big.bud99 Mai 17, 2013 · bearbeitet Mai 17, 2013 von big.bud99 agE laut Bundesanzeiger gem. § 5 Abs. 1 [s. 1] Nr. 2 InvStG --> KAP Z. 17 anrechenbare ausl. QSt laut Bundesanzeiger gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 f) aa) InvStG --> KAP Z. 54 fiktive ausl. QSt laut Bundesanzeiger gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 f) cc) InvStG oder § 5 Abs. 1 Nr. 1 f) ee) --> KAP Z. 55 Hallo Boll, dank deiner Hilfe habe ich nun mal versucht den Steuerbescheid der Bank nachzuvollziehen (siehe Tabelle), was mir überhaupt nicht gelingt. Nicht einmal die Zeilen für die Anlage KAP scheinen zu stimmen. Die Fondsbank macht im Steuerbescheid folgende Angaben: Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmenvermögen = 0,51€ (Eintrag in Zeile 15 Anlage KAP) Summe der angerechneten ausländischen Steuer = 1,67 € (Eintrag in Zeile 52 Anlage KAP Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer = 0,00 € (Eintrag in Zeile 53 Anlage KAP) Zum Zeitpunkt der Erstellung (27.03.2013) waren nicht alle Erträge der für Sie verwahrten ausl. thes. Fonds bekannt. Auf meine Rückfrage bzgl "Zeile Anlage KAP" und "nicht alle Erträge bekannt" hat die Bank geantwortet und meint, dass gem. dem Schreiben des Bundesministerium der Finanzen (BMF) vom 20.12.2012 / IV C 1 – S 2401/08/10001 :008, die erstellte Jahressteuerbescheinigung korrekt ausgestellt wurde Sofern die Fondsgesellschaft Ihr steuerliches Jahr abgeschlossen hat erfolgt die Meldung der korrekten Werte über den elektronischen Bundesanzeiger. Bei Ihnen bezieht sich der ausgewiesene Betrag auf den Fonds DE000A0YBR04 Allerdings komme überhaupt nicht auf die Beträge der Bank (siehe Tabelle), egal wie ich es drehe (nicht mal wenn ich nur die Werte des Ishares ausrechne und mit den Werten der Bank vergleiche) Thesauriert der SPDR S&P Emerging Markets Dividend wirklich (habe im Bundesanzeiger eine Thesaurierung gefunden), obwohl es ein ausschüttender Fond ist? Wenn ja, muss dann generell jedes Jahr auch jeder ausländische Ausschütter im Bundesanzeiger kontrolliert werden? Müsse die Werte des SPDR S&P Emerging Markets Dividend dann nicht auch auf dem Steuerbescheid stehen? Er hat das GJE Ende März, da können die Daten eigentlich nicht gefehlt haben. Müssten die Zeilen der Anlage KAP nicht 17, 54 und 55 heißen? thesau_2012.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boll Mai 17, 2013 · bearbeitet Mai 17, 2013 von boll Hallo, 2. + 3. Laut Bundesanzeiger hat der Fonds am GJE 0,3377645 $ thesauriert. Dieser Wert (in EUR umgerechnet und multipliziert mit den am GJE gehaltenen Anteilen) sollte in der Angabe zu KAP Z 17 (früher 15) auch drin sein. Wie du siehst, ist auf die nachrichtliche (!) Angabe nicht unbedingt Verlass. Hast du die am GJE ("Stichtag" 31.03.2012) angegebenen Anteile im Depot gehabt? Auch im Falle des iShares-ETFs (Thes. 0,0898726 $)? 4. die Angabe zu den Zeilen der Anlage KAP können übergangsweise noch zu den alten "Konditionen" verwendet werden. Das heißt z.B. die alte KAP Z. 15 ist im Formular für die Erklärung 2012 jetzt Z. 17. Eine entsprechende Mitteilung inkl. "Übersetzung" solltest du in der Postbox vorfinden (ich vermute, du bist bei flatex ?!?). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
big.bud99 Mai 18, 2013 2. + 3. Laut Bundesanzeiger hat der Fonds am GJE 0,3377645 $ thesauriert. Dieser Wert (in EUR umgerechnet und multipliziert mit den am GJE gehaltenen Anteilen) sollte in der Angabe zu KAP Z 17 (früher 15) auch drin sein. Wie du siehst, ist auf die nachrichtliche (!) Angabe nicht unbedingt Verlass. Hast du die am GJE ("Stichtag" 31.03.2012) angegebenen Anteile im Depot gehabt? Auch im Falle des iShares-ETFs (Thes. 0,0898726 $)? Beide Fonds habe ich im Januar 2012 gekauft, die Anteile stimmen ganz sicher, habe eben extra noch einmal die Kaufbelege geprüft. Die Werte welche ich in der Tabelle angegeben habe, sind schon in EUR umgerechnet, mit dem Kurs der ganz rechts steht. Ich komme also auf die selben Werte wie du auch. Vielen Dank für Deine Gegenprüfung.Hatte schon an mir selbst gezweifelt. Wegen der Umrechnung in EUR, welchen Kurs nimmt man, wenn es an dem Tag kein Kurs gab, was bei beiden Fonds der Fall ist? Nimmt man den nächsten oder den vorherigen Tag an dem es ein Kurs gibt? 4. die Angabe zu den Zeilen der Anlage KAP können übergangsweise noch zu den alten "Konditionen" verwendet werden. Das heißt z.B. die alte KAP Z. 15 ist im Formular für die Erklärung 2012 jetzt Z. 17. Eine entsprechende Mitteilung inkl. "Übersetzung" solltest du in der Postbox vorfinden (ich vermute, du bist bei flatex ?!?). Ja bin bei Flatex, die machen es sich wohl scheinbar ziemlich einfach. Als Fazit: so wie ich das sehe trage ich dann einfach meine errechneten Werte in die Anlage KAP ein (Z17: 28,91€; Z54: 1,76€; Z55 0€) und ignoriere den Steuerbescheid der Bank? Oder sollte man so etwas reklamieren? Momentan sind es zwar ziemlich kleine Beträge, die werden aber über die Jahre stark anwachsen, da ich erst letztes Jahr angefangen habe das Depot aufzubauen und ich einen sehr langfristigen Anlagehorizont habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Mai 18, 2013 Was noch sein könnte: Gab es Zwischengewinne beim Kauf? Eines ist mir nicht klar: Für welchen Fonds fehlen denn jetzt die Steuerdaten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tooni Mai 18, 2013 Sorry, wenn ich hier einfach mal so dazwischen schreibe, aber ich bin im Moment völlig verwirrt und weiß nicht so recht, wo ich überhaupt anfangen soll zu fragen Ich habe gestern die Steuerabrechnung eines Verkaufes von Anteilen an einem ausl. thes. Fonds erhalten und möchte gerne prüfen, ob das denn alles so seine Richtigkeit hat. Die grundsätzliche Problematik mit der Gefahr einer evtl. doppelten Besteuerung ist mir bewusst und ich habe auch hier schon so einiges gelesen, aber - ehrlich gesagt - ich habe nicht immer folgen können ! Ich habe auch den Eindruck, dass mein Fall (zumindest für mich) ziemlich komplex ist und ich weiss gar nicht, wie ich beim Nachprüfen der Abrechnung vorgehen soll Die Sachlage ist die (erst einmal ohne Euro-Beträge): * Gekauft habe ich ab April 2006 in Rahmen eines Sparplans in regelmässigen monatl. Beträgen. * Ich habe also für jeden Monat eine Abrechnung, aus der Stk. Zahl, Kurs und Zwischengewinn hervorgeht. * Gekauft habe ich über mehrere Jahre hinweg (genaues Datum müsste ich nachsehen), aber in den letzten Jahren nicht mehr. * Ich habe immer brav die jährlichen Thesaurierungen in der Steuererklärung angegeben. Um ganz ehrlich zu sein, kann ich mich an die Verfahrensweise in der Vor-Abgeltungssteuer-Zeit nicht mehr erinnern. Aber da ich immer steuer-ehrlich bin/war, werde ich das wohl richtig gemacht haben. Die Thesaurierungsbescheinigungen habe ich noch alle. Meine Steuererklärungen aus den Anfangsjahren leider nicht mehr. * Verkauft habe ich nun einen Teil der Fondsanteile. - Die Bank hat mir in der Steuerabrechung einen Zwischengewinn bescheinigt. Einfach Stückzahl * Akt. Zw.Gewinn. Scheint okay. - Und einen Betrag: "noch nicht dem Steuerabzug unterworfene akkumulierte thesaurierte Erträge" , den ich nicht nachvollziehen kann. Meine Fragen: a. Wie kann ich o.g. Summe der "noch nicht dem Steuerabzug unterworfene akkumulierte thesaurierte Erträge" überprüfen ? Wie berechne ich die ? b. Was ist mit dem Zwischengewinn ? Müsste ich davon nicht eigentlich die bei den Käufen bezahlten Zw.Gew. abziehen ? Oder hätte ich das in den Vorjahren machen müssen ? c. Müsste ich nicht irgendwie die Kursgewinne für die monatlichen Käufe einzeln ausrechnen ? Wenn ja, wie ? Zw.Gew. beim Kauf abziehen ? d. Sollte nicht der Verkauf der ältesten Anteile (Kauf 2006) ohnehin komplett steuerfrei sein ? Da keine Abg.St. und Spekufrist lange abgelaufen ? e. Falls Pkt. d) richig ist, für welche Jahre gilt das noch ? Damit ich evtl. weitere Verkäufe im Vorfeld besser einschätzen kann. An dieser Stelle höre ich mal auf. Ich denke, Ihr merkt schon, dass ich etwas irritiert bin. Vielleicht kann mir ja mal einer kurz "auf's Pferd" helfen ? Danke und Grúß, Tooni Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tooni Mai 18, 2013 Meine Fragen: a. Wie kann ich o.g. Summe der "noch nicht dem Steuerabzug unterworfene akkumulierte thesaurierte Erträge" überprüfen ? Wie berechne ich die ? Okay - die erste Frage habe ich bereits beantwortet: * Ich habe einfach alle Thesaurierungen (für die verkaufte Anzahl an Fondsanteilen) addiert und - oh Wunder ! - als Ergebnis die "noch nicht dem Steuerabzug unterworfene akkumulierte thesaurierte Erträge" erhalten. Das wäre also schon mal geklärt. Bleiben aber immer noch die anderen Fragen. Und eine neue: f. Wenn ich das so laufen lasse, zahle ich also tatsächlich doppelte Steuern: Einmal im Jahr der Thesaurierung und eben jetzt beim Verkauf. Wie ist denn die richtige Vorgehensweise , um das zu verhindern? Die Bank wird kaum ihre Abrechnung korrigieren. Das kann sie ja auch gar nicht, denn sie weiss ja nicht, dass ich steuer-ehrlich bin. Frage also: Wie mache ich dem Finanzamt klar, dass in der am Jahresende übermittelten einzigen Summe (die u.U. auch noch negativ sein wird oder nur leicht positiv) eine Teilsumme enthalten ist, die ich bereits in den Vorjahren versteuert habe? Gibt es dafür ein Verfahren oder muss ich das per manueller Prosa-Erklärung selber formulieren? Danke und Gruß, Tooni Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Mai 18, 2013 Und eine neue: f. Wenn ich das so laufen lasse, zahle ich also tatsächlich doppelte Steuern: Einmal im Jahr der Thesaurierung und eben jetzt beim Verkauf. Wie ist denn die richtige Vorgehensweise , um das zu verhindern? Die Bank wird kaum ihre Abrechnung korrigieren. Das kann sie ja auch gar nicht, denn sie weiss ja nicht, dass ich steuer-ehrlich bin. Frage also: Wie mache ich dem Finanzamt klar, dass in der am Jahresende übermittelten einzigen Summe (die u.U. auch noch negativ sein wird oder nur leicht positiv) eine Teilsumme enthalten ist, die ich bereits in den Vorjahren versteuert habe? Gibt es dafür ein Verfahren oder muss ich das per manueller Prosa-Erklärung selber formulieren? Danke und Gruß, Tooni Das sollte das geringste Problem sein, da dieser Betrag in der Steuerbescheingung für 2013 als gesonderter Ausweis am Ende der Bescheinigung erscheint und dann vom Gesamtbetrag lt. Zeile 7 abgezogen werden kann. Gruß Taxadvisor b. Was ist mit dem Zwischengewinn ? Müsste ich davon nicht eigentlich die bei den Käufen bezahlten Zw.Gew. abziehen ? Oder hätte ich das in den Vorjahren machen müssen ? c. Müsste ich nicht irgendwie die Kursgewinne für die monatlichen Käufe einzeln ausrechnen ? Wenn ja, wie ? Zw.Gew. beim Kauf abziehen ? d. Sollte nicht der Verkauf der ältesten Anteile (Kauf 2006) ohnehin komplett steuerfrei sein ? Da keine Abg.St. und Spekufrist lange abgelaufen ? e. Falls Pkt. d) richig ist, für welche Jahre gilt das noch ? Damit ich evtl. weitere Verkäufe im Vorfeld besser einschätzen kann. An dieser Stelle höre ich mal auf. Ich denke, Ihr merkt schon, dass ich etwas irritiert bin. Vielleicht kann mir ja mal einer kurz "auf's Pferd" helfen ? Danke und Grúß, Tooni b. Der gezahlte ZwiGew hat in den Kaufjahren Deine KAP-Erträge gemindert. c. Kursgewinn (vereinfacht): (Veräußerungspreis - Zwisschengewinn) - (Anschaffungskosten -Zwischengewinn) - Thesaurierungen d. Ja, aber das hat mit der Thesaurierungsbesteuerung nix zu tun. Wenn Deine verkauften Anteile alle vor 2009 erworben wurden (FiFo-Prinzip), dann wird neben der Thesaurierungsbesteuerung kein Veräußerungsgewinn berechnet. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tooni Mai 19, 2013 Danke Dir, Taxadvisor ! Jetzt lichtet sich der Nebel schon deutlich: f. Das sollte das geringste Problem sein, da dieser Betrag in der Steuerbescheingung für 2013 als gesonderter Ausweis am Ende der Bescheinigung erscheint und dann vom Gesamtbetrag lt. Zeile 7 abgezogen werden kann. Okay - das schaue ich mir mal in alten Bescheinigungen an, wie das aussehen könnte. Vielleicht kann ich mit meinem Steuerprogramm auch schon mal eine Simulation (Prognose) machen, um zu sehen, was passiert. b. Der gezahlte ZwiGew hat in den Kaufjahren Deine KAP-Erträge gemindert. Das ist mir natürlich gar nicht aufgefallen. Aber wird schon stimmen. Wenn nicht, wäre es jetzt auch egal. Vorbei und vergessen. Erledigt. c. Kursgewinn (vereinfacht): (Veräußerungspreis - Zwisschengewinn) - (Anschaffungskosten -Zwischengewinn) - Thesaurierungen Oha - dann gibts ja was zu rechnen. Beim aktuellen Verkauf sind die Kursgewinne wohl noch steuerfrei, aber das wird nicht bei allen so sein (siehe auch d.) d. Ja, aber das hat mit der Thesaurierungsbesteuerung nix zu tun. Wenn Deine verkauften Anteile alle vor 2009 erworben wurden (FiFo-Prinzip), dann wird neben der Thesaurierungsbesteuerung kein Veräußerungsgewinn berechnet. Ja - richtig. Das ist jetzt beim aktuellen Verkauf auch so: Kein Veräußerungsgewinn ausgewiesen. Prima ! Dann wäre erst mal alles geklärt. Wie das mit dem Abzug (s. Punkt f ) funktioniert, das schaue ich mir dann noch mal an. Noch mal vielen Dank Gruß, Tooni Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Biggi Mai 20, 2013 · bearbeitet Mai 20, 2013 von Biggi Ich weiß ja, dass ich bei der Steuererklärung aus dem e-Bundesanzeiger unter dem Punkt 5 b Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge multipliziert mit der Stückzahl meiner Fonds angeben muss. Wie verhält es sich jedoch mit der oftmals auch unter h) angeführten Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer oder unter i) den Betrag der nicht abziehbaren Werbungskosten? Muss ich diese Beträge von den ausschüttungsgleichen Erträgen abziehen oder dazuaddieren oder gar nichts machen? Wie verhält es sich, wenn unter den ausschüttungsgleichen Erträgen 0,00 Euro eingetragen sind aber unter h) schon ein Betrag an Quellensteuer ausgewiesen ist? Vielen Dank für Eure Hilfe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tooni Mai 20, 2013 · bearbeitet Mai 20, 2013 von Tooni f. Das sollte das geringste Problem sein, da dieser Betrag in der Steuerbescheingung für 2013 als gesonderter Ausweis am Ende der Bescheinigung erscheint und dann vom Gesamtbetrag lt. Zeile 7 abgezogen werden kann. Okay - das schaue ich mir mal in alten Bescheinigungen an, wie das aussehen könnte. Vielleicht kann ich mit meinem Steuerprogramm auch schon mal eine Simulation (Prognose) machen, um zu sehen, was passiert. Da das Ganze für mich leider nur theoretisch nachzuvollziehen ist (habe noch kein Beispiel) muss ich jetzt doch noch mal nachfragen: * In der Steuerbescheinung 2013 wird es also eine Gesamt-Summe der Kapitalerträge geben und zusätzlich eine Zeile (sinngemäß): "Darin enthaltene Erträge aus akkumulierten Erträgen aus ausl. thes. Fonds: XXX Euro" So in etwa ? * Und was mache ich mit dieser Summe ? Wo müsste ich das denn eintragen ? Das kann ich in meinen St.