michaelschmidt April 11, 2011 · bearbeitet April 12, 2011 von michaelschmidt Frankfurt/Main (dapd) Wenn ein Verbraucher gemeinsam mit einem Makler einen Versicherungsantrag stellt, muss der Kunde für die falschen Angaben des Maklers gerade stehen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 April 11, 2011 Hallo Michael, sei bitte so lieb und füge den richtigen Link in Deinen Beitrag ein. Du hast da einen falschen drin, denn wenn man diesen anklickt, kommt "Neues Thema erstellen". Viele Grüße Gerald Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
klausk April 12, 2011 sei bitte so lieb und füge den richtigen Link in Deinen Beitrag ein. Du hast da einen falschen drin, denn wenn man diesen anklickt, kommt "Neues Thema erstellen". Er meint wahrscheinlich diesen oder eine andere Zeitung, die die Meldung gebracht hat. Falls das Urteil Jemanden ueberrascht: Wie soll man unterscheiden, welche (falschen) Angaben vom Makler bzw. Kunden gemacht wurden? Die beiden koennten ja auch unter einer Decke stecken. Ist ja klar, man unterschreibt so vieles, ohne es vorher durchzulesen -- seitenlanges Anwaltsdeutsch -- oder klickt "I accept" an, jedesmal wenn ein Softwareupdate eintrudelt. Aber hier geht es ja um die eigenen Angaben, nicht um Kleingedrucktes. Da sollte man sich schon die Muehe machen, vor dem Unterschreiben noch mal zu lesen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
michaelschmidt April 12, 2011 Mallo Michael, sei bitte so lieb und füge den richtigen Link in Deinen Beitrag ein. Du hast da einen falschen drin, denn wenn man diesen anklickt, kommt "Neues Thema erstellen". Viele Grüße Gerald Sorry, ich habe den Link oben korrigiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dennsch Mai 10, 2011 · bearbeitet Mai 10, 2011 von dennsch Habe einen Artikel von 2007 gefunden. Geht es da nicht irgendwie um das gleiche? Das Urteil von damals hat allerding dem VN Recht zugesprochen.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Mai 11, 2011 Geht es da nicht irgendwie um das gleiche? Das Urteil von damals hat allerding dem VN Recht zugesprochen.... Der Fall unterscheidet sich ja bereits dadurch, dass es im einen Fall ein Makler und im anderen ein Agent der Versicherung war. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag