Beobachter2 April 6, 2015 @Beobachter2 Ich mache das seit Jahren so. Mit der Zeit bekommt man auch Routine und es geht recht schnell. Gefühlter Zeitaufwand: 1 Minute/Fonds. Ja, zum Glück sind die ausschüttungsgleichen Erträge meiner beiden ETFs null. Gruß, Beobachter2. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Landru April 10, 2015 Hallo zusammen, ich bin seit jahren passiver Leser des Forums und habe jetzt doch mal eine Frage auf die ich bisher keine Antwort gefunden habe. Folgendes: Die Eltern meiner Freundin haben 1998 (damals noch ein Kind) einen Sparplan auf einen ausländischen ausschüttenden Fond (Pioneer Global Equity Fund Plc Klasse A USD Ausschüttend) auf meine Freundin abgeschlossen und diesen ein paar Jahre (ich glaube bis 2002) bespart und anschließend ruhen lassen. Die Ausschüttungen wurden vertraglich gleich wieder in neue Anteile investiert. Leider hat sich damals von den Eltern niemand wirklich einen Kopf dazu gemacht oder das Investment verfolgt. Aus den Unterlagen konnte ich entnehmen dass der Fond 2004 umgestellt wurde, in den "Pioneer Funds Global Equity Klasse A Eur Thes." Sie hatte also ab dem Zetpunkt einen echten Thesaurierer. Als ich 2012 Wind von dem Fond bekommen habe, habe ich meiner Freundin (nachdem sie nun ja auch längst Volljährig war) geraten sich mal die Unterlagen von den Eltern geben zu lassen und den Kram zu verkaufen, da sie definitiv nicht der Typ für solche Anlagen ist. Das hat sie dann auch gemacht. Jetzt kommt der Knackpunkt. Der Sparplan wurde damals Direkt bei Pioneer abgeschlossen und die Depotbanken (hat wohl mehrfach gewechselt) bei denen Pioneer den Fond verwahren lassen hat, waren alle samt ausländische Banken. Es wurden also keinerlei Steuern von den Banken nach D abgeführt. Ergo auch kein Freistellungsauftrag. Eine Steuererklärung wurde wohl auch nicht gemacht, auch nicht nachdem der Fond 2012 verkauft wurde. Die Frage ist jetzt ob das ein Problem ist, weil eigentlich nicht viel Geld in dem Fond war und der Freibetrag von 801 bzw. damals 1601€ für meine Freundin inkl. des Fonds meiner Meinung nach nicht überschritten wurde. Die Gewinne wurden lediglich nicht beim Finanzamt gemeldet. Ein Steuererklärung hat sie nur 2011 gemacht aber ohne Anlage KAP. Was blüht ihr jetzt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 April 10, 2015 Was so ihr blühen? Wo kein Ankläger auch keine Strafe. Was willst Du da jetzt noch herum rechnen. Man müsste sich die Abrechnungen anschauen, höchstwahrscheinlich hat die Bank beim Verkauf die Thesaurierungen mit verrechnet. Da der Fonds von vor 2009 gekauft wurde, sind die anfallenden Gewinne sowieso steuerfrei gewesen. Ohne Zahlen und Abrechnungen ist das Stochern im Nebel. Mein Endfazit - erledigt und abhaken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Landru April 10, 2015 Hab ich mir fast gedacht. Sie hat halt Angst vorm Finanzamt, weil ich ihr gestern mal vorgerechnet hab was ihre Eltern da fürn mist gemacht haben. Gestraft is sie eigentlich schon genug da der Mist über die Jahre ca. -40% eingefahren hat. Lehrgeld... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
troi65 April 10, 2015 · bearbeitet April 10, 2015 von troi65 Hab ich mir fast gedacht. Sie hat halt Angst vorm Finanzamt, weil ich ihr gestern mal vorgerechnet hab was ihre Eltern da fürn mist gemacht haben. Gestraft is sie eigentlich schon genug da der Mist über die Jahre ca. -40% eingefahren hat. Lehrgeld... Tja ; hätte die Freundin mal ihre Eltern lieber auf Schadensersatz verklagen sollen wegen deren Haftung nach § 1664 BGB. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o April 11, 2015 · bearbeitet April 13, 2015 von o0Pascal0o Hallo. Bislang mußte ich nie etwas in der Steuererklärung angeben. Weil überall eine 0 stand im eBundesanzeiger -> LU0392494562. Muß man das in der Steuererklärung angeben - wo?: Nachrichtlich Betrag der nach § 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 InvStG nicht abziehbaren Werbungskosten in der Fassung vor Inkrafttreten des AIFM-Steueranpassungsgesetzes 0.0167 0.0167 0.0167 Herzlichen Dank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Scrotum April 11, 2015 · bearbeitet April 12, 2015 von Scrotum Hallo, ich bin gerade in der Entscheidungsfindung, ob ich mir ausländische Theasurierer in einem Sparplan antun will. Ich hatte in einem anderen Thread schonmal dazu was geschrieben, aber das müsste hier besser aufgehoben sein: Wie würde die Steuererklärung 2014 in folgendem theoretischen Fall aussehen: 2011: agE 150 € 2012: agE 200 € 2013: agE 250 € 2014: aGE 300 € Die agE fallen immer am 30.06. des Jahres an und werden in den Jahren in der Steuererklärung bei den ausländischen Kapitalerträgen angegeben. Ende 2014 werden sämtliche Anteile verkauft. Verkaufserlös sind 12.000 €, kumulierte Kaufpreise sind 10.000 €, also ein Veräußerungsgewinn von 2.000 €. Nun meine Fragen: In die Berechnung der agE gehen nur die Anteile ein, die man zum Thesaurierungszeitpunkt hält, nicht die Anzahl der am Jahresende gehaltenen Anteile? Welchen Steuerbetrag führt die Bank für den Verkauf der Anteile an das Finanzamt ab? 25% von 2.000 € oder 25% von 12.000 € (bei einem Depotübertrag zwischen Banken kann die aufnehmende Bank ja nicht wissen, zu welchen Konditionen man die ETFs gekauft hat)? Wo erfasse ich die agE der Vorjahre beim Verkauf der Anteile? Wenn ich das richtig verstanden habe, müsste das die Korrektur in Zeile 8 der Anlage KAP sein. Das hieße also, ich würde in Zeile 8 die 2.000 € Veräußerungsgewinn und in der Korrekturspalte 2.000 € - 150 € - 200 € - 250 € - 300 € = 1.100 € eintragen. Ist das richtig? Die 300 € agE aus 2014 wären also rein-raus. Ich habe das mal mit einem Steuerprogramm durchgespielt, aber das ist ja schwierig, wenn man keine Steuerbescheinigungen hat. EDIT (aus den FAQs vom BVI): Werden bei thesaurierenden Investmentfonds Zinsen und Dividenden zweimal besteuert? Nein. Aufgrund der Zuflussfiktion gelten thesaurierte Zinsen und Dividenden am Geschäftsjahresende des Fonds dem Anleger als steuerlich zugeflossen – verbleiben jedoch im Fonds. Damit der Anleger beim Verkauf seiner Fondsanteile keiner Doppelbesteuerung unterliegt, kann er seinen Veräußerungsgewinn beim Verkauf um die bis dahin entstandenen Thesaurierungsbeträge bereinigen. Bei einer Inlandsverwahrung inländischer thesaurierender Fonds übernimmt dies die depotführende Stelle. Das heißt, ich brauche im Verkaufsfall nur stumpf die Steuerbescheinigung abtippen? Dankeschön! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Soerenl April 21, 2015 Liebe Forum-Teilnehmer, ich habe noch mal drei Fragen: 1. Wieso fällt bei ausländischen ausschüttenden ETFs (z. B. beim IS.DJ AS.PAC.S.D.30 U.ETF, WKN / ISIN: A0H074 / DE000A0H0744) überhaupt minimale (anrechenbare) Quellensteuer an, die ich nicht komplett mit meinem Freibetrag verrechnen kann, sondern lediglich als "Aufwendungen" in der Einkommenssteuerklärung in Zeile 51 "Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer" angeben kann? 2. Der Arero-ETF (WKN: DWS0R4) hat als "ausländischer Thesaurier" keine Quellensteuer für das Jahr angegeben, obwohl er nicht ausschüttet. Wieso hat dieser ETF keine ausländische Quellensteuer angegeben bzw. wieso wird hier nicht mein Freibetrag für die Dividenden ausgenutzt, obwohl der ETF ein ausländischer Thesaurierer sind? 3. Muss ich beim Arero-ETF eine Doppelbesteuerung durch die ausländische Quellensteuer befürchten oder fällt lediglich beim Verkauf ausländische Quellensteuer statt, die ich dann mit meinem Freibetrag verrechnen kann? Über hilfreiche Antworten zu meinen drei Fragen würde ich mich sehr freuen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Beobachter2 Mai 17, 2015 Hier meine Frage an die ebase: in der Steuerbescheinigung vom 09.02.2015 teilen Sie mir mit, daß für den Lyxor ETF MSCI WORLD (FR0010315770) noch nicht alle Erträge bekannt seien. Mir ist die grundsätzliche Steuerproblematik bei ausländischen thesaurierenden Fonds bekannt. Bei diesem konkreten ETF müßten meines Erachtens aber alle Erträge für das Steuerjahr 2014 bereits bekannt sein. Die Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen fand am 30.07.2014 im Bundesanzeiger statt. Die letzte Ausschüttung war am 10.12.2014 und wurde direkt besteuert und ist deshalb für die Zeile 15 KAP nicht relevant. Hier der relevante Teil der Antwort der ebase: Die Fondsgesellschaften können bis zum 30.04. des Folgejahres alle steuerlichen Daten nachmelden. In diesen Fällen stellt die ebase die nachgemeldeten Daten auf der sogenannten Erträgnisaufstellung zur Verfügung. Letztendlich auch nichts konkretes. Der 30.04. ist längst vorbei, aber die ebase hat offenbar noch keine Ertragsmeldung für den Lyxor MSCI World für das Jahr 2014 erhalten: Steuerliche Informationen für den Zeitraum 01.01.2014 - 31.12.2014 Enthält alle steuerlichen Bewegungen zum Stichtag: 08.05.2015 [snip] FondsbezeichnungISINAnzahl der AnteileHinweis Lyxor ETF MSCI WORLD FCP Actions au Port.D-EUR o.N.FR0010315770[snip]Ertrag fehlt noch.Lyxor ETF MSCI All Country Wld Actions au Porteur C EUR o.N.FR0011079466[snip]0-Thesaurierung. Ich werde bei Lyxor nachfragen, warum angeblich noch keine Erträge an ebase gemeldet wurden. Gruß, Beobachter2. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Mai 17, 2015 · bearbeitet Mai 17, 2015 von otto03 Hier meine Frage an die ebase: Hier der relevante Teil der Antwort der ebase: Letztendlich auch nichts konkretes. Der 30.04. ist längst vorbei, aber die ebase hat offenbar noch keine Ertragsmeldung für den Lyxor MSCI World für das Jahr 2014 erhalten: Steuerliche Informationen für den Zeitraum 01.01.2014 - 31.12.2014 Enthält alle steuerlichen Bewegungen zum Stichtag: 08.05.2015 [snip] FondsbezeichnungISINAnzahl der AnteileHinweis Lyxor ETF MSCI WORLD FCP Actions au Port.D-EUR o.N.FR0010315770[snip]Ertrag fehlt noch.Lyxor ETF MSCI All Country Wld Actions au Porteur C EUR o.N.FR0011079466[snip]0-Thesaurierung. Ich werde bei Lyxor nachfragen, warum angeblich noch keine Erträge an ebase gemeldet wurden. Gruß, Beobachter2. letztes Geschäftsjahresende 31.03.2015, ebase hat einen an der Waffel zu behaupten es gäbe keine Infos, per 31.12.2014 gibt es natürlich keine neuen Infos Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gebe_nix Mai 21, 2015 · bearbeitet Mai 21, 2015 von gebe_nix Ich greife mein altes Problem nochmal auf. Ich bereite gerade die Steuererklärung für 2014 vor und verzweifle gerade etwas an dem deutschen Steuerrecht. Durch eine Erbschaft habe ich 2013 Anteile am UniEuroKapital (ISIN: LU0046307343) erworben. Der usprüngliche Kauf erfolgte vor 2007. In 2014 habe ich diese verkauft und dabei Steuer auf "noch nicht dem Steuerabzug unterworfene akkumulierte thesaurierte Erträge" bezahlt (und mich schon mächtig geärgert). Steuerbemessungsgrundlage: 5000 €. Nun steht in der Jahressteuerbescheinigung für 2014 Folgendes: Höhe der Kapitalerträge Zeile 7 Anlage KAP 7000 € Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds in Fällen des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG Bei Veräußerung / Rückgabe von Anteilen (Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen) 5000 € Nachdem ich mich hier durch den Thread durchgemüht habe, ich nun folgende Fragen: 1. In die Anlage KAP trage ich in Zeile 7 dann also Folgendes ein: Zelle 10: 7000 € Zelle 20 (korrigierte Beträge): 2000 € Ist das richtig? 2. Ich habe gelesen (und könnte mir auch gut vorstellen), dass das Finanzamt die Besteuerung in der Vergangenheit nachgewiesen haben möchte. Ich sehe für 2013 darin kein Problem, ich gebe sowieso immer meine Kapitalerträge zur Nachberechnung der Kirchensteuer an. Für die Jahre davor ist mir das aber nicht möglich. Ich weiß auch nicht genau wie mein Vater die Steuererklärung ausgefüllt hat. Was sollte ich hier machen Euer Meinung nach? Vielen Dank bereits im voraus! Den Fall hat der BFH (zu Deinen Lasten..) entschieden. Wenn kein Nachweis für den Erbfall geführt werden kann, gibt es auch keine Steuer wieder. Insoweit ist der Eintrag der vollständig gekürzten Beträge in Zeile 7 (formaljuristisch) problematisch. In der Praxis läuft das allerdings auch anders, da kommt es ein wenig auf die Höhe der Beträge an, ich würde versuchen, zumindest für 2012 (oder ein anderes Jahr) die Steuererklärung nachzuvollziehen. Gruß Taxadvisor So, ich habe versucht Unterlagen zu finden, aber mein Vater hat bereits die meisten Bankunterlagen entsorgt. Allerdings meint er, dass er immer gemäß der Jahressteuerbescheinigung angeben hat. Aber wirklich nachweisen kann ich das nicht. Zumal, wenn ich den Bundesanzeiger richtig lese, die Ertragsthesaurierungen alle aus der Zeit vor 2009 stammen und da wird es sehr dünn mit Unterlagen. Heißt das für mich nun, dass ich mit der vermutlichen Doppelbesteuerung leben muss und die Korrektur der Zeile 7, Anlage KAP, nicht vornehmen sollte? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Mai 27, 2015 Ich greife mein altes Problem nochmal auf. So, ich habe versucht Unterlagen zu finden, aber mein Vater hat bereits die meisten Bankunterlagen entsorgt. Allerdings meint er, dass er immer gemäß der Jahressteuerbescheinigung angeben hat. Aber wirklich nachweisen kann ich das nicht. Zumal, wenn ich den Bundesanzeiger richtig lese, die Ertragsthesaurierungen alle aus der Zeit vor 2009 stammen und da wird es sehr dünn mit Unterlagen. Heißt das für mich nun, dass ich mit der vermutlichen Doppelbesteuerung leben muss und die Korrektur der Zeile 7, Anlage KAP, nicht vornehmen sollte? Bis 2008 waren die Ertragsthesaurierungen allenfalls (wenn überhaupt!!) nur in den Erträgnisaufstellungen enthalten, in keinem Fall in der Steuerbescheinigung. Ich würde wie folgt vorgehen: die von Dir erklärten Thesaurierungen (und die von Deinem Vater mit Sicherheit erklärten) ziehst Du ab. Dann kommt der Bescheid, Du legst Einspruch ein, mit der Begründung Dein Vater hat das immer korrekt versteuert, näheres ergäbe sich aus den Steuererklärungen der Vorjahre. Wenn man wie Du davon ausgeht, dass alles korrekt versteuert wurde, kann man natürlich auch alles abziehen und auf der erstellten Anlage auf den Text der Steuerbescheinigung verweisen und das man das abgezogen hat, weil es da steht, auch wenn man nicht weiß warum....Das wäre dann aber u.U. Steuerhinterziehung. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
blizzard Mai 27, 2015 · bearbeitet Mai 27, 2015 von blizzard Ich habe ein ähnliches Problem und mich mittlerweile durch diverse Anleitungen und Foren gekämpft, dennoch ist mir das genaue Vorgehen leider immer noch unklar und ich bitte euch deshalb um Hilfe. Ich habe einen ausländischen thesaurierenden Investmentfond seit 2010 gehalten und jedes Jahr die Zwischengewinne aus dem eBundesanzeiger gezogen und in der Steuererklärung angegeben. Das waren (der Einfachheit halber gerundet) 700 Euro. Jetzt habe ich ihn 2014 verkauft. Dabei hatte ich einen Verlustverrechnungstopf mit ca. 3000 Euro. Die Bank hat mir jetzt folgendes ausgewiesen: [...] KapSt-pflichtiger Kapitalertrag 1.000 EUR Mit Verrechnungstopf Allgemein verrechnet 1.000- EUR Verrechnungstopf Allgemein vor Geschäft 3000 EUR Verrechnungstopf Allgemein nach Geschäft 2000 EUR In der Jahressteuerbescheinigung steht noch: Höhe der Kapitalerträge EUR 0,00 ... Bei Veräußerung / Rückgabe von Anteilen Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds in Fällen des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG EUR 650 Das heißt mein Verrechnungstopf ist kleiner geworden, obwohl ich dafür ja bereits Steuern gezahlt habe. Wie trage ich diesen Fall in der ESt.erklärung ein? Ich dachte an Zeile 7 KAP, Spalte 1: 0 Euro, Spalte 2: -700 Das lässt das Steuerprogramm und ELSTER nicht zu. Ich dürfte maximal die 650 eintragen. Ist es richtig, dass die 650 nicht noch mal versteuert werden dürfen? Und dass ich über den Abzug von 1000 aus dem Verrechnungstopf 300 zu viel gezahlt habe (weil schon 700 versteuert waren)? Was mache ich, wohin mit den Angaben? Wie vermeide ich die Doppelbesteuerung im Zusammenhang mit dem Verlusttopf, bei dem die Bank mir den Gewinn schon abgezogen hat? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Mai 27, 2015 In der Jahressteuerbescheinigung steht noch: Höhe der Kapitalerträge EUR 0,00 ... Bei Veräußerung / Rückgabe von Anteilen Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds in Fällen des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG EUR 650 Ist es richtig, dass die 650 nicht noch mal versteuert werden dürfen? Und dass ich über den Abzug von 1000 aus dem Verrechnungstopf 300 zu viel gezahlt habe (weil schon 700 versteuert waren)? Was mache ich, wohin mit den Angaben? Wie vermeide ich die Doppelbesteuerung im Zusammenhang mit dem Verlusttopf, bei dem die Bank mir den Gewinn schon abgezogen hat? Die EUR 650 müssen in Zeile 10 eingetragen werden. Wenn das die einzige Bankverbindung ist, wird ein Verlust von EUR 650 vom Finanzamt festgestellt. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wertpapiertiger Mai 28, 2015 · bearbeitet Mai 28, 2015 von wertpapiertiger Bin ich hier richtig im Faden ? Ich habe einen iShares Euro HY den ich gerne verkaufen möchte. Leider noch keine Veröffentlichung im Bundesanzeiger für 2014. Ebenfalls hatte der in der Vergangenheit immer agE. Und auf der iShares Webseite werden Zwischengewinne erwähnt die er angehäuft hat. Meine Frage: Wenn ich jetzt verkaufe muss ich da mit extra Aufwand rechnen (Comdirectkunde) und irgendwelchen Zusatzbesteuerungen (Ersatzbesteuerungen etc) da für 2014 bis heute + Zwischengewinne geschätzt wird ? Sollte ich das besser nochmal die Bank fragen oder gibt es da eine pauschale Antwort drauf und gesetzl. Vorgaben. Vielleicht gibt es hier jmd der das in neuerer Zeit mal praktiziert hat und könnte kurz berichten wie die Bank das ansetzt ? Gilt noch der alte Ratschlag den ich hier und andernorts gefunden habe das man am besten erst verkauft wenn das letzte Jahr im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde ? Danke für kurze Info Grüsse Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
moonraker Mai 28, 2015 · bearbeitet Mai 28, 2015 von moonraker Bin ich hier richtig im Faden ? Ich habe einen iShares Euro HY den ich gerne verkaufen möchte. Leider noch keine Veröffentlichung im Bundesanzeiger für 2014. Ebenfalls hatte der in der Vergangenheit immer agE. Und auf der iShares Webseite werden Zwischengewinne erwähnt die er angehäuft hat. Meine Frage: Wenn ich jetzt verkaufe muss ich da mit extra Aufwand rechnen (Comdirectkunde) und irgendwelchen Zusatzbesteuerungen (Ersatzbesteuerungen etc) da für 2014 bis heute + Zwischengewinne geschätzt wird ? Sollte ich das besser nochmal die Bank fragen oder gibt es da eine pauschale Antwort drauf und gesetzl. Vorgaben. Vielleicht gibt es hier jmd der das in neuerer Zeit mal praktiziert hat und könnte kurz berichten wie die Bank das ansetzt ? Gilt noch der alte Ratschlag den ich hier und andernorts gefunden habe das man am besten erst verkauft wenn das letzte Jahr im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde ? Danke für kurze Info Grüsse Kannst du die ISIN angeben? Eigentlich müssen alle steuerlichen Daten 4 Monate nach GJ-Ende vorliegen; falls das der 31.12. war sollten sie ab Mitte Mai elektr. zu finden sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Mai 28, 2015 Das wird dieser sein: IE00B66F4759 (A1C3NE) GJ-Ende ist hier 28.02., so dass noch keine Veröffentlichung zwingend ist. Letztes Jahr hat iShares Ende Juni die Daten im Bundesanzeiger eingestellt. Wenn es nicht dringend ist, würde ich die Veröffentlichung abwarten, um möglichen Problemen aus dem Weg zu gehen. Die Zwischengewinne sind aber nicht der Grund, die werden täglich bereitgestellt. Die Thesaurierung zum 28.02.2015, für die bankseits Steuern abzuführen sind, ist noch nicht offziell (man sieht aber bereits, wie sie den Zwischengewinn vom Wechsel Februar auf März um ca. 0,75 gemindert hat). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wertpapiertiger Mai 28, 2015 Kannst du die ISIN angeben? Eigentlich müssen alle steuerlichen Daten 4 Monate nach GJ-Ende vorliegen, und sollten ab Mitte Mai elektr. zu finden sein. Sorry für die fehlende ISIN. Vanity hat natürlich recht. Der ist es. iShares nutzt scheinbar gerne die komplette zur Verfügung stehende Zeit für die Veröffentlichung. Das wird dieser sein: IE00B66F4759 (A1C3NE) GJ-Ende ist hier 28.02., so dass noch keine Veröffentlichung zwingend ist. Letztes Jahr hat iShares Ende Juni die Daten im Bundesanzeiger eingestellt. Wenn es nicht dringend ist, würde ich die Veröffentlichung abwarten, um möglichen Problemen aus dem Weg zu gehen. Die Zwischengewinne sind aber nicht der Grund, die werden täglich bereitgestellt. Die Thesaurierung zum 28.02.2015, für die bankseits Steuern abzuführen sind, ist noch nicht offziell (man sieht aber bereits, wie sie den Zwischengewinn vom Wechsel Februar auf März um ca. 0,75 gemindert hat). Danke. Joa, die paar Wochen halte ich die Füsse still und kraule nochmal das Fell, bevor ich dann den weder "Fisch noch Fleisch " ETF in Rente schicke. Grüsse Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Mai 28, 2015 von der DAB habe ich am 20.03.15 eine Thesaurierungsmitteilung für das GJ vom 01.03.14 - 28.02.15 über 0,023736€ pro Stück bekommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Mai 28, 2015 Vergleiche das mal mit den Besteuerungsgrundlagen von letztem Jahr: Das ist die Thesaurierung im Zusammenhang mit der Zwischenausschüttung (letztes Jahr gleiche Größenordnung) zwei Tage vor GJ-Ende . Es gibt darüber hinaus noch eine "End"thesaurierung (letztes Jahr 0,39). Wenn man sich auf die iShares-Seite bei Steuerdaten den Verlauf des Zwischengewinns anschaut, kann man es erkennen: am 26.02. geht der Zwischengewinn durch Zwischenausschüttung und Minithesaurierung ordentlich runter und dann zwei Tage später durch die Endthesaurierung nochmal (auf Null). iShares at its best! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Mai 28, 2015 tatsächlich, ich habe diese Thesaurierung zum Ende des GJ im Juni letzten Jahres zur Kenntnis genommen und abgespeichert, aber da meine Steuererklärung schon weg war, total vergessen. und ich dachte die ganze Zeit, schön Ausschüttend mit einer Minithesaurierung. Was für ein Mist, da werden sich unsere Wege spätestens zum Ende das Jahres trennen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
blizzard Mai 29, 2015 In der Jahressteuerbescheinigung steht noch: Höhe der Kapitalerträge EUR 0,00 ... Bei Veräußerung / Rückgabe von Anteilen Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds in Fällen des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG EUR 650 Ist es richtig, dass die 650 nicht noch mal versteuert werden dürfen? Und dass ich über den Abzug von 1000 aus dem Verrechnungstopf 300 zu viel gezahlt habe (weil schon 700 versteuert waren)? Was mache ich, wohin mit den Angaben? Wie vermeide ich die Doppelbesteuerung im Zusammenhang mit dem Verlusttopf, bei dem die Bank mir den Gewinn schon abgezogen hat? Die EUR 650 müssen in Zeile 10 eingetragen werden. Wenn das die einzige Bankverbindung ist, wird ein Verlust von EUR 650 vom Finanzamt festgestellt. Gruß Taxadvisor Super, vielen vielen Dank für deine Hilfe! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dod84 Juni 8, 2015 Wie seh ich denn, ob die Ausschüttung zum Geschäftsjahresende groß genug ist, um die ausschüttungsgleichen Erträge zu besteuern? Hallo zusammen! Ich habe den Fonds LU0337414139 (Bantleon Opp. S IA) im Depot, von dem ich bisher dachte, er sei ein ausschüttender Fonds. Allerdings stelle ich jetzt fest, dass es es Teilthesaurierer ist. Im Bundesanzeiger sieht das für 2013 so aus: In der Steuerbescheinigung 2013 meiner Bank wird allerdings diese Thesaurierung nicht aufgeführt: Hat da jemand eine Erklärung für? Vielen Dank! ja, ist auch schon x-mal durchgekaut worden, die Ausschüttung zum Geschäftsjahresende war groß genug um die ausschüttungsgleichen Erträge zu besteuern, damit bleiben (sofern dies der einzige Fall war) keine nicht versteuerten ausschüttungsgleichen Erträge übrig, die zu bescheinigen wären. Der Fonds ist kein Teilthesaurierer sondern ein Ausschütter zum Geschäftsjahresende mit ausschüttungsgleichen Erträgen, Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Juni 8, 2015 Vergleich ausgeschüttete Erträge und ausschüttungsgleiche Erträge vielleicht???????????????????????????????? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dod84 Juni 8, 2015 · bearbeitet Juni 8, 2015 von dod84 Mal am Beispiel des HSBC MSCI EMERGING MARKETS ETF (WKN DE000A1JXC94). Dieser hat letztes Jahr 0,0353205 ausgeschüttet und 0,0340329 wurde teilthesauriert. Da der ausgeschüttete Betrag größer als der Teilthesaurierungsbetrag ist handelt es sich um einen Ausschütter, sodass der "Betrag der ausgeschütteten Erträge" nicht in der Steuererklärung mit angegeben werden muss richtig? Vergleich ausgeschüttete Erträge und ausschüttungsgleiche Erträge vielleicht???????????????????????????????? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag