rocman August 13, 2011 @ xolgo Danke für die Info. Hier die Pressemeldung im Original: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen[...] Deshalb rät die Verbraucherzentrale NRW, zunächst auf den Einsatz des Sicherheitscodes zu verzichten, bis sämtliche Zweifel an der Sicherheit des Systems und der Haftungsfrage ausgeräumt sind. Super Rat! :- Wie soll das längerfristig funktionieren? Schließlich kann ich nur 3 Einkäufe ohne Securecode tätigen, danach muss ich ihn nutzen oder kann nur noch bei Onlineshops einkaufen, die die Schnittstelle noch nicht implementiert haben. Deren Anzahl ist wohl mittlerweile ziemlich übersichtlich und ich habe auch keine große Lust (bzw. Vertrauen) nur noch bei irgendwelchen kleinen Onlinebuden zu kaufen. Was bleibt noch? Kreditkartenhopping zu Banken, die kein 3D Secure oder Verified by VISA anbieten? Hmm... also geh mer erstmal wieder nur noch in physisch vorhandenen Läden einkaufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser August 13, 2011 Was bleibt noch? Kreditkartenhopping zu Banken, die kein 3D Secure oder Verified by VISA anbieten? Hmm... also geh mer erstmal wieder nur noch in physisch vorhandenen Läden einkaufen. Ich breche nach wie vor Bestellungen einfach ab, wenn mir ein Shop dieses "Sicherheitssystem" unterjubeln will. Bislang bin ich immer anderweitig ohne großen Aufwand fündig geworden. Ändern wird sich nur etwas, wenn sich mehr Kunden gegen dieses System wehren, aber da ist wohl die Dummheit und Uninformiertheit der Leute davor... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein August 13, 2011 Alle diese "Gutmenschen" und insbesondere auch die Verbraucherzentralen sind Rampensäue. Jetzt gilt es mal das Sommerloch zu füllen. Die Presseinfo ist m.E. an inhaltsloser Unsinnigkeit nur schwer zu überbieten. Es bestehen Zweifel an der Sicherheit des Systems Das kann man zu jedem PC, Bankautomaten, Kernkraftwerk oder Türschloss auch sagen. zudem drohen Kunden finanzielle Nachteile, wenn unberechtigte Abbuchungen auf dem Konto auftauchen Tolle Erkenntnis. So wie bei Phishing, etc. So könnten Betrüger, die lediglich die Kartennummer und den Namen des Karteninhabers kennen, einen 3D-Sicherheitscode im Internet beantragen und damit auf Kosten des Kunden einkaufen. Da sollte man besser raten, dass die Verbraucher asap selbst den Code beantragen. Andere Kriminelle wiederum könnten auf Web-Shoppingtour gehen, wenn es ihnen gelingt, den Sicherheitscode abzufangen. Gut, dass es dieses Risiko bisher ohne den Code nicht gab.... Bisher mussten Kunden nicht damit rechnen, dass sie im Fall eines Kreditkarten-Missbrauchs beim Onlineshopping auf dem Schaden sitzen bleiben. Schließlich wurde kein Beleg unterschrieben. Gröööll .... Zwar haben Visa und Mastercard sowie die kartenausgebenden Banken erklärt, dass sie sich im Gegensatz zu den EC-Karten-Fällen nicht auf den für die Verbraucher nachteiligen Anscheinsbeweis berufen wollen. Doch in der Praxis hält sich nicht jedes Geldinstitut an das Versprechen. So weigert sich beispielsweise die Advanzia Bank im Fall einer Lehrerin, die das 3D-Verfahren nutzte, den Schaden zu ersetzen. Argumentieren am einzelnen Beispiel, ohne alle Fakten auch nur ansatzweise zu nennen, ist immer ein Kompetenzausweis. Deshalb rät die Verbraucherzentrale NRW, zunächst auf den Einsatz des Sicherheitscodes zu verzichten, bis sämtliche Zweifel an der Sicherheit des Systems und der Haftungsfrage ausgeräumt sind. Was rät sie statt dessen? Zahlung mit Karte und Prüfnummer von der Rückseite? Garantiert sicher? Barzahlung im Internet? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo August 13, 2011 · bearbeitet August 13, 2011 von xolgo Super Rat! :- Wie soll das längerfristig funktionieren? Schließlich kann ich nur 3 Einkäufe ohne Securecode tätigen, danach muss ich ihn nutzen oder kann nur noch bei Onlineshops einkaufen, die die Schnittstelle noch nicht implementiert haben. Deren Anzahl ist wohl mittlerweile ziemlich übersichtlich und ich habe auch keine große Lust (bzw. Vertrauen) nur noch bei irgendwelchen kleinen Onlinebuden zu kaufen. Was bleibt noch? Kreditkartenhopping zu Banken, die kein 3D Secure oder Verified by VISA anbieten? Zahlung per Überweisung, per Lastschrift, per Nachnahme, ... Alle diese "Gutmenschen" und insbesondere auch die Verbraucherzentralen sind Rampensäue. Jetzt gilt es mal das Sommerloch zu füllen. Die Presseinfo ist m.E. an inhaltsloser Unsinnigkeit nur schwer zu überbieten. Sorry, Ramstein, aber bisher bin ich von Dir ein anderes Niveau gewohnt und bin sehr erstaunt über Deinen Beitrag hier. Hast Du die obige Diskussion bezüglich Beweislastumkehr verfolgt? So könnten Betrüger, die lediglich die Kartennummer und den Namen des Karteninhabers kennen, einen 3D-Sicherheitscode im Internet beantragen und damit auf Kosten des Kunden einkaufen. Da sollte man besser raten, dass die Verbraucher asap selbst den Code beantragen. Nein, es ist umgekehrt. Die Banken sollten nichts einführen, was dringend die Interaktion des Kunden erfordert, um eine Sicherheitslücke zu schließen. Andere Kriminelle wiederum könnten auf Web-Shoppingtour gehen, wenn es ihnen gelingt, den Sicherheitscode abzufangen. Gut, dass es dieses Risiko bisher ohne den Code nicht gab.... Stichwort Beweislastumkehr. Bisher mussten Kunden nicht damit rechnen, dass sie im Fall eines Kreditkarten-Missbrauchs beim Onlineshopping auf dem Schaden sitzen bleiben. Schließlich wurde kein Beleg unterschrieben. Gröööll .... Was gibt es da zu grölen? Es ist nunmal so, dass ohne Einsatz des Codes oder der PIN der Verkäufer in der Beweispflicht ist. Bei Einsatz der PIN oder des Codes trägt der Kunde die Beweislast. Deshalb rät die Verbraucherzentrale NRW, zunächst auf den Einsatz des Sicherheitscodes zu verzichten, bis sämtliche Zweifel an der Sicherheit des Systems und der Haftungsfrage ausgeräumt sind. Was rät sie statt dessen? Zahlung mit Karte und Prüfnummer von der Rückseite? Garantiert sicher? Barzahlung im Internet? Siehe oben. Auch bei der Zahlung mit "Prüfnummer von der Rückseite" trägt laut den AGB meiner Bank der Verkäufer die Beweislast. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser August 13, 2011 · bearbeitet August 13, 2011 von Nudelesser Es bestehen Zweifel an der Sicherheit des Systems Das kann man zu jedem PC, Bankautomaten, Kernkraftwerk oder Türschloss auch sagen. Ach, und weil jede Technologie ein Restrisiko hat, guckt man einfach nicht mehr hin und lässt sich jeden Mist aufschwatzen? Sorry, aber Dein Beitrag ist wirklich unterirdisch. Da muss ich Xolgo recht geben... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein August 13, 2011 Dann noch mal ganz langsam: Bisher muss man die Identnummer von der Rückseite eingeben. In Zukunft den Securecode. Wo ist das "wahnsinnige zusätzliche Risiko"? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo August 13, 2011 Dann noch mal ganz langsam: Bisher muss man die Identnummer von der Rückseite eingeben. In Zukunft den Securecode. Wo ist das "wahnsinnige zusätzliche Risiko"? Gerne: In den meisten AGB der Banken steht drin, dass mit Angabe des Securecode die Zahlung als genehmigt gilt. Mit Angabe des CVC (Code auf der Rückseite) ist das nicht der Fall. D.h. in dem einen Fall (CVC) muss der Händler beweisen, dass Du wirklich eingekauft hast, im anderen Fall (Secure Code) musst Du beweisen, dass Du nicht eingekauft hast. Laut obiger Pressemitteilung sagen offenbar einige Banken, dass sie das in der Praxis nicht so handhaben wollen und den Kunden bei Betrug mit dem Secure Code vom Schaden freistellen. Die Realität zeigt offenbar etwas anderes - das im Artikel erwähnte Beispiel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein August 13, 2011 D.h. in dem einen Fall (CVC) muss der Händler beweisen, dass Du wirklich eingekauft hast, im anderen Fall (Secure Code) musst Du beweisen, dass Du nicht eingekauft hast. Ah ja. Siehe auch hier: Errechnet wird der CVC2/CVV2 mit dem geheimen Schlüssel (DES-Algorithmus) des Kartenausstellers anhand von Kartennummer und Gültigkeitsdatum. Die Einführung dieses Sicherheitsmerkmales reduziert nicht nur den Betrug, sondern hat auch Konsequenzen für den Karteninhaber. Da es äußerst schwierig ist zu einer gegebenen Kartennummer den passenden CVC2/CVV2/CSC zu erraten, kann es für den Karteninhaber schwieriger sein, sich bei Betrug zu rechtfertigen und die Zahlung abzulehnen. Laut obiger Pressemitteilung sagen offenbar einige Banken, dass sie das in der Praxis nicht so handhaben wollen und den Kunden bei Betrug mit dem Secure Code vom Schaden freistellen. Die Realität zeigt offenbar etwas anderes - das im Artikel erwähnte Beispiel. Es gibt eine Bank die in einem Fall abgelehnt hat. Schildere bitte die konkreten Umstände ... Bei jedem Missbrauch können im Einzelfall Umstände für oder gegen eine Haftung sprechen. Wer darauf eine Meinung aufbaut, .... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo August 13, 2011 D.h. in dem einen Fall (CVC) muss der Händler beweisen, dass Du wirklich eingekauft hast, im anderen Fall (Secure Code) musst Du beweisen, dass Du nicht eingekauft hast. Ah ja. Siehe auch hier: Das mag schon sein, dass der CVC in der Praxis ein zusätzliches Indiz ist. Der Secure Code wird aber im Vertrag zwischen mir und meiner Bank direkt erwähnt, der CVC nicht. Und zumindest für den Secure Code ist die rechtliche Situation damit eindeutig. Beim CVC ist das nicht so eindeutig. Laut obiger Pressemitteilung sagen offenbar einige Banken, dass sie das in der Praxis nicht so handhaben wollen und den Kunden bei Betrug mit dem Secure Code vom Schaden freistellen. Die Realität zeigt offenbar etwas anderes - das im Artikel erwähnte Beispiel. Es gibt eine Bank die in einem Fall abgelehnt hat. Ich habe nie etwas anderes behauptet. Schildere bitte die konkreten Umstände ... Warum sollte ich? Bei jedem Missbrauch können im Einzelfall Umstände für oder gegen eine Haftung sprechen. Wer darauf eine Meinung aufbaut, .... Ich baue meine Meinung nicht auf einem Einzelfall auf, sondern auf dem was in meinen AGB steht. Und da ist die Haftung eindeutig geregelt - zu meinem Nachteil. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser August 13, 2011 @ Ramstein Was genau sind Deine Interessen, was dieses Thema angeht? Man könnte fast meinen, Du bist hier als Lobbyist dieser neuen Sicherheitssysteme unterwegs. Ich finde bei Dir weder ein Interesse sich ernsthaft zu informieren noch eine sachliche Diskussion zu führen. Stattdessen tust Du alles, um ernsthafte Bedenken lächerlich zu machen und Argumente nicht zur Kenntnis zu nehmen. Es ist schlichtweg Unsinn, die übliche Prüfziffer auf der Rückseite der Kreditkarte mit den neuen Securecode/ Verified by Visa- Systemen gleichzusetzen. Die Prüfziffer kann von einer Vielzahl von Leuten ausgelesen werden. Jeder Kellner, der die Karte in der Hand hatte und jeder Online Shop, der die Prüfziffer abfragt, könnte diese missbräuchlich benutzen. Das wissen auch Gerichte und Kreditkartengesellschaften. Die neuen Systeme schaffen eine völlig neue rechtliche Situation. Die Gründe für diese Sicht, wurden in diesem Faden diskutiert und kürzlich noch einmal von der Verbraucherzentrale NRW bestätigt. Wer eine andere Meinung hat, der sollte sich die Mühe machen, diese zu begründen, statt einfach nur inhaltsleeren Krawall zu verbreiten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
obx August 14, 2011 Die neuen Systeme schaffen eine völlig neue rechtliche Situation. Die Gründe für diese Sicht, wurden in diesem Faden diskutiert und kürzlich noch einmal von der Verbraucherzentrale NRW bestätigt. Stiftung Warentest rät: "Machen Sie mit" Stiftung Warentest vertraut Zusicherung der Banken Auch die Stiftung Warentest hatte Anfang Mai vor dem Einsatz des Verfahrens gewarnt und das Fazit gezogen: "So lange Banken glauben, ihnen steht bei Missbrauch von Kreditkarten mit 'SecureCode' und 'Verified by Visa' eine Beweiserleichterung zu, sollten Kreditkarteninhaber beide Verfahren meiden." Wenige Tage später lenkten die Kreditinstitute ein und sicherten zu, Kunden könnten Zahlungen, die sie nicht veranlasst hätten, wie auch zuvor melden und müssten nicht zahlen, wenn ihnen kein Verschulden nachzuweisen sei. Daraufhin revidierte die Stiftung Warentest ihre Einschätzung und riet: "Machen Sie mit!". http://www.teltarif.de/kreditkarte-3d-secure-visa-mastercard-warnung-verbraucherzentrale/news/43631.html ist natürlich die frage, inwieweit die banken sich an ihre zusicherung halten. verweigert die bank die zahlung und zieht der kunde vor gericht wird die bank natürlich auf den anscheinsbeweis pochen, dass den kunden das verschulden trifft. für den kunden wird es fast unmöglich sein, nachzuweisen, dass ihn kein verschulden trifft. fazit: ich würd trotzdem die finger von lassen. ramstein, mir ist dabei fast egal wie sicher das system ist und was möglich ist und was nicht. jedes sicherheitssystem kann, je nach aufwand, nie als 100% sicher gelten. gerade deswegen würd ich mir auch nie meine rechte, die ich habe, auf so ein plumpe art und weise beschneiden lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser August 15, 2011 Die Stiftung Warentest hat sich in dieser Angelegenheit leider nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Am 3.5.11 teile sie mit: test.de ist daher der Auffassung: Banken steht bei Missbrauch von SecureCode und Verified by Visa-Geheimzahlen keine Beweiserleichterung zu. Verbraucher sollten sich allerdings nicht auf diese Sicht der Rechtslage verlassen. Gerichtsurteile zu der Frage gibts noch nicht. So lange Banken glauben, Ihnen steht bei Missbrauch von Kreditkarten mit SecureCode und Verified by Visa eine Beweiserleichterung zu, sollten Kreditkarteninhaber beide Verfahren meiden. http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/meldung/Kreditkarten-mit-SecureCode-und-Verified-by-Visa-Haftungsrisiko-bei-Missbrauch-4231197-4231199/ Drei Tage später am 6.5.11 änderte sie ihre Meinung und schrieb: Inzwischen haben alle Banken- und Sparkassenverbände test.de gegenüber zugesichert: Kunden können Zahlungen, die sie nicht veranlasst haben, wie bisher melden und müssen nicht zahlen, wenn ihnen kein Verschulden nachzuweisen ist. Visa und Mastercard als Lizenzgeber machen sich ebenfalls für die Einhaltung dieser Regel stark. Damit gilt jetzt: Bei Kreditkarten deutscher Banken und Sparkassen können Sie sich bedenkenlos für Mastercard SecureCode oder Verified by Visa anmelden. Bei Kreditkarten anderer Anbieter allerdings sollten Sie unbedingt nachfragen und sich nur für neue Sicherheitsverfahren anmelden, wenn das Unternehmen zusichert, sie bei Missbrauchsfällen nicht schlechter zu stellen als bei herkömmlicher Kartenzahlung. http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/meldung/Kreditkarten-mit-Mastercard-SecureCode-und-Verified-by-Visa-Mehr-Sicherheit-4233850-4233852/ Natürlich kann jeder, auch die Stiftung Warentest, seine Meinung ändern, sollte dann aber auch sagen warum. Was steht in dieser "Zusicherung" der deutschen Banken? Hat diese "Zusicherung" irgendeine rechtliche Relevanz?/ Kann man sich im Streitfall darauf berufen? Warum wird dieses Schreiben nicht veröffentlicht? Warum werden die AGB nicht angepasst? Solange die Stiftung Warentest hierzu keinen Pieps sagt, fällt es schwer diese abrupte Meinungsänderung ernst zu nehmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein August 15, 2011 Warum werden die AGB nicht angepasst? Was steht denn in den AGB deiner Kreditkarte zu Securecode? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser August 15, 2011 · bearbeitet August 15, 2011 von Nudelesser Warum werden die AGB nicht angepasst? Was steht denn in den AGB deiner Kreditkarte zu Securecode? In meinen AGB steht dazu gar nichts, weil ich für dieses System nicht angemeldet bin und man die besonderen Bedingungen für Securecode i.d.R. erst zu sehen bekommt, wenn man eine entsprechende Ergänzungsvereinbarung online abschliesst. In diesen Bedingungen findet sich aber immer ein Satz wie dieser: Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter Kenntnis von seinem Passwort erlangt.Insbesondere darf das Passwort Dritten nicht mitgeteilt bzw. zugänglich gemacht werden Im Falle eines Missbrauchs könnte damit ein Anscheinsbeweis dafür vorliegen, dass der Nutzer fahrlässig gehandelt hat, auch wenn ihn tatsächlich keine Schuld trifft. Wer trotzdem eine Entschädigung von der Kreditkartengesellschaft will, der darf versuchen, auf eigene Kosten zu beweisen, dass er Opfer eines Trojaners geworden ist und dass er seine Sorgfaltspflichten nicht verletzt hat, indem z.B. eine aktuelle Antivirensoftware und Firewall installiert waren. Dieser Nachweis ist ohne eine forensische Begutachtung des betroffenen Rechners praktisch nicht zu führen. Man kann darüber streiten, ob eine solche Beweispflicht sinnvoll ist oder nicht. Fakt ist, dass dies gegenüber der bisherigen Praxis bei Kreditkartenzahlungen eine deutliche Benachteiligung und Beweislastumkehr darstellt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rocman August 16, 2011 Was bleibt noch? Kreditkartenhopping zu Banken, die kein 3D Secure oder Verified by VISA anbieten? Hmm... also geh mer erstmal wieder nur noch in physisch vorhandenen Läden einkaufen. Ich breche nach wie vor Bestellungen einfach ab, wenn mir ein Shop dieses "Sicherheitssystem" unterjubeln will. Bislang bin ich immer anderweitig ohne großen Aufwand fündig geworden. Ändern wird sich nur etwas, wenn sich mehr Kunden gegen dieses System wehren, aber da ist wohl die Dummheit und Uninformiertheit der Leute davor... Ich hoffe das "Leute" war nicht auf mich gemünzt, weil ich nach Alternativen suche, um trotzdem mit Kreditkarte zahlen zu können... Dann noch mal ganz langsam: Bisher muss man die Identnummer von der Rückseite eingeben. In Zukunft den Securecode. Wo ist das "wahnsinnige zusätzliche Risiko"? Gerne: In den meisten AGB der Banken steht drin, dass mit Angabe des Securecode die Zahlung als genehmigt gilt. Mit Angabe des CVC (Code auf der Rückseite) ist das nicht der Fall. D.h. in dem einen Fall (CVC) muss der Händler beweisen, dass Du wirklich eingekauft hast, im anderen Fall (Secure Code) musst Du beweisen, dass Du nicht eingekauft hast. Laut obiger Pressemitteilung sagen offenbar einige Banken, dass sie das in der Praxis nicht so handhaben wollen und den Kunden bei Betrug mit dem Secure Code vom Schaden freistellen. Die Realität zeigt offenbar etwas anderes - das im Artikel erwähnte Beispiel. Das ist so nicht ganz korrekt (z.B. AGB Barclaycard - momentan wird hier z. Glück kein Securecode-Gemurkse angeboten, steht aber auch bei Targobank und comdirect so drin): Mit dem Einsatz der Kreditkarte oder Angabe der Kartendaten beim Händler erteilen Sie die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung. Soweit dafür zusätzlich eine PIN, die Unterschrift oder die Kartenprüfziffer erforderlich ist, wird die Zustimmung erst mit deren Einsatz erteilt. Nach der Erteilung der Zustimmung können Sie die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen. So, nach etwas längerer AGB Recherche bei Targobank, comdirect und Barclaycard, kann ich nirgendwo einen direkten(!) Hinweis dafür finden, dass eine Beweisumkehr statt findet. Die "Haftungsklauseln" und "Sorgfaltspflichklauseln" sind identisch und ggf. nur um den Securecode (neben PIN, Unterschrift, Prüfziffer) erweitert. Schwarz auf Weiß wird es also nirgendwo erwähnt. Auch nicht bei Arcot und in den Bedingungen, wenn man sich für 3D Secure anmeldet (von wo aus auch immer). Die Krux ist, wie Nudelesser schon geschrieben hat, die Auslegungssache. Im "Betrugsfall", wird die Bank tatsächlich so argumentieren, dass man die Karte inkl. Prüfziffer ja verlieren kann und dadurch auch seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt (d.h. Bank haftet), da es im Internet weder Unterschrift noch PIN-Verifizierung gibt (die Kartendaten reichen ja aus für einen Einkauf und die kann in der Tat jeder Kellner abschreiben). Im Fall der zusätzlichen Sicherheitsabfrage des persönl. Passwortes, kann die Bank dann aber argumentieren, warum denn zusätzl. zur Karte bzw. den Kartendaten auch noch das persönl. Passwort "verloren" wurde (nach dem Motto: etwa auf die Karte drauf geschrieben? :- ) Ein gegensätzlicher Beweis durch den Kunden ist damit eigentlich schier unmöglich. Die Höhe der eigenen Haftung ist zusätzlich auch noch mal Auslegungssache: - in vollem Umfang bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Betrug - 50 (Targobank) bzw. 150 (comdirect) bei Verletzung der Sorgfaltspflicht zur sicheren Aufbewahrung, d.h. in der Regel, dass man die Karte noch besitzt aber trotzdem unberechtigte Buchungen vorliegen Ich glaube aber nicht, dass sich die Banken eine solche Argumentation längerfristig erlauben können, da sie sich sonst früher oder später ihre Karten an die Kniescheibe nageln können. Also werde ich den Securecode soweit als möglich auch lieber "umgehen". Zum Glück hab ich die Barclaycard noch mein eigen, die diese zusätzl. Sicherheitsfeatures noch nicht anbietet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser August 17, 2011 Stiftung Warentest meldet heute: Kunden der Hypovereinsbank sollten ihre Kreditkarte sperren lassen, falls sie sich bereits für Securecode oder Verified by Visa angemeldet haben Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein August 18, 2011 Stiftung Warentest meldet heute: Kunden der Hypovereinsbank sollten ihre Kreditkarte sperren lassen, falls sie sich bereits für Securecode oder Verified by Visa angemeldet haben Man könnte sich natürlich auch vom Securecode-Verfahren wieder abmelden. Jetzt warte ich noch darauf, dass die Stiftung Warentest davon abrät, Geld bei sich zu haben, da es Taschendiebe gibt. Und bestimmt werden da mehr als 2 Leute pro Tag beklaut. Also wichtiger Rat: Immer nur auf Rechnung kaufen und diese dann per Papierüberweisung am Bankschalter zahlen. Am Automaten kann man ausgespäht werden! Homebanking ist potenziell unsicher! Vermeide das normale Lebensrisiko! Mache Heimarbeit! Vermeide Unfälle auf dem Weg zur Arbeit. Vermeide Hausarbeit - die meisten Unfälle passieren dabei! No sports please! Vermeide Sportunfälle! Das Leben kann schön sein - man kann es aber auch komplizieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser August 18, 2011 Vermeide das normale Lebensrisiko! Mache Heimarbeit! Vermeide Unfälle auf dem Weg zur Arbeit. Vermeide Hausarbeit - die meisten Unfälle passieren dabei! No sports please! Vermeide Sportunfälle! Das Leben kann schön sein - man kann es aber auch komplizieren. Das einzige was zu Deinem Lebensglück fehlt, scheint ein saftiger Geldverlust wegen Kreditkartenbetrug zu sein. Drücke die Daumen, dass Du die Lücke bald schließen kannst... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag