Sputniko April 8, 2011 Ich habe bei LYNX Euro (Basiswährung) in CAD umgetauscht. Mit diesen CAD habe ich bei LYNX kanadische Aktien gekauft und verkauft (alles im Jahr 2010). Dadurch habe ich weitere CAD generiert. Die CAD habe ich bis heute noch nicht in EUR zurückgetauscht. Muss ich für den Kursgewinn der kanadischen Aktien im Jahre 2010 schon Kapitalertragssteuer zahlen oder muss ich das erst machen, wenn ich die CAD in EUR umtausche und somit der real generierte Gewinn in EUR vorliegt? Wenn ohne Rückumtausch bereits Steuern gezahlt werden müssen, welcher Wechselkurs wird dann angesetzt? Der vom 31.12.2010, oder der vom Tag an dem ich die Aktie verkauft habe? Vielen Dank. Steffen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner April 8, 2011 Hallo Sputniko, Muss ich für den Kursgewinn der kanadischen Aktien im Jahre 2010 schon Kapitalertragssteuer zahlen oder muss ich das erst machen, wenn ich die CAD in EUR umtausche und somit der real generierte Gewinn in EUR vorliegt?Die Steuern fallen im Jahr des Verkaufs der Aktien an. Dabei wird mit dem Umrechnungskurs vom Handelstag gerechnet (imho, könnte aber auch der vom Valutatag sein, da bin ich mir nicht ganz sicher; dürfte aber vermutlich keinen großen Unterschied machen).Also Kaufkurs minus Verkaufskurs minus Spesen gleich Gewinn in der anderen Währung, diese Differenz dann mal bzw. geteilt durch den Umrechnungskurs am besagten Tag ergibt den steuerpflichtigen Gewinn in Euro. Der wirkliche Rücktausch des Kapitals in Euro könnte steuerfrei sein (gilt dann aber ggf. auch für Verluste), die einjährige Spekulationsfrist gilt hier weiterhin. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor April 8, 2011 Hallo Sputniko, Muss ich für den Kursgewinn der kanadischen Aktien im Jahre 2010 schon Kapitalertragssteuer zahlen oder muss ich das erst machen, wenn ich die CAD in EUR umtausche und somit der real generierte Gewinn in EUR vorliegt?Die Steuern fallen im Jahr des Verkaufs der Aktien an. Dabei wird mit dem Umrechnungskurs vom Handelstag gerechnet (imho, könnte aber auch der vom Valutatag sein, da bin ich mir nicht ganz sicher; dürfte aber vermutlich keinen großen Unterschied machen).Also Kaufkurs minus Verkaufskurs minus Spesen gleich Gewinn in der anderen Währung, diese Differenz dann mal bzw. geteilt durch den Umrechnungskurs am besagten Tag ergibt den steuerpflichtigen Gewinn in Euro. Der wirkliche Rücktausch des Kapitals in Euro könnte steuerfrei sein (gilt dann aber ggf. auch für Verluste), die einjährige Spekulationsfrist gilt hier weiterhin. MfG Stefan Das gilt nur gür Finanzinnovationen. M.E. (so wird es auch von den Banken gehandhabt) wird sowohl der Verkaufswert als auch die Anschaffungskosten zum Tageskurs in EUR umgerechnet und erst dann der Gewinn ermittelt. Daraus ergeben sich auch die AK des CAD-Guthabens, ich kenne keinen der hier noch Währungsgewinne ermittelt, aber es gilt grundsätzlich die Jahresfrist (SO!!, keine KAP-Einkünfte) bei verzinslichen Konten gilt eine Zehnjahresfrist. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner April 8, 2011 Hallo Taxadvisor, M.E. (so wird es auch von den Banken gehandhabt) wird sowohl der Verkaufswert als auch die Anschaffungskosten zum Tageskurs in EUR umgerechnet und erst dann der Gewinn ermittelt.Aber gilt das auch bei richtigen Fremdwährungskonten bzw. hier sogar eine Fremdwährungsbank (vermutlich gibt es da gar keine andere Währung)? Daraus ergeben sich auch die AK des CAD-Guthabens, ich kenne keinen der hier noch Währungsgewinne ermittelt, aber es gilt grundsätzlich die Jahresfrist (SO!!, keine KAP-Einkünfte) bei verzinslichen Konten gilt eine Zehnjahresfrist.Verstehe ich irgendwie nicht. Was ist denn mit den eventuellen Währungsgewinnen, wenn ich die Aktien länger als ein Jahr gehalten habe? Und warum soll meine Ausführung eigentlich nur für Finanzinnovationen gelten, wo ist da der Unterschied (zu Standardanleihen oder Aktien)? MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor April 9, 2011 Hallo Taxadvisor, M.E. (so wird es auch von den Banken gehandhabt) wird sowohl der Verkaufswert als auch die Anschaffungskosten zum Tageskurs in EUR umgerechnet und erst dann der Gewinn ermittelt.Aber gilt das auch bei richtigen Fremdwährungskonten bzw. hier sogar eine Fremdwährungsbank (vermutlich gibt es da gar keine andere Währung)? Daraus ergeben sich auch die AK des CAD-Guthabens, ich kenne keinen der hier noch Währungsgewinne ermittelt, aber es gilt grundsätzlich die Jahresfrist (SO!!, keine KAP-Einkünfte) bei verzinslichen Konten gilt eine Zehnjahresfrist.Verstehe ich irgendwie nicht. Was ist denn mit den eventuellen Währungsgewinnen, wenn ich die Aktien länger als ein Jahr gehalten habe? Und warum soll meine Ausführung eigentlich nur für Finanzinnovationen gelten, wo ist da der Unterschied (zu Standardanleihen oder Aktien)? MfG Stefan Bei FI war das gesetzlich bis 2008 normiert. Grundsätzlich Währung der EStErkl. inst nun mal EUR. Eine Trennung von Währungsgewinnen und Aktiengewinnen fand und findet nicht statt. Sonst hätte man früher ja auch aufteilen müssen (Aktienkursveränderung HV, Währungskomponente voll). Bei FW-Konten die als reine Abwicklungskonten dienen, gibt es m.W. keinen der noch aus jeder Transaktion (Umtausch etc.) den Währungsgewinn ermittelt. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag