Ungeheuer April 20, 2011 Kann mir jemand sagen, welche Versicherer für Motorradfahrer keinen Risikoaufschlag bei der Risiko-Lebensversicherung nehmen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schinzilord April 20, 2011 Andere Frage: Wer bezahlt dann ein erhöhtes Risiko als Motorradfahrer? Die Gemeinschaft oder doch du selbst in form von höheren Gebühren? Ich bin bei der Hannover Leben. Ich habe zwar einen A Führerschein, aber kein Motorrad. somit habe ich dies angegeben und bin vom Motorradaufschlag befreit worden. Wenn ich irgendwann mal wieder fahren sollte, ist das natürlich auch abgedeckt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid April 20, 2011 Die Ontos wäre auch einen Versuch wert... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beginner01 April 21, 2011 Andere Frage: Wer bezahlt dann ein erhöhtes Risiko als Motorradfahrer? Die Gemeinschaft oder doch du selbst in form von höheren Gebühren? Ich bin bei der Hannover Leben. Ich habe zwar einen A Führerschein, aber kein Motorrad. somit habe ich dies angegeben und bin vom Motorradaufschlag befreit worden. Wenn ich irgendwann mal wieder fahren sollte, ist das natürlich auch abgedeckt. Hallo, nein, diese Aussage ist falsch. Diesbezüglich habe ich bei HV nachgefragt und die haben es mir schriftlich gegeben. Sollte in deinem Fall ein Tod durch ein Motoradunfall eintreten, dann geht dein Begünstigter leer aus - sicher! Es ist ein Trugschluss anzunehmen, dass ein wenn man zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss kein Motorrad besitzt, somit das Risiko nicht besteht. Allein die Möglichkeit (Lizenz) zum Motorradfahren ist ausreichend ... Vielleicht kannst du ja mal nachfragen, dass Risiko nachträglich mit einzuschließen. beginner01 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth April 22, 2011 · bearbeitet April 22, 2011 von GlobalGrowth das würde ich so nicht "unterschreiben" Ohne das Bedingungswerk gelesen zu haben, gehe ich davon aus, dass die Leistung im Todesfall einfach in dem Verhältnis gekürzt wird, wie sie sich durch den Zuschlag Motorrad ergeben hätte. [ Es ist ein Trugschluss anzunehmen, dass ein wenn man zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss kein Motorrad besitzt, somit das Risiko nicht besteht. Allein die Möglichkeit (Lizenz) zum Motorradfahren ist ausreichend ... Vielleicht kannst du ja mal nachfragen, dass Risiko nachträglich mit einzuschließen. beginner01 auch das kann per Definition nicht richtig sein, ansonsten müsste ja jeder bei der RLV den Zuschlag mitversichern. Korrekt wäre die Aussage, dass diese Risikoerhöhung eine Obliegenheitspflicht des Versicherungsnehmers ist. Sprich er muss es dem Versicherer, wenn er denn wieder Motorrad fahren würde, schriftlich mitteilen. Im Markt gibt es übrigens viele Versicherer, die dieses Risiko gar nicht interessiert --> außer man fährt "vereinsmäßig" Gruß David Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slt63 April 22, 2011 · bearbeitet April 22, 2011 von slt63 Hallo, nein, diese Aussage ist falsch. Diesbezüglich habe ich bei HV nachgefragt und die haben es mir schriftlich gegeben. Sollte in deinem Fall ein Tod durch ein Motoradunfall eintreten, dann geht dein Begünstigter leer aus - sicher! Es ist ein Trugschluss anzunehmen, dass ein wenn man zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss kein Motorrad besitzt, somit das Risiko nicht besteht. Allein die Möglichkeit (Lizenz) zum Motorradfahren ist ausreichend ... Vielleicht kannst du ja mal nachfragen, dass Risiko nachträglich mit einzuschließen. beginner01 Diese Aussage (fett) halte ich für sehr gewagt. Nach dieser Logik müsste auch jeder Nichtraucher den Raucherzuschlag bezahlen, denn er hat jederzeit die Möglichkeit zu rauchen... Tatsächlich ist es aber m.W. so, daß man den Raucherzuschlg erst zahlen muß, wenn man tatsächlich raucht (bzw. wenn man Motorrad FÄHRT). Der Nachweis wird im Zweifelsfall über eine Haar(wurzel)-probe geführt. Christoph Daum lässt grüssen.... Im übrigen müsste dazu auch etwas in den Bedingungen stehen. Ich nehme an, daß es sich so verhält, wie GlobalGrowth beschreibt ( Zweiter Satz des Postings). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beginner01 April 22, 2011 · bearbeitet April 22, 2011 von beginner01 Hallo, dann habe ich mich wohl missverständlich ausgedückt. Mit nachfolgender Definition von GlobalGrowth stimme ich überein "Korrekt wäre die Aussage, dass diese Risikoerhöhung eine Obliegenheitspflicht des Versicherungsnehmers ist. Sprich er muss es dem Versicherer, wenn er denn wieder Motorrad fahren würde, schriftlich mitteilen" Genau das wollte ich damit sagen. Weil ich nun davon ausgehe, dass ein Mensch, der einen Motorradführerschein gemacht hat füher oder später auch Mottorrad fahren möchte, so liegt es doch sehr nahe, dass von Beginn an zu vereinbaren, bevor es in Vergessenheit gerät und im Schadensfall zu Problemen (bis zur Leistungskürzung/-verwährung) kommt. Im übrigen habt ihr beide Recht - es gibt einige wenige Versicherer (OnXos, DelXa Direkt, ...) die Motorradfahren (außer Motorsport) mit einschließen. Hallo, nein, diese Aussage ist falsch. Diesbezüglich habe ich bei HV nachgefragt und die haben es mir schriftlich gegeben. Sollte in deinem Fall ein Tod durch ein Motoradunfall eintreten, dann geht dein Begünstigter leer aus - sicher! Es ist ein Trugschluss anzunehmen, dass ein wenn man zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss kein Motorrad besitzt, somit das Risiko nicht besteht. Allein die Möglichkeit (Lizenz) zum Motorradfahren ist ausreichend ... Vielleicht kannst du ja mal nachfragen, dass Risiko nachträglich mit einzuschließen. beginner01 Diese Aussage (fett) halte ich für sehr gewagt. Nach dieser Logik müsste auch jeder Nichtraucher den Raucherzuschlag bezahlen, denn er hat jederzeit die Möglichkeit zu rauchen... Tatsächlich ist es aber m.W. so, daß man den Raucherzuschlg erst zahlen muß, wenn man tatsächlich raucht (bzw. wenn man Motorrad FÄHRT). Der Nachweis wird im Zweifelsfall über eine Haar(wurzel)-probe geführt. Christoph Daum lässt grüssen.... Im übrigen müsste dazu auch etwas in den Bedingungen stehen. Ich nehme an, daß es sich so verhält, wie GlobalGrowth beschreibt ( Zweiter Satz des Postings). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ungeheuer April 25, 2011 Um nochmal eine weitere Versicherung zu nennn: Die Ergo-direct nimmt auch kein Risikoaufschlag für Motorradfahrer! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beginner01 Mai 12, 2011 @Ungeheuer, alle Um nochmal eine weitere Versicherung zu nennn: Die Ergo-direct nimmt auch kein Risikoaufschlag für Motorradfahrer! Leider ist diese Aussage unwahr. Habe gerade einen Versicherungsschein der ERGO Direct vorliegen und da wird für das Risiko Motorradfahren ein Risikoaufschlag von 35 EUR in Rechnung gestellt. Insoweit glaube ich deiner Aussage nicht ... beginner01 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sgcada Mai 14, 2011 · bearbeitet Mai 15, 2011 von sgcada Korrekt wäre die Aussage, dass diese Risikoerhöhung eine Obliegenheitspflicht des Versicherungsnehmers ist. Sprich er muss es dem Versicherer, wenn er denn wieder Motorrad fahren würde, schriftlich mitteilen. Möchte die Diskussion nochmal aufgreifen und verweise daher auf den für die Lebensversicherung relevanten §158 Abs. 1 VVG: Als Erhöhung der Gefahr gilt nur eine solche Änderung der Gefahrumstände, die nach ausdrücklicher Vereinbarung als Gefahrerhöhung angesehen werden soll; die Vereinbarung bedarf der Textform. Als einzige Obliegenheit während der Vertragslaufzeit sehen die Versicherungsbedingungen der Hannoverschen Leben lediglich eine Informationspflicht vor, wenn die versicherte Person nach Vertragsschluss Raucher wird. Die Versicherung wird dann ab dem nächsten Monatsersten nach Zugang der Meldung in den entsprechenden Rauchertarif mit dem erforderlichen Beitrag eingestuft. Demnach dürfte die nachträgliche Aufnahme des Motorradfahrens keinen gefahrerhöhenden/-ändernden Umstand darstellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beginner01 Mai 16, 2011 Hallo, das ist mir zu einfach - darauf würde ich es persönlich nicht ankommen lassen. Beispiel: Ich fahre heute Motorrad, überlege mir morgen, dass ich keine Lust mehr darauf habe und schließe eine RLV (ohne Risikokomponente "Motorrad") ab. Erhalte noch am gleichen Tag den Versicherungsschein :-). Dann komme ich übermorgen wieder auf die Idee Motorrad zu fahren - und dabei zahle ich keinen Riskoaufschlag (auf Lebenszeit)?! :'( Gerne möchte ich die Versicherung (das Gericht sehen), dass im Schadensfall bereitwillig leistet (Recht spricht) :'( . Ein toller Weg, um die Versicherungsprämie niedrig zu halten - nur glaube ich, dass das im Bedarfsfall nicht ohne Probleme bleibt. Nicht umsonst wird bei vielen Versicherern ein Aufschlag von bis zu 35 EUR/a verlangt. Korrekt wäre die Aussage, dass diese Risikoerhöhung eine Obliegenheitspflicht des Versicherungsnehmers ist. Sprich er muss es dem Versicherer, wenn er denn wieder Motorrad fahren würde, schriftlich mitteilen. Möchte die Diskussion nochmal aufgreifen und verweise daher auf den für die Lebensversicherung relevanten §158 Abs. 1 VVG: Als Erhöhung der Gefahr gilt nur eine solche Änderung der Gefahrumstände, die nach ausdrücklicher Vereinbarung als Gefahrerhöhung angesehen werden soll; die Vereinbarung bedarf der Textform. Als einzige Obliegenheit während der Vertragslaufzeit sehen die Versicherungsbedingungen der Hannoverschen Leben lediglich eine Informationspflicht vor, wenn die versicherte Person nach Vertragsschluss Raucher wird. Die Versicherung wird dann ab dem nächsten Monatsersten nach Zugang der Meldung in den entsprechenden Rauchertarif mit dem erforderlichen Beitrag eingestuft. Demnach dürfte die nachträgliche Aufnahme des Motorradfahrens keinen gefahrerhöhenden/-ändernden Umstand darstellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Goldmaster Mai 16, 2011 Interessant wäre die Frage was mit einem Beifahrer auf dem Moped im "Schadensfall" passiert. Wäre er versichert, wenn er den Aufschlag nicht bezahlt hat? Aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen mit Versicherungen und den Rechtssprechungen bin ich mir sehr sicher, dass ein Motorradfahrer (bzw. dessen Begünstigter) leer ausgehen würde, wenn er das nicht angegeben und bezahlt hätte. Sonst wäre doch so ein Aufschlag für die Füße, denn jeder Motorradfahrer würde bei Abschluss des Vertrags natürlich nicht fahren :- Oder der Raucher hätte zufällig den einen Tag nicht mehr geraucht... Man muss da doch auch ein wenig fair und bereit sein, für das wesentlich höhere Risiko zu bezahlen. Finde es ehrlich gesagt schon relativ unfair für Risikogruppen (Motorrad, Raucher, starkes Übergewicht) mitbezahlen zu müssen. Wenn sich jemand in diese Gruppe (wohlgemerkt aus freien Stücken!) begibt, dann sollte er auch zusätzlich dafür bezahlen müssen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beginner01 Mai 16, 2011 · bearbeitet Mai 16, 2011 von beginner01 Hallo, bzgl. dem Beifahrer - das bin ich einmal in Verbindung mit der Hannoverschen Leben (HL) durchgegangen (bei der Kundenbetreuung erfragt!). Die unterscheiden hier klar nach "aktiv" und "passiv". Als (passiver) Beifahrer bist du auch ohne Zuschlag versichert. Das wurde mir dann auch schriftlich! bestätigt - kann ich bei Bedarf hochladen. Wenn du das Risiko "aktiv" betreibst, dann ist ein Zuschlag fällig. Wie gesagt, in diesem Fall kann ich nur von der Sichtweise der HL sprechen - das mag bei anderen Versicherern auch anders aussehen (gehandhabt werden). beginner01 Interessant wäre die Frage was mit einem Beifahrer auf dem Moped im "Schadensfall" passiert. Wäre er versichert, wenn er den Aufschlag nicht bezahlt hat? Aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen mit Versicherungen und den Rechtssprechungen bin ich mir sehr sicher, dass ein Motorradfahrer (bzw. dessen Begünstigter) leer ausgehen würde, wenn er das nicht angegeben und bezahlt hätte. Sonst wäre doch so ein Aufschlag für die Füße, denn jeder Motorradfahrer würde bei Abschluss des Vertrags natürlich nicht fahren :- Oder der Raucher hätte zufällig den einen Tag nicht mehr geraucht... Man muss da doch auch ein wenig fair und bereit sein, für das wesentlich höhere Risiko zu bezahlen. Finde es ehrlich gesagt schon relativ unfair für Risikogruppen (Motorrad, Raucher, starkes Übergewicht) mitbezahlen zu müssen. Wenn sich jemand in diese Gruppe (wohlgemerkt aus freien Stücken!) begibt, dann sollte er auch zusätzlich dafür bezahlen müssen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sgcada Mai 16, 2011 · bearbeitet Mai 16, 2011 von sgcada Hallo, bzgl. dem Beifahrer - das bin ich einmal in Verbindung mit der Hannoverschen Leben (HL) durchgegangen (bei der Kundenbetreuung erfragt!). Die unterscheiden hier klar nach "aktiv" und "passiv". Als (passiver) Beifahrer bist du auch ohne Zuschlag versichert. Das wurde mir dann auch schriftlich! bestätigt - kann ich bei Bedarf hochladen. Wenn du das Risiko "aktiv" betreibst, dann ist ein Zuschlag fällig. Wie gesagt, in diesem Fall kann ich nur von der Sichtweise der HL sprechen - das mag bei anderen Versicherern auch anders aussehen (gehandhabt werden). beginner01 Für die HL kann ich das so bestätigen. So wurde zumindest früher wie folgt im Versicherungsantrag gefragt: Fahren Sie aktiv ein motorisiertes Zweirad über 50 ccm, ein Quad oder ein Trike (auch Saisonfahrer)? Gruß sgcada Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag