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johann12

Steuer bei ausländischen thesaurierenden Fonds

Empfohlene Beiträge

Stoxx

Das klingt für mich plausibel und entsprechend handhabe ich es.

Die mündliche Aussage mag für Dich vielleicht plausibel klingen, ist aber dadurch trotzdem nicht richtig und erst Recht kein Freibrief.

 

Ich hoffe für Dich, dass Du nie in die Situation von Powerboat3000 kommst und dem FA die korrekte Versteuerung von ausländischen Thesaurierern nachweisen musst.

Ok, verstanden.

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leonardoo

Wollte mir gerade die "ausschüttungsgleichen Erträge" meiner ausländischen Thesaurierer aus dem bundesanzeiger ziehen und bin beim Amundi Emerging MMarkets (FR0010959676) etwas verwirrt:

 

Bundesanzeiger AMUNDI

 

Der "Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge" für das abgeschlossene Geschäftsjahr (29.Juni 2012) ist mit 0 ausgewiesen.

 

Weiter oben gibt es aber eine Liste mit allen Amundi-ETFs und "Der akkumulierte ausschüttungsgleiche Ertrag im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 InvStG für das laufende Fondsgeschäftsjahr ab 30. Juni 2012 beträgt für die folgenden Investmentvermögen jeweils:"

Hier steht mein ETF bei 0,0013741/pro Anteil.

 

Ist das für die Steuererklärung 2012 wichtig oder zählt das zum neuen Geschäftsjahr, das ja erst am 29.6.2013 abschließt und wird somit in der Steuererklärung 2013 von Belang sein

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vanity

Betonung auf akkumuliert.

 

Hier schleppt der Amundi eine Altlast aus einem Geschäftsjahr vor 2011/12 mit sich mit.

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leonardoo

Ah ok, was bedeutet das für meine Steuererklärung?

Da ich den Amundi erst seit April 2012 habe geht mich diese Altlast ja theoretisch nichts an.

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Taxadvisor

Ah ok, was bedeutet das für meine Steuererklärung?

Da ich den Amundi erst seit April 2012 habe geht mich diese Altlast ja theoretisch nichts an.

 

Die Depotbank vergleicht diesen Wert bei Verkauf mit dem Wert bei Kauf und berrechnet auf die Differenz AbgSt. Diese Differenz wird dann am Schluss der Steuerbescheinigung als Sonderausweis ausgewiesen ("Aus der Veräußerung..."). Für Deine StErkl. also ohne Belang.

 

Gruß

Taxadvisor

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wertpapiertiger

Ah ok, was bedeutet das für meine Steuererklärung?

Da ich den Amundi erst seit April 2012 habe geht mich diese Altlast ja theoretisch nichts an.

 

Die Depotbank vergleicht diesen Wert bei Verkauf mit dem Wert bei Kauf und berrechnet auf die Differenz AbgSt. Diese Differenz wird dann am Schluss der Steuerbescheinigung als Sonderausweis ausgewiesen ("Aus der Veräußerung..."). Für Deine StErkl. also ohne Belang.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Hi Taxadvisor,

 

wie meinst Du das ? Beziehst Du Dich damit nur auf seine aktuelle Steuererklärung?

Denn nach dem Verkauf werden diese Beträge aus "Aus der Veräußerung..." in der nachfolgenden St.Erklärung dem Finanzamt nachrichtlich doch mit angegeben, oder ?

 

Grüsse

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Taxadvisor

Die Depotbank vergleicht diesen Wert bei Verkauf mit dem Wert bei Kauf und berrechnet auf die Differenz AbgSt. Diese Differenz wird dann am Schluss der Steuerbescheinigung als Sonderausweis ausgewiesen ("Aus der Veräußerung..."). Für Deine StErkl. also ohne Belang.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Hi Taxadvisor,

 

wie meinst Du das ? Beziehst Du Dich damit nur auf seine aktuelle Steuererklärung?

Denn nach dem Verkauf werden diese Beträge aus "Aus der Veräußerung..." in der nachfolgenden St.Erklärung dem Finanzamt nachrichtlich doch mit angegeben, oder ?

 

Grüsse

 

Für 2012 ohne Bedeutung, und sofern auch zukünftig Null-Thesaurierung auch für die Zukunft ohne Bedeutung. Die Position "Aus der Veräußerung.." enthält die Differenz zwischen den akkumulierten Erträgen beim Kauf und beim Verkauf. Wenn zwischen diesen Daten keine bzw. nur Null-Thesaurierungen erfolgen, sollte die Differenz Null ergeben.

 

Gruß

Taxadvisor

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wertpapiertiger

Für 2012 ohne Bedeutung, und sofern auch zukünftig Null-Thesaurierung auch für die Zukunft ohne Bedeutung. Die Position "Aus der Veräußerung.." enthält die Differenz zwischen den akkumulierten Erträgen beim Kauf und beim Verkauf. Wenn zwischen diesen Daten keine bzw. nur Null-Thesaurierungen erfolgen, sollte die Differenz Null ergeben.

 

Gruß

Taxadvisor

 

OK danke für Aufklärung.

 

Ich hab es wohl ein zusammengewürfelt mit meiner letzten Steuererklärung,

die für den TO ja so dann nicht gilt, da in seinem Fall Null-bzw keine Thesaurierungen angefallen sind/anfallen.

 

Kurz für mein Verständnis nochmal eine Frage: Bei mir hatte die Bank unter "Bei der Veräusserung..."

einen Betrag angegeben für die, als zugeflossen aber nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge.

Ich hatte wohl in dem Jahr unterjährig Fonds verkauft.

 

Das wird doch dann bei meiner Steuererklärung in der KAP abgezogen da ja bereits in der Gesamthöhe von der Bank

bescheinigten Beträgen erhalten. (Abziehen darf ich es aber doch auch nur wenn ich in vorhergehenden Steuererklärungen auch immer brav meine ausländischen unversteuerten ausschüttungsgleichen Erträge für eine ordnungsgemässe Versteuerung mit angegeben habe)

Oder sind das jetzt wiederrum zwei unterschiedliche Sachen ?

 

Grüsse

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Taxadvisor

 

Das wird doch dann bei meiner Steuererklärung in der KAP abgezogen da ja bereits in der Gesamthöhe von der Bank

bescheinigten Beträgen erhalten. (Abziehen darf ich es aber doch auch nur wenn ich in vorhergehenden Steuererklärungen auch immer brav meine ausländischen unversteuerten ausschüttungsgleichen Erträge für eine ordnungsgemässe Versteuerung mit angegeben habe)

Oder sind das jetzt wiederrum zwei unterschiedliche Sachen ?

 

Grüsse

 

Wenn Du für die/den Fonds, der/die verkauft wurden, alle Thesaurierungen in den Vorjahren ordnungsgemäß erklärt hast, darfst/musst Du den Sonderausweis "Aus der Veräußerung.." abziehen. Dies gilt unanhängig von der Höhe und der Richtigkeit dieses Wertes...

 

Gruß

Taxadvisor

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wertpapiertiger

Das wird doch dann bei meiner Steuererklärung in der KAP abgezogen da ja bereits in der Gesamthöhe von der Bank

bescheinigten Beträgen erhalten. (Abziehen darf ich es aber doch auch nur wenn ich in vorhergehenden Steuererklärungen auch immer brav meine ausländischen unversteuerten ausschüttungsgleichen Erträge für eine ordnungsgemässe Versteuerung mit angegeben habe)

Oder sind das jetzt wiederrum zwei unterschiedliche Sachen ?

 

Grüsse

 

Wenn Du für die/den Fonds, der/die verkauft wurden, alle Thesaurierungen in den Vorjahren ordnungsgemäß erklärt hast, darfst/musst Du den Sonderausweis "Aus der Veräußerung.." abziehen. Dies gilt unanhängig von der Höhe und der Richtigkeit dieses Wertes...

 

Gruß

Taxadvisor

 

okidoki :thumbsup:

 

grüsse

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gegentrend

Hallo,

 

kurze Frage, wenn das Geschäftsjahr eines Fonds (comstage) bis zum 30. Juni geht und deshalb eventuelle Thessaurierungen

Juli-Dezember 2012 im Bundesanzeiger noch nicht angezeigt werden reicht es dann diese mit der Steuererklärung für das Jahr 2013 nachzureichen?

Will mit meiner Steuererklärung nicht gerade bis zum Sommer warten.

 

Zum db x-trackers MSCI EMERGING MARKETS TRN finde ich noch gar nichts im Bundesanzeiger für 2012.

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boll

kurze Frage, wenn das Geschäftsjahr eines Fonds (comstage) bis zum 30. Juni geht und deshalb eventuelle Thessaurierungen

Juli-Dezember 2012 im Bundesanzeiger noch nicht angezeigt werden reicht es dann diese mit der Steuererklärung für das Jahr 2013 nachzureichen?

Will mit meiner Steuererklärung nicht gerade bis zum Sommer warten.

 

Zum db x-trackers MSCI EMERGING MARKETS TRN finde ich noch gar nichts im Bundesanzeiger für 2012.

Für die Steuererklärung ist nur der (theoretische) "Zuflusstag" der Thesaurierung relevant, d.h. am Geschäftsjahresende, GJE.

Wenn der Fonds am 30.06.2012 (= GJE) ausschüttungsgleiche Erträge ausgewiesen hat, sind diese Beträge für die Steuererklärung 2012 heranzuziehen.

Mögliche Zwischenthesaurierungen kannst du mWn für diesen Zweck ausblenden.

 

dbx MSCI EM: Kann es sein, dass das GJE des Fonds der 31.12.2012 ist (hab's nicht geprüft)? Die Kapitalanlagegesellschaft muss innerhalb von 4 Monaten nach GJE die Meldung im Bundesanzeiger veröffentlicht haben. Es kann also sein, dass du noch etwas warten darfst...

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gegentrend

Danke schonmal Boll.

 

Beim Comstage stehen nur nullen an. Dann werd ich in nächster Zeit mal ofters den dbx im Bundesanzeiger checken.

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big.bud99

Hallo Freunde der Abgeltungssteuer :-

 

wollte mal fragen wie ihr eure Aufschlüsselung für das Finanzamt macht?

  • Schlüssellt ihr nur die Fonds auf, welche ausländische Thesaurierer sind?
  • Macht ihr ein Excel-Tabellenblatt pro Fonds und trägt dann die Daten (auch Ausschüttungen?) jedes Jahr dort ein?
  • Macht es Sinn, auch jährlich die inländischen Thesaurierer und Ausschütter zu dokumentieren oder kann man sich da getrost auf die Angaben und Streubescheinigung der Bank verlassen?
  • Bei zusätzlichem Tagesgeldkonto: muss man die Höhe der Kapitalerträge generell in die Anlage KAP eintragen oder nur wenn man etwas zurück haben möchte (wenn man z.B. die Freibeträge nicht passend aufgeteilt hat)

Danke für ein paar Tipps!

 

 

 

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boll
· bearbeitet von boll

1. Ja

 

2. ISIN; Bezeichnung; Geschäftsjahresende (GJE); gehaltene Anteile am GJE; Ausschüttungsgleiche Erträge (agE) am GJE; Anrechenbare ausländ. Quellensteuer; Fiktive ausländische Quellensteuer; Umrechnungskurs am GJE; agE kumuliert bis 31.12.JJJJ

 

agE; anrechenbare und fiktive QSt unterteit nach je Anteil und absolut (in Fondswährung) und (sofern relevant) umgerechnet in EUR mit dem Kurs, der auf dem Thesaurierungsbeleg der Bank angegeben ist oder gem. EuroFX-Kurs am GJE.

 

keine Ausschüttungen - es geht hier um KAP Zeile 17 (früher 15)

 

3. für die eigene Dokumentation hilfreich. Für's FA in erster Linie nicht notwendig.

 

4. http://www.fm.nrw.de...e_kap/index.php

 

Edit:

agE laut Bundesanzeiger gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 InvStG --> KAP Z. 17

anrechenbare ausl. QSt laut Bundesanzeiger gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 f) aa) InvStG --> KAP Z. 54

fiktive ausl. QSt laut Bundesanzeiger gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 f) cc) InvStG oder § 5 Abs. 1 Nr. 1 f) ee) --> KAP Z. 55

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Cuartos

Mal eine andere Frage. Bisher habe ich meine Steuer immer mit WISO Steuer gemacht. Allerdings gibts in der Software keine Möglichkeit die Anlage KAP einzutragen. Gibt es eine vergleichbare Software die mich hier unterstützt?

Bin lieber auf der sicheren Seite wenn ein Tool meine Angaben nochmals auf Plausibilität prüft.

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boll

z.B.

http://www.buhl.de/produkte/alle/wiso-steuer-sparbuch-2013/product.html

http://www.steuertipps.de/shop/software/steuer-spar-erklaerung

 

Einen Mehrwert durch diese Programme konnte ich eigentlich nicht entdecken - insbesondere was das Thema in diesem Thread angeht. Plausi-Check z.B. in der Form, ob der Pauschbetrag ausgenutzt wurde oder ob ein geringerer (Grenz-)Steuersatz als die AbgSt vorliegt...

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reckoner

Hallo,

 

Allerdings gibts in der Software keine Möglichkeit die Anlage KAP einzutragen.
Ohne die aktuelle WISO-Software zu kennen möchte ich diese Aussage doch trotzdem ganz stark bezweifeln. Imho gibt es die Anlage KAP in jeder Steuersoftware, und erst recht in einem seit Jahren etablierten Produkt wie WISO.

 

Stefan

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big.bud99

1. Ja

 

2. ISIN; Bezeichnung; Geschäftsjahresende (GJE); gehaltene Anteile am GJE; Ausschüttungsgleiche Erträge (agE) am GJE; Anrechenbare ausländ. Quellensteuer; Fiktive ausländische Quellensteuer; Umrechnungskurs am GJE; agE kumuliert bis 31.12.JJJJ

 

agE; anrechenbare und fiktive QSt unterteit nach je Anteil und absolut (in Fondswährung) und (sofern relevant) umgerechnet in EUR mit dem Kurs, der auf dem Thesaurierungsbeleg der Bank angegeben ist oder gem. EuroFX-Kurs am GJE.

 

keine Ausschüttungen - es geht hier um KAP Zeile 17 (früher 15)

 

3. für die eigene Dokumentation hilfreich. Für's FA in erster Linie nicht notwendig.

 

4. http://www.fm.nrw.de...e_kap/index.php

 

Edit:

agE laut Bundesanzeiger gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 InvStG --> KAP Z. 17

anrechenbare ausl. QSt laut Bundesanzeiger gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 f) aa) InvStG --> KAP Z. 54

fiktive ausl. QSt laut Bundesanzeiger gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 f) cc) InvStG oder § 5 Abs. 1 Nr. 1 f) ee) --> KAP Z. 55

 

 

Danke Boll für die hilfreiche Antwort.

 

Zu Punkt 2:

Die einzige Summe bildest du bei den Ausschüttungsgleichen Erträgen (agE), richtig? (Siehe Frage 5)

 

Zu Punkt 4:

Hätte die Frage vielleicht anders stellen sollen: Wenn ich wegen einem ausl. Thesaurierer verpflichtet bin, die Anlage KAP auszufüllen, muss ich dann in Anlage KAP nur die Werte des ausl. Thesaurierers eintragen (weil dem Finanzamt ja die sonstigen Werte der anderen Fonds bekannt sind) oder dann wirklich komplett alle Zeilen der Anlage KAP mit den Summen aller Fonds, Tagesgeldkonten, etc. ausfüllen, für die ich eigentlich normalerweise gar nichts eintragen müsste?

 

Punkt 5 (neue Frage):

Sehe ich es richtig, dass bei den ausl. Thesaurierern die Thesaurierungen zwei Mal versteuert werden, einmal über die Jahre hinweg und noch einmal beim Verkauf? Diese doppelte Steuer hole ich dann beim Verkauf über die Anlage KAP zurück, wofür ich dann die Summen der Ausschüttungsgleiche Erträge (agE) aus dem Excelsheet aus Frage 2 verwende ? Im Gegensatz dazu verrechnet die Depotführende Bank bei inl. Thesaurieren das alles selbst und zieht beim Verkauf dann die über die Jahre versteuerten Thesaurierungen selbst von der abzuführenden Steuer ab (weswegen ich diesen Fall fürs Finanzamt nicht dokumentieren muss)?

 

Gruß Bigbud

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sparfux

Um ehrlich zu sein: Ich habe immer noch nicht verstanden, warum man bei ausl. Thesaurierern Mehraufwand betreiben sollte. Meiner Ansicht nach wird alles (auch bei Verkauf) auf den Steuerbescheinigungen ausgewiesen, so das man diese bestenfalls nur abtippen muss in der Steuererklärung.

 

Einzig bei fehlerhaften Steuerbescheinigungen muss man manuellen Aufwand treiben. Der einzige Grund, bei ausl. Thesaurierern manuell die Erträge mitzutracken, ist m.E. die Vorbereitung für den Fehlerfall.

 

Ich lasse mich von den Experten aber gerne eines Besseren belehren.

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vanity

Zu Punkt 4:

Hätte die Frage vielleicht anders stellen sollen: Wenn ich wegen einem ausl. Thesaurierer verpflichtet bin, die Anlage KAP auszufüllen, muss ich dann in Anlage KAP nur die Werte des ausl. Thesaurierers eintragen (weil dem Finanzamt ja die sonstigen Werte der anderen Fonds bekannt sind) oder dann wirklich komplett alle Zeilen der Anlage KAP mit den Summen aller Fonds, Tagesgeldkonten, etc. ausfüllen, für die ich eigentlich normalerweise gar nichts eintragen müsste?

Nur die Daten der ausl. Th. reicht aus (sofern nicht Günstigerprüfung oder sonstige Besonderheiten eine Rolle spielen). Die anderen sind bereits ordnungsgemäß versteuert und interessieren das FA daher nicht mehr. Inspruchnahme des Pauschbetrags durch Freistellungen muss natürlich noch dazu.

 

Punkt 5 (neue Frage):

Sehe ich es richtig, dass bei den ausl. Thesaurierern die Thesaurierungen zwei Mal versteuert werden, einmal über die Jahre hinweg und noch einmal beim Verkauf? Diese doppelte Steuer hole ich dann beim Verkauf über die Anlage KAP zurück, wofür ich dann die Summen der Ausschüttungsgleiche Erträge (agE) aus dem Excelsheet aus Frage 2 verwende ? Im Gegensatz dazu verrechnet die Depotführende Bank bei inl. Thesaurieren das alles selbst und zieht beim Verkauf dann die über die Jahre versteuerten Thesaurierungen selbst von der abzuführenden Steuer ab (weswegen ich diesen Fall fürs Finanzamt nicht dokumentieren muss)?

Genau so.

 

 

 

Um ehrlich zu sein: Ich habe immer noch nicht verstanden, warum man bei ausl. Thesaurierern Mehraufwand betreiben sollte. Meiner Ansicht nach wird alles (auch bei Verkauf) auf den Steuerbescheinigungen ausgewiesen, so das man diese bestenfalls nur abtippen muss in der Steuererklärung.

 

Einzig bei fehlerhaften Steuerbescheinigungen muss man manuellen Aufwand treiben. Der einzige Grund, bei ausl. Thesaurierern manuell die Erträge mitzutracken, ist m.E. die Vorbereitung für den Fehlerfall.

 

Ich lasse mich von den Experten aber gerne eines Besseren belehren.

Selbst wenn die Depotbank jährlich die ausschüttungsgleichen Erträge nachrichtlich (!) ordentlich dokumentiert - was machst du, wenn nach 20 Jahren zum Ende deines B&H-Lebens beim Verkauf eine entsprechende nachrichtliche (!) Aufrollung der letzten 20 Jahre fehlt? 20 Jahre zurück in der Vergangenheit wühlen, unter Berücksichtigung von Teilkäufen und -verkäufen? Oder lass' das mal in eine Erbmasse mit Vererbung der steuerlichen Daten einfließen - da können die Erben das Erbe nur noch ausschlagen.

 

M. E. liegt der erhöhte Aufwand weniger bei der jährlichen Angabe der Erträge als bei der Dokumentation/Wiederauffindung der Steuer-Historie nach langen Jahren bei der Veräußerung.

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sparfux

M. E. liegt der erhöhte Aufwand weniger bei der jährlichen Angabe der Erträge als bei der Dokumentation/Wiederauffindung der Steuer-Historie nach langen Jahren bei der Veräußerung.

So würde ich das auch sehen. Aber wie gesagt: Auch bei Verkauf sollte alles auf der Steuererbescheinigung stehen.

 

Du schreibst ja selber, dass es um eine Vorsichtsmaßnahme geht, damit man es einfacher hat, falls die Steuerbescheinigung im Jahr des Verkaufes doch nicht stimmt. So sehe ich das auch.

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boll

Ohne die aktuelle WISO-Software zu kennen möchte ich diese Aussage doch trotzdem ganz stark bezweifeln. Imho gibt es die Anlage KAP in jeder Steuersoftware, und erst recht in einem seit Jahren etablierten Produkt wie WISO.

WISO hat eine abgespeckte (und damit günstigere) Software im Angebot, welche sich nur für einfache Steuererklärungen eignet (Mantel, Anlage N + Kind).

 

Zu Punkt 2:

Die einzige Summe bildest du bei den Ausschüttungsgleichen Erträgen (agE), richtig? (Siehe Frage 5)

Ich bilde die Summe für die agE sowie für die anrechenbare und fiktive ausl. QSt - alles je Depot. Hierdurch ist es möglich, die nachrichtlichen Mitteilungen der agE auf den Steuerbescheinigungen zu vergleichen und ggf. in der Steuererklärung manuell zu korrigieren. In die Anlage KAP werden natürlich nur die addierten Werte aller Bescheinigungen übernommen.

 

Du schreibst ja selber, dass es um eine Vorsichtsmaßnahme geht [...]

Noch ein Grund für eine Vorsichtsmaßnahme: Im Falle von Depotübertragungen, welche sich über Jahre gesehen häufen können, traue ich den Depotbanken nicht, die Dokumentation der agE ordentlich abzuwickeln. Da hilft mir meine eigene Tabelle, den Überblick zu behalten.

 

Darüber hinaus gibt es das iShares-Problem, dass vorangegangene Thesaurierungen stückweise in folgenden Ausschüttungen steuerfrei ausgeschüttet werden...

 

Ferner hat Taxadvisor irgendwann mal darauf hingewiesen, dass es vorkommen kann, dass die Steuerbescheinigung mit der nachrichtlichen Angabe der agE verschickt wird, obwohl die offizielle Meldung im Bundesanzeiger noch nicht veröffentlicht wurde (insbesondere bei Fonds mit Geschäftsjahresende = 31.12.JJJJ) . Somit erhält der Kunde seine Bescheinigung recht früh - allerdings mit der Gefahr, dass die agE-Werte nicht stimmen könnten.

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big.bud99
· bearbeitet von big.bud99

2. ISIN; Bezeichnung; Geschäftsjahresende (GJE); gehaltene Anteile am GJE; Ausschüttungsgleiche Erträge (agE) am GJE; Anrechenbare ausländ. Quellensteuer; Fiktive ausländische Quellensteuer; Umrechnungskurs am GJE; agE kumuliert bis 31.12.JJJJ

 

agE; anrechenbare und fiktive QSt unterteit nach je Anteil und absolut (in Fondswährung) und (sofern relevant) umgerechnet in EUR mit dem Kurs, der auf dem Thesaurierungsbeleg der Bank angegeben ist oder gem. EuroFX-Kurs am GJE.

 

Habe nun mal versucht die relevanten Spalten in eine Exceltabelle einzugeben und jeweils den Paragraphen aus dem Bundesanzeiger bzw. die Zeile der Anlage KAP dazuzuschreiben (in Gelb). Bin mir aber nicht sicher, ob das so stimmt. Könnte dam bitte mal jemand drüber schauen?

Besonders unsicher bin ich mir bei den agE. Nimmt man da die Summe aus 1 b ) oder nur 1 d) aa)?

 

PS: Kann man an den Tabellen im Bundesanzeiger irgendwie erkennen, ob es sich um einen ausl. Thesaurierer handelt oder muss man zuvor immer nachschlagen, ob der Fonds seinen Sitz im Ausland hat? Wenn über der Tabelle nicht gerade die Überschrift „Thesaurierung“ steht, kann man am Inhalt der Tabelle nicht erkennen, ob es sich um eine Thesaurierung handelt? Ich habe mal gehört es soll auch Ausschütter geben, die doch mal einen Teil thesaurieren. Wie erkenne ich dann, dass ein Ausschütter doch mal thesauriert hat?

post-21244-0-02292800-1368567263_thumb.jpg

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boll
· bearbeitet von boll
Bin mir aber nicht sicher, ob das so stimmt. Könnte dam bitte mal jemand drüber schauen? Besonders unsicher bin ich mir bei den agE. Nimmt man da die Summe aus 1 b ) oder nur 1 d) aa)?

agE laut Bundesanzeiger gem. § 5 Abs. 1 [s. 1] Nr. 2 InvStG --> KAP Z. 17

anrechenbare ausl. QSt laut Bundesanzeiger gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 f) aa) InvStG --> KAP Z. 54

fiktive ausl. QSt laut Bundesanzeiger gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 f) cc) InvStG oder § 5 Abs. 1 Nr. 1 f) ee) --> KAP Z. 55

Wieso ein "davon" bei den fiktiven QSt? Berücksichtige, dass viele Fonds nicht in EUR "bilanzieren".

 

Dann müssen die Werte noch umgerechnet werden (s.o.).

 

PS: Kann man an den Tabellen im Bundesanzeiger irgendwie erkennen, ob es sich um einen ausl. Thesaurierer handelt oder muss man zuvor immer nachschlagen, ob der Fonds seinen Sitz im Ausland hat? Wenn über der Tabelle nicht gerade die Überschrift „Thesaurierung“ steht, kann man am Inhalt der Tabelle nicht erkennen, ob es sich um eine Thesaurierung handelt? Ich habe mal gehört es soll auch Ausschütter geben, die doch mal einen Teil thesaurieren. Wie erkenne ich dann, dass ein Ausschütter doch mal thesauriert hat?

1. Nein, kann man nicht. Fonds mit einer ISIN, die nicht mit DE... beginnt, sollten ausländisch sein. Der Umkehrschluss gilt aber nicht. DE...-Fonds können ausländisch sein (siehe verlinktes iShares-Problem oben). Hier muss man die Seiten bzw. den VKP der KAG studieren.

2. + 3. Es wird eine Angabe gemacht, ob es sich um eine Ausschüttung oder eine Thesaurierung handelt. Bei Sammelabrechnungen kann der Hinweis ganz zu Anfang für alle Fonds stehen. Siehe dazu z.B. auch den iShares-Thread.

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