reckoner März 2, 2014 Hallo, Das heißt für mich jetzt, dass YY,YY€ standardmäßig nicht unter "Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausl. Steuern" mit aufgelistet wird. Dies ist somit korrekt.... 0,00€ und YY,YY€ muss man demnach zusammengefasst betrachtet und miteinander addieren, da ja beide in Zeile 54 eingetragen werden sollen?Ja, so verstehe ich das auch. Ich farge mich aber jetzt, warum das hier (imho) zum ersten Mal thematisiert wurde, eigentlich sollte es doch in vielen Fällen Quellensteuerabzüge geben (ausländischer Fonds bedeutet ja meist, dass - auch - im Ausland investiert wird). Fügt ihr eigentlich der Steuererklärung eine Kopie des Steuerbescheids bei oder füllt ihr lediglich Anlage KAP aus?Was meinst du damit? Kopie von welchem Steuerbescheid? Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Investor93 März 2, 2014 ........................... Es handelt sich um Carmignac Patrimoine A EUR ACC (WKN: A0DPW0). EDIT: @reckoner: Es wird unter einem Euro liegen (Stück 0,125 * 7,5226 Thesaurierung pro Stück). Das erklärt dann auch weshalb ich keine Jahressteuerbescheinigung erhalten habe. Danke, damit hat sich meine Verwirrung in Luft aufgelöst EDIT2: Ich habe noch eine weitere Frage. Da ich in meiner Steuererklärung 2013 alles richtig machen möchte, sollen die Werte aus der Steuerbescheinigung selbstverständlich übernommen werden. Es ergibt sich nun folgendes Bild: Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer = 0,00EUR Zeile 54 Anlage KAP [X] Ausländischer tesaurierender Investmentfonds vorhanden Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus...... = XX,XXEUR Zeile 17 Anlage KAP Hierauf entfallende anrechenbare ausländische Steuer =YY,YYEUR Zeile 54 Anlage KAP Muss ich in Zeile 54 Anlage KAP nun 0,00EUR oder YY,YYEUR eintragen? Da Zeile 54 in der Steuererklärung "Noch anzurechenende ausländische Steuern" lautet, so glaube ich das ich 0,00EUR richtig wäre. Liege ich mit der Einschätzung richtig? Muss ich YY,YYEUR auch irgendwie angeben? Wenn es hier auch nur um kleine Beträge geht, komme ich für die Steuererklärung 2013 für den A0DPW0 nach Bundesanzeiger zu einem anderen Ergebnis. Der Betrag von 7,5226 EUR gehört in das Steuerjahr 2012 "Bekanntmachung der Angaben gemäss 5 Abs.1 Nr.3 InvStG zum 31-12-2012" (Mitteilung im Bundesanzeiger vom 27.3.13) In das Steuerjahr 2013 gehört der Betrag von 7,3593 EUR "Bekanntmachung der Angaben gemäss § 5 Abs.1 Nr.3 InvStG zum 31/12/2013" (Mitteilung im Bundesanzeiger vom 20.2.14) Du erhälst normalerweise auch immer eine Mitteilung der Bank über die Thesaurierung pro Anteil, wahrscheinlich zeitnah zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger manchmal auch früher. Auf dieser Mitteilung wird meist auch angegeben für welches Jahr die Thesaurierung gilt oder es wird der Tag des Zuflusses der Thesaurierung angegeben, der ist dann maßgeblich für das Steuerjahr. Darüberhinaus finde ich im Bundesanzeiger zu dem Fonds A0DPW0 keine anrechenbare ausländische Steuer. Ich füge der Steuererklärung die Steuerbescheinigungen bei. Investor93 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Günter Paul März 3, 2014 Wer KAP ausfüllt muss den Steuerbescheid der Bank im Original beim Finanzamt abgeben !... Der Steuerbescheid der Bank ist auch gleichzeitig Anleitung für das Ausfüllen von KAP... Neben den Steuerbescheiden erstellt die Bank auch noch die Erträgnisaufstellung...dort ist alles genau gelistet ,..welche Zahlungen von wem wann getätigt wurden...ob anrechenbare ausländische Steuern angefallen sind usw. .. Meine Bank druckt beides gratis aus und zwar immer Ende Februar , damit die Auflistung möglichst komplett ist.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner März 3, 2014 Hallo, Wer KAP ausfüllt muss den Steuerbescheid der Bank im Original beim Finanzamt abgeben !...Das ist nicht so ganz korrekt.Erstens heißt es Steuerbescheinigung, einen Steuerbescheid gibt es nur vom Finanzamt. Und zweitens muss man die Steuerbescheinigung(en) nur beilegen, wenn man bankseitig abgeführte Steuern angerechnet oder erstattet haben möchte; bei reinen Thesaurierungsmitteilungen kann das aber entfallen, zumal die Angaben der Bank sowieso nur ohne Gewähr erfolgen (entscheidend sind die Angaben im Bundesanzeiger). Ich möchte damit jetzt nicht sagen, dass man die Bescheinigung nicht beilegen soll, es geht mir nur um das muss. Wer beispielsweise keine Bescheinigung hat, der muss jetzt nicht dahinter herlaufen. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cpandrea März 26, 2014 · bearbeitet März 26, 2014 von cpandrea Hallo wenn ein Fond mit Geschäftsjahresende 31/12 im Februar folgendes Jahres ausschüttet, wie sind die Ausschüttung und die ausschüttungsgleiche Erträge steuerlich zu behandeln ? Ausschüttung Februar 2014 Zahltag 2/2014 dann im 2014 zu vesteuern ausschüttungsgleiche Erträge GJ-Ende 31/12/2013 Februar 2014 oder 31/12/2013 zu versteuern ? vielen Dank cpandrea . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor März 26, 2014 Hallo wenn ein Fond mit Geschäftsjahresende 31/12 im Februar folgendes Jahres ausschüttet, wie sind die Ausschüttung und die ausschüttungsgleiche Erträge steuerlich zu behandeln ? Ausschüttung Februar 2014 Zahltag 2/2014 dann im 2014 zu vesteuern ausschüttungsgleiche Erträge GJ-Ende 31/12/2013 Februar 2014 oder 31/12/2013 zu versteuern ? Das kommt darauf an... Wenn es sich nur um eine Teil-Ausschüttung handelt, sind die ausschüttungsgleichen Erträge zum 31.12.2013 zu versteuern. Wenn keine Teil-Ausschüttung vorliegt, gelten die ausschüttungsgleichen Erträge mit der Ausschüttung als zugeflossen. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Investor93 März 26, 2014 Hallo wenn ein Fond mit Geschäftsjahresende 31/12 im Februar folgendes Jahres ausschüttet, wie sind die Ausschüttung und die ausschüttungsgleiche Erträge steuerlich zu behandeln ? Ausschüttung Februar 2014 Zahltag 2/2014 dann im 2014 zu vesteuern ausschüttungsgleiche Erträge GJ-Ende 31/12/2013 Februar 2014 oder 31/12/2013 zu versteuern ? Das kommt darauf an... Wenn es sich nur um eine Teil-Ausschüttung handelt, sind die ausschüttungsgleichen Erträge zum 31.12.2013 zu versteuern. Wenn keine Teil-Ausschüttung vorliegt, gelten die ausschüttungsgleichen Erträge mit der Ausschüttung als zugeflossen. Gruß Taxadvisor Wie erkennt man, ob es eine Teilausschüttung ist oder nicht? Ist es eine Teilausschüttung, wenn es für das Geschäftsjahr vorher andere Ausschüttungen gegeben hat (wie z.B. bei vielen Ishares ETFs) ? Wird nicht in einem solchen Fall (keine Teilausschüttung) der ausschüttungsgleiche Ertrag gleich mit der Ausschüttung versteuert (Steuer von der Bank schon mit abgezogen), so dass der Depoteigner diesen ausschüttungsgleichen Ertrag nicht mehr in der Steuererklärung deklarieren muss? Kann man das im Bundesanzeiger erkennen, dass die Bank bereits die Steuern für den ausschüttungsgleichen Ertrag mit abzuziehen hat? Investor93 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
big.bud99 April 5, 2014 · bearbeitet April 5, 2014 von big.bud99 Hallo Steuer Experten :- Bisher habe ich im Bundesanzeiger immer nur die Einträge unter "Thesaurierung" beachtet und dort nach den agE, offenen/fikt. Quellen-St. gesucht und dann in der Anlage Kap angegeben. Nun ist mir aufgefallen, dass auch die Einträge unter "Zwischenausschüttung" agE's enthalten. Diese sind unter "Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag)" aufgeführt. Muss dieser Betrag nun zu den unter "Thesaurierungen" ausgeführten agE's addiert werden? Das wäre ja noch viel aufwändiger, da es ja meist noch zwei Ausschüttungen pro Jahr gibt.... PS: siehe Beispiel in den angehängten Grafiken. EDIT: ganz unten aus dem letzten Jahr noch ein Fall, wo ein UBS-Fonds nur ausschüttet, darin aber ausschüttungsgleiche Erträge enthalten sind. Wären diese dann auch anzugeben, obwohl er gar nicht thesauriert? Und dann noch komplizierter, GJE war 31.12.2012, die Ausschüttung aber am 05.02.2013. Wenn es überhaupt in Anlage Kap gehört, in welches Jahr dann? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Investor93 April 5, 2014 Hallo Steuer Experten :- Bisher habe ich im Bundesanzeiger immer nur die Einträge unter "Thesaurierung" beachtet und dort nach den agE, offenen/fikt. Quellen-St. gesucht und dann in der Anlage Kap angegeben. Nun ist mir aufgefallen, dass auch die Einträge unter "Zwischenausschüttung" agE's enthalten. Diese sind unter "Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag)" aufgeführt. Muss dieser Betrag nun zu den unter "Thesaurierungen" ausgeführten agE's addiert werden? Das wäre ja noch viel aufwändiger, da es ja meist noch zwei Ausschüttungen pro Jahr gibt.... PS: siehe Beispiel in den angehängten Grafiken. EDIT: ganz unten aus dem letzten Jahr noch ein Fall, wo ein UBS-Fonds nur ausschüttet, darin aber ausschüttungsgleiche Erträge enthalten sind. Wären diese dann auch anzugeben, obwohl er gar nicht thesauriert? Und dann noch komplizierter, GJE war 31.12.2012, die Ausschüttung aber am 05.02.2013. Wenn es überhaupt in Anlage Kap gehört, in welches Jahr dann? Obwohl ich kein Steuerexperte bin, aber meine Steuererklärung selbst erstelle: zu Thesaurierung IE00B4613386 Ich nehme auch immer nur die Thesaurierungen. So sind bei mir auch die Steuerbescheinigungen der Bank erstellt. Mal sehen was die Steuerprofis sagen. zu UBS IE00B78JSG98 Siehe mal in der Abrechnung der Bank zur Ausschüttung vom 5.2.13 nach, ob 0,5182 USD (ohne Thesaurierung) oder 0,6702 USD (mit Thesaurierung) pro Anteil versteuert wurden. Meist steht der Devisenkurs auch auf dieser Abrechnung der Bank. Sonst musst Du die den Devisenkurs für den Zahltag bei der EZB heraussuchen. Ich nehme an, dass der Anteil der Thesaurierung mit versteuert wurde. Dann ist meiner Meinung nach alles erledigt. Investor93 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TheBrad April 6, 2014 · bearbeitet April 6, 2014 von TheBrad Hallo zusammen, ich hänge mich mal hier dran. Ich sitze gerade über meiner Steuererklärung und versuche die Abrechnung eines 2013 verkauften ausländ. Thesaurierers nachzuvollziehen (db x-trackers EMLE). Folgender Sachverhalt: Kauf: Datum: 29.07.2011 Stückzahl: 6 Kaufpreis: 1529,31 Gezahlter Zwischengewinn: 27,61 Versteuerte, thesaurierte Erträge: 2011: 47,53 2012: 45,60 (war zum Verkaufszeitpunkt noch nicht bekannt) Verkauf: Datum: 03.01.2013 Stückzahl: 6 Verkauferlös: 1830,85 Erhaltener Zwischengewinn: 0,43 Für den in 2012 thesaurierten Betrag wurde beim Verkauf ein Schätzwert von 47,53 angesetzt, da der Wert bei der Bank noch nicht vorlag. Im Anhang mein Rechenweg und der der Bank (soweit ich den nachvollziehen kann), sowie die Verkaufsabrechnung. Die von der Bank abgerechneten Werte tauchen genau so wieder in der Steuerbescheinigung auf, da wurde also auch nichts korrigiert. Fragen: 1) Wie kommt die Bank auf den Schätzwert von 47,53? Ich dachte, wenn nichts bekannt ist, werden 6% angesetzt? 2) Hätte nicht dieser Betrag auch (genau wie die ausgewiesenen "besitzanteiligen ausschüttungsgleichen Erträge") den Verkaufserlös mindern müssen? Im Resultat ist die Bemessungsgrundlage (Zeile (4) im Bild) nun um diesen Betrag erhöht. Wie kann man das in der Steuererklärung korrigieren? 3) Der tatsächlich thesaurierte und in der Veranlagung 2012 versteuerte Betrag lag (unwesentlich) unter dem Schätzwert/von der Bank ausgewiesenen Betrag. Da ich nun den höheren Betrag von Zeile 7 KAP abziehen darf, versteuere ich eigentlich insgesamt zu wenig (Zeile (5) vs. Zeile (6) im Bild). Das ist wohl das Eingangsproblem aus diesem Thread, nur unter anderem Vorzeichen. Daher: Wie korrigiert man falsche Werte der Bank für die thesaurierten Beträge? Das Problem dabei ist, dass dann in der Regel auch der Veräußerungserlös nicht stimmen dürfte. Die falschen thesaurierten Beträge werden in der Steuerklärung ja wieder abgezogen, sind also für sich genommen neutral. Nur der Veräußerungserlös bleibt eben falsch. Oder liege ich damit total daneben? Schonmal danke für eure Hilfe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Investor93 April 7, 2014 · bearbeitet April 7, 2014 von Investor93 2) Hätte nicht dieser Betrag auch (genau wie die ausgewiesenen "besitzanteiligen ausschüttungsgleichen Erträge") den Verkaufserlös mindern müssen? Im Resultat ist die Bemessungsgrundlage (Zeile (4) im Bild) nun um diesen Betrag erhöht. Wie kann man das in der Steuererklärung korrigieren? 3) Der tatsächlich thesaurierte und in der Veranlagung 2012 versteuerte Betrag lag (unwesentlich) unter dem Schätzwert/von der Bank ausgewiesenen Betrag. Da ich nun den höheren Betrag von Zeile 7 KAP abziehen darf, versteuere ich eigentlich insgesamt zu wenig (Zeile (5) vs. Zeile (6) im Bild). Das ist wohl das Eingangsproblem aus diesem Thread, nur unter anderem Vorzeichen. Daher: Wie korrigiert man falsche Werte der Bank für die thesaurierten Beträge? Das Problem dabei ist, dass dann in der Regel auch der Veräußerungserlös nicht stimmen dürfte. Die falschen thesaurierten Beträge werden in der Steuerklärung ja wieder abgezogen, sind also für sich genommen neutral. Nur der Veräußerungserlös bleibt eben falsch. Oder liege ich damit total daneben? Meine Sichtweise als Steuerzahler: Abgezogen wird für mich logischerweise nur das, für das Du bereits Steuern gezahlt hast, also die Thesaurierung 2011 (47,54). Den Schätzwert (47,53) versteuerst Du wie die Thesaurierung 2011 auch zweimal, dadurch, dass er nicht vom Veräußerungserlös abgezogen wurde und dadurch, dass er nochmals hinzugerechnet wurde. Siehe Dein 2. Miniaturbild. In der Steuerbescheinigung der Bank am Anfang des Jahres 2014 müsste die Summe dieser beiden Beträge (95,07) angegeben sein (oder enthalten sein, wenn Du noch weitere Thesaurierer verkauft hast), dass der Betrag von der Zeile 7 abgezogen werden kann. Damit wäre die doppelte Besteuerung wieder aufgehoben und alles versteuert. Investor93 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
big.bud99 April 7, 2014 · bearbeitet April 7, 2014 von big.bud99 Obwohl ich kein Steuerexperte bin, aber meine Steuererklärung selbst erstelle: zu Thesaurierung IE00B4613386 Ich nehme auch immer nur die Thesaurierungen. So sind bei mir auch die Steuerbescheinigungen der Bank erstellt. Mal sehen was die Steuerprofis sagen. zu UBS IE00B78JSG98 Siehe mal in der Abrechnung der Bank zur Ausschüttung vom 5.2.13 nach, ob 0,5182 USD (ohne Thesaurierung) oder 0,6702 USD (mit Thesaurierung) pro Anteil versteuert wurden. Meist steht der Devisenkurs auch auf dieser Abrechnung der Bank. Sonst musst Du die den Devisenkurs für den Zahltag bei der EZB heraussuchen. Ich nehme an, dass der Anteil der Thesaurierung mit versteuert wurde. Dann ist meiner Meinung nach alles erledigt. Investor93 Vielen Dank für Deine Antwort. Der Tipp war genau richtig, in den Steuerbuchungen der Bank konnte ich nachvollziehen, dass bei den Ausschüttungen die agE schon versteuert wurden. Das gilt sowohl für die Ausschütter als auch für die Thesaurierer. Fazit: beim Bundesanzeiger immer nur nach der Überschrift "Thesaurierung" schauen und alles mit "Ausschüttung" oder "Teilausschüttung" ignorieren, auch wenn dort agE enthalten sind. PS: irgendwann sollte man mal ein Tutorial für Dummies erstellen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM April 16, 2014 PS: irgendwann sollte man mal ein Tutorial für Dummies erstellen Das wäre wirklich mal einen Sticky wert Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
powerschwabe April 28, 2014 Ich bin auch gerade an der Steuererklärung und auf der Steuerbescheinigung sind auch auch eine Fonds aufgeführt. - FR0000292278 Magellan C - LU0136412771 Ethna-AKTIV E A - LU0047906267 Global Advantage Funds - Emerging Markets High Value - FR0010148981 Carmignac Investissement A EUR acc - FR0010135103 Carmignac Patrimoine A EUR acc - LU0256624742 SEB Asset Selection Fund EUR C - LU0430218775 AC - Risk Parity 12 Fund EUR B Welche Angaben sind für mich im Bundesanzeiger relevant? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
David_ETF Mai 1, 2014 Hallo zusammen, ich würde mich auch gerne nochmal mit einer Frage anschließen. Ich habe 2013 begonnen per Sparplan zwei ishares Fonds zu kaufen (Ausschütter mit Domizil Irland). Die erste Sparplanausführung war im Juni 2013. Auf der Steuerbescheinigung ist ein Kreuz das ausländische Thesaurierer vorhanden sind, jedoch ist kein Betrag aufgeführt. Daher meine Frage ob ich das Thema richtig verstanden habe. 1. Ich verstehe es so, dass die zu versteuernden Thesaurierungen zum Geschäftsjahresende auftreten. Dies ist im Falle von ishares der 28.2.13. Da ich meinen Sparplan erst im Juni begonnen habe sind keine ausschüttungsgleichen Erträge angefallen und ich muss für 2013 keine in der Anlage KAP angeben. Ist das soweit richtig? 2. Im Bundesanzeiger sind für die ishare Fonds allerdings auch ausschüttungsgleiche Erträge bei jeder Teilausschüttung die während des Geschäftsjahres stattfand angegeben. Müssten diese angegeben werden, oder geht es tatsächlich nur um die thesaurierungen zum Geschäftsjahresende? Vielen Dank für eure Hilfe und schönen Feiertag Grüße David Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 Mai 1, 2014 1. Ich verstehe es so, dass die zu versteuernden Thesaurierungen zum Geschäftsjahresende auftreten. Dies ist im Falle von ishares der 28.2.13. Da ich meinen Sparplan erst im Juni begonnen habe sind keine ausschüttungsgleichen Erträge angefallen und ich muss für 2013 keine in der Anlage KAP angeben. Ist das soweit richtig?[/Quote] Ja. 2. Im Bundesanzeiger sind für die ishare Fonds allerdings auch ausschüttungsgleiche Erträge bei jeder Teilausschüttung die während des Geschäftsjahres stattfand angegeben. Müssten diese angegeben werden, oder geht es tatsächlich nur um die thesaurierungen zum Geschäftsjahresende? Die ausschüttungsgleichen Erträge/Teilthesaurierungsbeträge der Zwischenausschüttungen wurden von der inländischen Depotbank bereits korrekt versteuert und müssen nicht in der Anlage KAP angegeben werden. Lediglich die ausschüttungsgleichen Erträge der vollständigen Thesaurierung zum Geschäftsjahresende sind in der Anlage KAP anzugeben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Mai 3, 2014 Die ausschüttungsgleichen Erträge/Teilthesaurierungsbeträge der Zwischenausschüttungen wurden von der inländischen Depotbank bereits korrekt versteuert und müssen nicht in der Anlage KAP angegeben werden. Lediglich die ausschüttungsgleichen Erträge der vollständigen Thesaurierung zum Geschäftsjahresende sind in der Anlage KAP anzugeben. Dabei erhält man dafür von seiner Bank eine übersichtliche Aufstellung, die man 1:1 in seiner Steuererklärung übernehmen könnte. Ich hatte mir mal vermerkt: "Die Ausschüttungen brauchen nicht in die Steuererklärung eingetragen zu werden, auch nur, wenn das nicht die einzigen Werte sind". Worau detet das Fettgedruckte hin? Ich meine, natürlich habe ich noch andere Werte, wie Fahrtkosten etc. in der Steuererklärung, aber das ist wohl kaum damit gemeint. (wenn man sie trotzdem einträgt, entseht einem ja kein Nachteil dadurch.. muss ich dann das Papier von meiner Bank mitschicken?) vielen Dank! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
powerschwabe Mai 4, 2014 Ich habe ein paar Ausländische Thesaurierer Fonds, und mache gerade meine Steuererklärung. Auf einer Steuerbescheinigung ist der Eintrag ""Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle Erträge..." angekreuzt. Für diese Fonds muß man doch die Daten aus dem Bundesanzeiger heraussuchen. Was passiert eigentlich wenn man dies nicht macht, und das Angibt was auf der Steuerbescheinigung eingetragen ist. Hat man hierdurch irgendwelche Nachteile jetzt oder beim Verkauf? Oder hinterzieht man so Steuern? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Calci Mai 22, 2014 1. Ich verstehe es so, dass die zu versteuernden Thesaurierungen zum Geschäftsjahresende auftreten. Dies ist im Falle von ishares der 28.2.13. Da ich meinen Sparplan erst im Juni begonnen habe sind keine ausschüttungsgleichen Erträge angefallen und ich muss für 2013 keine in der Anlage KAP angeben. Ist das soweit richtig? D.h. konkret: Ich mache meine Steuererklärung für 2013 und gebe an, was laut Veröffentlichung im Bundesanzeiger an ausschüttungsgleichen Erträgen angefallen ist. Für meinen ETF110 (LU0392494562) ist das Datum der letzten Veröffentlichung im Bundesanzeiger der 9.10.2013 für den Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis 31. Juni 2013. Der dort veröffentlichte Wert (0€) wäre in der Steuererklärung anzugeben, obwohl ich keine Daten habe, ob nicht bis zum 31.12.2013 noch ausschüttungsgleiche Erträge angefallen sind? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Mai 22, 2014 wenn keine Erträge ( 0€ ) angefallen sind, ist es natürlich auch nicht nötig, das nichts ( 0€ ) anzugeben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boll Mai 22, 2014 @Calci Siehe auch zB https://www.wertpapier-forum.de/index.php?/topic/43854-Steuerlich-einfacher-MSCI-EMERGING-MARKETS-ETF#entry890683 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Detlef Mai 22, 2014 Ich mache gerade meine Steuererklärung für 2013 Ich habe mein Depot bei der DAB Bank und einige ausländische Thesaurierer von Comstage. Ich habe die ETFs auf Bundesanzeiger (01.07.2012 -30.06.2013) herausgesucht und sie haben alle keine Ausschüttungsgleichen Erträge. 2 Fragen hierzu noch einmal: 1. Hätte ich mir die Mühe mit dem Bundesanzeiger sparen können, weil die DAB auf der Steuerbescheinigung schon angegeben hat, dass die ausschüttungsgleichen Erträge der ausländischen Thesauriere 0,00€ beträgt und das Kreuz "es waren nicht alle Erträge bekannt" NICHT gesetzt war und 2. Sollte ich die Bundesanzeiger Informationen audrucken/speichern auch wenn keien Erträge angefallen sind oder kann ich mir das auch sparen? VG Detlef Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Mai 22, 2014 1. ja hättest Du dir sparen können, aber es schadet nicht zu wissen, wo man was findet. 2. ausdrucken/speichern kannst Du dir sparen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
calandor Mai 22, 2014 In der Anleitung zur Anlage KAP Zeile 17 steht, dass man die Erträgnisaufstellung mit einreichen soll. Die Steuerbescheinigung lege ich eh schon immer bei. Macht das jemand? Mir widerstrebt, 8 Seiten extra beizulegen, wenn es nur um einen einzigen ETF geht. Andrerseits sollt ich vlt. auch für das vor-vergangen Jahr diesselbe beilegen, damit bei Verkauf der einfache Nachweis geführt ist, das die Erträge bereits jährlich regelmäßig verstuert waren. Seit 2012 hab ich halt einen steuerpöhsen dabei - vermutlich kommen bald noch ein/zwei dazu... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cpandrea Mai 25, 2014 Das kommt darauf an... Wenn es sich nur um eine Teil-Ausschüttung handelt, sind die ausschüttungsgleichen Erträge zum 31.12.2013 zu versteuern. Wenn keine Teil-Ausschüttung vorliegt, gelten die ausschüttungsgleichen Erträge mit der Ausschüttung als zugeflossen. Gruß Taxadvisor Wie erkennt man, ob es eine Teilausschüttung ist oder nicht? Ist es eine Teilausschüttung, wenn es für das Geschäftsjahr vorher andere Ausschüttungen gegeben hat (wie z.B. bei vielen Ishares ETFs) ? Gruß cpandrea Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag