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Formel zur Übersetzung von Beträgen in Kursbewegung

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Nehmen wir mal an, es wird bereichtet, eine AG habe überraschend Gewinne zu erwarten, z. B. Seadrill hält eine bestimmte Anzahl an Pride-Aktien und Pride-Aktien steigen infolge des Übernahmeangebots von Ensco für Pride um x%

 

Oder es wird bekannt das Gagfah eine Milliardenklage von der Stadt Dresden zu erwarten hat.

 

Wie übersetzt man solche Zahlen in Kursbewegungen, d. h. welche anderen Zahlen braucht man, um den allein daraus begründbaren Effekt auf den Kurs zu berechnen? Einfacher Dreisatz?

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Stairway
· bearbeitet von Stairway

Nehmen wir mal an, es wird bereichtet, eine AG habe überraschend Gewinne zu erwarten, z. B. Seadrill hält eine bestimmte Anzahl an Pride-Aktien und Pride-Aktien steigen infolge des Übernahmeangebots von Ensco für Pride um x%

 

Oder es wird bekannt das Gagfah eine Milliardenklage von der Stadt Dresden zu erwarten hat.

 

Wie übersetzt man solche Zahlen in Kursbewegungen, d. h. welche anderen Zahlen braucht man, um den allein daraus begründbaren Effekt auf den Kurs zu berechnen? Einfacher Dreisatz?

 

Nein - wenn wir von rationalen Märkten ausgehen (sonst macht der Gedanken ja kein Sinn) dann zählt der Discounted Free-Cashflow. Wenn ein Unternehmen also höhere Gewinnaussichten reportet, musst du wissen, welchen Effekt dies auf den Umsatz bis hin zum Jahresüberschuss hat, wie sich die Abschreibungen entwickeln, welcher CAPEX nötig ist und abschließend wie die Veränderung des Net Working Capitals aufgrund des veränderten Wachstums ist. Diese Beträge schätzt du dann bis in alle Ewigkeit und diskontierst diese mit einem angemessenen Zinssatz, in diesem Fall mit den Eigenkapitalkosten. Viel Spass :thumbsup:

 

Wenn es dir nur um ein Unternehmen geht, das einen Anteil an einem Dritten hält und der Kurs des Dritten steigt, dann geht es wiefolgt:

 

Marktwert heute:

 

Unternehmen X: 100 Mio. € (davon: 10 Mio. € Beteiligung an Drittem), d.h. Unternehmen X ist auf stand-alone Basis 90 Mio. € wert

 

Steigt nun der Wert der Beteiligung von 10 Mio. € auf 20 Mio. €, sollte der Marktwert von Unternehmen X c.p. auf 110 Mio. € (abzüglich AbgSt.) steigen.

 

Auf Gagfa bezogen: Wenn du davon ausgehst, dass die Klage keinen Einfluss auf den Ruf und damit das sonstige Geschäft von Gagfa hat, dann:

 

Wert vor der Klage: X €

Wert nach der Klage: X € - Barwert der Klage

 

Bsp: Die Klage verpflichtet Gagfa zu einer Zahlung von 500 Mio. € in zwei Jahren. Dann ist der Wert von Gagfa bei einem Diskontsatz von 10% c.p.: X € - 500/1,1²

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checker-finance

OK, wenn man es genau machen will, wird es kompliziert.

 

Nehmen wir mal an, das Unternehmen bildet für ein bestimmtes Ereignis aus dem cash flow Rückstellungen. Die sind doch sofort liquiditäts- und bilanzwirksam.

 

Kann man dann rechnen: Marktkapitalisierung vorher - Marktkapitalisierung aktuell = Marktpreis des Schadens. Marktpreis des Schadens - Rückstellungssumme = Überbewertung des Schadens?

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Stairway
· bearbeitet von Stairway

Aus dem Cashflow können keine Rückstellungen gebildet werden. Rückstellungen sind ja lediglich bilanzielle Buchungen, bei denen (erstmal) kein Cash fließt.

 

Wenn es um einen Schaden geht, dann lautet es einfach: Marktkapitalisierung vorher - Barwert des Schadens = Angemessene Marktkapitalisierung

 

Angenommen der Schaden beträgt 1 Mrd. €, der Diskontfaktor 10% und die Auszahlung wird in einem Jahr fällig, dann beträgt der Barwert des Schadens eben 909,09 Mio. €.

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