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lchris1

Altverluste außerhalb der 1 jährigen Haltedauer

Empfohlene Beiträge

lchris1

Hallo,

mir wurden in den Steuererklärungen vom Finanzamt im Jahre 2004 und 2009 zweimal Verlustvorträge aufgrund privater Veräußerungsgeschäfte (Fondsverkäufe) anerkannt. Und dies obwohl zwischen Kauf und Verkauf mehrere Jahre lagen. Es handelte sich dabei gemäß Anlage SO um die Veräußerungen von Wirtschaftsgütern (hier: Fonds=Wertpapieren).

Da ich ähnliche Probleme nun für die aktuelle Steuererklärung (Veräußerung in 2010) habe, habe ich mich in die Thematik erneut eingelesen und musste leider feststellen, dass diese (Alt-)Verluste nur im Falle einer Haltedauer kleiner 1 Jahr anerkannt / vorgetragen werden können!

In allen von mir betrachteten Fällen liegt der Kauf stets vor Februar 2007 und die Haltedauer wesentlich größer als 1 Jahr.

Meine Frage: Wo liegt nun die Wahrheit begraben? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt (damals) eben nicht ganz genau auf die Haltedauer geschaut hat. Trotzdem wurden die Verluste anerkannt und vorgetragen. Gleichzeitig meine ich aber mich erinnern zu können, dass die Haltedauer in diesen Altfällen ev. gar keine Rolle spielt? Definitiv sind Verluste angefallen.

Wer kann mir weiterhelfen? Machten die Finanzbeamten tatsächlich 2 mal einen Fehler? Sofern ich mich richtig erinnere, war ich sogar beim 1. Mal persönlich beim Finanzbeamten, der zu diesem Vorgehen geraten hat.

Allerbesten Dank für jede Antwort.

Chris

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Taxadvisor

Hallo,

mir wurden in den Steuererklärungen vom Finanzamt im Jahre 2004 und 2009 zweimal Verlustvorträge aufgrund privater Veräußerungsgeschäfte (Fondsverkäufe) anerkannt. Und dies obwohl zwischen Kauf und Verkauf mehrere Jahre lagen. Es handelte sich dabei gemäß Anlage SO um die Veräußerungen von Wirtschaftsgütern (hier: Fonds=Wertpapieren).

Da ich ähnliche Probleme nun für die aktuelle Steuererklärung (Veräußerung in 2010) habe, habe ich mich in die Thematik erneut eingelesen und musste leider feststellen, dass diese (Alt-)Verluste nur im Falle einer Haltedauer kleiner 1 Jahr anerkannt / vorgetragen werden können!

In allen von mir betrachteten Fällen liegt der Kauf stets vor Februar 2007 und die Haltedauer wesentlich größer als 1 Jahr.

Meine Frage: Wo liegt nun die Wahrheit begraben? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt (damals) eben nicht ganz genau auf die Haltedauer geschaut hat. Trotzdem wurden die Verluste anerkannt und vorgetragen. Gleichzeitig meine ich aber mich erinnern zu können, dass die Haltedauer in diesen Altfällen ev. gar keine Rolle spielt? Definitiv sind Verluste angefallen.

Wer kann mir weiterhelfen? Machten die Finanzbeamten tatsächlich 2 mal einen Fehler? Sofern ich mich richtig erinnere, war ich sogar beim 1. Mal persönlich beim Finanzbeamten, der zu diesem Vorgehen geraten hat.

Allerbesten Dank für jede Antwort.

Chris

 

Ab 2009 gibt es keine Jahresfrist mehr, d.h. Käufe ab 2009 sind immer steuerpflichtig. Alles was davor war (Ausnahme FI, bestimmte Anleihen Genusscheine), war nur steuerpflichtig innerhalb der Jahresfrist. Wennn der SV tatsächlich so war, hat das FA 2x den gleichen Fehler gemacht.

 

Wenn es sich um Fondskäufe vor Februar 2007 handelt, sind Veräußerungsverluste unerheblich. Das ändert aber nichts an der evtl. Korrektur der bescheinigten Kapitalerträge um die darin enthaltenen beim Verkauf besteuerten Thesaurierungen.

 

Gruß

Taxadvisor

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lchris1

Danke, die Info hilft mir auf jeden Fall weiter.

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