Canuma April 9, 2011 Hallo Da die Bauzinsen ja nun wieder stetig steigen und ich in zwei Jahren eine Anschlussfinanzierung benötige, denke ich darüber nach, mir über ein Forward Darlehen die Zinsen zu sichern. Jetzt habe ich auch mal im Netz gestöbert und bin auf die DTW Immobilienfinanzierung gestossen. Ein Vorgespräch wurde schon geführt, einen Tag später hatte ich ein vorläufiges Angebot auf meinem Tisch. Im Vergleich zu meiner Hausbank und einer Versicherung sind die Konditionen um etwa 0,5% günstiger. Frage 1: Wie seriös ist dieser Vermittler, kennt jemand hier aus dem Forum den Anbieter und kann mir etwas berichten? Frage 2: Meine Hausbank hat mir ein Angebot erstellt, beim durchlesen der Vertragsinhalte finde ich folgendes: Der Kreditgeber darf Forderungen aus dem Darlehensvertrag ohne Zustimmung des Darlehensnehmers abtreten und das Vertragsverhältnis auf einen Dritten übertragen, soweit nicht die Abtretung im Vertrag ausgeschlossen ist oder der Darlehensnehmer der Übertragung aufgrund gesetzlicher Vorschriften zustimmen muss. Ist so etwas die Regel ? Ich habe natürlich kein Interesse daran das mein Kredit weiter verkauft wird Was kann man da machen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tagesgeldkonto April 9, 2011 Hallo Da die Bauzinsen ja nun wieder stetig steigen und ich in zwei Jahren eine Anschlussfinanzierung benötige, denke ich darüber nach, mir über ein Forward Darlehen die Zinsen zu sichern. Jetzt habe ich auch mal im Netz gestöbert und bin auf die DTW Immobilienfinanzierung gestossen. Ein Vorgespräch wurde schon geführt, einen Tag später hatte ich ein vorläufiges Angebot auf meinem Tisch. Im Vergleich zu meiner Hausbank und einer Versicherung sind die Konditionen um etwa 0,5% günstiger. Frage 1: Wie seriös ist dieser Vermittler, kennt jemand hier aus dem Forum den Anbieter und kann mir etwas berichten? Frage 2: Meine Hausbank hat mir ein Angebot erstellt, beim durchlesen der Vertragsinhalte finde ich folgendes: Der Kreditgeber darf Forderungen aus dem Darlehensvertrag ohne Zustimmung des Darlehensnehmers abtreten und das Vertragsverhältnis auf einen Dritten übertragen, soweit nicht die Abtretung im Vertrag ausgeschlossen ist oder der Darlehensnehmer der Übertragung aufgrund gesetzlicher Vorschriften zustimmen muss. Ist so etwas die Regel ? Ich habe natürlich kein Interesse daran das mein Kredit weiter verkauft wird Was kann man da machen? Haloo Canuma, 1. Frage: zu dem von dir genannten Vermittler DTW kann ich persönlich nichts sagen, aber da es sich lediglich um einen Vermittler handelt und Ihr das Forward-Darlehen mit einer anderen Gesellschaft/ Bank abschließt, sollten keine Probleme damit auftreten. Wenn man googelt; Stichwort: "DTW empfehlenswert" findet sich als 4. Stichpunkt zumindest ein Anhaltspunkt dafür, dass es reibungslos funktioniert. 2. Frage: Das ist eine durchaus übliche Klausel. Einige Kreditfinanzierer treten Ihre Ansprüche im Vollstreckungsverfahren an ein Inkassounternehmen o.ä. ab, weil Sie sich nicht mit säumigen Kreditschuldnern "rumschlagen" wollen. Von daher solltest du diesbezüglich keine Bedenken haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knarf April 11, 2011 Frage 1: Wie seriös ist dieser Vermittler, kennt jemand hier aus dem Forum den Anbieter und kann mir etwas berichten? Grundsätzlich sehe ich Vermittler im Baufi-Bereich positiv. Zu DTW kann ich nichts sagen - ist mir noch nicht untergekommen. Wenn du dich noch nicht entscheiden hast und weitere Angebote einholen willst, kann ich die den Vermittler Dr. Klein empfehlen. Die haben (gerade auch im Forward-Bereich) super Konditionen. Auch bei Finanztest schneiden sie immer sehr gut ab. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
edwin April 11, 2011 Frage 2: Meine Hausbank hat mir ein Angebot erstellt, beim durchlesen der Vertragsinhalte finde ich folgendes: Der Kreditgeber darf Forderungen aus dem Darlehensvertrag ohne Zustimmung des Darlehensnehmers abtreten und das Vertragsverhältnis auf einen Dritten übertragen, soweit nicht die Abtretung im Vertrag ausgeschlossen ist oder der Darlehensnehmer der Übertragung aufgrund gesetzlicher Vorschriften zustimmen muss. Diese Klausel ist nach hM unzulässig. Vorsichtshalber sollte sie dennoch aus dem Vertrag gestrichen werden, nur so ist man auf der sicheren Seite. Verbraucherzentralen haben zahlreiche Banken wegen dieser Klauseln abgemahnt, aber anscheinend versuchen diese die Klausel trotzdem den Häuslebauern unterzujubeln. Eigentlich müßte man zu solchen Banken die Geschäftsbeziehung sofort beenden, damit die es endlich mal lernen. Info u.a. auch hier: Link Dr. Klein ist ein Franchise-System, deshalb kann man mit einem Dr.Klein-Vermittler Glück oder Pech haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Canuma April 11, 2011 Hallo Hier gibt`s mal eine Liste welche Banken ihre Kredite nicht verkaufen. Nicht ganz aktuell! http://www.capital.d.../100009582.html Denke die Klausel muss zwingend aus meinem Angebot entfernt werden!!! Gruß Canuma Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOVA1 April 11, 2011 · bearbeitet April 11, 2011 von WOVA1 Diese Klausel ist nach hM unzulässig. Vorsichtshalber sollte sie dennoch aus dem Vertrag gestrichen werden, nur so ist man auf der sicheren Seite. Verbraucherzentralen haben zahlreiche Banken wegen dieser Klauseln abgemahnt, aber anscheinend versuchen diese die Klausel trotzdem den Häuslebauern unterzujubeln. Eigentlich müßte man zu solchen Banken die Geschäftsbeziehung sofort beenden, damit die es endlich mal lernen. Die Links beziehen sich auf die Situation 2007 / 2008. Inzwischen gab's das Risikobegrenzungsgesetz, mit dem sich die Stellung des Kreditnehmers doch entscheident verbessert hat. Solange der Kredit vereinbarungsgemäss bedient wird, ist auch jeder Erwerber an die Sicherungsabrede gebunden, kann also die Grundschuld nicht zwangsvollstrecken lassen. Und ob die Bank, bei der die Hypothek ursprünglich mal aufgenommen wurde, im Zweifelsfall bei Zins-und Tilgungsrückständen wirklich kulanter ist als ein Erwerber, darf man doch bezweifeln (?). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag