Taxadvisor August 6, 2013 Ich habe den Fonds IE00B6YX5B26 von SPDR im Depot (dieses Jahr gekauft). Mir ist aufgefallen, dass er (noch) nicht steuertransparent in Deutschland ist. Am 31.7.2013 wurden aber die steuerlichen Daten für das Jahr 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit ist der Fonds doch seit Beginn des in 2012 startenden Geschäftsjahres steuertransparent. Die Ausschüttungen sollten in der StBesch enthalten sein, ggfs. ist eine Thesaurierung zusätzlich zu erklären, die 6%.Besteuerung sollte nicht angewendet werden. Gru0 Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
corvus_maximus August 6, 2013 · bearbeitet August 6, 2013 von corvus_maximus Ich habe den Fonds IE00B6YX5B26 von SPDR im Depot (dieses Jahr gekauft). Mir ist aufgefallen, dass er (noch) nicht steuertransparent in Deutschland ist. Am 31.7.2013 wurden aber die steuerlichen Daten für das Jahr 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit ist der Fonds doch seit Beginn des in 2012 startenden Geschäftsjahres steuertransparent. Die Ausschüttungen sollten in der StBesch enthalten sein, ggfs. ist eine Thesaurierung zusätzlich zu erklären, die 6%.Besteuerung sollte nicht angewendet werden. Gru0 Taxadvisor Wirklich? Im Datenblatt von SPDR steht unter Steuertransparenz Deutschland "suchen". Woher weiß die Bank denn bei der Erstellung der Steuerbescheinigung, wie der Fonds zu besteuern ist, wenn die Daten für 2013 erst am 31.7.2014 veröffentlicht werden? Was mich etwas beunruhigt: Die Bank hat bei der letzten Ausschüttung die Teilthesaurierung bei diesem Fonds nicht versteuert, bei einem anderen Fonds hat sie es gemacht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor August 6, 2013 Wirklich? Im Datenblatt von SPDR steht unter Steuertransparenz Deutschland "suchen". Woher weiß die Bank denn bei der Erstellung der Steuerbescheinigung, wie der Fonds zu besteuern ist, wenn die Daten für 2013 erst am 31.7.2014 veröffentlicht werden? Was mich etwas beunruhigt: Die Bank hat bei der letzten Ausschüttung die Teilthesaurierung bei diesem Fonds nicht versteuert, bei einem anderen Fonds hat sie es gemacht. Über die WM-Daten werden zu den Ausschüttungen auch jeweils (vorläufige) Daten übermittelt. Eine Überprüfung der Daten kann aber nie schaden. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
corvus_maximus August 6, 2013 Wirklich? Im Datenblatt von SPDR steht unter Steuertransparenz Deutschland "suchen". Woher weiß die Bank denn bei der Erstellung der Steuerbescheinigung, wie der Fonds zu besteuern ist, wenn die Daten für 2013 erst am 31.7.2014 veröffentlicht werden? Was mich etwas beunruhigt: Die Bank hat bei der letzten Ausschüttung die Teilthesaurierung bei diesem Fonds nicht versteuert, bei einem anderen Fonds hat sie es gemacht. Über die WM-Daten werden zu den Ausschüttungen auch jeweils (vorläufige) Daten übermittelt. Eine Überprüfung der Daten kann aber nie schaden. Gruß Taxadvisor Das klingt ja gut. Das bedeutet dann aber auch, dass ich meine Steuererklärung für 2013 erst im August 2014 machen kann (weil SPDR die Daten für die Thesaurierung erst im Juli 2014 veröffentlicht). Richtig? Wie sieht es dann hier mit der Günstigerprüfung aus? Kann ich mir das zusätzliche Versteuern hier sparen, wenn mein Gesamteinkommen nicht der Steuerpflicht unterliegt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boll August 6, 2013 · bearbeitet August 6, 2013 von boll Ich erkenne das Problem nicht. Das GJE ist doch der 31.03.JJJJ. Das ist der Tag, an dem die agE als zugeflossen gelten. d.h. dass die Thesaurierung auch im entsprechenden Jahr JJJJ versteuert werden muss, also nicht JJJJ+1. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor August 6, 2013 Das klingt ja gut. Das bedeutet dann aber auch, dass ich meine Steuererklärung für 2013 erst im August 2014 machen kann (weil SPDR die Daten für die Thesaurierung erst im Juli 2014 veröffentlicht). Richtig? Wie sieht es dann hier mit der Günstigerprüfung aus? Kann ich mir das zusätzliche Versteuern hier sparen, wenn mein Gesamteinkommen nicht der Steuerpflicht unterliegt? Die Frist beträgt vier Monate nach GJ-Ende, das sollte spätestens Mitte Mai im Bundesanzeiger abrufbar sein. Die Thesaurierungsanteile der Ausschüttung sollten bereits im Rahmen der Ausschüttung versteuert sein. Wenn eine Erklärung abgegeben werden muss, gehört die Thesaurierung da rein, sofern nicht die FB auch unter Berücksichtigung der Thes unterschritten sind. Ansonsten würde ich die Unterlagen aufbewahren, um später nachzuweisen, dass keine Steuer angefallen wäre, damit der "Sicherheitseinbehalt" bei Verkauf ggfs. zurück gefordert werden kann. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
corvus_maximus August 6, 2013 · bearbeitet August 6, 2013 von corvus_maximus Ich erkenne das Problem nicht. Das GJE ist doch der 31.03.JJJJ. Das ist der Tag, an dem die agE als zugeflossen gelten. d.h. dass die Thesaurierung auch im entsprechenden Jahr JJJJ versteuert werden muss, also nicht JJJJ+1. Ach so, das hilft mir schon weiter! Laut Bundesanzeiger hat der Fonds zum 31.03.2013 (Ende des Geschäftsjahres) thesauriert. Hätte ich ihn am 31.3. schon im Depot gehabt, dann müsste ich diese Thesaurierung für 2013 erklären. Stimmt das so? Das Problem ist: Meine Depotbank hat die Thesaurierungsanteile der Ausschüttung vom 18.7.2013 nicht versteuert. Die müsste ich also gesondert erklären, kann dies aber erst ab dem 31.07.2014 (Veröffentlichung im Bundesanzeiger). Oder zählt diese Ausschüttung schon zu 2014? Ich glaube nicht!? Das klingt ja gut. Das bedeutet dann aber auch, dass ich meine Steuererklärung für 2013 erst im August 2014 machen kann (weil SPDR die Daten für die Thesaurierung erst im Juli 2014 veröffentlicht). Richtig? Wie sieht es dann hier mit der Günstigerprüfung aus? Kann ich mir das zusätzliche Versteuern hier sparen, wenn mein Gesamteinkommen nicht der Steuerpflicht unterliegt? Die Frist beträgt vier Monate nach GJ-Ende, das sollte spätestens Mitte Mai im Bundesanzeiger abrufbar sein. Die Thesaurierungsanteile der Ausschüttung sollten bereits im Rahmen der Ausschüttung versteuert sein. Wenn eine Erklärung abgegeben werden muss, gehört die Thesaurierung da rein, sofern nicht die FB auch unter Berücksichtigung der Thes unterschritten sind. Ansonsten würde ich die Unterlagen aufbewahren, um später nachzuweisen, dass keine Steuer angefallen wäre, damit der "Sicherheitseinbehalt" bei Verkauf ggfs. zurück gefordert werden kann. Gruß Taxadvisor Das verstehe ich nicht ganz. Wieso Mitte Mai? Das GJ endet Ende März. Ich soll bei der Steuererklärung die Thesaurierungsanteile der Ausschüttung vernachlässigen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boll August 7, 2013 Stimmt das so? Ja, wie gefühlt auf jeder 2. Seite dieses Threads dargestellt. Das Problem ist: Meine Depotbank hat die Thesaurierungsanteile der Ausschüttung vom 18.7.2013 nicht versteuert. Die müsste ich also gesondert erklären, kann dies aber erst ab dem 31.07.2014 (Veröffentlichung im Bundesanzeiger). Oder zählt diese Ausschüttung schon zu 2014? Ich glaube nicht!? ??? 2014 ??? Ich verstehe so langsam: Im Bundesanzeiger werden die Steuerdaten zu den Ausschüttungen dieses ETFs erst gemeinsam mit der Thesaurierung veröffentlicht, d.h. deutlich zeitversetzt. Wenn du am 18.07.2013 die Ausschüttung erhalten hast, wird die Bank die Besteuerung aber sofort vornehmen - du kannst die Richtigkeit also nicht direkt prüfen. Wir kennen deine Abrechnung nicht im Detail (wenn ich nichts überlesen habe). Hast du schon Kontakt zu deiner Bank aufgenommen, warum die Teilthesaurierung nicht berücksichtigt wurde? Das verstehe ich nicht ganz. Wieso Mitte Mai? Das GJ endet Ende März. Ich glaube, Taxadvisor ist davon ausgegangen, dass das GJE der 31.12. ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
corvus_maximus August 7, 2013 · bearbeitet August 7, 2013 von corvus_maximus Stimmt das so? Ja, wie gefühlt auf jeder 2. Seite dieses Threads dargestellt. Das Problem ist: Meine Depotbank hat die Thesaurierungsanteile der Ausschüttung vom 18.7.2013 nicht versteuert. Die müsste ich also gesondert erklären, kann dies aber erst ab dem 31.07.2014 (Veröffentlichung im Bundesanzeiger). Oder zählt diese Ausschüttung schon zu 2014? Ich glaube nicht!? ??? 2014 ??? Ich verstehe so langsam: Im Bundesanzeiger werden die Steuerdaten zu den Ausschüttungen dieses ETFs erst gemeinsam mit der Thesaurierung veröffentlicht, d.h. deutlich zeitversetzt. Wenn du am 18.07.2013 die Ausschüttung erhalten hast, wird die Bank die Besteuerung aber sofort vornehmen - du kannst die Richtigkeit also nicht direkt prüfen. Wir kennen deine Abrechnung nicht im Detail (wenn ich nichts überlesen habe). Hast du schon Kontakt zu deiner Bank aufgenommen, warum die Teilthesaurierung nicht berücksichtigt wurde? Das verstehe ich nicht ganz. Wieso Mitte Mai? Das GJ endet Ende März. Ich glaube, Taxadvisor ist davon ausgegangen, dass das GJE der 31.12. ist. Ich habe eben mal bei der Depotbank nachgefragt. Die wussten nicht viel zur Besteuerung von Fonds und werden das deshalb von der Fachabteilung klären lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
corvus_maximus August 9, 2013 · bearbeitet August 9, 2013 von corvus_maximus So, ich habe von der Bank eben eine telefonische Antwort auf meine schriftliche Anfrage zum SPDR-Fonds erhalten: 1) Es liegen der Bank bei dieser Ausschüttung keine Daten über ausschüttungsgleiche Erträge und Quellensteuern vor. Wird eventuell korrigiert, falls noch nachträglich Daten diesbezüglich geliefert werden. Der Bankmitarbeiter hatte aber bei allen Fonds nur Daten über die Vollthesaurierungen. Teilthesaurierungen kannte er gar nicht. 2) Der Fonds ist steuertransparent (hurra!). Keine Pauschalbesteuerung. 3) Der Bank sind die Daten im Bundesanzeiger egal. Sie hat andere Informationsquellen, an die sie sich hält. Was soll ich nun machen? Ist es mein Problem, wenn die Bank die (vielleicht vorhandenen) Teilthesaurierungen nicht versteuert? Ich werde es bei meiner Steuererklärung ja nicht genau wissen, ob die Bank einen Fehler gemacht hat, da die Daten zur Ausschüttung im Bundesanzeiger erst am 31.7.14 veröffentlicht werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tr4der November 18, 2013 Hallo, nach etlichen Stunden hier im Forum bin ich mit der Sache immer noch nicht ganz vertraut. Ich hoffe mir kann einer meine Unklarheiten beseitigen. Soweit ich es verstanden habe muss man einen ausländischen Fonds nicht in der Steuererklärung angeben, wenn die Barauszahlungen nach Steuern größer sind als die Steuern der Thesaurierung. Dazu 3 Beispiele, der Einfachheithalber rechne ich nur mit der Kapitalertragssteuer von 25% : Bsp1: ETHNA Aktiv E, Klasse E A LU0136412771 Barausschüttung : 0,4 Barauschüttung nach Steuern: 0,3 ausschüttungsgleiche Erträge: 0,8537 Steuern auschüttungsgleiche Erträge: 0,2089 0.3>0,2089 => muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Bsp2: UniExtra: EuroStoxx 50 LU0186860234 Ausschüttung: 1,79 Barauschüttung = Ausschüttung - ausschüttungsgleiche Erträge = 1,6572 Barausschüttung : 1,6572 Barauschüttung nach Steuern: 1,2429 ausschüttungsgleiche Erträge: 0,1328 Steuern ausschüttungsgleiche Erträge: 0,0332 1,2429>0,0332 => muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Bsp3: Spängler Bond Corporate (RT) AT0000768296 Barausschüttung : 1,61 Barauschüttung nach Steuern: 1,2075 ausschüttungsgleiche Erträge: 4,97 Steuern ausschüttungsgleiche Erträge: 1,2425 1,2075<1,2425 => muss in der Steuererklärung angegeben werden. (1) Warum ist in Bsp.3 die Ausschüttung nicht Barauschüttung + ausschüttungsgleiche Erträge = 1,61+4,97 = 6,58? (2) Was ist hier der zu versteuernde Anteil? 4,97-1,61 = 3,36? Bitte mit Begründung (3) Welche Fehler mache ich in den Beispielen? (4) Sind evtl. sonstige Einträge zu beachten? Wie ist die Quellensteuer anzugeben? (5) Wie kann man sicher gehen, dass ein ausländischer Fond steuerlich unproblematisch ist? Ist dieser z.b teilthesaurierend achtet er dann darauf, dass die Barauszahlungen nach Steuern größer sind als die Steuern der Thesaurierung? Oder muss man trotzdem jedes Jahr kontrollieren? (6) Im Forum habe ich gelesen, dass Fonds steuerlich unproblematisch sind, die a ) ihren Sitz in Deutschland haben oder b ) ausschüttend sind. Bei einem als auschüttend angegebenen Fond ist eine Teilthesaurierung aber nicht ausgeschlossen. Wie verhält es sich hier bzgl (5)? Danke für eure Antworten mfg Tr4der Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 November 18, 2013 1) Der Betrag der Barausschüttung ist eine nachrichtliche Angabe und steuerlich irrelevant. Entscheidend sind die ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge, also das was unter 1b und 2 (§ 5 Abs. 1 Nr. 1b und 2) ausgewiesen wird. 2) 1,6100 plus 4,9740 3) siehe 1) 4) Die Quellensteuer ist anrechenbar soweit sie auf Kapitalertragsteuer entfällt, also nur soweit steuerpflichtige Erträge überhaupt vorliegen kann auch etwas angerechnet werden. Du musst schauen wie hoch die kapitalertragsteuerpflichtigen Erträge (also alle steuerpflichtigen Erträge) davon die Steuer berechnen und dann die Quellensteuer vom Steuerbetrag abziehen. Nicht gegengerechnete Steuern werden in den Quellensteuertopf deines Depots eingestellt und mit der nächsten Ausschüttung verrechnet. 5) Vergiss die Barausschüttung, die steuerpflichtigen Erträge sind interessant. Insofern sind ausländische Thesaurierer auch die einfachsten Fonds, weil dort nur ausschüttungsgleiche Erträge aufgeführt sind und sonst nichts an stpfl. Erträgen, ggfs. noch anrechenbare Quellensteuern 6) Geschmackssache, einfacher ist was man für einfacher empfindet. Mir können ausschüttende Fonds zum Beispiel gestohlen bleiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tr4der November 18, 2013 · bearbeitet November 18, 2013 von Tr4der Danke für die schnelle Antwort. Alles verstanden habe ich aber immer noch nicht. Die Information mit der Barauszahlung hatte ich aus folgendem Post http://www.wertpapie...post__p__831015 Ich korrigiere also meine Annahme zu: (I) Ausländischen Fonds müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden, wenn die Auszahlungen Ausschüttungen nach Steuern größer sind als die Steuern der Thesaurierung. (Inländisches Depot) (7) Stimmt die Annahme? Demnach habe ich die Beispiele korrigiert Bsp1 korrigiert: Ausschüttung : 0,448 Auschüttung nach Steuern: 0,336 ausschüttungsgleiche Erträge: 0,8537 Steuern auschüttungsgleiche Erträge: 0,2089 0.336>0,2089 => muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Bsp2 korrigiert: Ausschüttung : 1,79 Auschüttung nach Steuern: 1,3425 ausschüttungsgleiche Erträge: 0,1328 Steuern ausschüttungsgleiche Erträge: 0,0332 1,3425>0,0332 => muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. (8) Sind Bsp. 1 und 2 nun richtig gerechnet und stimmt es, dass beide nicht angegeben werden müssen? (9) (3) War schlecht gestellt. Ein Inländisches Depot angenommen sind die 1,61 schon korrekt versteuert. Sollte (I) stimmen wäre doch nur noch 4,97-1,61 = 3,36 nachzuversteuern? Also 3,36*0,25 = 0,84 an Steuern zu zahlen? Wo ist mein Denkfehler? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tr4der November 25, 2013 Wäre nett, wenn mir das noch jemand beantworten kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
blue_vision Dezember 17, 2013 · bearbeitet Dezember 17, 2013 von blue_vision Hallo, ich brauche mal eure Hilfe. Ich habe seit 3 Jahren ein Fondsdepot, welches seitdem bespart wird. Nun ist es so, dass ich die Erträge nie in der Steuererklärung angegeben habe. Irgendwie dachte ich mir, da ich ja sowieso nicht über den 801€ liege ist das durch den Freistellungsauftrag ja erledigt. Ich habe mir da nie Gedanken darüber gemacht, wie das mit den ausl. thesaurierenden Fonds ist. Da ich nun gerne alles richtig machen würde: Was soll ich jetzt tun? Einfach ab diesem Jahr angeben oder geht das auch irgendwie rückwirkend? Beim Finanzamt melden? Nicht, dass ich irgendwann als Steuerhinterzieher gelte. Wenn ich nun z.B. nächstes Jahr einen dieser Fonds verkaufe, was muss ich dann beachten? Reicht es, wenn ich einfach die Werte der Steuerbescheinigung in die Steuererklärung eintrage? Wie ist das bei einem Depotwechsel? Trägt man dann die Werte beider Anbieter ein? Fragen über Fragen ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
troi65 Dezember 18, 2013 Oh je; schon wieder eine Steuerfrage. Die werden zur Zeit im Forum - zumindest in ihrer Häufung - nicht gern gelitten. Es gibt leider aber auch User, die das Thema nicht als ihren "cup of tea " betrachten Wenn der Freibetrag nicht ausgeschöpft war, könnte erste Hilfestellung das hier geben: https://www.wertpapier-forum.de/topic/42118-ist-fur-auslandischen-thesaurierer-prinzipiell-eine-anlage-kap-notig/?do=findComment&comment=842471 Ansonsten Schuss frei für taxadvisor,ceekay74 und wie die Steuerexperten sonst hier heißen........ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Dezember 18, 2013 Da ich nun gerne alles richtig machen würde: Was soll ich jetzt tun? Einfach ab diesem Jahr angeben oder geht das auch irgendwie rückwirkend? Beim Finanzamt melden? Nicht, dass ich irgendwann als Steuerhinterzieher gelte. Wenn ich nun z.B. nächstes Jahr einen dieser Fonds verkaufe, was muss ich dann beachten? Reicht es, wenn ich einfach die Werte der Steuerbescheinigung in die Steuererklärung eintrage? Wie ist das bei einem Depotwechsel? Trägt man dann die Werte beider Anbieter ein? Fragen über Fragen ... Nicht gut gelitten, sind nur die, die zu faul sind, die threads zu lesen und dann auch noch dummdreiste Fragen posten Wer nett fragt, bekommt auch Antwort: Zunächst ist zu prüfen, ob mit den Thesaurierungen der Freibetrag überschritten werden würde. Wenn das nicht der Fall ist, ist für die Vergangenheit nichts zu tun. Bei Geringfügigkeit kann man die Werte aus der Steuerbescheinigung übernehmen, empfehlenswert ist aber die Recherche über den e-Bundesanzeiger. Allerdings sollte man die tatsächlichen Kapitalerträge inkl. Thesaurierungen für seine Unterlagen dokumentieren, um beim Verkauf den Abzug der nachträglichen Besteuerung vornehmen zu können. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy Dezember 18, 2013 Mal wieder eine blöde Frage von mir dazu: Angenommen die Finanzämter wollen diese zu unrecht wahrgenommene Steuerstundung zurückholen (wenn ich es richtig verstanden habe so ist das die Wurzel des Übels), dann können sie es doch tun. Sie kennen schließlich die Wertentwicklung des Fonds (brauchen sie zur Berechnung der Abgeltungssteuer) und sie kennen die thesaurierten Beträge aus dem Bundesanzeiger. Damit können sie doch auch nachträglich berechnen, was ihnen durch die Steuerstundung durch die Lappen gegangen ist. Oder sie ziehen einen Standardzinssatz für die Berechnung heran. Bei ordentlichen Fonds sollte die Rendite (hoffentlich) höher ausfallen als ein solcher Zinssatz, womit man auch wieder eher besser dastehen würde. Wenn die Finanzämter das nicht so praktizieren, wieso muss ich dann tätig werden (Freibetrag mal außen vor gelassen)? Sie haben doch alle Informationen die sie für eine korrekte Steuerberechnung bei Verkauf benötigen. Muss ich ihnen das abnehmen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Dezember 18, 2013 Hallo Dandy, nein, die Finanzämter haben nicht alle Informationen, eher im Gegenteil, es ist fast nichts bekannt (weder Kauf- noch Verkaufzeitpunkt, und vor allem nicht das Volumen). Sie kennen schließlich die Wertentwicklung des FondsWoher denn? Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy Dezember 18, 2013 In der Steuerbescheinigung der Bank sollte das doch alles drinstehen, oder nicht? Für die Berechnung der Abgeltungssteuer benötigt es doch die Wertentwicklung. Mit dem Zeitraum gebe ich Dir recht, der müsste eben auch auf die Steuerbescheinigung mit drauf, falls das nicht ohnehin schon der Fall wäre. Dann hat das Finanzamt alles was es benötigt um eine Steuerstundung nachträglich wieder rauszurechnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Dezember 18, 2013 In der Steuerbescheinigung der Bank sollte das doch alles drinstehen, oder nicht? Für die Berechnung der Abgeltungssteuer benötigt es doch die Wertentwicklung. Mit dem Zeitraum gebe ich Dir recht, der müsste eben auch auf die Steuerbescheinigung mit drauf, falls das nicht ohnehin schon der Fall wäre. Dann hat das Finanzamt alles was es benötigt um eine Steuerstundung nachträglich wieder rauszurechnen. Da steht eine Summe drin, evtl. ist ein Kreuz gesetzt, dass Werte fehlen. Und dann verkaufst Du Jahre später einen von 15 Thesaurierern und erwartest vom Finanzamt, dass sie die Selbstanzeige für Dich berechnen? Im Übrigen gilt: wegen der Verjährung kann u.U. nicht die komplette "Steuerstundung" zurück gerechnet werden. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
blue_vision Dezember 18, 2013 · bearbeitet Dezember 18, 2013 von blue_vision Zunächst ist zu prüfen, ob mit den Thesaurierungen der Freibetrag überschritten werden würde. Wenn das nicht der Fall ist, ist für die Vergangenheit nichts zu tun. Bei Geringfügigkeit kann man die Werte aus der Steuerbescheinigung übernehmen, empfehlenswert ist aber die Recherche über den e-Bundesanzeiger. Allerdings sollte man die tatsächlichen Kapitalerträge inkl. Thesaurierungen für seine Unterlagen dokumentieren, um beim Verkauf den Abzug der nachträglichen Besteuerung vornehmen zu können. Gruß Taxadvisor Danke für deine Antwort. Der Freibetrag wurde auch mit den Thesaurierungen nicht überschritten. Ich habe nun noch etwas recherchiert und bin mittlerweile total verwirrt. Ich verstehe es einfach nicht. Wieso ist das so elendig kompliziert? Ich habe vor ca. einem Monat meine Fonds auf ein Depot eines anderen Anbieters übertragen. Nun lese ich auf einer Webseite folgendes: "Beim Übertrag thesaurierender ausländischer Fonds ergibt sich ein gravierendes steuerliches Problem. Da die angefallenen ausschüttungsgleichen Gewinne je Anteil nicht mit übermittelt werden, kann die neue Lagerstelle diese auch nicht anrechnen. Dies führt dazu, daß bei Verkauf der übertragenen Anteile, der komplette akkumulierte ausschüttungsgleiche Gewinn seit Bestehen des Fonds an das Finanzamt abgeführt wird.Auch wenn die Anteile nicht so lange gehalten wurden! Sie erhalten die zuviel abgeführten Gewinne natürlich im Rahmen Ihrer Steuererklärung wieder zurück. Dazu müssen Sie aber den Kauf und den Übertrag der Anteile detailliert beim Finanzamt nachweisen." Stimmt denn das so? Woher weiß ich denn dann überhaupt, ob das bei mir auch so wäre, wenn ich den Fonds verkaufe? Und wie weise ich das dann beim Finanzamt nach? Ich verstehe nur Bahnhof. Da kauft man einen Fonds und muss erstmal noch ein Studium dranhängen, um das zu verstehen? Vielleicht mal ein konkretes Beispiel: Ich habe den Ethna Global Defensiv T im Depot. Thesaurierend, Domizil: Luxemburg. Die Abrechnungen der FFB habe ich alle noch: Datum der Thesaurierung: 31.12.2012 -- Gesamt: 44,59€ Datum der Thesaurierung: 31.12.2011 -- Gesamt: 50,37€ Datum der Thesaurierung: 31.12.2010 -- Gesamt: 21,93€ Wenn ich diesen Fonds nun verkaufe, was muss ich dann beachten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Dezember 19, 2013 Ich habe vor ca. einem Monat meine Fonds auf ein Depot eines anderen Anbieters übertragen. Nun lese ich auf einer Webseite folgendes: "Beim Übertrag thesaurierender ausländischer Fonds ergibt sich ein gravierendes steuerliches Problem. Da die angefallenen ausschüttungsgleichen Gewinne je Anteil nicht mit übermittelt werden, kann die neue Lagerstelle diese auch nicht anrechnen. Dies führt dazu, daß bei Verkauf der übertragenen Anteile, der komplette akkumulierte ausschüttungsgleiche Gewinn seit Bestehen des Fonds an das Finanzamt abgeführt wird.Auch wenn die Anteile nicht so lange gehalten wurden! Sie erhalten die zuviel abgeführten Gewinne natürlich im Rahmen Ihrer Steuererklärung wieder zurück. Dazu müssen Sie aber den Kauf und den Übertrag der Anteile detailliert beim Finanzamt nachweisen." Stimmt denn das so? Woher weiß ich denn dann überhaupt, ob das bei mir auch so wäre, wenn ich den Fonds verkaufe? Und wie weise ich das dann beim Finanzamt nach? Ich verstehe nur Bahnhof. Da kauft man einen Fonds und muss erstmal noch ein Studium dranhängen, um das zu verstehen? Vielleicht mal ein konkretes Beispiel: Ich habe den Ethna Global Defensiv T im Depot. Thesaurierend, Domizil: Luxemburg. Die Abrechnungen der FFB habe ich alle noch: Datum der Thesaurierung: 31.12.2012 -- Gesamt: 44,59€ Datum der Thesaurierung: 31.12.2011 -- Gesamt: 50,37€ Datum der Thesaurierung: 31.12.2010 -- Gesamt: 21,93€ Wenn ich diesen Fonds nun verkaufe, was muss ich dann beachten? Bist Du sicher, dass der Artikel im Netz aktuell ist? Da seit Jahren die Anschaffungsdaten (im Inland) zu übermitteln sind, dürfte das eigentlich nicht passieren (es sei denn bei Uraltbeständen). Wenn Du den Verkauf verkaufst, wird bei korrekter Abrechnung auf die Summe der drei Beträge (zzgl. 31.12.2013 bei Verkauf im nächsten Jahr) AbgSt berechnet bzw. Freibetrag verbraucht. Diese Summe wird am Ende der StBes ausgewiesen und kann - gegen Nachweis, dass der FB in Vorjahren nicht überschritten wurde - von den KapErt Zeile 7 abgezogen werden. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
blue_vision Dezember 19, 2013 Das ist der Link, von welchem diesen Zitat stammt: http://www.finanzpartner.de/osc/thesaurierende_fonds.htm Ist das noch aktuell? Da steht kein Datum dabei. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Dezember 19, 2013 Das ist der Link, von welchem diesen Zitat stammt: http://www.finanzpar...rende_fonds.htm Ist das noch aktuell? Da steht kein Datum dabei. Ist auf jeden Fall vor der Einführung der AbgSt geschrieben worden....Vergiß diesen Artikel. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag