lchris1 April 23, 2011 Guten Tag, aufgrund einer Bankeninsolvenz (Emittent ging pleite) während der Finanzkrise konnte ich ein Indexzertifikat an die Depotbank wieder zurückgeben (außergerichtlicher Vergleich). Hierbei enstand ein hoher Verlust für mich. Gemäß den Spekulationsfristen (Haltedauer größer 1 Jahr: Kauf Februar 2007, Veräußerung 2010) besteht nach meinem Kenntnisstand keine Chance, hier Verluste steuerlich geltend zu machen bzw. vorzutragen. Gibt es ev. doch irgendeine Möglichkeit von dem Zertifikateschaden steuerlich zu profitieren? Besten Dank. Chris Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio April 23, 2011 Ich gehe mal davon aus, das die Zertifikate im Privatvermögen gehalten wurden. Da der Kauf 2007 erfolgt ist und die Haltedauer der Lehman-Zertifikate (?) länger als ein Jahr war, ist hier wohl leider nichts mehr zu machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner April 23, 2011 Hallo lchris1, bitte keine Doppelposts. Ich habe leider bereits im anderen Forum geantwortet (Link), obwohl es eigentlich hier besser hin passt (hier geht es eher speziell um Kapitalerträge). Daher kopiere ich meine Antwort auch mal hier hin: leider sind diese Verluste gar nicht mehr steuerbar, die einjährige Spekulationsfrist ist abgelaufen. Es gibt zwar eine Sonderregelung (diese sollte eigentlich zum Nachteil der Anleger sein, es gibt aber sicher auch gegenteilige Fälle), nur greift diese erst ab Kauf im März 2007 (wenn ich mich recht errinnere, ist es der 14.3.2007, jedenfalls aber nach Januar). Dabei bin ich von einem normalen Spekulationszertifikat ausgegeangen, etwa Discount- oder Bonus-. Wenn es aber ein Garantiezertifikat war(?), sieht die Sache etwas anders aus. Denn diese zählen zu den Finanzinnovationen, und da gab es auch vor der Abgeltungsteuer keine Spekulationsfrist. Also, was für ein Zertifikat war es genau? Oder falls es noch existiert, nenn' doch einfach die WKN. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch April 23, 2011 warum hab ich die Vermutung, dass es ein Lehman-Zertifikat ist Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lchris1 April 24, 2011 · bearbeitet April 24, 2011 von lchris1 Hallo Stefan, es handelte sich um ein sogenanntes Alpha-Index-Zertifikat. Ich war in der Hoffnung, dass die Verluste (eigentlich keine Kursverluste sondern solche aus Insolvenz) auf irgendeine Art und Weise in der Steuererklärung angegeben werden können, zumindest sollte es ein Versuch Wert sein. Gilt ev. §23 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EstG ("werden allerdings diese Wirtschaftsgüter zumindest in einem Kalenderjahr zur Erzielung von Einnahmen genutzt, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre"). D.h. die Haltedauer darf länger als 1 Jahr sein?? Irgendwie sehr bedauerlich für mich. Besten Dank für deine Hilfe. Gruß, Chris Ja, es war Privatvermögen. Aber die Verluste waren keine Kursverluste im eigentlichen Sinne sondern verursacht durch die Insolvenz. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel April 24, 2011 · bearbeitet April 24, 2011 von BondWurzel Aber die Verluste waren keine Kursverluste im eigentlichen Sinne sondern verursacht durch die Insolvenz. Haben wir denn da einen Unterschied. Spekulation bleibt doch Spekulation....es gab doch einen Kurs = 0..manchmal auch 0,01. :'( Lauter Spekulanten hier.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag