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Gerald1502

Lohnfortzahlung / Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Empfohlene Beiträge

Gerald1502

Hallo zusammen,

 

ich stelle das Thema Lohnfortzahlung / Entgeltfortzahlung mal zur Diskussion, da es hier im Forum bis jetzt kaum Beachtung fand,

da es eigentlich schon ein wichtiges Thema ist.

 

Dieser Thread soll alle Fragen, rund um das Thema Lohnfortzahlung / Entgeltfortzahlung klären. Hier mal eine Erklärung. Lohnfortzahlung / Entgeltfortzahlung

 

Da man ab dem 43. Krankheitstag nur noch 70% seines letzten Bruttoeinkommens von der Krankenkasse bekommt, entsteht eine Lücke

in der monatlichen Haushaltskasse, die man mit einer Krankentagegeldversicherung, die diese Lücke schließt, beheben kann.

 

Beispiel:

 

Arbeitnehmer, 25 Jahre, 2000€ Brutto, 1400€ Netto

 

Der Arbeitnehmer bekommt von seinem Arbeitgeber bei einer längeren Krankheit das volle Gehalt für maximal 6 Wochen ausgezahlt. Ab dem 43. Krankheitstag bekommt er nur noch 1103€ monatliches Netto-Krankengeld, da auch die gesetzlichen Abzüge für die Renten- und Pflegeversicherung abzuziehen sind. Für die gesetzliche Krankenversicherung werden keine Beiträge abgezogen.

 

Es entsteht hier also eine Versorgungslücke von 297€.

Diese Versorgungslücke kann man durch eine Krankentagegeldversicherung, die ab dem 43. Krankheitstag leistet, schließen.

 

Es gibt auch Betriebe, die ihren Mitarbeitern die Versorgungslücke bezahlen. Meist ist es auch tariflich festgelegt. Da würde es auch nicht lohnen, eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen.

 

Eine genaue Anleitung zur Berechnung des Krankengeldes habe ich hier gefunden. Beispiel zur Berechnung des Krankengeldes

 

Hat sich wer schonmal damit auseinander gesetzt und kann seine Meinung zu dem Thema schildern.

 

Einen zentralen Thread zum Thema Krankentagegeldversicherung gibt es im nachfolgendem Link. Krankentagegeldversicherung für mich gesucht

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Scripia

Ich muss dich leider korrigieren.

 

In § 47 SGB V heißt es:

 

Das Brutto-Krankengeld wird nach dem Einkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit berechnet.

Es beträgt 70 Prozent des letzten vollen monatlichen Brutto-, aber höchstens 90 Prozent des letzten vollen monatlichen Nettoeinkommens.

Das Bruttoeinkommen wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.

 

Bitte passe deine Beispielrechnung an. Danke.

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Gol43r

Ich finde das Thema sehr wichtig, da längere Krankheiten immer unterschätzt werden. Es muss ja nicht immer gleich der Extremfall BU sein.

 

Ich habe daher für die Absicherung meines Gehalts bei längeren Krankheiten (bin Alleinverdiener, meine Frau ist zuhause) eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen, die die Differenz die entsteht ausgleicht. Als Versicherung habe ich bei der Barmenia gewählt, da ich über meine GKV einen ziemlich günstigen Tarif bekommen habe.

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth

Na soweit war Gerald doch gar nicht vom Ziel entfernt:

 

machen wir es mal konkret:

70% vom Brutto (2000€) = 1400€

90% vom Netto (1400€) = 1260 €

 

die kleiner der beiden Zahlen wird zur weiteren Berechnung herangezogen:

 

1260€ abzüglich 9,95% AN-Anteil an gesetzl. Rentenversicherung, abzüglich 1,40% Arbeitslosenversicherung, abzügl. 0,98% Pflegeversicherung

Gesamtabzug 12,33%

 

Krankengeldanspruch: 1104,64 €

 

Einkommenslücke (ohne Steuer) = 295,36€

 

Nicht vergessen, bei der Steuererklärung müssen die "Einkünfte aus Krankengeld" nachversteuert werden, weil die GKV die Steuer nicht abführt.

Damit wird das dann im laufenden Jahr effektiv eine noch größere Lücke!

 

 

@ Scripia:

 

wo siehst du denn erhebliche Abweichungen in Gerald Berechnung?

Entscheidender ist es, in dem Beitrag zu ergänzen, dass höchstens 90% des Nettos gezahlt werden. In der Berechnung (für den eigenen Bedarf) muss immer nach der Reihenfolge vorgegangen werden, die ich oben beschrieben habe.

Aber: auf die Beitragsbemessungsgrenze achten!!!

 

Beispiel: Bruttoeinkommen 5000€ (2.865,84€ Nettolohn) --> der Arme ist GKV versichert ^_^

 

70% vom Brutto wären eigentlich 3500€, annehmen darf man hier aber max. 3.712,50 (Beitragsbemessungsgrenze 2011 GKV)

 

-->

3712,50 € x 0,7 = 2598,75 €

2.865,84 € x 0,9 = 2579,26 €

 

--> zur weiteren Berechnung werden 2579,26 € herangezogen

 

--> wenn das EK demnach höher als 5000€ ist, wird es dazu kommen, dass man mit max. 70% der Beitragsbemessungsgrenze weiter rechnen muss.

 

 

Wer Berechnungsfehler findet, bitte eine PN an mich --> hatte nur wenig Zeit und habe meine Zahlen nicht auf Aktualität geprüft

 

 

Gruß

David

 

Ich finde das Thema sehr wichtig, da längere Krankheiten immer unterschätzt werden. Es muss ja nicht immer gleich der Extremfall BU sein.

 

Ich habe daher für die Absicherung meines Gehalts bei längeren Krankheiten (bin Alleinverdiener, meine Frau ist zuhause) eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen, die die Differenz die entsteht ausgleicht. Als Versicherung habe ich bei der Barmenia gewählt, da ich über meine GKV einen ziemlich günstigen Tarif bekommen habe.

 

sehr vernünftig, eine Krankengeldversicherung kostet je nach Alter und Höhe des zu versichernden Tagegeldes zwischen 2-5€ mtl.

Ob die Barmenia da eine so gute Wahl ist? Ich hab nur noch in Erinnerung, dass sie eine der wenigen Krankenversicherungen war, die die Beiträge in der Zahnversicherung erhöhen mussten.

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Gerald1502

Danke David, für Deinen ausführlichen Beitrag. :thumbsup:

 

Hatte bei der Erstellung des Threads einen Berechnungsfehler drin gehabt, den ich nach Scripias Beitrag korrigiert hatte.

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Gol43r

Soweit ich das noch weiß, sollten bei den Beiträgen von der Versicherung keine SV-Abzüge anfallen.

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