moonraker Juni 8, 2015 Mal am Beispiel des HSBC MSCI EMERGING MARKETS ETF (WKN DE000A1JXC94). Dieser hat letztes Jahr 0,0353205 ausgeschüttet und 0,0340329 wurde teilthesauriert. Da der ausgeschüttete Betrag größer als der Teilthesaurierungsbetrag ist handelt es sich um einen Ausschütter, sodass der "Betrag der ausgeschütteten Erträge" nicht in der Steuererklärung mit angegeben werden muss richtig? Vergleich ausgeschüttete Erträge und ausschüttungsgleiche Erträge vielleicht???????????????????????????????? Nein, Deine Erklärung / Annahme ist nicht richtig (auch wenn sie hier zum richtigen Ergebnis führt): Die Ausschüttung muss groß genug sein, um die notwendige Steuer für die ausschüttungsgleichen Erträge abführen zu können. Zitat von hier: https://www.wertpapier-forum.de/topic/44100-kurze-anleitung-steuereinfache-fondsetf-selbst-finden/?do=findComment&comment=911392 Entscheidend ist, ob die Ausschüttung zum Geschäftsjahresende hoch genug ist, um die Steuern für Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge abzuführen. Ansonsten bleibt ein unversteuerter (teil-)thesaurierter Ertrag im Fonds. Vielleicht sogar mit Rechenbeispiel: Wenn Ausschüttung<(Ausschüttung+agE) * 0,25*1,055 => steuerhässlich Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dod84 Juni 8, 2015 OK und die Formel "Wenn Ausschüttung<(Ausschüttung+agE) * 0,25*1,055 => steuerhässlich" stimmt soweit zu 100%? Wie ist das mit der Quellensteuer 1 f) aa wenn wir bei dem HSBC MSCI EMERGING MARKETS bleiben? Da das Geschäftsjahr zum 31.12 immer endet verrechnet der Broker die Quellensteuer automatisch mit den Erträgen, sodass ich diese auch nicht extra in KAP Z. 54 angeben muss? Mal am Beispiel des HSBC MSCI EMERGING MARKETS ETF (WKN DE000A1JXC94). Dieser hat letztes Jahr 0,0353205 ausgeschüttet und 0,0340329 wurde teilthesauriert. Da der ausgeschüttete Betrag größer als der Teilthesaurierungsbetrag ist handelt es sich um einen Ausschütter, sodass der "Betrag der ausgeschütteten Erträge" nicht in der Steuererklärung mit angegeben werden muss richtig? Nein, Deine Erklärung / Annahme ist nicht richtig (auch wenn sie hier zum richtigen Ergebnis führt): Die Ausschüttung muss groß genug sein, um die notwendige Steuer für die ausschüttungsgleichen Erträge abführen zu können. Zitat von hier: http://www.wertpapie...post__p__911392 Vielleicht sogar mit Rechenbeispiel: Wenn Ausschüttung<(Ausschüttung+agE) * 0,25*1,055 => steuerhässlich Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Juni 8, 2015 Ob noch verrechenbare Quellensteuer da ist erkennst du an der Jahressteuerbescheingung der Bank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
blizzard Juni 8, 2015 In der Jahressteuerbescheinigung steht noch: Höhe der Kapitalerträge EUR 0,00 ... Bei Veräußerung / Rückgabe von Anteilen Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds in Fällen des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG EUR 650 Ist es richtig, dass die 650 nicht noch mal versteuert werden dürfen? Und dass ich über den Abzug von 1000 aus dem Verrechnungstopf 300 zu viel gezahlt habe (weil schon 700 versteuert waren)? Was mache ich, wohin mit den Angaben? Wie vermeide ich die Doppelbesteuerung im Zusammenhang mit dem Verlusttopf, bei dem die Bank mir den Gewinn schon abgezogen hat? Die EUR 650 müssen in Zeile 10 eingetragen werden. Wenn das die einzige Bankverbindung ist, wird ein Verlust von EUR 650 vom Finanzamt festgestellt. Gruß Taxadvisor Vielen Dank, das hat mir sehr weitergeholfen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dod84 Juni 9, 2015 · bearbeitet Juni 9, 2015 von dod84 Kann es nicht passieren, dass die Bank/Broker gar nicht erkennt, dass Quellensteuer bei dem Fond gezahlt wurde, weil sie die Daten nicht rechtzeitig oder gar nicht erhalten hat? Die Bank würde dann wenn alles korrekt läuft auf der Jahressteuerbescheinigung draufschreiben was an Quellensteuer bereits bezahlt wurde aber noch nicht mit Gewinnen ausgeglichen ist (Quellensteuertopf reset)? Wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt, sollte aber nichts mehr verrechenbar sein, sofern Gewinne erwirtschaftet wurden oder? Ob noch verrechenbare Quellensteuer da ist erkennst du an der Jahressteuerbescheingung der Bank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
powerschwabe August 26, 2015 Habe dieses Jahr ein Problem bei meiner Steuererklärung für 2014 und dem Depot von ebase. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Steuerbescheinigung waren nicht alle ausländischen thes. Erträge bekannt. Die letzten Jahre akzeptierte das Finanzamt die Bescheinigung ohne Probleme, damals waren auch einige Beträge nicht bekannt. Dieses Jahr verlangt das Finanzamt nun eine weitere Bescheinigung. Reicht es nun aus die Steuerliche Information für 2014 die ich von ebase erhalten habe nachzureichen. Oder muss noch etwas zusätzliches gemacht werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
alektionaer Juli 24, 2016 Hallo zusammen, ich bin gerade an meiner Steuererklärung und musste feststellen dass, ETFs mit ausländischem Domizil besondere Behandlung in der Steuererklärung benötigen. Deshalb wäre es großartig, wenn jemand mal über meine Berechnungen drüber schauen könnte. Ich habe beim Rechnen versucht nach http://www.wertpapie...nds-versteuern/ vorzugehen und hoffentlich die korrekten Werte aus dem Bundesanzeiger verwendet. Folgende ETFs habe ich: 1) IE00B2QWDY88 3,5 Anteile 2) LU0292107645 15,2 Anteile 3) IE00BJZ2DD79 1,8 Anteile angenommener Umrechnungskurs USD -> EUR = 1,08 (Durchschnitt Dezember) 1) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge: 0,5071347 $ => 0,46957 € § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 f) aa): 0,00151 $ => 0,0014 € § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 f) ee): 0,0 $ => 0,0 $ Zeile 15 Ausländische Kapitalerträge KAP = 0,46957 € * 3,5 Anteile = 1,64349 € Zeile 51 KAP = 0,0014 € * 3,5 Anteile = 0,00488 € 2) Ausländischer Thesaurierer, der aber als Swap repliziert wird und somit praktisch nicht thesauriert und damit steuereinfach ist 3) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge: 1,75639 $ => 1,62628 € § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 f) aa): 0,28713 $ => 0,26586 € § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 f) ee): 0,0 $ => 0,0 € Zeile 15 Ausländische Kapitalerträge KAP = 1,62628 € * 1,8 Anteile = 2,92731 € Zeile 51 KAP = 0,26586 € * 1,8 Anteile = 0,47855 € Insgesamt habe ich also für Zeile 15 Ausländische Kapitalerträge KAP 4,57080 € Zeile 51 KAP 0,48343 € Vorab vielen Dank und noch ein schönes Restwochenende Alex Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Joerg21 April 28, 2017 Am 5.5.2011 um 22:16 schrieb Adun: Ich habe diese Erfahrung auch gemacht, aber der Fragesteller behauptet ja gar nicht, seine Steuerbescheinigung sei fehlerhaft. Er glaubt vielmehr, er müsse zusätzlich eigene Berechnungen anstellen und "diesen bereits versteuerten Betrag von 235,12 geltend machen" und Eigenbelege für irgendetwas erbringen. So oder So, mit eigenbeleg kommst du hier nicht weit, da die bei euren Beträgen vom Finanzamt garnicht akzeptiert werden. Alles schon gehabt ;-) Eigenbelege werden nur bis zu einer Höhe von 150 Euro anerkannt, soweit ich weiß. Zur Not einfach auf dieser Seite nochmal einlesen. P.s. Kann man sich hier im Forum auch irgendwo vorstellen. Gibt es da einen Thread, bin nämlich noch neu hier. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor April 28, 2017 vor 3 Stunden schrieb Joerg21: So oder So, mit eigenbeleg kommst du hier nicht weit, da die bei euren Beträgen vom Finanzamt garnicht akzeptiert werden. Alles schon gehabt ;-) Eigenbelege werden nur bis zu einer Höhe von 150 Euro anerkannt, soweit ich weiß. Zur Not einfach auf dieser Seite nochmal einlesen. P.s. Kann man sich hier im Forum auch irgendwo vorstellen. Gibt es da einen Thread, bin nämlich noch neu hier. Thema verfehlt, hat mit Fonds und Kapitalerträgen nix zu tun. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Valueanalyst Juli 7, 2018 Am 11.6.2014 um 16:11 schrieb noflash: Hallo, ich hänge mich mit meiner kleinen Frage mal an diesen Riesen-Thread ran. Die comdxxxx hat mir in der StB mitgeteilt, dass nicht alle Erträge ausl. thes. Fonds bekannt waren. LU0064319337 (Nordea European Value Fund) fehlt. Im Bundesanzeiger finde ich neben den ausschüttungsgleichen Erträgen unter § 5 ... b ) ( 0,1937 Euroo / Anteil) noch weitere Werte; z.B. unter ii ) "Einkünfte im Sinne des § 4 Abs 2 ...." 0,0496 ... und weitere Werte. Siehe PDF im Anhang. Bundesanzeiger-lu0064319337-2013.pdf Ist es richtig, dass mich, als Privatanleger, nur die ausschüttungsgleichen Erträge interessieren müssen? Also im Falle des LU0064319337 nur die 0,1937 * Anzahl Anteile = XXXX und den Wert X dann in Zeile 17? Wo würde ich denn die darauf entfallene anrechenbare ausländische Steuer für die Zeile 54 (KAP) finden? Vorab - vielen Dank für die Antworten. VG wo finde ich beispielsweise für den Fonds die aktuellen Steuerdaten? Im Bundesanzeiger gibt es für den LU0064319337 (Nordea European Value Fund) scheinbar nichts mehr. Bei der Suche mittels WKN wiurd mir nur der African Equity Fund für 2018 angezeigt oder wann wird veröffentlich und woher bezieht die Bank dann die Daten? Wie war für 2017 die Steuerauschüttung KAP15 des LU0064319337 und hat jemand eine Ahnung wie die Banken die Steuerberechnung vornehmen, wenn man einen Depotwechsel vorgenommen hat? Eigentlich müsste dies doch nur anteilig für den Verwahrunsgzeitraum gerechnet werden oder gibt es jetzt ein Chaos, denn ich kann die Werte nicht nachvollziehen!? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Juli 7, 2018 Hast du einen anderen Bundesanzeiger als ich? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
moonraker Juli 8, 2018 · bearbeitet Juli 8, 2018 von moonraker vor 13 Stunden schrieb Valueanalyst: wo finde ich beispielsweise für den Fonds die aktuellen Steuerdaten? Im Bundesanzeiger gibt es für den LU0064319337 (Nordea European Value Fund) scheinbar nichts mehr. Bei der Suche mittels WKN wiurd mir nur der African Equity Fund für 2018 angezeigt oder wann wird veröffentlich und woher bezieht die Bank dann die Daten? Die erst Anzeige nach dem Suchen im Bundesanzeiger ist irreführend. Hier steht wirklich "Nordea 1 African Equity Fund". Aber wenn Du den Treffer aufmachst und nach Deiner ISIN suchst, findest Du auch die gewünschten Daten, siehe @otto03. Es sind einfach Daten mehrerer Fonds zusammengefasst veröffentlicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
powerschwabe Juli 19, 2018 · bearbeitet Juli 19, 2018 von powerschwabe Habe eine Frage zum Fonds LU0275832706 M&W Privat, im Bundesanzeiger ist noch nichts zu finden. Fondsgesellschaft hat mir folgendes zugeschickt. Hat der Fonds für 2017 irgendwas drin was ich bei der Steuererklärung angeben muß? Oder fehlt hier der eigentliche Angabe unter ID905 weiterhin? Steuerliche Daten M&W Privat 31.12.2017.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag