird dennoch stattfinden. Gläubiger haben die Möglichkeit, die Gläubigerversammlung online zu verfolgen. (DGAP 06.04.2020 22:41) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Amateur April 7, 2020 Guten Morgen Vanity, danke für die Info, wie wird es jetzt weitergehen? Einfach weiterwurschteln wie bisher? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Caro1971 April 7, 2020 Endlich mal gute Nachrichten: damit ist eine Insolvenz von SSE zunächst einmal abgewendet und zusammen mit der Systemrelevanz das Überleben von SSE bis auf Weiteres gesichert. Dass Pflegeheime benötigt werden, ist wohl unstrittig. Es kommt jetzt darauf an, dass Wiesent zeigt, dass SSE nachhaltig Gewinne erzielen kann. Ich bleibe optimistisch, da er es auch in der Vergangenheit schon geschafft hat. Die Rahmenbedingungen sind in Zeiten von Corona besser geworden. Evtl. wird SSE auch staatliche Zuschüsse erhalten. Die WA und die GS der gemeinnützigem GnbH werden sicherlich erstmal positiv reagieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Amateur April 7, 2020 Hallo zusammen, Hat jemand was von der Versammlung mitbekommen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Caro1971 April 8, 2020 DGAP-News: SeniVita Social Estate AG / Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung 07.04.2020 / 17:57 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. / PRESSEINFORMATION Anleihegläubiger machen den Weg zur Transformation der SeniVita-Gruppe frei - Deutliche Zustimmung zum Restrukturierungskonzept - Erfolgreiche Gläubigerversammlung mit Zustimmungsquote von mehr als 95 % zur Veränderung der Bedingungen der Anleihe 2015/2020 - Gläubiger des Entwicklers und Betreibers von Pflegeeinrichtungen behalten Anspruch auf 100 % Rückzahlung und erhalten einen auf 8,5 % p.a. erhöhten Zinssatz - Erstmals Online-Übertragung einer Gläubigerversammlung in Deutschland - CEO Dr. Horst Wiesent: "Ich bin sehr dankbar für den Vertrauensbeweis, dem nun Taten folgen müssen. Professionelle Pflege war in Deutschland nie wichtiger als heute." Bayreuth, 7. April 2020 - Die Gläubiger der Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN: DE000A13SHL2)der SeniVita Social Estate AG (SSE AG) haben den Weg für die geplante Transformation der SeniVita-Gruppe frei gemacht. Auf der heutigen Gläubigerversammlung des Entwicklers und Betreibers von Pflegeeinrichtungen in Bayreuth sprachen sie sich mit einer Mehrheit von mehr als 95 % dafür aus, die Laufzeit der am 12. Mai 2020 zur Rückzahlung fälligen Anleihe um 5 Jahre bis zum 11. Mai 2025 zu verlängern sowie Höhe und Auszahlungsmodalitäten der Zinszahlungen zu verändern. Die Gläubigerversammlung fand aufgrund des in Bayern derzeit geltenden Versammlungsverbots unter erschwerten Voraussetzungen auf Basis einer Ausnahmegenehmigung der Stadt Bayreuth statt. Zahlreiche Gläubiger machten von dem Angebot der SSE AG Gebrauch, die Versammlung online zu verfolgen - ein Novum in Deutschland! Beschlossen wurde neben der Laufzeitverlängerung, den Zinssatz der Anleihe von derzeit 6,5 % p.a. auf 8,5 % p.a. zu erhöhen. Dabei wird nach einem jährlichen Stufenplan nur ein Teil des Zinses ausgezahlt, um die Liquiditätsbelastung an die Leistungsfähigkeit von SeniVita während der Transformation anzupassen. Der nicht ausgezahlte Zinsanteil wird am Ende der Laufzeit als einmalige Zusatzzahlung geleistet. Ferner werden künftig Barbestände der SSE AG von der Besicherung der Anleihe ausgenommen. Zudem bestehen nun erweiterte Reporting-Pflichten der Gesellschaft. Zum gemeinsamen Vertreter der Gläubiger wurde Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen, Düsseldorf, gewählt. Für die Erstellung des Restrukturierungskonzepts und der mittelfristigen Finanzplanung hatte die SSE AG die Restrukturierungsberatung One Square Advisors GmbH, München, mandatiert. Das Konzept wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG im Rahmen eines Independent Business Review (IBR) geprüft und für tragfähig befunden. Rechtlich beraten wurde die Gesellschaft durch die Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, Köln. Beide Großaktionäre der SSE AG, die Dr. Wiesent Sozial gGmbH (vormals: SeniVita Sozial gGmbH) und das Bauunternehmen Ed. Züblin AG, die jeweils 49,99 % der Aktien halten, hatten zuvor bereits signifikante Restrukturierungsbeiträge geleistet und sind bereit, die operative und finanzielle Transformation der SeniVita-Gruppe zu unterstützen. Bereits am 6. April hatte die SSE AG in einer Pflichtmitteilung bekanntgegeben, dass bei der parallel vom 4. bis 7. April (24.00 Uhr) laufenden schriftlichen Abstimmung der Gläubiger ohne physische Versammlung die gleichen Beschlussvorschläge vorzeitig die erforderliche Mehrheit erzielt hatten. Mit einem Teilnahmequorum von wertmäßig mehr als 50 % des ausstehenden Anleihevolumens war die Abstimmung nach den Bestimmungen des Schuldverschreibungsgesetzes auch beschlussfähig. Dr. Horst Wiesent, Vorstandsvorsitzender der SSE AG: "Gerade in diesen Tagen, in der eine weltweite Pandemie unser Leben bestimmt, erleben wir, wie wichtig eine professionelle und moderne Pflege in Deutschland ist. Sie war nie wichtiger als heute. Deshalb bin ich sehr dankbar, dass die Anleihegläubiger uns das Vertrauen gegeben haben, die Transformation der SeniVita-Gruppe umzusetzen. Wichtig war mir bei dem Finanzierungskonzept, dass kein Gläubiger Geld verlieren soll, sondern am Ende der Laufzeit seine Investition in voller Höhe zurückbezahlt bekommt. Das Abstimmungsergebnis ist ein Handlungsauftrag, erkannte Schwachstellen im Management unserer Pflegeeinrichtungen und in den internen Prozessen so schnell wie möglich abzustellen. Daran werden wir uns messen lassen." Kontakt für Medien und Investoren: Frank Elsner Frank Elsner Kommunikation für Unternehmen GmbH Tel.: 0049 89 99 24 96 30 office@elsner-kommunikation.de Über die SeniVita-Gruppe: Die SeniVita Social Estate AG in Bayreuth und ihre Tochtergesellschaften planen, bauen, vermarkten und betreiben hochwertige Pflegewohnimmobilien. Die Gruppe zählt in diesem Bereich zu den führenden Adressen im süddeutschen Raum. Dabei profitiert sie von den Kompetenzen der beiden Hauptaktionäre Ed. Züblin AG (Wohnimmobilienbau) und Dr. Wiesent Sozial gGmbH/Dr. Wiesent Gruppe (Altenpflege). Die Gründung der Gruppe durch Dr. Horst Wiesent reicht bis ins Jahr 1998 zurück. Die Wohnanlagen werden auf Basis des zukunftsweisenden Konzepts AltenPflege 5.0 gestaltet und zusammen mit kompetenten Servicepartnern betrieben. Das von SeniVita entwickelte Modell vereint die Bausteine seniorengerechte Wohnungen, ambulante Pflege und moderne Tagespflege in einem innovativen Wohn- und Pflegekonzept. Aktuell betreibt die Gruppe 12 Pflegeeinrichtungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schildkröte April 8, 2020 · bearbeitet April 8, 2020 von Schildkröte Damit hat sich das Unternehmen erstmal Luft verschafft. Aber ob sich die geschäftliche Lage wirklich nachhaltig bessert? Letztlich steigt die Zinsbelastung (wenn auch teilweise nachgelagert) und spätestens in fünf Jahren muss Farbe bekannt werden bzw. eine Rückzahlung sowie ggf. eine Anschlussfinanzierung sichergestellt werden. Solange nicht wirklich Verbesserungen im laufenden Betrieb erkennbar sind, dürfte das die Anleihekurse entsprechend belasten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Amateur April 29, 2020 · bearbeitet April 29, 2020 von Amateur links Hallo, https://www.senivita-social-estate.de/wandelanleihe.html?file=files/Downloads/Wandelanleihe/200408_Glaeubigerbeschluss_Bekanntmachung_.pdf https://www.senivita-social-estate.de/wandelanleihe.html?file=files/Downloads/Wandelanleihe/Vorstandspräsentation der Gläubigerversammlung.pdf https://www.senivita-social-estate.de/wandelanleihe.html?file=files/Downloads/Wandelanleihe/Rede zur Gläubigerversammlung.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Amateur Mai 12, 2020 DGAP-Ad-hoc: SeniVita Social Estate AG / Schlagwort(e): Anleihe SeniVita Social Estate AG: Zinszahlung der SeniVita Social Estate AG verzögert sich wegen Auswirkungen der Corona-Pandemie 2020-05-12 / 19:04 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. _Stichworte: Anleihe/Zinszahlung _ *Zinszahlung der SeniVita Social Estate AG verzögert sich wegen Auswirkungen der Corona-Pandemie* _Bayreuth, 12. Mai 2020_ - Die am 12. Mai 2020 fällige Zinszahlung der SeniVita Social Estate AG auf die Anleihe 2015/2025 (ISIN: DE000A13SHL2)in Höhe von 2 % des Nominalbetrags wird sich wegen der Auswirkungen der weltweiten Corona-Pandemie verzögern. Zum einen geht es dabei um den geplanten Verkauf einer Tagespflegeeinrichtung in Oberbayern. Dafür sind noch mehrere Gremienbeschlüsse zu fassen, was wegen der in Bayern geltenden Corona-bedingten Einschränkungen bisher nicht möglich ist. Zum anderen kommt es bei der Vermarktung der Wohnungen in den beiden vor kurzem fertiggestellten Pflegeeinrichtungen Königsberg und Weidenberg zu Verzögerungen. Die aus diesen Transaktionen eingeplanten Mittelzuflüsse werden damit aus heutiger Sicht erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert. Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger wurde über diesen Sachverhalt informiert. Die am 7. April 2020 auf einer Gläubigerversammlung gefassten Beschlüsse zur Verlängerung der Laufzeit der Anleihe und zur Veränderung der Konditionen sind mit Wirkung zum 11. Mai 2020, 24.00 Uhr, unanfechtbar geworden und können technisch vollzogen werden, sofern keine Anfechtungsklage innerhalb dieser Frist eingegangen ist. Nach vorläufiger Auskunft des zuständigen Gerichts hat die zuständige Kammer bisher keine Kenntnis von solchen Anfechtungsklagen gegen die Beschlüsse. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schildkröte Juni 2, 2020 Am 12.5.2020 um 20:21 von Amateur: Zinszahlung der SeniVita Social Estate AG verzögert sich bis zum Herbst: Zitat Die SeniVita Social Estate AG (SSE AG) stundet die ursprünglich seit dem 12. Mai 2020 fällige Zinszahlung in Höhe von mindestens 2,0% auf die Wandelanleihe 2015/25 zunächst bis einschließlich 30. September 2020. In der Zwischenzeit sollen zusätzliche Finanzmittel aufgebracht werden. Quelle: BondGuide Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rynzio Juni 11, 2020 Von dieser Bruchbude hört man nie was Gutes, gottseidank bin ich mit Verlust raus, so viele Verschiebungen und Dementies, hier sind einfach nur Ignoranten am Werk. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Amateur Juni 11, 2020 Genusschscheins hat sich mittlerweile gut erholt, seit der Namensänderung... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Caro1971 August 7, 2020 · bearbeitet August 7, 2020 von Caro1971 Was ist eigentlich mit dem testierten JA 2018 für die gemeinnützige GmbH (jetzt Dr. Wiesent Sozial gGmbH)? Eigentlich sollte der im Juni veröffentlicht werden ... Aus dem Brief vom 28.05.2020: Wo stehen wir derzeit bei Ihrer Gesellschaft? - Der Jahresabschluss 2018 ist aufgestellt und liegt zum Review beim Wirtschaftsprüfer. Wie bereits angekündigt, ist der Abschluss 2018 in erheblichem Maße von Abschreibungen und Wertberichtigungen gekennzeichnet, die die Ertragslage der Gesellschaft in jenem Geschäftsjahr belastet haben. Wie hoffen, im Laufe des Monats Juni das Testat zu erhalten, um das Zahlenwerk dann veröffentlichen zu können. Die Feststellung des Jahresabschlusses ist die Voraussetzung, um den Wert der Genussrechte bzw. Genussscheine mit dem Stand Ende 2018 ableiten zu können. Dies ist für all jene unter Ihnen von Bedeutung, die ihre Genussrechte/-scheine bereits vorher gekündigt hatten. Erst nach dem Vorliegen des geprüften Jahresabschlusses 2018 ist es uns möglich, eine mögliche Verlustteilnahme zu berücksichtigen und den konkreten Rückzahlungsbetrag zu berechnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag