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Basti

Commerzbank verliert Prozess um Uralt-Sparbuch

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Basti

Mal eine nette Geschichte - ich finde die Entscheidung richtig und für die Bank wohl ein Armutszeugnis :thumbsup:

 

Commerzbank verliert Prozess um Uralt-Sparbuch

 

Vor rund 50 Jahren zahlt ein Vater Geld für seinen Sohn auf ein Sparbuch ein. Die Bank weigert sich aber, die beträchtliche Summe Jahrzehnte später auszuzahlen - und lässt sich auf einen Prozessmarathon ein. In aller Stille gibt sich das Institut schließlich endgültig geschlagen.

 

100.000 Mark, im Wirtschaftswunderdeutschland des Jahres 1959 war das ein kleines Vermögen. Eine Liter Benzin kostete damals noch 60 Pfennig und ein Eigenheim im Schnitt 33.000 Mark. Wenn ein Vater also damals zur Geburt seines Sohnes 106.025,08 Mark auf ein Sparbuch bei der Dresdner Bank in Solingen einzahlte, dann musste er dafür tief in die Tasche greifen.

 

 

Rund 300.000 Euro dank Zins und Zinseszins

 

Und was damals schon viel Geld war, ist im Laufe der Jahre mit Zins und Zinseszins zu einer hübschen Summe angewachsen: Rund 300.000 Euro dürfte das Sparbuch mittlerweile wert sein, schätzt Anwalt Werner Otto von der Kanzlei Haas&Haas in Gießen.

Sohn fand Sparbuch in Schublade

 

Dass der überhaupt mit dem Fall zu tun hat, hat einen einfachen Grund: Nach all den Jahren wollte die Bank das Geld schlicht nicht mehr rausrücken. Jahrzehntelang wusste der Sohn nämlich überhaupt nichts von dem Guthaben, der Vater starb früh und vererbte alles an die Mutter. Und erst nach deren Tod im Jahr 2007 fand der Sohn das Dokument dann in einer Schublade.

 

 

Stempel der Bank plus zwei Unterschriften

 

Und ging damit zu Anwalt Otto. "Ich habe meinem Mandanten geraten, das Guthaben von der Bank einzufordern, notfalls vor Gericht", sagt der. Denn ihm erschien das Dokument zweifellos echt. Neben dem Beleg über die Einzahlung von 106.025,08 Mark enthielt das Sparbuch auch den Stempel der Bank und die Unterschrift von zwei Mitarbeitern.

Dresdner Bank zweifelte an Echtheit

 

Also wandte sich der Mann an die Dresdner Bank und wollte wissen, wie hoch das Guthaben auf dem Sparbuch aktuell ist. Doch anstelle einer Auskunft erntete er Verwunderung. So ein altes Sparbuch hatten die Angestellten des Instituts noch nie gesehen. Die Dresdner bestritt dann einfach, dass das Sparbuch echt sei. Ohne Angabe von Gründen.

 

 

Gutachter eingeschaltet

 

Das wollte der Mann nicht auf sich sitzen lassen, er ging vor Gericht und Anwalt Otto beauftragte einen Spezialisten als Gutachter, der das Sparbuch unter die Lupe nahm. Der stellte fest: Kugelschreiberpaste und Stempeltinte waren bereits 1955 auf dem Markt, das Sparbuch musste demzufolge echt sein. Das Gericht erkannte den Beweis an und gab der Klage statt.

Commerzbank weigert sich trotz positivem Gutachten

 

Sein Geld bekam der Mann trotzdem nicht. Denn die Commerzbank, die die Dresdner Bank inzwischen geschluckt hatte, ging in Berufung. Die Begründung: Die Mitarbeiter, die das Sparbuch unterschrieben hatten, seien nicht zeichnungsberechtigt gewesen, oder es habe sie garnicht gegeben. Schließlich fände das Institut in seinen Archiven keine Belege über die Forderung.

 

 

Sparbuch hat "erhebliche Beweisfunktion"

 

Anwalt Otto findet das Verhalten der Bank "ziemlich skandalös". Seiner Meinung nach versuchte das Institut mit fadenscheinigen Argumenten, das Verfahren in die Länge zu ziehen. "Die hofften wohl, dass mein Mandant aufgibt." Das tat er aber nicht. Im Februar 2011 entschied das Oberlandesgericht Frankfurt dann: Das Sparbuch sei zweifelsfrei echt, das habe der Sachverständige logisch dargestellt. Außerdem komme einem Sparbuch eine "erhebliche Beweisfunktion" zu, die nur unter extremen Bedingungen erschüttert werden könnte. Ein hoher Betrag und ein langer Zeitraum ohne Umsätze reichten dafür nicht aus. Die Bank könne nämlich nicht beweisen, dass die Forderungen im Laufe der Jahre erloschen seien, daran ändere auch nichts, dass sie keine Unterlagen mehr darüber habe. (AZ 19 U 180/10)

 

Und bezüglich der Unterschriften müsse das Institut ebenfalls beweisen, dass die Mitarbeiter nicht bei ihr beschäftigt oder nicht zeichnungsberechtigt gewesen seien. Der Bankkunde habe schließlich keinen Einblick, wer bei einer Bank ein Sparbuch unterschreiben dürfe und wer nicht. Somit dürfe sich das Institut "nicht auf einfaches Bestreiten beschränken." Sonst könnte eine Bank das Dokument faktisch entwerten, indem sie einfach die Echtheit der Unterschriften anzweifelt.

Niederlage auf der ganzen Linie

 

Eine Niederlage auf ganzer Linie für die Commerzbank. Allerdings ließen die Frankfurter Richter dem Institut ein Hintertürchen offen: Eine Revision beim Bundesgerichtshof. Darauf verzichtete das Institut dann in aller Stille, die Frist ist vor wenigen Tagen abgelaufen. Nun rechnet die Bank gerade fleißig aus, wieviel sie dem Sparbuchinhaber genau schuldet. Der kann sich nach jahrelangem Kampf endlich auf sein Geld freuen.

 

 

 

 

http://wirtschaft.t-online.de/commerzbank-verliert-prozess-um-uralt-sparbuch/id_45783334/index

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Gerald1502

Tolle Geschichte mit einem positiven Ausgang für den Sohn und ein wirkliches Armutszeugnis der Commerzbank.

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klausk
· bearbeitet von klausk

Mein Fall war erheblich kleiner. Etwas über 50 DM, aber ich war noch in der Schule und für mich war der Betrag nicht ganz unwichtig, denn es war mein selbstverdientes Geld (Stundenlohn zuletzt 60 Pfennig). Vor zwei oder drei Jahren habe ich die Stadtsparkasse Düsseldorf deshalb angeschrieben, und die Antwort war ebenfalls "wir haben keine Unterlagen". Ich habe weiter nichts unternommen.

 

Aber es ärgert mich noch immer. Beispiel in den USA: Wenn ein Konto, egal ob Scheck- oder Spar-, länger als drei Jahre ohne Bewegung bleibt (abgesehen von Aktionen der Bank, z.B. Zinsgutschriften), dann muß die Bank den Kunden anschreiben. Meldet der sich nicht, dann muß sie das Konto an den jeweiligen Staat übergeben ("escheat"). Das heißt aber nicht, daß der das Geld einfach vereinnahmt; vielmehr verwahrt er das Guthaben nur (Zinsen fallen allerdings nicht mehr an). Du kannst dein Geld jederzeit zurückfordern.

 

Du kannst sogar ein kleines Home Business mit vergessenen Konten (dormant accounts) machen. Du kannst z.B. per Internet beim California State Controller anfragen, ob es solche Accounts gibt; der Nachname ist mindestens anzugeben, mehr Information hilft bei der Suche. Wird etwas gefunden, dann kannst du dir fremdes Geld freilich nicht einfach unter den Nagel reißen, aber wenn du den rechtmäßigen Eigentümer findest und ihn darüber informierst, dann kannst du sicher eine Prämie aushandeln. Ich habe mal für eine Bekannte ein Konto im Staat New York gesucht; der Staat unterstützt ausdrücklich die Suche durch Dritte.

 

Das alles geht auf das englische Rechtssystem zurück ("common law"), welches nicht auf geschriebenen Gesetzen beruht sondern auf den Urteilen der Gerichte. Vorher fielen "vergessene" Guthaben einfach an den König -- und weg waren sie. Heute gibt es keine Könige mehr, die sich daran bereichern könnten.

 

Sollte es solche Regelungen nicht auch in Deutschland geben?

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Akaman

Ich habe vor ca. 15 Jahren ein Sparbuch der Deutschen zu einer Zweigstelle der Deutschen getragen, auf dem vorher etwa 20 Jahre lang keine Bewegung gewesen war (es handelte sich ursprünglich um ein Konfirmationsgeschenk der Deutschen in Höhe von DM 5,00, das ich im weiteren Verlauf hin und wieder mit kleineren Beträgen ergänzt hatte). Ich wollte eigentlich nur die zwischenzeitlichen Zinsen gutschreiben lassen. Man hat mir dann gesagt, dass die Kontonummer nicht mehr existiere und man daher das Sparbuch leider einziehen müsse. Sowieso gäbe es keine physischen Sparbücher mehr. Man rückte mir - trotz meines Protestes - das Sparbuch auch nicht wieder raus. Stattdessen gab man mir eine Quittung über das Buch mit der Nummer, die es nicht mehr gab. Mit dieser Quittung habe ich im weiteren Verlauf erfolglos versucht, an meine Schülerersparnisse zu kommen.

 

Mir sind die ca. 50 egal, um die es dabei ging.

 

Aber denkt in diesem Zusammenhang mal - zum Beispiel - an die jüdischen Vermögen, die bei unterschiedlichen Banken (in unterschiedlichen Ländern im vergangenen Jahrhundert) versickert sind.

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Emilian
· bearbeitet von Emilian

Aka: Das hättest Du in die Medien bringen sollen. Das ist ja ne schöne Schw**nerei!

 

Gruß Emilian.

 

PS: An die Schweizer Banken musste ich bei o.g. Geschichte auch als Erstes denken.

 

 

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polydeikes

Mir kommt da pauschal die Frage hoch, wieviel von dem Geld wohl Vater Staat wieder einsackt? Einen Freistellungsauftrag dafür wirds wohl nicht gegeben haben und bei der Summe ... :lol:

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masu

Ich habe vor ca. 15 Jahren ein Sparbuch der Deutschen zu einer Zweigstelle der Deutschen getragen, auf dem vorher etwa 20 Jahre lang keine Bewegung gewesen war (es handelte sich ursprünglich um ein Konfirmationsgeschenk der Deutschen in Höhe von DM 5,00, das ich im weiteren Verlauf hin und wieder mit kleineren Beträgen ergänzt hatte). Ich wollte eigentlich nur die zwischenzeitlichen Zinsen gutschreiben lassen. Man hat mir dann gesagt, dass die Kontonummer nicht mehr existiere und man daher das Sparbuch leider einziehen müsse. Sowieso gäbe es keine physischen Sparbücher mehr. Man rückte mir - trotz meines Protestes - das Sparbuch auch nicht wieder raus. Stattdessen gab man mir eine Quittung über das Buch mit der Nummer, die es nicht mehr gab. Mit dieser Quittung habe ich im weiteren Verlauf erfolglos versucht, an meine Schülerersparnisse zu kommen.

 

Mir sind die ca. 50 egal, um die es dabei ging.

 

Aber denkt in diesem Zusammenhang mal - zum Beispiel - an die jüdischen Vermögen, die bei unterschiedlichen Banken (in unterschiedlichen Ländern im vergangenen Jahrhundert) versickert sind.

 

Hast du die Polizei gerufen?

Das Sparbuch war/ist immerhin dein Eigentum. Die Bank kann es dir nicht einfach so wegnehmen.

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Akaman

Ich habe vor ca. 15 Jahren ein Sparbuch der Deutschen zu einer Zweigstelle der Deutschen getragen, auf dem vorher etwa 20 Jahre lang keine Bewegung gewesen war (es handelte sich ursprünglich um ein Konfirmationsgeschenk der Deutschen in Höhe von DM 5,00, das ich im weiteren Verlauf hin und wieder mit kleineren Beträgen ergänzt hatte). Ich wollte eigentlich nur die zwischenzeitlichen Zinsen gutschreiben lassen. Man hat mir dann gesagt, dass die Kontonummer nicht mehr existiere und man daher das Sparbuch leider einziehen müsse. Sowieso gäbe es keine physischen Sparbücher mehr. Man rückte mir - trotz meines Protestes - das Sparbuch auch nicht wieder raus. Stattdessen gab man mir eine Quittung über das Buch mit der Nummer, die es nicht mehr gab. Mit dieser Quittung habe ich im weiteren Verlauf erfolglos versucht, an meine Schülerersparnisse zu kommen.

 

Mir sind die ca. 50 egal, um die es dabei ging.

 

Aber denkt in diesem Zusammenhang mal - zum Beispiel - an die jüdischen Vermögen, die bei unterschiedlichen Banken (in unterschiedlichen Ländern im vergangenen Jahrhundert) versickert sind.

 

Hast du die Polizei gerufen?

Das Sparbuch war/ist immerhin dein Eigentum. Die Bank kann es dir nicht einfach so wegnehmen.

Zu der Zeit lebte ich im aussereuropäischen Ausland. Ich bin noch am gleichen Tag wieder dorthin zurück geflogen. Natürlich habe ich mich zuerst einigermassen aufgeregt, aber hatte an diesem Tag noch wichtigere Dinge zu tun.

 

Bei meinem nächsten Deutschland-Aufenthalt bin ich der Sache dann mit Hilfe der "Quittung" nochmals nachgegangen, aber aus denselben Gründen auch nur halbherzig. Inzwischen ist mir die Sache ziemlich gleichgültig. Ich habe meinen Post jetzt zum Anlass genommen, die "Quittung" zu suchen - erfolglos. Ist wohl dann später beim interkontinentalen Umzug hinten vom Lastwagen gefallen.

 

Dass die Geschichte eine Sauerei war, steht ausser Zweifel. Dass diese Bank (und andere) noch wesentlich grössere Schweinereien begangen haben, ebenso.

 

Wenn ich mich jetzt nochmals zurückerinnere, dann waren es wohl doch "nur" 50 DM, nicht . Was am Prinzip aber natürlich überhaupt nichts ändert.

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Gerald1502

Dass die Geschichte eine Sauerei war, steht ausser Zweifel. Dass diese Bank (und andere) noch wesentlich grössere Schweinereien begangen haben, ebenso.

 

Wenn ich mich jetzt nochmals zurückerinnere, dann waren es wohl doch "nur" 50 DM, nicht . Was am Prinzip aber natürlich überhaupt nichts ändert.

Das es eine Sauerei ist, finde ich auch.

 

Wenn man bedenkt, dass es wohl vielen Kunden einer Bank womöglich so ergangen ist, wie hier geschildert, kommt man schon auf eine beachtliche Summe. Ein Sparbuch kann die Bank doch aber eigentlich nicht ohne weiteres löschen, wenn man das Sparbuch nicht am Schalter vorlegen kann. Das geht doch nur, wenn der Kunde das Sparbuch mit zur Bank nimmt.

 

Hat man es nicht mehr, muss man eine Verlustmeldung machen und sich ein neues erstellen lassen.

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Akaman

Ein Sparbuch kann die Bank doch aber eigentlich nicht ohne weiteres löschen, wenn man das Sparbuch nicht am Schalter vorlegen kann. Das geht doch nur, wenn der Kunde das Sparbuch mit zur Bank nimmt.

 

Hat man es nicht mehr, muss man eine Verlustmeldung machen und sich ein neues erstellen lassen.

Ich bin mir jetzt gerade nicht 100% sicher, ob wir über den gleichen Sachverhalt reden. Weder in meinem Fall noch im Fall, den der TO geschildert hat, war das Problem, dass das Sparbuch nicht vorgelegt werden konnte.

 

Insofern taugt der Ratschlag

muss man eine Verlustmeldung machen und sich ein neues erstellen lassen.

wohl auch nur sehr bedingt.

 

Was ich gerne zugebe: da ich seinerzeit völlig andere Prioritäten hatte, bin ich der Sache nicht konsequent genug hinterher gegangen. Daher beklage ich mich auch nicht. Trotzdem ist das Vorgehen der Bank imho nicht in Ordnung.

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Gerald1502

Ein Sparbuch kann die Bank doch aber eigentlich nicht ohne weiteres löschen, wenn man das Sparbuch nicht am Schalter vorlegen kann. Das geht doch nur, wenn der Kunde das Sparbuch mit zur Bank nimmt.

 

Hat man es nicht mehr, muss man eine Verlustmeldung machen und sich ein neues erstellen lassen.

Ich bin mir jetzt gerade nicht 100% sicher, ob wir über den gleichen Sachverhalt reden. Weder in meinem Fall noch im Fall, den der TO geschildert hat, war das Problem, dass das Sparbuch nicht vorgelegt werden konnte.

 

Insofern taugt der Ratschlag

muss man eine Verlustmeldung machen und sich ein neues erstellen lassen.

wohl auch nur sehr bedingt.

 

Was ich gerne zugebe: da ich seinerzeit völlig andere Prioritäten hatte, bin ich der Sache nicht konsequent genug hinterher gegangen. Daher beklage ich mich auch nicht. Trotzdem ist das Vorgehen der Bank imho nicht in Ordnung.

Die haben Dir ja schon bei Deiner Nachfrage nach dem Sparbuch folgendes gesagt,

Man hat mir dann gesagt, dass die Kontonummer nicht mehr existiere und man daher das Sparbuch leider einziehen müsse.

worauf ich mich dann allgemein bezogen habe. Hätte es wohl mit zitieren sollen.

 

Durch den Einzug des Sparbuchs hat die Bank das erreicht was sie wollte....und hat Dir dann eine Quittung mit einer Nummer ausgehändigt, die es nicht mehr gab. Sehr geschickt gemacht....

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Malvolio

Ich habe vor ca. 15 Jahren ein Sparbuch der Deutschen zu einer Zweigstelle der Deutschen getragen, auf dem vorher etwa 20 Jahre lang keine Bewegung gewesen war (es handelte sich ursprünglich um ein Konfirmationsgeschenk der Deutschen in Höhe von DM 5,00, das ich im weiteren Verlauf hin und wieder mit kleineren Beträgen ergänzt hatte). Ich wollte eigentlich nur die zwischenzeitlichen Zinsen gutschreiben lassen. Man hat mir dann gesagt, dass die Kontonummer nicht mehr existiere und man daher das Sparbuch leider einziehen müsse. Sowieso gäbe es keine physischen Sparbücher mehr. Man rückte mir - trotz meines Protestes - das Sparbuch auch nicht wieder raus. Stattdessen gab man mir eine Quittung über das Buch mit der Nummer, die es nicht mehr gab. Mit dieser Quittung habe ich im weiteren Verlauf erfolglos versucht, an meine Schülerersparnisse zu kommen.

 

Mir sind die ca. 50 egal, um die es dabei ging.

 

Aber denkt in diesem Zusammenhang mal - zum Beispiel - an die jüdischen Vermögen, die bei unterschiedlichen Banken (in unterschiedlichen Ländern im vergangenen Jahrhundert) versickert sind.

 

Das die Bank jetzt keine Konto mit ein paar Euro Guthaben und ohne jede Bewegung über Jahrzehnte als Karteileiche führt kann man ja sogar noch verstehen. Ich denke mal das wird bei "vergessenen" Sparbüchern sogar ziemlich oft vorkommen. Sie können das Sparbuch natürlich auch einziehen. Was ich aber nicht verstehe ist, mit welcher Begründung sie die Auszahlung des Guthabens verweigert haben?

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Akaman

Das die Bank jetzt keine Konto mit ein paar Euro Guthaben und ohne jede Bewegung über Jahrzehnte als Karteileiche führt kann man ja sogar noch verstehen. Ich denke mal das wird bei "vergessenen" Sparbüchern sogar ziemlich oft vorkommen. Sie können das Sparbuch natürlich auch einziehen. Was ich aber nicht verstehe ist, mit welcher Begründung sie die Auszahlung des Guthabens verweigert haben?

Tja, Malviolo, gute Frage. Und sie ist sehr einfach zu beantworten: ich habe nicht die Auszahlung verlangt. Das war dumm, aber ... s.o.

 

Ich habe lediglich verlangt, dass man mir die Zinsen gutschreiben möge. Um jetzt noch ein wenig konkreter zu werden: Ich hatte das Sparbuch in einem Safe, hatte es bei der Suche nach anderen Unterlagen anlässlich eines Deutschland-Besuchs gefunden, mich an den Sachverhalt erinnert und es mitgenommen, um es auf dem Weg zur U-Bahn (viele Städte kommen ja jetzt nicht mehr in Frage, oder? Vielleicht war es aber auch die S-Bahn?) in der Filiale vorzulegen, um die Zinsen gutschreiben zu lassen.

 

Dort habe ich mich überrumpeln lassen. Das war mir aber damals - wegen anderer Prioritäten - fast egal. Und es ist mir auch jetzt - aus fast deckungsgleichen Gründen - genauso egal.

 

Non, je ne regrette rien

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Das die Bank jetzt keine Konto mit ein paar Euro Guthaben und ohne jede Bewegung über Jahrzehnte als Karteileiche führt kann man ja sogar noch verstehen. Ich denke mal das wird bei "vergessenen" Sparbüchern sogar ziemlich oft vorkommen. Sie können das Sparbuch natürlich auch einziehen. Was ich aber nicht verstehe ist, mit welcher Begründung sie die Auszahlung des Guthabens verweigert haben?

Tja, Malviolo, gute Frage. Und sie ist sehr einfach zu beantworten: ich habe nicht die Auszahlung verlangt. Das war dumm, aber ... s.o.

 

Ich habe lediglich verlangt, dass man mir die Zinsen gutschreiben möge. Um jetzt noch ein wenig konkreter zu werden: Ich hatte das Sparbuch in einem Safe, hatte es bei der Suche nach anderen Unterlagen anlässlich eines Deutschland-Besuchs gefunden, mich an den Sachverhalt erinnert und es mitgenommen, um es auf dem Weg zur U-Bahn (viele Städte kommen ja jetzt nicht mehr in Frage, oder? Vielleicht war es aber auch die S-Bahn?) in der Filiale vorzulegen, um die Zinsen gutschreiben zu lassen.

 

Dort habe ich mich überrumpeln lassen. Das war mir aber damals - wegen anderer Prioritäten - fast egal. Und es ist mir auch jetzt - aus fast deckungsgleichen Gründen - genauso egal.

 

Non, je ne regrette rien

 

Tja .... ich schätze du hättest die Auszahlung des Guthabens und der Zinsen verlangen sollen. Hast Du die Quittung von damals noch? .... du kannst ja nochmal hingehen. ;)

 

Aber zumindest das entwertete Sparbuch hätten Sie dir schon als Erinnerung lassen können.

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Akaman

Hast Du die Quittung von damals noch? .... du kannst ja nochmal hingehen. ;)

s.o.

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klausk
· bearbeitet von klausk

Ich muss mich mal selbst zitieren:

 

Mein Fall war erheblich kleiner. ...Aber es ärgert mich noch immer. Beispiel in den USA: Wenn ein Konto ... länger als drei Jahre ohne Bewegung bleibt, dann muß [die Bank] das Konto an den jeweiligen Staat übergeben. Das heißt aber nicht, daß der das Geld einfach vereinnahmt; vielmehr verwahrt er das Guthaben nur. Du kannst dein Geld jederzeit zurückfordern. Vorher fielen "vergessene" Guthaben einfach an den König -- und weg waren sie. Heute gibt es keine Könige mehr, die sich daran bereichern könnten.

Heute sind es die Banken, die Altkonten einfach "vergessen" und die Guthaben stillschweigend für sich selbst vereinnahmen.

 

Sollte es solche Regelungen nicht auch in Deutschland geben?

Wie wäre es, solche Geschichten gezielt zu sammeln und an die Verantwortlichen zu schicken? Das sind nicht nur Ämter und Behörden sondern gerade auch die Politiker, die das ändern könnten -- aber solange nichts ändern, wie sie keine aufmunternden Tritte in den Hintern bekommen.

 

Sich einfach zu ärgern ist witzlos. Oder wie man heute sagt, "nicht zielführend". Tut mal was.

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John Silver

...

Hat man es nicht mehr, muss man eine Verlustmeldung machen und sich ein neues erstellen lassen.

Das ist i.d.R. eigentlich nicht so einfach da es sich bei einem Sparbuch um eine Urkunde handelt. Für den Kunden i.d.R. allerdings schon, die Bank/Sparkasse allerdings muss das Sparbuch, also die Urkunde, für kraftlos erklären lassen.

 

...

Das die Bank jetzt keine Konto mit ein paar Euro Guthaben und ohne jede Bewegung über Jahrzehnte als Karteileiche führt kann man ja sogar noch verstehen. Ich denke mal das wird bei "vergessenen" Sparbüchern sogar ziemlich oft vorkommen. Sie können das Sparbuch natürlich auch einziehen. Was ich aber nicht verstehe ist, mit welcher Begründung sie die Auszahlung des Guthabens verweigert haben?

Normalerweise werden solche Guthaben dann auf Sammelkonten erfaßt. Wenn man dann nach Jahren mit einem alten Sparbuch anrückt, muss die Bank das Guthaben dann von diesen Sammelkonten umbuchen. Das dauert dann meist einwenig (i.d.R. aber noch im Minutenbereich), für den Kunden ändert sich allerdings sonst nichts, für ihn dauert der "Vorgang" Zinsen/Guthaben nachtragen bzw. auszahlen lassen dann eben nur länger.

 

Aber zumindest das entwertete Sparbuch hätten Sie dir schon als Erinnerung lassen können.

Nomalerweise werden diese Bücher dann entwertet, mit Stempel und Lochung, und dann dem Kunden mitgegeben. Ich würde auch darauf bestehen, denn schließlich sind es Deine Unterlagen/Quittungen/Belege für die Geldbewegungen, egal wie alt diese eben sind.

 

 

Ich selber habe mal in jungen Jahren zwei alte Sparkassenbücher meines Vaters gefunden. Die wiesen auch so ca. 20 Jahre keine Kontobewegungen auf. Der meinte, für die paar Mark rennt er nicht zur Sparkasse. Bei der größten deutschen Sparkasse gab es damals keinerlei Probleme mit der Auszahlung, außer das der Vorgang einwenig länger gedauert hat als normales abheben. Später (siehe oben) wußte ich dann auch warum dies eben so war. Für meine Verhältnisse war das damals jedenfalls viel Geld (etwa 80 DMark) die ich erhalten und über die ich mich sehr gefreut habe.

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shaky

Sparbücher sind Urkunden und verlieren nicht einfach die Gültigkeit. Auch nach Jahrzehnten nicht.

 

Wie ist das denn, wenn es keine Urkunden gibt. Angenommen, ich finde 20 Jahre alte Tagesgeld-Kontoauszüge mit 10 Euro Guthaben, was ist dann?

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xolgo

Sparbücher sind Urkunden und verlieren nicht einfach die Gültigkeit. Auch nach Jahrzehnten nicht.

 

Das ist doch bei Kontoauszügen nicht anders.

 

Wie ist das denn, wenn es keine Urkunden gibt. Angenommen, ich finde 20 Jahre alte Tagesgeld-Kontoauszüge mit 10 Euro Guthaben, was ist dann?

 

Dann kannst Du genauso klagen und das Gericht schaut sich an, ob die vorgelegten Beweise untermauern oder nicht. Ob den Kontoauszügen in Deinem Fall die gleiche Beweiskraft zugebilligt wird, wie dem Sparbuch in diesem Fall, weiß kein Mensch vorher. Schon bei einem anderen Sparbuch (bzw. einem anderen Gutachten dazu) kann der Prozess anders ausgehen.

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shaky

Sparbücher sind Urkunden und verlieren nicht einfach die Gültigkeit. Auch nach Jahrzehnten nicht.

 

Das ist doch bei Kontoauszügen nicht anders.

 

Wie ist das denn, wenn es keine Urkunden gibt. Angenommen, ich finde 20 Jahre alte Tagesgeld-Kontoauszüge mit 10 Euro Guthaben, was ist dann?

 

Dann kannst Du genauso klagen und das Gericht schaut sich an, ob die vorgelegten Beweise untermauern oder nicht. Ob den Kontoauszügen in Deinem Fall die gleiche Beweiskraft zugebilligt wird, wie dem Sparbuch in diesem Fall, weiß kein Mensch vorher. Schon bei einem anderen Sparbuch (bzw. einem anderen Gutachten dazu) kann der Prozess anders ausgehen.

 

Kontoauszüge sind keine Urkunden. Sie haben lediglich eine Informationsfunktion.

 

Sparbücher sind Inhaberpapiere und Legitimationspapiere, wenn auch mit Einschränkungen.

Sofern sie nicht entwertet sind, ist mindestens das Guthaben immer auszuzahlen. Daher sind Auszahlungen immer nur unter Vorlage des Sparbuchs möglich.

Das genannte Urteil bestätigt das.

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xolgo

Kontoauszüge sind keine Urkunden. Sie haben lediglich eine Informationsfunktion.

 

Vielleicht etwas präzier: Kontoauszüge sind Privaturkunden.

Und sie können als solche durchaus vor Gericht verwertet werden.

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John Silver

Kontoauszüge sind keine Urkunden. Sie haben lediglich eine Informationsfunktion.

 

Vielleicht etwas präzier: Kontoauszüge sind Privaturkunden.

Und sie können als solche durchaus vor Gericht verwertet werden.

Nein, das ist immer noch nicht dasselbe und auch so nicht präziser.

Mit einer Urkunde kann man einen Urkundenprozess führen. Das hat ernorme Vorteile gegenüber einem normalen Prozess (Zeit und Kosten).

Was Du unter Privaturkunde verstehst ist mir nicht geläufig und unbekannt (Und was Wiki dazu sagt schenk ich mir hier, dass kannst Du nicht meinen).

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