-Prg. nicht finden! * Und muss ich dem FA nachweisen, dass ich in den Vorjahren bereits die Thes. versteuert habe ? Wenn ja, wie ? * Oder prüfen die das selber aufgrund der alten Bescheide ? * Da ich über die Jahre hinweg keine eigenen Aufzeichnungen erstellt habe und es in meinem Depot mehrere Fonds dieser Art gibt, fürchte ich,dass ich eine eigene Beweisführung der korrekten Versteuerung kaum mehr hinbekomme Also - was wäre die richtige (geschickte) Vorgehensweise ? Danke und Gruß, Tooni Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Mai 20, 2013 Ich weiß ja, dass ich bei der Steuererklärung aus dem e-Bundesanzeiger unter dem Punkte B) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge multipliziert mit der Stückzahl meiner Fonds angeben muss. Wie verhält es sich jedoch mit der oftmals auch unter h) angeführten Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer oder unter i) den Betrag der nicht abziehbaren Werbungskosten? Muss ich diese Beträge von B) ausschüttungsgleiche Erträge abziehen oder dazuaddieren oder gar nichts machen? Wie verhält es sich, wenn unter B) 0,00 Euro eingetragen sind aber unter h) schon ein Betrag an Quellensteuer ausgewiesen ist? Vielen Dank für Eure Hilfe. Die gezahlte QuSt und die Werbungskostenabgaben sind irrelevant für Privatanleger. Gruß Taxadvisor * In der Steuerbescheinung 2013 wird es also eine Gesamt-Summe der Kapitalerträge geben und zusätzlich eine Zeile (sinngemäß): "Darin enthaltene Erträge aus akkumulierten Erträgen aus ausl. thes. Fonds: XXX Euro" So in etwa ? * Und was mache ich mit dieser Summe ? Wo müsste ich das denn eintragen ? Das kann ich in meinen St.-Prg. nicht finden! * Und muss ich dem FA nachweisen, dass ich in den Vorjahren bereits die Thes. versteuert habe ? Wenn ja, wie ? * Oder prüfen die das selber aufgrund der alten Bescheide ? Danke und Gruß, Tooni Der Sonderausweis wird als Korrekturbetrag von Zeile 7 abgezogen. Falls der Korrekturbetrag größer als Zeile 7 ist, wird Zeile 7 auf Null gesetzt und der Rest als nichtausgeglichener Verlust eingetragen. Bei kleineren Beträgen und Angabe von Thesaurierungen in den Vorjahreserklärungen läuft das regelmäßig so durch. Ansonsten muss man dass über die Halteperiode aufdröseln und sehen, damm man für den verkauften Fonds alles thesauriert hat. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tooni Mai 20, 2013 Der Sonderausweis wird als Korrekturbetrag von Zeile 7 abgezogen. Falls der Korrekturbetrag größer als Zeile 7 ist, wird Zeile 7 auf Null gesetzt und der Rest als nichtausgeglichener Verlust eingetragen. Bei kleineren Beträgen und Angabe von Thesaurierungen in den Vorjahreserklärungen läuft das regelmäßig so durch. Ansonsten muss man dass über die Halteperiode aufdröseln und sehen, damm man für den verkauften Fonds alles thesauriert hat. Nochmals vielen Dank für die Beschäftigung mit meinen Fragen Ich denke, ich versuche mich jetzt erst mal zu entspannen, die Steuerbescheinigungen des nächsten Jahres abzuwarten und dann mal sehen, wie das FA reagiert. Vielleicht wird ja alles ganz harmlos. Wenn nicht, muss ich mir dann noch mal neue Gedanken machen...:- Aber eins weiss ich heute schon: Ausländische Thesaurierer kommen mir nicht mehr ins Haus ! Nochmals Danke und Gruß, Tooni Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
big.bud99 Mai 20, 2013 Was noch sein könnte: Gab es Zwischengewinne beim Kauf? Eines ist mir nicht klar: Für welchen Fonds fehlen denn jetzt die Steuerdaten? Da hier über Pfingsten schon einige andere Postings dazwischen kamen, fasse ich die unklaren Punkte noch einmal zusammen. Die Bank gibt im Steuerbescheid an: Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmenvermögen = 0,51€ Summe der angerechneten ausländischen Steuer = 1,67 € Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer = 0,00 € Zum Zeitpunkt der Erstellung (27.03.2013) waren nicht alle Erträge der für Sie verwahrten ausl. thes. Fonds bekannt. Die ausgewiesenen Beträge (zumindest der Betrag 0,51€) beziehen sich auf den Fonds DE000A0YBR04 Laut eBundesanzeiger finde ich allerdings zwei Fonds im Depot die thesauriert haben (beide erworben im Jannuar 2012): iShares DE000A0YBR04 mit ganz anderen Beträgen wie die Bank angibt (siehe Bild und Belege in der PDF). Hier ist die Schwierigkeit, dass ich den Fonds kurz vor Jahresende mit Gewinn verkauft habe (und evtl. nicht weiß wie das korrekt verrechnet wird) SPDR IE00B6YX5B26 ist zwar ein ausl. Ausschütter, hat laut Bundesanzeiger aber thesauriert (siehe Bild). Dieser Fonds fehlt scheinbar im Steuerbescheid, wobei das GJE schon im März 2012 war. Eigentlich müsste die Bank dann ja im April 2013 die Daten gehabt haben. Welche Beträge sind nun korrekt und in der Anlage KAP anzugeben? DE000A0YBR04.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Mai 20, 2013 Falls ich jetzt nicht was überlesen habe, hast Du aber meine Frage nicht beantwortet: Gab es Zwischengewinne beim Kauf? ... und/oder Verkauf (da du den einen ja in 2012 verkauft hast)? Schau mal auf die Kauf-/Verkaufsabrechnungen. Noch 'ne Frage: Hast Du alle Fonds, die in dem Depot sind, auch bei Flatex gekauft oder gibt es Fonds, die Du 2012 von einem anderen Depot zu Flatex übertragen hast? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boll Mai 21, 2013 Wegen der Umrechnung in EUR, welchen Kurs nimmt man, wenn es an dem Tag kein Kurs gab, was bei beiden Fonds der Fall ist? Nimmt man den nächsten oder den vorherigen Tag an dem es ein Kurs gibt? Ich nehme den Kurs, der zeitlich näher am GJE dran ist (d.h. GJE +1d möglich). Kann aber gut sein, dass man stets den vorangegangenen Kurs heranziehen sollte (d.h. GJE -1d bzw. -2d). Ich gehe aber davon aus, dass das Ergebnis davon nicht signifikant beeinflusst wird... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
big.bud99 Mai 21, 2013 · bearbeitet Mai 21, 2013 von big.bud99 Falls ich jetzt nicht was überlesen habe, hast Du aber meine Frage nicht beantwortet: Gab es Zwischengewinne beim Kauf? ... und/oder Verkauf (da du den einen ja in 2012 verkauft hast)? Schau mal auf die Kauf-/Verkaufsabrechnungen. Noch 'ne Frage: Hast Du alle Fonds, die in dem Depot sind, auch bei Flatex gekauft oder gibt es Fonds, die Du 2012 von einem anderen Depot zu Flatex übertragen hast? Habe nach "Zwischengewinne" in den Belegen gesucht und nichts gefunden. Die Kauf-, Verkauf-, und Thesaurier-Belege des Ishares habe ich im letzten Posting als PDF angehängt. Beim Verkauf gab es allerdings einen "normalen" Gewinn, welcher auch in der PDF im Steuerreport (letzte Seite) zu sehen ist, Alle Fonds sind bei Flatex gekauft worden. Übertragen habe ich einen Fonds noch nie, wenn dann bei einer Bank verkauft und bei der Anderen wieder eingekauft (betrifft aber nicht diese beiden Fonds). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boll Mai 21, 2013 · bearbeitet Mai 21, 2013 von boll Ich muss jetzt leider mutmaßen... Ich habe den iShares MSCI EM SC-ETF (DE000A0YBR04) irgendwann mal gekauft. Die damalige Abrechnung wies akkumulierte Erträge aus. Vermutlich hat flatex diese nicht separat in der Kaufabrechung genannt. Es kann sein, ... dass dieser Betrag für die interne Berechnung der stpfl. ausschüttungsgleichen Erträge im Verkaufszeitpunkt herangezogen wird, in dem diese von den akkumulierten Erträgen im Verkaufszeitpunkt abgezogen werden. Somit würden weniger agE auf der Steuerbescheinigung ausgewiesen als im Bundesanzeiger genannt. (btw: ohne "e" davor aufgrund der Namensänderung). Edit: Schade, Thomas hat den Thread eingedampft - das schöne Wortspiel mit der Namensänderung ist dahin... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
big.bud99 Mai 21, 2013 Ich muss jetzt leider mutmaßen... Ich habe den iShares MSCI EM SC-ETF (DE000A0YBR04) irgendwann mal gekauft. Die damalige Abrechnung wies akkumulierte Erträge aus. Vermutlich hat flatex diese nicht separat in der Kaufabrechung genannt. Es kann sein, ... dass dieser Betrag für die interne Berechnung der stpfl. ausschüttungsgleichen Erträge im Verkaufszeitpunkt herangezogen wird, in dem diese von den akkumulierten Erträgen im Verkaufszeitpunkt abgezogen werden. Somit würden weniger agE auf der Steuerbescheinigung ausgewiesen als im Bundesanzeiger genannt. (btw: ohne "e" davor aufgrund der Namensänderung). Update: die Bank hat auf erneute Rückfrage folgendes geantwortet: .......................................................................... Leider ist es so, dass wir die Werte über die Wertpapiermitteilungen (WM-Daten) erhalten. Da Sie dort per 31.12.2012 nicht final veröffentlicht waren, erfolgte eine nachrichtliche Information. Sie müssen stets den Wert aus dem elektronischen Bundesanzeiger nehmen. Bzgl. der Thesaurierung des SPDR IE00B6YX5B26 teilen wir Ihnen mit, dass das Geschäftsjahresende März 2012 sich auf 2011 bezieht. Per 31.12.2012 waren noch keine Informationen in den WM-Daten veröffentlicht. .......................................................................... Was soll mir das jetzt sagen? Also ich blick da nicht mehr durch.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Mai 21, 2013 Meiner Ansicht nach ist das Quatsch. Nach dem Zuflussprinzip sind die Erträge in dem Jahr zu versteuern, in dem sie als zugeflossen gelten. Bei einer Thesaurierung ist das das GJ-Ende. Also März 2012 zählt zu 2012, März 2013 zu 2013. Es spielt keine Rolle, auf welches GJ des Fonds sich die Erträge beziehen. Aber vielleicht kann dazu ja auch nochmal ein Steuer-Profi Stellung beziehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boll Mai 21, 2013 Meiner Ansicht nach ist das Quatsch. Nach dem Zuflussprinzip sind die Erträge in dem Jahr zu versteuern, in dem sie als zugeflossen gelten. Bei einer Thesaurierung ist das das GJ-Ende. Also März 2012 zählt zu 2012, März 2013 zu 2013. Es spielt keine Rolle, auf welches GJ des Fonds sich die Erträge beziehen. So ist auch mein Kenntnisstand (siehe z.B. #237). Wäre andernfalls auch kaum praxistauglich machbar (wenn Kalenderjahr ungleich GJ). Leider ist es so, dass wir die Werte über die Wertpapiermitteilungen (WM-Daten) erhalten. Da Sie dort per 31.12.2012 nicht final veröffentlicht waren, erfolgte eine nachrichtliche Information. Sie müssen stets den Wert aus dem elektronischen Bundesanzeiger nehmen. [...] Was soll mir das jetzt sagen? Also ich blick da nicht mehr durch.... ... dass die Bank bzw. der Mitarbeiter nur wenig Ahnung hat (Anm. von mir: wie so oft bei flatex / biw - aber das ist nur meine Meinung). Die Angabe zu den agE erfolgt grundsätzlich nur nachrichtlich - völlig unabhängig irgendwelcher WM-Daten. Ausschlaggebend sind die Werte aus dem Bundesanzeiger (soweit muss ich der Bank wieder Recht geben). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Mai 22, 2013 Update: die Bank hat auf erneute Rückfrage folgendes geantwortet: .......................................................................... Leider ist es so, dass wir die Werte über die Wertpapiermitteilungen (WM-Daten) erhalten. Da Sie dort per 31.12.2012 nicht final veröffentlicht waren, erfolgte eine nachrichtliche Information. Sie müssen stets den Wert aus dem elektronischen Bundesanzeiger nehmen. Bzgl. der Thesaurierung des SPDR IE00B6YX5B26 teilen wir Ihnen mit, dass das Geschäftsjahresende März 2012 sich auf 2011 bezieht. Per 31.12.2012 waren noch keine Informationen in den WM-Daten veröffentlicht. .......................................................................... Was soll mir das jetzt sagen? Also ich blick da nicht mehr durch.... Die Fondsgesellschaften veröffentlichen insbes. zum 31.12. häufig bereits vorläufige Werte um eine Pauschalbesteuerung zu vermeiden. Daher kann es sein, dass die nachrichtlichen Werte zum 31.12. nicht korrekt sind. Der Rest ist unverständliches Rauschen... Maßgeblich für die Versteuerung ist bei Thesaurierung immer das Jahr, in dem das Geschäftsjahresende liegt. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frankman77 Mai 22, 2013 · bearbeitet Mai 22, 2013 von Frankman77 1. Ja 2. ISIN; Bezeichnung; Geschäftsjahresende (GJE); gehaltene Anteile am GJE; Ausschüttungsgleiche Erträge (agE) am GJE; Anrechenbare ausländ. Quellensteuer; Fiktive ausländische Quellensteuer; Umrechnungskurs am GJE; agE kumuliert bis 31.12.JJJJ agE; anrechenbare und fiktive QSt unterteit nach je Anteil und absolut (in Fondswährung) und (sofern relevant) umgerechnet in EUR mit dem Kurs, der auf dem Thesaurierungsbeleg der Bank angegeben ist oder gem. EuroFX-Kurs am GJE. keine Ausschüttungen - es geht hier um KAP Zeile 17 (früher 15) Hi, was genau bedeutet kumuliert bis 31.12.?? wenn z.b. im september eine Thes. für meine z.b. 20 Anteile passierte, dann ist das doch das Produkt, was für den 31.12. relevant ist, oder? Bin etwas verwirrt was das genau bedeutet... Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boll Mai 22, 2013 · bearbeitet Mai 22, 2013 von boll Naja, bei einer Haltedauer von mehreren Jahren sollten die Thesaurierungen der einzelnen Jahre hier als kumulierter Wert dargestellt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frankman77 Mai 23, 2013 Hi Boll, achso... also die Summe aus den bisherigen Jahren. .. Verstanden. Danke und Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
corvus_maximus August 6, 2013 Ich habe den Fonds IE00B6YX5B26 von SPDR im Depot (dieses Jahr gekauft). Mir ist aufgefallen, dass er (noch) nicht steuertransparent in Deutschland ist. Am 31.7.2013 wurden aber die steuerlichen Daten für das Jahr 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Folgende Fragen: 1) Heißt das, dass der Fonds von der Depotbank mit 6% pauschal versteuert wird (Angabe Steuerbescheinigung), obwohl er ca. 6 % im Jahr ausschüttet (Thesaurierer mit Zwischenausschüttungen)? 2) Wenn ich mit der Steuererklärung für 2013 bis August 2014 warte (mit Steuerberater ist das ja möglich), kann ich dann die Thesaurierungen auch so versteuern, als wäre es ein steuertransparenter ausländischer Thesaurierer? Oder muss ich streng nach Steuerbescheinigung der Bank vorgehen? 3) Wenn ich den Fonds noch dieses Jahr (vor dem 31.12.) verkaufen würde, würde ich mir dann die Bürokratie mit der Anlage KAP sparen? 4) Da ich noch Student bin, lohnt sich bei mir die Günstigerprüfung. Bislang habe ich alle gezahlten Steuern, die von der Bank auf der Steuerbescheinigung ausgewiesen waren, nachträglich vom FA zurückbekommen. Wie sieht es mit der Pauschalbesteuerung von steuerlich intransparenten Fonds aus? Muss ich den eigentlich fälligen Betrag dann nicht eintragen? 5) Wie ist Frage 4) bei steuertransparenten ausländischen Vollthesaurierern zu beantworten? Muss man die fällgien Steuern dann auch nicht in Anlage KAP eintragen? Vielen Dank im Voraus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag