John Silver Mai 17, 2019 SeniVita Sozial gGmbH: Erste Teilzahlung der nachzuholenden Genussschein-Vergütung erfolgt Ende Juni https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2019-05/46744461-dgap-adhoc-senivita-sozial-ggmbh-erste-teilzahlung-der-nachzuholenden-genussschein-verguetung-erfolgt-ende-juni-deutsch-016.htm Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Mai 17, 2019 Mal wieder eine Ankündigung der SeniVita, zuletzt waren die nicht viel wert: 1. Zinsen wurden auch bis Mitte 2018 kurzfristig ausgesetzt, die Kapitalmarktinformationen blieben trotz entgegen lautender Versprechungen unregelmäßig und dünn. Danach wurde es aber schlimmer. 2. Noch am 30. August 2018 äußerte man bekanntlich, dass bis Jahresende Zinsen nachgezahlt würden. Wenige Tage vor Jahresende (noch nach Weihnachten!) fiel dann plötzlich auf, dass das doch nicht so kommen werde. 3. Es fehlen nach wie vor die Geschäftsberichte für 2018 und 2017 (!) 4. Durch konzerninterne Immobilienverschiebungen hat man HGB-Verluste generiert, die für die Genussscheine sogar Verlustteilnahmen bedeuteten. Das halte ich mindenstens für fragwürdig - zumal Immobilien aktuell ganz allgemein nicht gerade dafür bekannt sind, an Wert zu verloren zu haben. Nun also die nächste Ankündigung. Was steht drin? Man möchte Zinsen teilweise nachzahlen - das würde immerhin bedeuten, dass die Verlustteilnahme wiederaufgefüllt worden ist (§7 Bedingungen). Die Nachzahlverzinsung findet allerdings mutmaßlich auf Basis der zwischenzeitlich um den Verlust reduzierten Genussscheinwerte statt (7.2). Unklar erscheint mir 5.6: "Der Nachzahlungsanspruch ist begrenzt auf die Laufzeit der Genussscheine (d.h. bis zur Wirksamkeit der Kündigung)." Wie interpretiert Ihr diesen Satz? Er könnte so zu verstehen sein, dass für gekündigte Genusscheine keine Zinsen mehr nachgezahlt werden, wenn die Zinsen erst am Tag nach der Kündigungswirkung gezahlt werden (den verbleibenden Anlegern). Umso fragwürdiger wäre dann die konzerninterne Immobilientransaktion, die zum Verlust geführt hatte, mit dem nicht ganz unpraktischen "Zufall", dass man sich dann die Zinsen gespart hätte. Ich bin gepannt, wie das weitergeht. Seriös ist jedenfalls anders. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Mai 24, 2019 · bearbeitet Mai 24, 2019 von ImperatoM Nun sind gleichzeitig HB 2017 und HJB 2018 erschienen. Ende 2017 nahmen die GS mit 2,67 Mio Euro am Verlust teil (das sind knapp 8 Prozent). Es wurden abgeschrieben in 2017: - 860 T€ auf immaterielle Güter - 2,34 Mio auf Forderungen - 20,25 Mio auf Finanzanlagen (nämlich die Kompletabschreibung der Senivita Social Care) Wie das passieren konnte, angesichts eines Vorjahreseigenkapitals von 7,3 Mio in der SSC und angesichts des firmeninternen Immobilienverkaufs, würde ich wirklich gerne mal erläutert bekommen. Aber wir haben ja alle schon vom generellen Preisverfall der Immobilien gehört, nicht wahr? (ja, das war ironisch) Irgendwie drängt sich der Eindruck auf, dass die Immobilien besonders günstig an die Social Estate verkauft werden sollten - diese möchte immerhin 2019 noch an die Börse. Im Jahresbericht finden sich zu diesen erstaunlichen Vorgängen ganze drei Sätze auf Seite 6. Man sollte meinen, dass ein paar tiefgehende Erklärungen angebracht wären, wenn man den Karren derartig an die Wand fährt - stattdessen erfährt man jedoch nur, dass die Abschreibungen "notwendig" waren. Stattdessen betont man weiter hinten die "erheblichen Stillen Reserven", die in den Immobilien der SeniVita liegen sollen. Ich weiß nicht, wie es Euch geht, aber ich habe große Schwierigkeiten das mit dem soeben festgestellten, durch Immobilienverschiebungen enstandenen Jahresverlust übereinzubringen. Im Risikobericht dann erlaubt man sich tatsächlich zu schreiben, dass sich die Liquiditätslage verbessert habe und man "auch weiterhin allen Zahlungsverpflichtungen in vollem Umfang nachkommen" könne. Ich möchte nochmal daran erinnern, dass man bei der erstmaligen Aussetzung der Genusscheinzinsen darauf verwiesen hat, dass man der Zinspflicht wegen der Liquiditätslage vorübergehend gerade NICHT nachkommen könne. Ein weiterer Widerspruch. Abschließend ist interessant ab GB 2017, dass er am 21.2.19 vom Vorstand und am 28.2.19 vom Wirtschaftsprüfer unterschrieben wurde aber erst jetzt, drei Monate später, veröffentlicht wird. Was für ein Laden... Im HJB 2018 (unterschrieben dann im April 2019) werden für fast alle Tochterunternehmen noch Zahlen von 2016 angeführt. Ferner wird darauf hingewiesen, dass im 2. HJ 2018 weitere Abschreibungen zu erwarten seien - toll, dass man das dann 2019 als "Prognose" für Ende 2018 erfährt. Interessant ist auch, dass die von der Senivita selbst gehaltenen Genussscheine sich erhöht haben und man fragt sich - ohne eine Antwort zu bekommen - wem diese wohl abgekauft wurden und auf welchem Wege?! Fazit: Die Berichte enthalten zu wenige Informationen. Da, wo sich Informationen finden, stößt man schnell auf Merkwürdigkeiten und Widersprüche. Wenn die Genussscheine nicht samt nachgezahlter Zinsen zurückgezahlt werden, werden Anwälte hier wohl gleich haufenweise Material finden, um die Senivita mit Klagen zu überziehen. Fortsetzung folgt... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver Mai 24, 2019 vor 7 Stunden von ImperatoM: ... Abschließend ist interessant ab GB 2017, dass er am 21.2.19 vom Vorstand und am 28.2.19 vom Wirtschaftsprüfer unterschrieben wurde aber erst jetzt, drei Monate später, veröffentlicht wird. Was für ein Laden... Im HJB 2018 (unterschrieben dann im April 2019) werden für fast alle Tochterunternehmen noch Zahlen von 2016 angeführt. Ferner wird darauf hingewiesen, dass im 2. HJ 2018 weitere Abschreibungen zu erwarten seien - toll, dass man das dann 2019 als "Prognose" für Ende 2018 erfährt. Interessant ist auch, dass die von der Senivita selbst gehaltenen Genussscheine sich erhöht haben und man fragt sich - ohne eine Antwort zu bekommen - wem diese wohl abgekauft wurden und auf welchem Wege?! ... Bin auf dem Sprung, deshalb nur schnell zwei Punkte. -Man sollte nicht davon ausgehen, dass am 21.02.2019 TATSÄCHLICH vom Vorstand und am 28.02.2019 TATSÄCHLICH vom Wirtschaftsprüfer unterschrieben wurde. Es ist eher die Regel, dass Unterschriftsdatum und Datum auseinanderfallen. Es ist durchaus üblich in Unternehmen jeder Art und auch in sehr sehr viel größeren. Von daher kann man keine Logikkette von den Daten auf das Veröffentlichungsdatum erstellen. -Es werden jährlich Genussscheine gekündigt, vermutlich hat sich der Bestand aus diesen erhöht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Mai 24, 2019 · bearbeitet Mai 24, 2019 von ImperatoM vor 5 Stunden von John Silver: Bin auf dem Sprung, deshalb nur schnell zwei Punkte. -Man sollte nicht davon ausgehen, dass am 21.02.2019 TATSÄCHLICH vom Vorstand und am 28.02.2019 TATSÄCHLICH vom Wirtschaftsprüfer unterschrieben wurde. Es ist eher die Regel, dass Unterschriftsdatum und Datum auseinanderfallen. Es ist durchaus üblich in Unternehmen jeder Art und auch in sehr sehr viel größeren. Von daher kann man keine Logikkette von den Daten auf das Veröffentlichungsdatum erstellen. Stimmt, das kann passieren - halte ich aber auch in großen Unternehmen für fragwürdig, denn das Datum soll ja gerade dafür stehen, wann der Bericht unterschrieben worden ist. Und für einen so lange überfälligen Bericht erscheint mir die Diskrepanz mit drei Monaten auch ziemlich groß. Am Ende ist das eher ein Detail, aber eben eines von vielen. Zitat -Es werden jährlich Genussscheine gekündigt, vermutlich hat sich der Bestand aus diesen erhöht. Meines Wissens konnten die Genussscheine erstmals zum 26. (?) Mai 2019 gekündigt werden, daher kann das auf diesem Wege eigentlich nicht passiert sein. Sie müssen daher wohl irgendwem Genussscheine abgekauft haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ananbt Juni 4, 2019 https://www.kurier.de/inhalt.senivita-bau-tochter-schreibt-rote-zahlen.24868927-45a5-4891-a1aa-0a91de27a626.html Vll ist das für einige von euch Interessant. Ich bin nicht investiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Loschuh September 28, 2019 Hallo, was passiert mit der 6,50% SeniVita Social Estate 15/20 Anleihe A13SHL am Laufzeitende 2020 ? Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver September 28, 2019 · bearbeitet September 28, 2019 von John Silver Die Anleihe wird zurückgezahlt oder gewandelt, siehe unten. Persönlich wäre ich aber auch nicht überrascht, wenn eine Prolongation angestrebt wird. Zitat ... § 3 Endfälligkeit; Rückerwerb wegen Geringfügigkeit und Aufstockung 3.1 Endfälligkeit. Die Laufzeit der Teilschuldverschreibungen endet am 11. Mai 2020. Sie werden am 12. Mai 2020 (der „Rückzahlungstag“) zu ihrem Nennbetrag zuzüglich auf den Nennbetrag bis zum Rückzahlungstag (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zurückgezahlt, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt, gewandelt oder zurückgekauft worden sind. Sofern die Emittentin Aktien der Emittentin bis zum Ablauf des Ausübungszeitraums (vgl. § 6.2) nicht in den Handel in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Entry Standard) oder ein eventuelles Nachfolgesegment oder ein anderes Segment an der Frankfurter Wertpapierbörse oder einer anderen in- oder ausländischen Wertpapierbörse mit vergleichbaren oder stärker regulierten Folgepflichten (insbesondere ein Segment des regulierten Marktes) einbezogen sind, beträgt der Rückzahlungsbetrag 103,0 % des Nennbetrags (zuzüglich aufgelaufener Zinsen). ... Zitat ... § 6 Wandlungsrecht 6.1 Wandlungsrecht. Die Anleiheschuldnerin gewährt jedem Anleihegläubiger das Recht („Wandlungsrecht“) gemäß den Bestimmungen dieses § 6 an jedem Geschäftstag des Ausübungszeitraums gemäß § 6.2 jede Teilschuldverschreibung oder die aufaddierten Nominalwerte der Anzahl bei der Wandlungsstelle eingereichten Teilschuldverschreibungen ganz, jedoch nicht teilweise, in stimmberechtige Stammaktien (Stückaktien) der Anleiheschuldnerin mit einem zum Emissionstag auf einen Aktie entfallenden anteiligen Betrags des Grundkapitals der Anleiheschuldnerin von EUR 1,00 (die „Aktie“) zu wandeln. Wenn die Nominalwerte nur so aufaddierbar sind, dass ein höherer oder niedriger Wert entsteht, wird der nächst höhere genommen. Aufgelaufene Stückzinsen sind von der Wandlungsrecht ausgeschlossen. Der Wandlungspreise je Aktie (der „Wandlungspreis“) beträgt EUR 10,00 vorbehaltlich einer Anpassung gemäß § 10. ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Loschuh September 29, 2019 · bearbeitet September 29, 2019 von Loschuh Der Kurs ist bei 77%. heute Wenn 2020 dann 100% zurückgezahlt würde, würde dann nicht der Kurs steigen, da ich heute für 77 kaufe und 2020 100 zurückerhalte? Warum macht das keiner? 23% Gewinn? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder September 29, 2019 · bearbeitet September 29, 2019 von bondholder vor 3 Stunden von Loschuh: Der Kurs ist bei 77%. heute Wenn 2020 dann 100% zurückgezahlt würde, Der Konjunktiv ist wichtig. vor 3 Stunden von Loschuh: Warum macht das keiner? 23% Gewinn? Es besteht halt ein Risiko, dass die Anleihe 2010 nicht regulär zurückgezahlt wird. Deshalb ist niemand bereit, die Anleihe jetzt nahe pari (100%) zu kaufen. Solche Zocks können gut ausgehen, aber auch im [Fast-]Totalverlust (nach Insolvenz) enden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Al Bondy September 29, 2019 vor 4 Stunden von Loschuh: Der Kurs ist bei 77%. heute Wenn 2020 dann 100% zurückgezahlt würde, würde dann nicht der Kurs steigen, da ich heute für 77 kaufe und 2020 100 zurückerhalte? Warum macht das keiner? 23% Gewinn? ... kaputtregulierter Markt wie bei vielen Titeln, weil dank der Sch...-MIFID/PRIIP-Eurokratie fast kein Privater in D den Wandler überhaupt kaufen darf (mW existiert dazu auch bis heute kein BIB), verkaufen steht dagegen jedem frei. Ergo fehlen seit 2018 private Käufe bzw Gebote, während Verkäufer ggf jederzeit genug vorhanden sind (die dann aber auch nicht mehr zurückkaufen dürften). Per se eigentlich eine strafbare Marktmanipulation und sinnlose Kursverzerrung der ESMA: "How dare You ?". "Jeck we can !". Außerdem steht das IPO der Aktie nach wie vor aus, da weiß aktuell niemand ob, wann oder wie das laufen wird. Falls es bis Laufzeitende nicht gelingt, bleibt nur der Baupartner und Miteigentümer Ed.Züblin/Strabag als möglicher Kapitalgeber, eine anderweitige Refinanzierung oder die schon erwähnte Prolongation. Totalverlust ist aufgrund der vorhandenen Besicherung eher ausgeschlossen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gravity September 30, 2019 Am 29.9.2019 um 16:47 von Al Bondy: ... (mW existiert dazu auch bis heute kein BIB) ... Basisinformationsblatt WKN A13SHL Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Al Bondy September 30, 2019 vor 2 Stunden von gravity: Basisinformationsblatt WKN A13SHL ... es geschehen tatsächlich noch Zeichen und Wunder, hatte das BIB vor Monaten bei der SSE-IR angemahnt und sie hatten mir in der Antwort eine entsprechende Mailnachricht zugesagt. Ob der Wandler damit generell schon handelbar ist wird gleich morgen geprüft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Amtranik Oktober 1, 2019 vor 11 Stunden von Al Bondy: ... es geschehen tatsächlich noch Zeichen und Wunder, hatte das BIB vor Monaten bei der SSE-IR angemahnt und sie hatten mir in der Antwort eine entsprechende Mailnachricht zugesagt. Ob der Wandler damit generell schon handelbar ist wird gleich morgen geprüft. Bei Flatex geht die Order rein, wunderbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Loschuh Oktober 2, 2019 Hallo, wenn ich mir die Handelsmengen in Xetra ansehe, dann sind da auch sehr kleine Lots, die nach "Privat" aussehen, ein Institutioneller zockt nicht mit 2000 Euro - denke ich mal. Also sind doch viele Kleinanleger dabei. Das fällt mir auch bei anderen gesperrten z.B. perpetuals (zB A14KAB) auf. da werden auch mal 3000 Euro gehandelt. Da scheinen doch Privatanleger zu handeln - oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver Oktober 2, 2019 vor 1 Stunde von Loschuh: Hallo, wenn ich mir die Handelsmengen in Xetra ansehe, dann sind da auch sehr kleine Lots, die nach "Privat" aussehen, ein Institutioneller zockt nicht mit 2000 Euro - denke ich mal. Also sind doch viele Kleinanleger dabei. Das fällt mir auch bei anderen gesperrten z.B. perpetuals (zB A14KAB) auf. da werden auch mal 3000 Euro gehandelt. Da scheinen doch Privatanleger zu handeln - oder? ... Es sind auch nicht alle Privatanleger automatisch "gesperrt". Ich hätte jetzt auf den MIFID II Thread im Bondboard verwiesen. Das hängt z.T. ab vom Broker / von der Bank, z.T. von der Klassifizierung des Anlegers. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Oktober 2, 2019 vor 3 Stunden von Loschuh: wenn ich mir die Handelsmengen in Xetra ansehe, dann sind da auch sehr kleine Lots, die nach "Privat" aussehen, ein Institutioneller zockt nicht mit 2000 Euro - denke ich mal. Also sind doch viele Kleinanleger dabei. Das fällt mir auch bei anderen gesperrten z.B. perpetuals (zB A14KAB) auf. da werden auch mal 3000 Euro gehandelt. Da scheinen doch Privatanleger zu handeln - oder? Solange es nur ums Verkaufen geht, bestehen durch MIFID grundsätzlich keine Einschränkungen für Kleinanleger. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Caro1971 Oktober 7, 2019 Die WA ist definitiv wieder handelbar für Privatanleger. Ich denke, eine sehr gute Nachricht. Zeigt dies doch, dass das Unternehmen weiter aktiv ist und sich bemüht, den Kapitalmarkt zu pflegen. Dann fehlt jetzt nur noch der versprochene Börsengang. Sollte er im vierten Quartal erfolgen, müssen sie allerdings langsam mal etwas ankündigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
regdwight Oktober 9, 2019 Wollen wir mal hoffen, dass es nicht nur deswegen gemacht wurde, damit Friends und Family die WA noch vor der Insolvenz bei Privatanlegern loswerden können. Man hätte die "gute Nachricht" ja ansonsten offiziell verkünden können und bei der Gelegenheit auch gleich mal einen Plan vorlegen können, wie man die Refinanzierung in den verbleibenden Monaten gewuppt bekommen möchte. Zitat da ich heute für 77 kaufe und 2020 100 zurückerhalte? Warum macht das keiner? 23% Gewinn? Ich erhöhe auf 34% Gewinn Selbst bei 80% sind es noch 29% Gewinn, von der Rendite p.a. ganz zu schweigen. Solche Rechenspielchen helfen aber nix, solange man die Eintrittswahrscheinlichkeit nicht einschätzen kann. Es wurde ja mächtig an der Bilanz rumgeschraubt, um die Bilanz für den Börsengang aufzuhübschen, aber jetzt muss der Wiesent mal langsam ein bisschen Butter bei die Fische tun. Am besten findet er einen Käufer für sein Lebenswerk, der aus Schei... Gold machen kann. Olek, übernehmen Sie Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 Oktober 10, 2019 Der Genussschein hat heute mit 55,5% ein neues Tief markiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver Oktober 10, 2019 vor 12 Minuten von Fondsanleger1966: Der Genussschein hat heute mit 55,5% ein neues Tief markiert. Tatsächlich? Mir zeigt Comdirect einen Umsatz heute (10.10.2019) bei 58,00 um 11:33 in Stuttgart an. Wo hast Du Deinen Umsatz her? Soweit ich das sehe war das der einzige Umsatz heute, aber da kann ich mich auch irren. Der Bond ist relativ illiquide, also was willst Du uns mit Deiner Wasserstandsmeldung sagen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Amateur Oktober 11, 2019 Wie sieht eure Meinung zur WA aus? Kurs läuft ja seitwärts... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Al Bondy Oktober 15, 2019 ... "PAL und PAM" hat wahrscheinlich inzwischen jeder schon gesehen: https://www.finanzen.net/anleihen/a2ypal-senivita-social-estate-anleihe https://www.finanzen.net/anleihen/a2ypam-senivita-social-estate-anleihe Adhoc soll kurzfristig folgen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Amateur Oktober 15, 2019 Welche Auswirkungen wird das auf den Genußschein haben? Ich hoffe keine. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Caro1971 Oktober 15, 2019 Es tut sich was. Das ist die gute Nachricht. Welche Effekte das auf die WA und die GS haben wird, hängt natürlich wesentlich von dem Erfolg der Emissionen ab. Sollten die Emissionen vollständig oder zumindest zu einem großen Teil platziert werden, steigt die Wahrscheinlichkeit für eine pünktliche Rückzahlung der WA erheblich (und damit der Kurs). Je nach Geschäftsentwicklung bleibt auch eine Wandlung eine Möglichkeit, die den Kurs stützt. Erfolgreiche Emissionen sichern die Existenz der Social Estate bis auf Weiteres. In diesem Szenario sollten auch die GS profitieren. Es werden keine weiteren Kapitalspritzen mehr nötig und die gGmbH kann beginnen, die vorhandene Liquidität zur Zinszahlung und der schon im Mai für Juni 2019 angekündigten Rückzahlung der gekündigten GS zu verwenden. Entsprechend sehe ich hier deutliches Kurspotenzial. Sollten die Emissionen scheitern, dürften die Kurse dagegen fallen. Zwar gibt es such dann noch Alternativen (z.B. Prolongation der WA, erfolgreiches IPO), ein Fehlschlag wird aber die Zweifel daran schüren. Beim GS sehe ich dann Kurse <50% und bei der WA <70%. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag