sArDoNyX März 21, 2012 Hallo zusammen, inzwischen ist meine Erträgnisaufstellung von der IngDiBa auch angekommen und ich wollte mich an die Steuererklärung setzen. Allerdings sind leider nicht alle Fonds enthalten und ich muss mich um einiges wohl selber kümmern ("Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle Erträge der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen bekannt.") Folgende Fonds fehlen: Magellan SICAV Actions C (FR0000292278) Carmignac Investissement (FR0010148981) Ich habe jetzt schon viel gelesen, bin mir aber noch nicht 100%ig sicher. Deshalb frage ich dann doch lieber nochmal nach, bevor ich irgendwas falsch mache. Also, kommen wir zu den Fonds: Magellan C: Die letzten Daten die ich im eBundesanzeiger gefunden habe sind vom 28.4.10 und 21.4.09. Ich denke mal, dass die Daten für 2011 einfach noch nicht draussen sind. Was mich aber wundert ist, dass es scheinbar keine Daten im Arpil 2011 gab. Gibt es hier nichts oder bin ich einfach ein wenig blind? Carmignac Investissement: Im eBundesanzeiger gibt es nur einen Wert in der Zeile h, die gezahlte Quellensteuer. Wenn ich richtig liege, multipliziere ich diesen Wert mit der Anzahl meiner Anteile zum Stand 31.Dezember. Aber wo trage ich diesen Wert jetzt ein? Ist das die anzurechnende Quellensteuer nach ZIV, demnach Zeile 58 Anlage KAP? Schon einmal vielen Dank für eure Hilfe. Viele Grüße, sArDoNyX Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor März 21, 2012 Hallo zusammen, inzwischen ist meine Erträgnisaufstellung von der IngDiBa auch angekommen und ich wollte mich an die Steuererklärung setzen. Allerdings sind leider nicht alle Fonds enthalten und ich muss mich um einiges wohl selber kümmern ("Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle Erträge der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen bekannt.") Folgende Fonds fehlen: Magellan SICAV Actions C (FR0000292278) Carmignac Investissement (FR0010148981) Ich habe jetzt schon viel gelesen, bin mir aber noch nicht 100%ig sicher. Deshalb frage ich dann doch lieber nochmal nach, bevor ich irgendwas falsch mache. Also, kommen wir zu den Fonds: Magellan C: Die letzten Daten die ich im eBundesanzeiger gefunden habe sind vom 28.4.10 und 21.4.09. Ich denke mal, dass die Daten für 2011 einfach noch nicht draussen sind. Was mich aber wundert ist, dass es scheinbar keine Daten im Arpil 2011 gab. Gibt es hier nichts oder bin ich einfach ein wenig blind? Carmignac Investissement: Im eBundesanzeiger gibt es nur einen Wert in der Zeile h, die gezahlte Quellensteuer. Wenn ich richtig liege, multipliziere ich diesen Wert mit der Anzahl meiner Anteile zum Stand 31.Dezember. Aber wo trage ich diesen Wert jetzt ein? Ist das die anzurechnende Quellensteuer nach ZIV, demnach Zeile 58 Anlage KAP? Schon einmal vielen Dank für eure Hilfe. Viele Grüße, sArDoNyX Ich konnte für den Magellan auch was zum 26.04.2011 finden (Ergebnis für 2010), Deine StErkl. muss also noch ca. 5 Wochen warten bis 2011 veröffentlicht ist. Der Wert für den Carmignanc ist für private Anleger irrelevant, hier ist alles Null, ab 2009 gibt es auch keine Anrechnung von QuSt bei Nullergenissen mehr. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sArDoNyX März 21, 2012 Ich konnte für den Magellan auch was zum 26.04.2011 finden (Ergebnis für 2010), Deine StErkl. muss also noch ca. 5 Wochen warten bis 2011 veröffentlicht ist. Der Wert für den Carmignanc ist für private Anleger irrelevant, hier ist alles Null, ab 2009 gibt es auch keine Anrechnung von QuSt bei Nullergenissen mehr. Hallo Taxadviser, vielen Dank für die Info. Damit wird die Steuererklärung dann kein Problem mehr. Gruß, sArDoNyX Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
marky2k April 3, 2012 Original von Adun Der Wert für Zeile 53 wird aber in der Regel von der Bank weder berechnet, noch nachrichtlich mitgeteilt (wenn Du glück hast findest Du irgendwo einen Hinweis im Kleingedruckten), denn er steht auf der (oben verlinkten) amtlichen Vorlage nicht drauf. (Auf der Vorlage steht zwar eine Zeile 52/53, aber dort sind Beträge, die sich auf ausländische Thesaurierungen beziehen NICHT enthalten). So wie ich das verstehe ist das ja das Hauptproblem, warum man nicht einfach die Werte aus der Steuerbescheinigung in die Anlage KAP übertragen kann. Ich glaube dir, aber gibt es für deine Aussage auch eine Quelle? Ich meine, das ist ja nicht sehr intuitiv. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor April 3, 2012 Original von Adun Der Wert für Zeile 53 wird aber in der Regel von der Bank weder berechnet, noch nachrichtlich mitgeteilt (wenn Du glück hast findest Du irgendwo einen Hinweis im Kleingedruckten), denn er steht auf der (oben verlinkten) amtlichen Vorlage nicht drauf. (Auf der Vorlage steht zwar eine Zeile 52/53, aber dort sind Beträge, die sich auf ausländische Thesaurierungen beziehen NICHT enthalten). So wie ich das verstehe ist das ja das Hauptproblem, warum man nicht einfach die Werte aus der Steuerbescheinigung in die Anlage KAP übertragen kann. Ich glaube dir, aber gibt es für deine Aussage auch eine Quelle? Ich meine, das ist ja nicht sehr intuitiv. Wie soll die ausl. Steuer angerechnet worden sein, wenn die Erträge nicht vom KI versteuert wurden? Die "Quelle" ist das Gesetz, dass ist aber hier zu komplex, da es sich um eine negative Prüfungsfolge handelt, mit der man im Umkehrschlöuss dazu kommt, dass die QuSt noch nicht berücksichtigt wurde. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
marky2k April 3, 2012 Wie soll die ausl. Steuer angerechnet worden sein, wenn die Erträge nicht vom KI versteuert wurden? Naja dann würde ich eben erwarten, dass das in der Steuerbescheinigung unter "Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer" (Zeile 53 Anlage KAP) steht. Aber O.K, ich habe das alles noch nicht so verstanden. Mein Steuerberater wusste nicht mal, dass man die ausschüttungsgleichen Erträge aus ausl. Thesaurieren versteuern muss... Meine Taktik wäre nun: alle Werte aus Steuerbescheinigung in Anlage KAP übertragen und im Bundesanzeiger Zeilen 1 f aa) + 1 f cc) für jeden meiner ausländisch thesaurierenden Fonds raussuchen, die Werte mit meinen Anteilen multiplizieren und in Zeile 53 Anlage KAP hinzurechnen?! Ist bestimmt falsch, ich weiß.. aber ich werde aus dem Threadverlauf auch nicht wirklich schlau. Alles sehr verwirrend Danke & Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor April 4, 2012 Wie soll die ausl. Steuer angerechnet worden sein, wenn die Erträge nicht vom KI versteuert wurden? Naja dann würde ich eben erwarten, dass das in der Steuerbescheinigung unter "Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer" (Zeile 53 Anlage KAP) steht. Aber O.K, ich habe das alles noch nicht so verstanden. Mein Steuerberater wusste nicht mal, dass man die ausschüttungsgleichen Erträge aus ausl. Thesaurieren versteuern muss... Meine Taktik wäre nun: alle Werte aus Steuerbescheinigung in Anlage KAP übertragen und im Bundesanzeiger Zeilen 1 f aa) + 1 f cc) für jeden meiner ausländisch thesaurierenden Fonds raussuchen, die Werte mit meinen Anteilen multiplizieren und in Zeile 53 Anlage KAP hinzurechnen?! Ist bestimmt falsch, ich weiß.. aber ich werde aus dem Threadverlauf auch nicht wirklich schlau. Alles sehr verwirrend Danke & Gruß Das mit der nicht angerechneten Steuer "darf" da nicht stehen, weil dort nur die Steuer hingehört, die mangels Anrechnungsvolumen nicht angerechnet werden konnte. Diese kann aber - da Bestandteil der Steuerbescheinigung - auf andere Steuerbescheinigungen in der Erklärung "übertragen" werden. Die ausl. thesaurierten Erträge sind dagegen nur nachrichtlich, deshalb könnte diese Steuer grundsätzlich auch nur ZUSÄTZLICH nachrichtlich ausgewiesen werden. Hinsichtlich des Steuerberaters empfehle ich in solchen Fällen den Wechsel, da sonst bei Veräußerung der GAU droht. Kollegen, die sich damit auskennen, findet man unter dvvs.de, wir machen das natürlich auch deutschlandweit . Die Taktik ist schon nicht schlecht, sofern auch noch eine Abstimmung der Erträge dieser Fonds erfolgt, da diese z.T. in der Steuerbescheinigung falsch, im falschen Jahr oder garnicht mit ausgewiesen werden. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
marky2k April 4, 2012 Ich werde meinen Steuerberater nochmal drauf ansprechen, der soll sich da mal einarbeiten. Ich habe da nämlich auch Angst vor dem GAU . Wechsel sagt sich so einfach, aber er macht ja auch all den anderen Kram (und das soweit ich beurteilen kann ganz gut). Trotzdem will ich es nun auch mal selber nachvollziehen, wie die Zahlen da alle zustande kommen. Die Taktik ist schon nicht schlecht, sofern auch noch eine Abstimmung der Erträge dieser Fonds erfolgt, da diese z.T. in der Steuerbescheinigung falsch, im falschen Jahr oder garnicht mit ausgewiesen werden. Multipliziere ich dazu einfach die Zeile im Bundesanzeiger "Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge" mit meinen Anteilen, summiere über die Fonds auf und vergleiche die Summe mit dem nachrichtlichen Wert in meiner Steuerbescheinigung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular April 4, 2012 Multipliziere ich dazu einfach die Zeile im Bundesanzeiger "Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge" mit meinen Anteilen, summiere über die Fonds auf und vergleiche die Summe mit dem nachrichtlichen Wert in meiner Steuerbescheinigung? Im Prinzip ja. Aber in der Steuerbescheinigung müssen in den Werten nicht alle enthalten sein, da die Thesaurierungen ja auch nach Erstellung der Bescheinigungen stattgefunden haben können. Die etwaigen Differenzen müssten aber herauszufinden sein (Datum Thesaurierung) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
marky2k April 12, 2012 Ja, ging auch einfacher. Die FFB zumindest schickt immer online eine Erträgnisaufstellung mit. Da kann man dann auch recht einfach drauf sehen, dass die ausl. Qst. der ausl. Thes. nicht in der Steuerbescheinigung enthalten ist. Und man kann die restliche Quellensteuer einfach ablesen. Muss ich nur hoffen, dass die Bescheinigung korrekt ist. Ich werde versuchen das mal stichprobenartig mit Hilfe von Bundesanzeiger zu überprüfen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen April 30, 2012 Verständnisfrage ich habe die Jahressteuerbescheinigugn bekommen es heißt: Bei Veräußerung /Rückgabe von Anteilen Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Beträge: 966,65 heißt dies ich muß sie noch in Zeile 15 KAP eingeben? aber darunter steht Diese Summe ist in der Höhe der Kapitalerträge enthalten und ist in de rAnlage KAP von den Kapitalerträgen abzuziehen heißt dies nicht, ich kann die 966 von Zeile 7 abziehen- nur von 7 oder auch von Zeile 8 oder 9 danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
holzhacker April 30, 2012 es heißt: Bei Veräußerung /Rückgabe von Anteilen Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Beträge: 966,65 Dies bedeutet, dass du im letzten Jahr Anteile an Fonds verkauft hast, die während deiner Haltezeit thesauriert haben. In Summe 966,65. heißt dies ich muß sie noch in Zeile 15 KAP eingeben? Nein! Allerdings hoffe ich für Dich, dass du die entsprechenden Werte in den Vorjahren bereits über die Steuererklärung in Zeile 15 der Anlage KAP erklärt hast. aber darunter steht Diese Summe ist in der Höhe der Kapitalerträge enthalten und ist in de rAnlage KAP von den Kapitalerträgen abzuziehen heißt dies nicht, ich kann die 966 von Zeile 7 abziehen- nur von 7 oder auch von Zeile 8 oder 9 Ja, diese Summe ist von Zeile 7 und Zeile 8 abzuziehen, wobei Zeile 7 zu reichen scheint (gemäß eines Posts hier im Forum, den ich aber gerade nicht mehr finde). Ich würde es dennoch auch von Zeile 8 abziehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
holzhacker April 30, 2012 Folgendes noch zur Ergänzung zum oben bereits gesagten: Du kannst letztendlich nur die Summe von Zeile 7 und 8 abziehen, für die du eine Versteuerung bereits in den Vorjahren nachweisen kannst. Kannst du keine Versteuerung in den Vorjahren über 966 nachweisen, so kannst du diese Summe auch nicht von Zeile 7 und 8 abziehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Padua Mai 1, 2012 Folgendes noch zur Ergänzung zum oben bereits gesagten: Du kannst letztendlich nur die Summe von Zeile 7 und 8 abziehen, für die du eine Versteuerung bereits in den Vorjahren nachweisen kannst. Kannst du keine Versteuerung in den Vorjahren über 966 nachweisen, so kannst du diese Summe auch nicht von Zeile 7 und 8 abziehen. Das ist so grundsätzlich richtig. Gegenüber dem Finanzamt "nachweisen" musste ich bislang allerdings noch garnichts. Die unterstellen das, was ich sowieso gemacht habe, nämlich die thesaurierten Beträge in den Vorjahren steuerehrlich angegeben habe. Da ich immer die Jahressteuerbescheinigungen vorlege, hätte ich das auch schwer verheimlichen können. Gruß Padua Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Mai 1, 2012 Das ist so grundsätzlich richtig. Gegenüber dem Finanzamt "nachweisen" musste ich bislang allerdings noch garnichts. Die unterstellen das, was ich sowieso gemacht habe, nämlich die thesaurierten Beträge in den Vorjahren steuerehrlich angegeben habe. Da ich immer die Jahressteuerbescheinigungen vorlege, hätte ich das auch schwer verheimlichen können. Gruß Padua Das ist eigentlich die falsche Antwort...In den Jahressteuerbescheinigungen sind sie ja eben häufig nicht enthalten. Bis auf Erbfälle haben wir bisher auch noch keine Nachfragen erhalten. Probleme ergeben sich immer dann, wenn diese abzuziehende Summe größer als die Kapitalerträge in Zeile 7 sind, weil das Steuerprogramm (jedenfalls die Guten) das als Fehler auswerfen, weil negative Werte nicht vorgesehen sind. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Padua Mai 1, 2012 Das ist so grundsätzlich richtig. Gegenüber dem Finanzamt "nachweisen" musste ich bislang allerdings noch garnichts. Die unterstellen das, was ich sowieso gemacht habe, nämlich die thesaurierten Beträge in den Vorjahren steuerehrlich angegeben habe. Da ich immer die Jahressteuerbescheinigungen vorlege, hätte ich das auch schwer verheimlichen können. Gruß Padua Das ist eigentlich die falsche Antwort...In den Jahressteuerbescheinigungen sind sie ja eben häufig nicht enthalten. Bis auf Erbfälle haben wir bisher auch noch keine Nachfragen erhalten. Probleme ergeben sich immer dann, wenn diese abzuziehende Summe größer als die Kapitalerträge in Zeile 7 sind, weil das Steuerprogramm (jedenfalls die Guten) das als Fehler auswerfen, weil negative Werte nicht vorgesehen sind. Gruß Taxadvisor Dann habe ich ja Glück gehabt, dass bei mir die Beträge immer in der Jahressteuerbescheinigung stehen (ebase). Die abzuziehende Summe war bei mir bislang auch noch nicht grüßer als die KapErträge in Zeile 7. Was wäre denn im dem Fall richtig? Dürfen negative Beträge dem Gesetz nach nicht sein oder ist das nur eine Begrenzung einiger Steuerprogramm in ihrer Software? Gruß Padua Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Mai 1, 2012 Dann habe ich ja Glück gehabt, dass bei mir die Beträge immer in der Jahressteuerbescheinigung stehen (ebase). Die abzuziehende Summe war bei mir bislang auch noch nicht grüßer als die KapErträge in Zeile 7. Was wäre denn im dem Fall richtig? Dürfen negative Beträge dem Gesetz nach nicht sein oder ist das nur eine Begrenzung einiger Steuerprogramm in ihrer Software? Gruß Padua Beides.... Es gibt keine negativen Kapitalerträge mehr, die Verluste werden vorgetragen. Deshalb funktioniert die Software entsprechend. Die Lücke hat keiner geahnt. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen Mai 1, 2012 Danke für eure Hilfe ich habe sie auch angegeben, nämlich brav in Zeile 15, belegt durch Jahressteuerbescheinigungen daher darf ich sie jetzt auch von Zeile 7 und also auch 8 abziehen aber wie soll ich belegen, dass ich sie angegeben habe , dazu müßte ich ja nochmals die alten Jahressteurbescheinigungen vorlegen und wenn man die nicht mehr hat? :-( d.h. für die Zukunft sie aufheben :-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Padua Mai 2, 2012 Ich gehe mal davon aus, dass Du auch in den letzten Jahren dem Finanzamt brav die Jahressteuerbescheinigungen vorgelegt hast (dafür sind sie ja auch da). Dann hast Du doch die thesaurierten Beträge der ausl. Fonds und die Bescheinigungen hierfür liegen dam FA vor. Da ist dann nichts mehr nachzuweisen. Übrigens sollte man für den Notfall alle Belege, die man in der Vergangenheit beim FA eingereicht hat, als Kopie bei sich haben. Gruß Padua Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen Mai 2, 2012 Ich gehe mal davon aus, dass Du auch in den letzten Jahren dem Finanzamt brav die Jahressteuerbescheinigungen vorgelegt hast (dafür sind sie ja auch da). Dann hast Du doch die thesaurierten Beträge der ausl. Fonds und die Bescheinigungen hierfür liegen dam FA vor. Da ist dann nichts mehr nachzuweisen. Übrigens sollte man für den Notfall alle Belege, die man in der Vergangenheit beim FA eingereicht hat, als Kopie bei sich haben. Gruß Padua scannen die sich die Bescheinigugnen ein? ja alle brav angegeben mein Fehler sie wegzuwerfen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bernstedter Mai 8, 2012 · bearbeitet Mai 8, 2012 von bernstedter Hi, ich habe hier auch meine bescheinigung vorliegen von FFB für 2011 da steht auch schon schick da alles wo ich was eintragen soll nur "Höhe der ausschüttungsgleichen erträge aus ausl. thesau. investmentvermögen (Zeile 15 KAP)" 36,49€ da weiß ich nicht wo ich die dort eintragen soll weil ich da nichts finde^^ (ich benutze die Elstersoftware) Meine fonds hab ich 2010 gekauft und jetzt 2011 verkauft. so und jetzt kommt noch was 2010 hab ich keine Erklärung gemacht, aber wieso bietet mir Elsterformular sogar noch eine an für 2009 zu machen? und bitte auch keine dummen Kommentare a la Schweiz jetzt, es geht hier um nen Ertrag von 150€! kann ich rückwirkend für 2010 also noch eine machen? achso und eine Sache noch die ich woanders schonmal gestellt habe aber hier wohl besser passt. wo und wie gibt man denn die Sache an, das da nichts bis 1994 oder so zurückversteuert wird?!?! danke im Voraus an die die sich mit der Sache auskennen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Mai 8, 2012 Hi, ich habe hier auch meine bescheinigung vorliegen von FFB für 2011 da steht auch schon schick da alles wo ich was eintragen soll nur "Höhe der ausschüttungsgleichen erträge aus ausl. thesau. investmentvermögen (Zeile 15 KAP)" 36,49 da weiß ich nicht wo ich die dort eintragen soll weil ich da nichts finde^^ (ich benutze die Elstersoftware) Meine fonds hab ich 2010 gekauft und jetzt 2011 verkauft. so und jetzt kommt noch was 2010 hab ich keine Erklärung gemacht, aber wieso bietet mir Elsterformular sogar noch eine an für 2009 zu machen? und bitte auch keine dummen Kommentare a la Schweiz jetzt, es geht hier um nen Ertrag von 150! kann ich rückwirkend für 2010 also noch eine machen? achso und eine Sache noch die ich woanders schonmal gestellt habe aber hier wohl besser passt. wo und wie gibt man denn die Sache an, das da nichts bis 1994 oder so zurückversteuert wird?!?! danke im Voraus an die die sich mit der Sache auskennen Steuererklärungen können grundsätzlich auch für 2009 und 2010 noch abgegeben werden. Wenn geklärt ist, dass der Wert lt. Stbescheinigung alle Thesaurierungen umfasst, sollte sich das auch in Zeile 15 in elster eingeben lassen. Für die "Zurückversteuerung" ist bei Inlandsdepots grundsätzlich kein Eintrag erforderlich. Die Bank wird das richtig abrechnen, mit der Steuerbescheinigung 2011 für den Verkauf, lässt sich dann die Thesaurierungsbesteuerung 2010 "zurückholen". Nur wenn die Fonds aus dem Ausland oder vor 2008 übertragen wurden, dürfte/könnte es Probleme geben. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bernstedter Mai 31, 2012 bin hier grad bei dem Elsterformular anlage KAP zeile 15 und rechts steht noch dazu:"Ermitteln Sie bitte den Gewinn / Verlust aus der Veräußerung jeder einzelnen Kapitalanlage und fügen Sie die Berechnung auf einem besonderem Blatt bei. Voraussetzung ist, dass die Anschaffung dieser Wertpapiere nach dem 31. 12. 2008 erfolgt ist." was soll das denn jetzt schon wieder?? FFB hat mir geschrieben : "höhe der ausschüttungsgleichen erträge aus ausl. thes. investmentvermögen: 36" das hab ich jetzt auch in zeile 15 geschrieben Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Mai 31, 2012 und rechts steht noch dazu:"Ermitteln Sie bitte den Gewinn / Verlust aus der Veräußerung jeder einzelnen Kapitalanlage und fügen Sie die Berechnung auf einem besonderem Blatt bei. Voraussetzung ist, dass die Anschaffung dieser Wertpapiere nach dem 31. 12. 2008 erfolgt ist." ich seh's nicht http://www.steuertipps.de/downloads/article/s-mm-45/1/Anlage_KAP_2011.pdf ... und ist auch nicht erforderlich. das hab ich jetzt auch in zeile 15 geschrieben reicht auch Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Mai 31, 2012 und rechts steht noch dazu:"Ermitteln Sie bitte den Gewinn / Verlust aus der Veräußerung jeder einzelnen Kapitalanlage und fügen Sie die Berechnung auf einem besonderem Blatt bei. Voraussetzung ist, dass die Anschaffung dieser Wertpapiere nach dem 31. 12. 2008 erfolgt ist." ... und ist auch nicht erforderlich. Einige Banken haben - nach unseren Erfahrungen - Probleme bei der korrekten Gewinnberechnung bei der Veräußerung von Investmentfonds. Da ist der Hinweis wohl so zu verstehen, dass man kontrollieren sollte, wenn es wesentlich sein sollte. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag