Soerenl März 5, 2015 Liebe Forum-Teilnehmer, ich weiß, es geht hier eigentlich in diesem Thread um die konkrete Angabe der ausländischen thesaurierenden Fonds in der jeweiligen Steuererklärung. Im Forum und speziell in diesem Thread existieren hier schon viele Einträge zur „ausländischen Quellensteuerung“, aber die sind alle sehr speziell auf die jeweiligen Probleme, so dass ich da Probleme hatte das "große Ganze" zu verstehen. Ich habe auch die vielfach empfohlene Broschüre von der Allianz zur Behandlung der "ausländischen Quellensteuer" gelesen. Daher habe ich nun nach dem Lesen diverser Broschüren und vieler Threads in diesem Forum versucht (kompakt) zusammenzufassen, wie die Besteuerung der ausländischen Quellensteuer abläuft und was man als Besitzer ausländischer ETFs/Fonds beachten muss. Wie läuft die Besteuerung der Ausländischen Quellensteuerung ab? Meine Bank (Comdirect) unterscheidet auf der Steuerabrechnung zwischen „anrechenbarer“ und „angerechneter“ ausländischer Quellensteuer. So lange ich meinen Freibetrag nicht ausgenutzt habe, wird die „anrechenbare“ ausländische Quellensteuer automatisch von der Bank mit dem Freibetrag verrechnet, auch bei „ausländischen Thesaurieren“, so dass hier keine Quellensteuer einbehalten wurde, die ich bei einer Doppelbesteuerung beachten müsste. So lange ich Dividenden-Erträge bzw. Ausschüttungen ausländischer Fonds/ETFs innerhalb meines Freibetrags habe, muss ich keine Doppelbesteuerung fürchten und auch die Beträge der „anrechenbaren Quellensteuer“ nicht in der Steuererklärung angeben, da sie innerhalb des Freibetrags waren und ich ja auch nichts gezahlt habe. Daher erscheinen auf den Steuerabrechnungen der „Ertragsthesaurierung“ bei den wiederangelegten Dividenden ausländischer Thesaurierer keine Beträge, so lange ich innerhalb meines Freibetrags verbleibe. Wenn ich hingegen irgendwann über meinen Freibetrag kommen sollte und ich Steuern auf meine Kapitalerträge durch Dividenden zahlen müsste, würden die Kapitalerträge ausländischer Thesaurierer unter „angerechneter“ ausländischer Quellensteuer und auf den „Ertragsthesaurierungs“-Bescheinigungen der Bank erscheinen. Diese Beträge würden mir von meiner Bank in den jeweiligen Steuerabrechnungen (der ausländischen Thesaurierer) genau bescheinigt werden, damit ich sie bei der jährlichen Lohnsteuererklärung (Zeile 17 – Ausländische Kapitalerträge) angeben kann. Hierzu muss ich nicht extra auf www.bundesanzeiger.de nachschauen, da die Bank (Comdirect) die Beträge bereits in den Bescheinigungen (laut eigenen Angaben) detailliert auflisten würde, dass ich mir nicht alles auf bundesanzeiger.de zusammensuchen müsse. Wenn ich über meinen Freibetrag gelangt bin und bereits „angerechnete“ ausländische Quellensteuern „bezahlt“ habe, kann ich diese im Ausland einbehaltenen Dividenden von den später zu versteuernden Kapitalerträgen durch die Veräußerungen der Fonds/ETFs abziehen. So vermeide ich durch den Abzug der bereits versteuerten ausländischen Kapitalerträge (durch die Dividenden) in der Lohnsteuererklärung eine Doppelbesteuerung. Ausschüttende ausländische ETFs sind hingegen (fast) problemlos, da die Erträge der Dividenden direkt ausgeschüttet werden. Lediglich Tage im alten Geschäftsjahr gelten auch bei ausschüttenden ausländischen Fonds als „Thesaurierer“, da sie im alten Geschäftsjahr nicht mehr ausgeschüttet wurden und somit periodenfremd sind. Ferner muss ich beachten, dass ich bei der Veräußerung keine zu hohe Quellensteuer zahle. Um eine höhere Besteuerung beim Verkauf zu vermeiden, gibt es Formulare zur „Durchführung und Einreichung der DBA-Vollmacht“, damit die zu viel gezahlte ausländische Quellensteuer automatisch von der Bank wiedergeholt wird, sofern es sich lohnt (bei der Comdirect Bank ab 25€ Erstattung). Generell behaupten Fondsgesellschaften (wie iShares mit Irland und Comstage mit Luxemburg), dass sich das Domizil des ETFs/Fonds beispielsweise in Luxemburg/Irland lohne, weil dort keine Steuern auf einbehaltene Dividenden gezahlt werden müssen, sondern erst später beim Verkauf, so dass das einbehaltene Kapital der Dividende über den Zinseszins-Effekt bis zur Veräußerung weiter arbeiten könne. Habe ich das alles so richtig verstanden? Falls ich hier etwas falsch wieder gegeben habe, würde ich mich sehr freuen, wenn Ihr mich verbessert, damit (nicht nur) ich die „ausländische Quellensteuer“ endlich verstanden habe und für meine ETFs/Fonds in der Steuererklärung richtig angeben kann! Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir antworten könntet, ob ich alles richtig wiedergegeben habe! Viele Grüße Sören Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gebe_nix März 6, 2015 Ich bereite gerade die Steuererklärung für 2014 vor und verzweifle gerade etwas an dem deutschen Steuerrecht. Durch eine Erbschaft habe ich 2013 Anteile am UniEuroKapital (ISIN: LU0046307343) erworben. Der usprüngliche Kauf erfolgte vor 2007. In 2014 habe ich diese verkauft und dabei Steuer auf "noch nicht dem Steuerabzug unterworfene akkumulierte thesaurierte Erträge" bezahlt (und mich schon mächtig geärgert). Steuerbemessungsgrundlage: 5000 €. Nun steht in der Jahressteuerbescheinigung für 2014 Folgendes: Höhe der Kapitalerträge Zeile 7 Anlage KAP 7000 € Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds in Fällen des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG Bei Veräußerung / Rückgabe von Anteilen (Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen) 5000 € Nachdem ich mich hier durch den Thread durchgemüht habe, ich nun folgende Fragen: 1. In die Anlage KAP trage ich in Zeile 7 dann also Folgendes ein: Zelle 10: 7000 € Zelle 20 (korrigierte Beträge): 2000 € Ist das richtig? 2. Ich habe gelesen (und könnte mir auch gut vorstellen), dass das Finanzamt die Besteuerung in der Vergangenheit nachgewiesen haben möchte. Ich sehe für 2013 darin kein Problem, ich gebe sowieso immer meine Kapitalerträge zur Nachberechnung der Kirchensteuer an. Für die Jahre davor ist mir das aber nicht möglich. Ich weiß auch nicht genau wie mein Vater die Steuererklärung ausgefüllt hat. Was sollte ich hier machen Euer Meinung nach? Vielen Dank bereits im voraus! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor März 6, 2015 Nachdem ich mich hier durch den Thread durchgemüht habe, ich nun folgende Fragen: 1. In die Anlage KAP trage ich in Zeile 7 dann also Folgendes ein: Zelle 10: 7000 € Zelle 20 (korrigierte Beträge): 2000 € Ist das richtig? 2. Ich habe gelesen (und könnte mir auch gut vorstellen), dass das Finanzamt die Besteuerung in der Vergangenheit nachgewiesen haben möchte. Ich sehe für 2013 darin kein Problem, ich gebe sowieso immer meine Kapitalerträge zur Nachberechnung der Kirchensteuer an. Für die Jahre davor ist mir das aber nicht möglich. Ich weiß auch nicht genau wie mein Vater die Steuererklärung ausgefüllt hat. Was sollte ich hier machen Euer Meinung nach? Vielen Dank bereits im voraus! Den Fall hat der BFH (zu Deinen Lasten..) entschieden. Wenn kein Nachweis für den Erbfall geführt werden kann, gibt es auch keine Steuer wieder. Insoweit ist der Eintrag der vollständig gekürzten Beträge in Zeile 7 (formaljuristisch) problematisch. In der Praxis läuft das allerdings auch anders, da kommt es ein wenig auf die Höhe der Beträge an, ich würde versuchen, zumindest für 2012 (oder ein anderes Jahr) die Steuererklärung nachzuvollziehen. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Soerenl März 8, 2015 Liebe Forum-Teilnehmer, ich bin gerade dabei meine Steuererklärung zu machen und habe von meiner Bank „anrechenbare ausländische Quellensteuer“ im Rahmen meines Freibetrags durch ausschüttende (ausländische) Fonds in meiner Jahresabrechnung aufgeführt bekommen: Daher zu meinen Fragen: 1. Kann ich die ausländische Quellensteuer in diesem Fall in meiner Steuererklärung vernachlässigen, da die Erträge von (ausländischen) ausschüttenden Fonds nicht doppelt besteuert werden, sondern nur einmalig bei der Ausschüttung der Dividenden direkt von den Fondsgesellschaften im Ausland abgegolten werden, aber in Deutschland nicht noch einmal (doppelt) besteuert werden müssen? 2. Meine beiden ausländischen Thesaurierer (ETF051 (Comstage – Eur Stoxx SD30) & ETF123 (Comstage – MSCI USA Small Cap)) scheinen keinen Anteil an den „anrechenbaren ausländischen Quellensteuern“ zu haben, da auf deren Steuermitteilungen des Geschäftsjahres jeweils 0,00€ aufgeführt sind. Woran liegt es, dass in dem Geschäftsjahr 01.07.13 – 30.06.14 keine ausländische Quellensteuer bei den beiden ETFs angefallen sind, obwohl sie ausländische Thesaurierer sind? Werden die Erträge in Luxemburg nicht versteuert oder legen die beiden ETFs die Dividenden über SWAP-Geschäfte wieder an? Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir hier weiterhelfen könntet! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 März 8, 2015 Liebe Forum-Teilnehmer, ich bin gerade dabei meine Steuererklärung zu machen und habe von meiner Bank „anrechenbare ausländische Quellensteuer“ im Rahmen meines Freibetrags durch ausschüttende (ausländische) Fonds in meiner Jahresabrechnung aufgeführt bekommen: Daher zu meinen Fragen: 1. Kann ich die ausländische Quellensteuer in diesem Fall in meiner Steuererklärung vernachlässigen, da die Erträge von (ausländischen) ausschüttenden Fonds nicht doppelt besteuert werden, sondern nur einmalig bei der Ausschüttung der Dividenden direkt von den Fondsgesellschaften im Ausland abgegolten werden, aber in Deutschland nicht noch einmal (doppelt) besteuert werden müssen? 2. Meine beiden ausländischen Thesaurierer (ETF051 (Comstage – Eur Stoxx SD30) & ETF123 (Comstage – MSCI USA Small Cap)) scheinen keinen Anteil an den „anrechenbaren ausländischen Quellensteuern“ zu haben, da auf deren Steuermitteilungen des Geschäftsjahres jeweils 0,00€ aufgeführt sind. Woran liegt es, dass in dem Geschäftsjahr 01.07.13 – 30.06.14 keine ausländische Quellensteuer bei den beiden ETFs angefallen sind, obwohl sie ausländische Thesaurierer sind? Werden die Erträge in Luxemburg nicht versteuert oder legen die beiden ETFs die Dividenden über SWAP-Geschäfte wieder an? Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir hier weiterhelfen könntet! ausländische Swap-Thesaurierer, die in ihrem Trägerportfolio dafür sorgen, daß keine Dividenden anfallen, somit auch keine anrechenbare ausländische Quellensteuer Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gebe_nix März 10, 2015 Nachdem ich mich hier durch den Thread durchgemüht habe, ich nun folgende Fragen: 1. In die Anlage KAP trage ich in Zeile 7 dann also Folgendes ein: Zelle 10: 7000 € Zelle 20 (korrigierte Beträge): 2000 € Ist das richtig? 2. Ich habe gelesen (und könnte mir auch gut vorstellen), dass das Finanzamt die Besteuerung in der Vergangenheit nachgewiesen haben möchte. Ich sehe für 2013 darin kein Problem, ich gebe sowieso immer meine Kapitalerträge zur Nachberechnung der Kirchensteuer an. Für die Jahre davor ist mir das aber nicht möglich. Ich weiß auch nicht genau wie mein Vater die Steuererklärung ausgefüllt hat. Was sollte ich hier machen Euer Meinung nach? Vielen Dank bereits im voraus! Den Fall hat der BFH (zu Deinen Lasten..) entschieden. Wenn kein Nachweis für den Erbfall geführt werden kann, gibt es auch keine Steuer wieder. Insoweit ist der Eintrag der vollständig gekürzten Beträge in Zeile 7 (formaljuristisch) problematisch. In der Praxis läuft das allerdings auch anders, da kommt es ein wenig auf die Höhe der Beträge an, ich würde versuchen, zumindest für 2012 (oder ein anderes Jahr) die Steuererklärung nachzuvollziehen. Gruß Taxadvisor Vielen Dank für die Antwort. Ich werde nochmal bei meinem Vater in den Unterlagen wühlen. Ansonsten gebe ich es einfach mal so an und schaue was passiert. Ich gehe davon aus, dass meine Eltern immer die Steuerbescheinigung in das Steuerprogramm getippt haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
janman März 17, 2015 · bearbeitet März 17, 2015 von janman Hallo zusammen! Ich habe den Fonds LU0337414139 (Bantleon Opp. S IA) im Depot, von dem ich bisher dachte, er sei ein ausschüttender Fonds. Allerdings stelle ich jetzt fest, dass es es Teilthesaurierer ist. Im Bundesanzeiger sieht das für 2013 so aus: In der Steuerbescheinigung 2013 meiner Bank wird allerdings diese Thesaurierung nicht aufgeführt: Hat da jemand eine Erklärung für? Vielen Dank! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 März 17, 2015 Hallo zusammen! Ich habe den Fonds LU0337414139 (Bantleon Opp. S IA) im Depot, von dem ich bisher dachte, er sei ein ausschüttender Fonds. Allerdings stelle ich jetzt fest, dass es es Teilthesaurierer ist. Im Bundesanzeiger sieht das für 2013 so aus: In der Steuerbescheinigung 2013 meiner Bank wird allerdings diese Thesaurierung nicht aufgeführt: Hat da jemand eine Erklärung für? Vielen Dank! ja, ist auch schon x-mal durchgekaut worden, die Ausschüttung zum Geschäftsjahresende war groß genug um die ausschüttungsgleichen Erträge zu besteuern, damit bleiben (sofern dies der einzige Fall war) keine nicht versteuerten ausschüttungsgleichen Erträge übrig, die zu bescheinigen wären. Der Fonds ist kein Teilthesaurierer sondern ein Ausschütter zum Geschäftsjahresende mit ausschüttungsgleichen Erträgen, Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
troi65 März 17, 2015 ja, ist auch schon x-mal durchgekaut worden, die Ausschüttung zum Geschäftsjahresende war groß genug um die ausschüttungsgleichen Erträge zu besteuern, damit bleiben (sofern dies der einzige Fall war) keine nicht versteuerten ausschüttungsgleichen Erträge übrig, die zu bescheinigen wären. Wird sicher auch nicht zum letzten Mal durchgekaut werden. Suchfunktion bedeutet leider bei manchen nur, einen zu suchen, der einem die Arbeit abnimmt. Ist aber nicht nur in diesem Forum festzustellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Beobachter2 März 24, 2015 Hallo zusammen, ebase stellt mich in der Steuerbescheinigung beim Lyxor ETF MSCI World (FR0010315770) vor ein Rätsel. Angeblich seien für diesen ETF am 09.02.2015 noch nicht alle Erträge bekannt, obwohl das Geschäftsjahresende des ETFs am 31.03. ist und die Besteuerungsgrundlagen am 30.07.2014 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden. In der Steuerbescheinigung 2013 gab es dieses "Problem" mit diesem ETF noch nicht. Hier der relevante Teil der aktuellen Steuerbescheinigung: Datum: 09.02.2015 Steuerbescheinigung 2014 X Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle Erträge der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden Investmentfonds bekannt. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung in Zeile 15 der Anlage KAP sämtliche Erträge anzugeben haben.** ** Für folgende Investmentfonds waren Erträge nicht bekannt: Lyxor ETF MSCI WORLD FCP Actions au Port.D-EUR o.N. (FR0010315770) Lyxor ETF MSCI All Country Wld Actions au Porteur C EUR o.N. (FR0011079466) ** Sie halten im Ausland aufgelegte thesaurierende Fonds in Ihrem Depot. Für die in der Tabelle aufgeführten Fonds lagen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) noch nicht alle Erträge vor. Sämtliche Steuerdaten stellt Ihnen der Fonds nach der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger zur Verfügung. Gerne stellen wir Ihnen auf Anforderung ab Mitte Mai eine Erträgnisaufstellung zur Verfügung, die alle steuerlichen Daten zum Depot für das abgelaufene Steuerjahr inkl. der aktuell fehlenden Informationen enthält. Beim zweiten ETF, dem Lyxor MSCI ACWI, ist klar, daß die Erträge am 09.02.2015 noch nicht bekannt waren, denn dieser ETF hat das GJ-Ende am 31.10. und die Besteuerungsgrundlagen wurden deshalb erst am 27.02.2015 veröffentlicht, also nach Erstellung der Steuerbescheinigung. Wie oben geschrieben, verstehe ich nicht, daß am 09.02. nicht alle Erträge für den Lyxor ETF MSCI World bekannt gewesen sein sollen. Kann es vielleicht mit der Ausschüttung am 10.12.2014 zusammenhängen? Vielleicht kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen. Gruß, Beobachter2. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 März 24, 2015 · bearbeitet März 24, 2015 von west263 Also man sollte schon wissen, was man kauft. Der Lyxor World ist ein ausschüttender ETF. Entweder wurde die Ausschüttung mit deinem FSA verrechnet oder aber Du hast direkt Abgeltungssteuer bezahlt. Bei dem anderen Lyxor MSCI ACWI wurde 2014 genau 0,00€ thesaurisiert. Das Geschäftsjahr endete am 31.10.14 und am 27.02.15 gab es die Mitteilung im Bundesanzeiger. Normalerweise, so kenne ich es, bekommst Du von deinem Broker eine Thesaurierungsmitteilung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Beobachter2 März 24, 2015 Also man sollte schon wissen, was man kauft. Die steuerlichen Merkmale beider ETFs sind mir bekannt (Swapper ohne ausschüttungsgleiche Erträge, einer davon ausschüttend). Der Lyxor World ist ein ausschüttender ETF. Entweder wurde die Ausschüttung mit deinem FSA verrechnet oder aber Du hast direkt Abgeltungssteuer bezahlt. Letzteres. Deshalb wundert es mich, daß laut ebase für den ETF noch nicht alle Erträge bekannt sein sollen. Die von ebase genannte Zeile 15 in Anlage KAP bezieht sich auf ausländische Kapitalerträge, die noch nicht dem Steuerabzug unterworfen wurden. Das betrifft eigentlich nur ausschüttungsgleiche Erträge, die bereits lange vorher im Bundesanzeiger mit 0,00 EUR veröffentlicht wurden. Bei dem anderen Lyxor MSCI ACWI wurde 2014 genau 0,00€ thesaurisiert. Das Geschäftsjahr endete am 31.10.14 und am 27.02.15 gab es die Mitteilung im Bundesanzeiger. Das ist soweit klar. Normalerweise, so kenne ich es, bekommst Du von deinem Broker eine Thesaurierungsmitteilung. Thesaurierungsmitteilungen habe ich von ebase bisher keine bekommen. Gruß, Beobachter2. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 März 24, 2015 Wenn dir das alles so bekannt ist und Du immer noch verwirrt bist, wegen der Steuerbescheinigung, was hat dann ebase als Erklärung zu deinen Fragen gesagt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Beobachter2 März 24, 2015 Wenn dir das alles so bekannt ist und Du immer noch verwirrt bist, wegen der Steuerbescheinigung, was hat dann ebase als Erklärung zu deinen Fragen gesagt? Ich habe bei der ebase bisher nicht nachgefragt, weil ich von der Richtigkeit der Angaben auf der Steuererklärung ausgehe. Es könnte ja sein, daß ich etwas übersehen habe. Da mein Gedankengang aber offenbar plausibel ist, werde ich die ebase bezüglich der unbekannten Erträge fragen. Danke und Gruß, Beobachter2. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DerDude1980 März 24, 2015 Wenn dir das alles so bekannt ist und Du immer noch verwirrt bist, wegen der Steuerbescheinigung, was hat dann ebase als Erklärung zu deinen Fragen gesagt? Ich habe bei der ebase bisher nicht nachgefragt, weil ich von der Richtigkeit der Angaben auf der Steuererklärung ausgehe. Es könnte ja sein, daß ich etwas übersehen habe. Da mein Gedankengang aber offenbar plausibel ist, werde ich die ebase bezüglich der unbekannten Erträge fragen. Danke und Gruß, Beobachter2. Hallo Beobachter2! Ich habe das gleiche Problem mit dem Lyxor ETF EuroMTS 1-3Y Investment Grade [WKN: A0HGFC / ISIN: FR0010222224]. Ich habe auch keine Thesaurierungsmitteilung oder sonstiges erhalten und auf der Steuerbescheinigung heißt es, dass die Besteuerungsgrundlagen nicht bekannt seien. Wenn du schon bei der ebase nachfragst, lass uns hier ruhig mal wissen, was sie dazu antworten. Ich werde sonst spätestens dann ebenfalls dort nachfragen, wenn ich meine Steuererklärung mache. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Beobachter2 März 24, 2015 Ich habe das gleiche Problem mit dem Lyxor ETF EuroMTS 1-3Y Investment Grade [WKN: A0HGFC / ISIN: FR0010222224]. Ich habe auch keine Thesaurierungsmitteilung oder sonstiges erhalten und auf der Steuerbescheinigung heißt es, dass die Besteuerungsgrundlagen nicht bekannt seien. In deinem Fall ist es einfach: Das Geschäftsjahresende ist am 31.10.2014 gewesen. Die Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen im Bundesanzeiger fand am 27.02.2015 statt, also vermutlich nach Ausstellung deiner Steuerbescheinigung. Im Bundesanzeiger werden 4,0543 EUR ausschüttungsgleiche Erträge (Thesaurierung) je Anteil ausgewiesen. Einfach mit der Anzahl deiner ETF-Anteile multiplizieren und zur Zeile 15 KAP addieren. Außerdem empfiehlt es sich, in einer separaten Anlage den Rechenweg zu Zeile 15 KAP aufzuführen, damit man später bei Veräußerung von Fondsanteilen die bereits besteuerten thesaurierten Erträge nicht noch einmal versteuern muß (Vermeidung der Doppelbesteuerung). Gruß, Beobachter2. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DerDude1980 März 25, 2015 In deinem Fall ist es einfach: Das Geschäftsjahresende ist am 31.10.2014 gewesen. Die Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen im Bundesanzeiger fand am 27.02.2015 statt, also vermutlich nach Ausstellung deiner Steuerbescheinigung. Im Bundesanzeiger werden 4,0543 EUR ausschüttungsgleiche Erträge (Thesaurierung) je Anteil ausgewiesen. Einfach mit der Anzahl deiner ETF-Anteile multiplizieren und zur Zeile 15 KAP addieren. Außerdem empfiehlt es sich, in einer separaten Anlage den Rechenweg zu Zeile 15 KAP aufzuführen, damit man später bei Veräußerung von Fondsanteilen die bereits besteuerten thesaurierten Erträge nicht noch einmal versteuern muß (Vermeidung der Doppelbesteuerung). Gruß, Beobachter2. Danke für den Hinweis, so habe ich es auch aktuell in meinem Steuerprogramm eingegeben samt Erläuterung für das Finanzamt. Eigentlich hätte ich aber trotzdem von ebase ganz gerne zur Sicherheit eine Thesaurierungsmitteilung, damit ich auch etwas "Offizielles" in der Hand halte, wenn das Finanzamt später mal irgendwelche Zicken machen sollte. Oder hältst du das für unnötig? Klar - wenn der Steuerbescheid erstmal da ist, ist dieser ja im Prinzip Beweis genug für die ordnungsgemäße Versteuerung bei späteren Fragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Beobachter2 März 27, 2015 Danke für den Hinweis, so habe ich es auch aktuell in meinem Steuerprogramm eingegeben samt Erläuterung für das Finanzamt. Eigentlich hätte ich aber trotzdem von ebase ganz gerne zur Sicherheit eine Thesaurierungsmitteilung, damit ich auch etwas "Offizielles" in der Hand halte, wenn das Finanzamt später mal irgendwelche Zicken machen sollte. Letztes Jahr habe ich von ebase am 27.05. unaufgefordert ein mehrseitiges Dokument "Steuerliche Informationen für den Zeitraum 01.01.2013 - 31.12.2013" erhalten. Dort sind alle steuerlich relevanten Geschäftsvorfälle / Vorgänge tabellarisch mit Werten aufgelistet. Unten werden dann die einzelnen Summen gebildet, so daß man die Steuerbescheinigung nachvollziehen kann. Klar - wenn der Steuerbescheid erstmal da ist, ist dieser ja im Prinzip Beweis genug für die ordnungsgemäße Versteuerung bei späteren Fragen. Naja, aus dem Steuerbescheid allein geht meines Erachtens später nicht hervor, ob der konkrete Fonds korrekt versteuert wurde. Siehe dazu auch den letzten Satz in diesem Beitrag. Deshalb habe ich die Entscheidung getroffen, nur steuereinfache Fonds im Depot zu haben und hoffe, daß diese auch steuereinfach bleiben. Gruß, Beobachter2. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
notrain März 30, 2015 · bearbeitet März 30, 2015 von notrain Hallo, ich habe den Thread hier über google gefunden. Bislang habe ich aus Unwissenheit immer den Vordruck am Ende der Erträgnisaufstellung meiner Bank für die Anlage KAP übernommen, d.h. in das eigentliche Formular das ans Finanzamt ging einfach das eingetragen, was die Bank in den Vordruck eingesetzt hatte. Ich hatte (seit 2013) und habe definitiv ausländisch (steuerhässliche laut Forum) thesaurierende Fonds im Depot. Könnte mir bitte jemand erklären, wen ich dabei geschädigt habe? Meinem Verständnis nach bezahle ich bei dieser Vorgehensweise doppelt Steuern, wenn ich die während der Haltedauer versteuerte Thesaurierung beim Verkauf nicht herausrechne. Oder habe ich etwa (unbeabsichtigt) die Besteuerung verzögert und somit Steuern hinterzogen? Ich kapiere es trotz Lektüre des Threads leider immer noch nicht ganz. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
heikor März 30, 2015 Hallo, wie ist das eigentlich bei dem Bundesanzeiger wenn die Erträge bei einem ausländischen Fonds in USD ausgewiesen werden, welcher WechselKurs wird dann genommen? Immer der von der Bundesbank veröffentlichte WechselKurs am Thesaurierungstag oder die ganze Summe am z.B. 30.06.? danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor März 30, 2015 Hallo, ich habe den Thread hier über google gefunden. Bislang habe ich aus Unwissenheit immer den Vordruck am Ende der Erträgnisaufstellung meiner Bank für die Anlage KAP übernommen, d.h. in das eigentliche Formular das ans Finanzamt ging einfach das eingetragen, was die Bank in den Vordruck eingesetzt hatte. Ich hatte (seit 2013) und habe definitiv ausländisch (steuerhässliche laut Forum) thesaurierende Fonds im Depot. Könnte mir bitte jemand erklären, wen ich dabei geschädigt habe? Meinem Verständnis nach bezahle ich bei dieser Vorgehensweise doppelt Steuern, wenn ich die während der Haltedauer versteuerte Thesaurierung beim Verkauf nicht herausrechne. Oder habe ich etwa (unbeabsichtigt) die Besteuerung verzögert und somit Steuern hinterzogen? Ich kapiere es trotz Lektüre des Threads leider immer noch nicht ganz. Wenn die Thesaurierungen vollständig in allen Jahren auf der StBesch ausgewiesen wurden und Du sie übernommen hast, ist alles richtig. Wenn dort nicht alle thes. Fonds enthalten sind und/oder Du diese "nachrichtlichen" Werte nicht mit übernommen hast, hast Du bei Überschreiten der Freibeträge Steuern verkürzt. Die Kürzung bei Verkauf darf nur vorgenommen werden, wenn die Thesaurierungen während der Halteperiode korrekt erklärt wurden. Gruß Taxadvisor Hallo, wie ist das eigentlich bei dem Bundesanzeiger wenn die Erträge bei einem ausländischen Fonds in USD ausgewiesen werden, welcher WechselKurs wird dann genommen? Immer der von der Bundesbank veröffentlichte WechselKurs am Thesaurierungstag oder die ganze Summe am z.B. 30.06.? danke Der Umsatzsteuerumrechnungskurs, der Bundesbankkurs, der Onvista-Kurs etc., aber immer vom Thesaurierungstag bzw. -monat. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
zomtec März 31, 2015 Hallo, ich hatte mir im Mai 2010 ISHARES-MSCI EM. MKTS DZ (WKN: A0HGZT ISIN: DE000A0HGZT7) (heut ISHS-MSCI EM UC.ETF DIS WKN: A0HGWC ISIN: IE00B0M63177) gekauft. Gestern hatte ich den ETF wieder verkauft. Ich habe z.b. für das Jahr 2011 ein Schreiben mit einer Ertragsthesaurierung und 4 Schreiben mit Ertragsgutschriften bekommen. Ich hatte in der Steuererklärung immer die Werte der Steuerbescheinigung von der Bank übernommen. Den Wert der Ertragsthesaurierung finde ich auch in der Steuerbescheinigung wieder und den habe ich in der Steuerbescheinigung auch nur unter "nachrichtlichen" eingetragen. Wo finde ich die Werte der Ertragsgutschriften in der Steuerbescheinigung wieder? In den Schreiben der Ertragsgutschriften sind Steuern bereits abgezogen worden. Was gebe ich im nächstem Jahr in der Steuererklärung nach dem Verkauf an? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Beobachter2 April 2, 2015 ebase stellt mich in der Steuerbescheinigung beim Lyxor ETF MSCI World (FR0010315770) vor ein Rätsel. Angeblich seien für diesen ETF am 09.02.2015 noch nicht alle Erträge bekannt, obwohl das Geschäftsjahresende des ETFs am 31.03. ist und die Besteuerungsgrundlagen am 30.07.2014 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden. In der Steuerbescheinigung 2013 gab es dieses "Problem" mit diesem ETF noch nicht. Hier meine Frage an die ebase: in der Steuerbescheinigung vom 09.02.2015 teilen Sie mir mit, daß für den Lyxor ETF MSCI WORLD (FR0010315770) noch nicht alle Erträge bekannt seien. Mir ist die grundsätzliche Steuerproblematik bei ausländischen thesaurierenden Fonds bekannt. Bei diesem konkreten ETF müßten meines Erachtens aber alle Erträge für das Steuerjahr 2014 bereits bekannt sein. Die Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen fand am 30.07.2014 im Bundesanzeiger statt. Die letzte Ausschüttung war am 10.12.2014 und wurde direkt besteuert und ist deshalb für die Zeile 15 KAP nicht relevant. Ich hätte deshalb gern gewußt, warum noch nicht alle Erträge für den o.g. Fonds bekannt sein sollen. Hier der relevante Teil der Antwort der ebase: Gemäß einer Verordnung des Bundesfinanzministeriums ist die ebase ab dem Kalenderjahr 2014 verpflichtet, die ausländischen thesaurierenden Fonds separat auszuweisen, insofern die Erträge für das vergangene Geschäftsjahr bei Erstellung der Steuerbescheinigung noch nicht bekannt waren. Die Fondsgesellschaften können bis zum 30.04. des Folgejahres alle steuerlichen Daten nachmelden. In diesen Fällen stellt die ebase die nachgemeldeten Daten auf der sogenannten Erträgnisaufstellung zur Verfügung. Letztendlich auch nichts konkretes. Ich werde dem Finanzamt die Erträge meiner beiden ausländischen ETFs mittels Bundesanzeiger nachweisen, denn die Erträgnisaufstellung erhielt ich letztes Jahr erst am 27. Mai. Gruß, Beobachter2. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mato April 2, 2015 Es kommt mir fast so vor, als stünde ebase unter besonderer Beobachtung des Bundesfinanzministeriums Denn von anderen Banken sind mir solche Probleme nicht bekannt. Vielleicht ist ebase aber auch nur besonders korrekt oder wie auch immer. Ich hatte im letzten Jahr auch ein ähnliches Problem: http://www.wertpapie...746#entry872746 Da gabs auch eine Ebase-Antwort mit Verweis auf eine neue Verordnung des Finanzministeriums. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch April 5, 2015 Ich glaube eher, ebase sind die Kunden mit ihrer Steuerproblematik piepegal, zumindest aber ihr beide. Die Antwort oben geht ja auf die Frage, warum am 30.07.14 veröffentlichte Daten 2015 noch unbekannt sein sollten, überhaupt nicht ein. Für mich wäre so ein Kommunikationsgebaren ein Trennungsgrund, nicht wegen des Themas hier, sondern weil es dunkle Schatten für den Umgang mit eventuellen späteren ernsthafteren Problemen voraus wirft. @Beobachter2 Ich mache das seit Jahren so. Mit der Zeit bekommt man auch Routine und es geht recht schnell. Gefühlter Zeitaufwand: 1 Minute/Fonds. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag