marc71 April 4, 2011 Hallo, ich interessiere mich für flexible thesaurisierende Mischfonds, wie z.B. den DWS RAM Wachstum ( LU0093746120) Jetzt würde ich zu diesem DWS-Fond gerne wissen, wie das da mit der Abgeltungssteuer läuft, da es ja eigentlich kein inländischer (deutscher) Fond ist sondern ein luxemburger. Bedeutet das also, ich müsste auf jeden Fall eine Steuererklärung einreichen (auch wenn mein Steuersatz unterhalb der Abgeltungssteuer von 25% liegt), da dann nicht alle Steuern auf die Kapitalerträge direkt von meiner Depot-Bank abgeführt werden ? Vielen Dank vorab und mfG Marc Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
August Zillmer April 4, 2011 Hallo Marc71, ich nehme an, du hast die luxemburger Fonds in einem deutschen Depot? Dann ist es so: Die thesaurierten Erträge unterliegen nicht unmittelbar dem Steuerabzug. Erst mit Veräußerung der Fondsanteile wird die Abgeltungsteuer fällig. Dann aber auf die über die ganze Haltedauer kumulierten Erträge (ggf. zuzüglich Veräußerungsgewinne). Und wenn die Erträge im Veräußerungszeitpunkt nicht mehr ermittelbar sind, auf eine Ersatzbemessungsgrundlage (30% des erzielten Verkaufserlöses). Du bekommst jedes Jahr die "Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen" infomatorisch mitgeteilt. Auch wenn das deutsche Finanzamt nicht per Steuerabzug darauf zugreifen kann, sind sie doch einkommensteuerplflichtig und müssen jedes Jahr in der Einkommensteuererklärung angeben, damit sie mitversteuert werden. (Richtig, du zahlst Steuern auf Erträge, du noch gar nicht kassiert hast.) Versteuert wird mit dem persönlichen Steuersatz oder mit 25%, je nach dem was günstiger ist. Wenn du das all die Jahre brav gemacht hast, kannst du dann im Jahr der Veräußerung in der Einkommensteuererklärung den von der KAG gemeldeten Batzen "akkumulierte thesaurierte Erträge" um diese "bereits als zugeflossen geltenden, aber noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentvermögen" kürzen und dir die zuviel gezahlte Abgeltungssteuer zurückholen. Aber an dem hohen Steuerabzug bei Veräußerung kommst du aber erstmal nicht vorbei. Gruß August Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
marc71 April 4, 2011 erstmal vielen Dank für deine umfangreiche Antwort, August ! Das heisst, wenn ich diesen luxemburger DWS-Fond bei einer inländischen Bank deponiere, dann muss ich dessen Erträge teilweise per Steuerklärung versteuern. Aber wie ist das denn, wenn ich diesen Fond direkt bei der 'DWS-Frankfurt' deponiere, also der deutschen Schwester-Fondgesellschaft. Wäre es dann nicht möglich, das die dann alle Steuern (auch für die thesaurierten Erträge) für mich abführt ? Weißt du da zufällig auch Bescheid, ansonsten wende ich mich vielleicht mal direkt an die DWS ? Gruß Marc Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ursus April 4, 2011 Hallo Marc71, ich nehme an, du hast die luxemburger Fonds in einem deutschen Depot? Dann ist es so: Die thesaurierten Erträge unterliegen nicht unmittelbar dem Steuerabzug. Erst mit Veräußerung der Fondsanteile wird die Abgeltungsteuer fällig. Dann aber auf die über die ganze Haltedauer kumulierten Erträge (ggf. zuzüglich Veräußerungsgewinne). Und wenn die Erträge im Veräußerungszeitpunkt nicht mehr ermittelbar sind, auf eine Ersatzbemessungsgrundlage (30% des erzielten Verkaufserlöses). Du bekommst jedes Jahr die "Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen" infomatorisch mitgeteilt. Auch wenn das deutsche Finanzamt nicht per Steuerabzug darauf zugreifen kann, sind sie doch einkommensteuerplflichtig und müssen jedes Jahr in der Einkommensteuererklärung angeben, damit sie mitversteuert werden. (Richtig, du zahlst Steuern auf Erträge, du noch gar nicht kassiert hast.) Versteuert wird mit dem persönlichen Steuersatz oder mit 25%, je nach dem was günstiger ist. Wenn du das all die Jahre brav gemacht hast, kannst du dann im Jahr der Veräußerung in der Einkommensteuererklärung den von der KAG gemeldeten Batzen "akkumulierte thesaurierte Erträge" um diese "bereits als zugeflossen geltenden, aber noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentvermögen" kürzen und dir die zuviel gezahlte Abgeltungssteuer zurückholen. Aber an dem hohen Steuerabzug bei Veräußerung kommst du aber erstmal nicht vorbei. Gruß August 1. Fallen denn die Beträge, die ein "swappender" ausl. Thesaurierer "wegswappt" auch unter ausschüttungsgleiche Erträge oder gelten die als Kursgewinn. 2. Und wenn ich jedes jahr Abgeltungssteuer auf die ausschüttungsgleichen Erträge zahle, wo ist denn dann der oft erwähnte Steuerstundungs- bzw. Zinseszinseffekt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
August Zillmer April 4, 2011 Aber wie ist das denn, wenn ich diesen Fond direkt bei der 'DWS-Frankfurt' deponiere, also der deutschen Schwester-Fondgesellschaft. Wäre es dann nicht möglich, das die dann alle Steuern (auch für die thesaurierten Erträge) für mich abführt ? Hallo Marc, ich glaube nicht, daß das geht. Das liegt an dem Thesaurierungsmechanismus: Wenn ein luxemburger Fonds thesaueriert, gehen die Erträge des Geschäftsjahres vollständig ins Fondsvermögen über. Der Anteilwert ändert sich nicht. Eine deutsche KAG führt auf den Thesaurierungsbetrag Steuern und Soli an den Fiskus ab, wodurch der Anteilwert sinkt. (Wer einen Freistellungsauftrag vorlegt, bekommt die Steuer bar erstattet.) Die Depotstelle (auch die DWS Frankfurt) bei ausländischen Fonds hat nichts, was sie während der Haltedauer für dich abführen kann. Um das "dicke Ende" bei der Abgeltungssteuer für ausländische Fonds zu verhindern, kenne ich nur die Alternativen, entweder ausschüttende Fonds zu wählen, oder die Anteile auch im Ausland (z.B. bei der DWS Luxemburg) zu lagern. Gruß August Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
August Zillmer April 4, 2011 1. Fallen denn die Beträge, die ein "swappender" ausl. Thesaurierer "wegswappt" auch unter ausschüttungsgleiche Erträge oder gelten die als Kursgewinn. Ich kenne das "wegswappen" nur oberflächlich. So wie ich mit das vorstelle, werden da "ordentliche" Erträge zu Kursgewinnen gemacht. Das dürfte sich nur bei Altbeständen, wo Kursgewinne nach einem Jahr steuerfrei sind, richtig lohnen. In Neubeständen habe ich nur den Vorteil, daß ich während der Haltedauer keine Erträge habe, dafür alles am Ende. Für Kleinanleger kann das sogar schädlich sein. Denn ich verschenke ich in den Vorjahren ggf. Freibeträge und darf am Ende alles in einem Jahr ansetzen. 2. Und wenn ich jedes jahr Abgeltungssteuer auf die ausschüttungsgleichen Erträge zahle, wo ist denn dann der oft erwähnte Steuerstundungs- bzw. Zinseszinseffekt? Wenn ich mir überlege, daß ich die Steuern aus meinem sonstigen Vermögen vorstrecken muß (wenn ich nicht Anteile dafür veräußern will), und sich das erst am Ende der Haltedauer amortisiert, frage ich mich, ob der Steuerstundungseffekt nicht so gar negativ sein kann - nämlich wenn der Fondsrendite unter meiner Eigenkapitalrendite liegt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Investor93 April 4, 2011 · bearbeitet April 4, 2011 von Investor93 erstmal vielen Dank für deine umfangreiche Antwort, August ! Das heisst, wenn ich diesen luxemburger DWS-Fond bei einer inländischen Bank deponiere, dann muss ich dessen Erträge teilweise per Steuerklärung versteuern. Aber wie ist das denn, wenn ich diesen Fond direkt bei der 'DWS-Frankfurt' deponiere, also der deutschen Schwester-Fondgesellschaft. Wäre es dann nicht möglich, das die dann alle Steuern (auch für die thesaurierten Erträge) für mich abführt ? Weißt du da zufällig auch Bescheid, ansonsten wende ich mich vielleicht mal direkt an die DWS ? Gruß Marc Das wird keinen Unterschied machen, ob der ausländische Thesaurierer bei einer deutschen Bank oder bei DWS in Frankfurt liegt. Soviel ich darüber weiß, hat das mit dem Fonds zu tun. Der deutsche Thesaurierer schüttet die Steuerbeträge aus, damit sie an das Finanzamt abgeführt werden können (außer Kirchensteuer, weil die Fondsgesellschaft nicht weiß, ob Du einer Kirche bzw. welcher Kirche Du angehörst (Kirchensteuer für inländische Thesaurierer mußt Du auch über die Steuererklärung abführen)). Der Ausländische Thesaurierer ist nicht auf die deutsche Abgeltungssteuer ausgelegt und behält damit alle vereinnahmten Zinsen und Dividenden. Das heißt auch die DWS Frankfurt hat keine Liquidität, aus der sie Deine Steuer abführen könnte. Aber so schlimm ist ja eine Steuererklärung für die ausländischen Thesaurierer nicht. Früher oder später wünsche ich Dir, dass Dein Einkommen sowieso so hoch ist, dass Du eine Steuererklärung abgeben musst. Da ist das doch schon einmal eine schöne Übung. Ratsam scheint mir auf jeden Fall die für ausländische Thesaurierer abgeführten Steuern jedes Jahr festzuhalten (notieren, Kopie der Steuererklärung), damit man gegebenenfalls Stellung nehmen kann, wenn beim Verkauf die Steuer nochmals abgezogen wird, um glaubhaft zu machen, dass man jedes Jahr gezahlt hat. Ein Finanzbeamter hat mir gesagt, dass die Abgeltungssteuer leider nicht in jeder Beziehung zu Vereinfachungen geführt hat. (Die besondere Praxis mit den ausländische Thesaurierungen gab es allerdings auch schon vor der Abgeltungssteuer). Viele Grüße Investor93 P.S. Ich habe wohl etwas zu lange zum Schreiben gebraucht. Aber das Ergebnis ist ja fast das gleiche. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Investor93 April 4, 2011 Aber wie ist das denn, wenn ich diesen Fond direkt bei der 'DWS-Frankfurt' deponiere, also der deutschen Schwester-Fondgesellschaft. Wäre es dann nicht möglich, das die dann alle Steuern (auch für die thesaurierten Erträge) für mich abführt ? Hallo Marc, ich glaube nicht, daß das geht. Das liegt an dem Thesaurierungsmechanismus: Wenn ein luxemburger Fonds thesaueriert, gehen die Erträge des Geschäftsjahres vollständig ins Fondsvermögen über. Der Anteilwert ändert sich nicht. Eine deutsche KAG führt auf den Thesaurierungsbetrag Steuern und Soli an den Fiskus ab, wodurch der Anteilwert sinkt. (Wer einen Freistellungsauftrag vorlegt, bekommt die Steuer bar erstattet.) Die Depotstelle (auch die DWS Frankfurt) bei ausländischen Fonds hat nichts, was sie während der Haltedauer für dich abführen kann. Um das "dicke Ende" bei der Abgeltungssteuer für ausländische Fonds zu verhindern, kenne ich nur die Alternativen, entweder ausschüttende Fonds zu wählen, oder die Anteile auch im Ausland (z.B. bei der DWS Luxemburg) zu lagern. Gruß August Auch bei einer Lagerung in Luxemburg unterliegt man mit Wohnsitz in Deutschland der deutschen Steuerpflicht. Ich weiß nicht, ob diese Alternative zu Vereinfachungen führt? Investor93 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Investor93 April 4, 2011 1. Fallen denn die Beträge, die ein "swappender" ausl. Thesaurierer "wegswappt" auch unter ausschüttungsgleiche Erträge oder gelten die als Kursgewinn. Ich kenne das "wegswappen" nur oberflächlich. So wie ich mit das vorstelle, werden da "ordentliche" Erträge zu Kursgewinnen gemacht. Das dürfte sich nur bei Altbeständen, wo Kursgewinne nach einem Jahr steuerfrei sind, richtig lohnen. In Neubeständen habe ich nur den Vorteil, daß ich während der Haltedauer keine Erträge habe, dafür alles am Ende. Für Kleinanleger kann das sogar schädlich sein. Denn ich verschenke ich in den Vorjahren ggf. Freibeträge und darf am Ende alles in einem Jahr ansetzen. Swappende Thesaurierer haben keine Thesaurierungen. Die Gewinne fallen in anderer Form als in Zinsen und Dividenden als Veräußerungsgewinne an. Deshalb gibt es auch keine ausschüttungsgleichen Erträge, die zu versteuern wären. Diese Fonds realisieren damit den angesprochenen Steuerstundungseffekt. Der Haupteffekt ist, dass das sonst ans Finanzamt abzuführende Geld weiter für den Sparer arbeitet. Da die Abgeltungssteuer vom individuellen Steuersatz unabhängig ist, gibt es keinen oder kaum einen Effekt z.B. bei Veräußerung als Rentner. Aber keine Medizin ohne Nebenwirkungen. Swappende Fonds unterliegen einem Emittentenrisiko. Verluste treten für den Fonds auf, wenn der Swap-Kontrahent nicht wie vereinbart zahlen kann. Siehe Angaben in den Verkaufsprospekten der entsprechenden Fonds. Investor93 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Investor93 April 4, 2011 2. Und wenn ich jedes jahr Abgeltungssteuer auf die ausschüttungsgleichen Erträge zahle, wo ist denn dann der oft erwähnte Steuerstundungs- bzw. Zinseszinseffekt? Wenn ich mir überlege, daß ich die Steuern aus meinem sonstigen Vermögen vorstrecken muß (wenn ich nicht Anteile dafür veräußern will), und sich das erst am Ende der Haltedauer amortisiert, frage ich mich, ob der Steuerstundungseffekt nicht so gar negativ sein kann - nämlich wenn der Fondsrendite unter meiner Eigenkapitalrendite liegt. In diesem Fall besteht kein Steuerstundungseffekt! siehe meine Antwort zu "1" Aus welchem Topf nun die Steuer gezählt wird, fällt meines Erachtens nicht ins Gewicht. Bei jeder anderen Anlage zahlst Du jedes Jahr Deine Abgeltungssteuer auf die Erträge, das ist kein Vorstrecken. Das ärgerliche ist, dass wir dem Finanzamt zwischen Veräußerung und Steuerrückerstattung die zum zweiten Mal gezahlte Abgeltungssteuer zinslos leihen. Bei meinen thesaurierenden Fonds sind diese Beträge aber prozentual recht übersichtlich. Investor93 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ursus April 4, 2011 Swappende Thesaurierer haben keine Thesaurierungen. Die Gewinne fallen in anderer Form als in Zinsen und Dividenden als Veräußerungsgewinne an. Deshalb gibt es auch keine ausschüttungsgleichen Erträge, die zu versteuern wären. Diese Fonds realisieren damit den angesprochenen Steuerstundungseffekt. Der Haupteffekt ist, dass das sonst ans Finanzamt abzuführende Geld weiter für den Sparer arbeitet. Da die Abgeltungssteuer vom individuellen Steuersatz unabhängig ist, gibt es keinen oder kaum einen Effekt z.B. bei Veräußerung als Rentner. Aber keine Medizin ohne Nebenwirkungen. Swappende Fonds unterliegen einem Emittentenrisiko. Verluste treten für den Fonds auf, wenn der Swap-Kontrahent nicht wie vereinbart zahlen kann. Siehe Angaben in den Verkaufsprospekten der entsprechenden Fonds. Investor93 Super, jetzt habe ich das Thema endlich komplett verstanden! Das Risiko ist auch bei den verschiedenen Anbietern unterschiedlich groß. Einige sichern in der Regel ab (u.a. dbx, ComStage), einige nicht (Lyxor). Ich habe im Augenblick zwei ComStage-ETF-Swapper und einen Lyxor-ETF mit Mischausschüttung. @Zillmer Freibeträge dürfte ich ab nächstem Jahr auch ohne das Depot aufbrauchen (Tagesgeld, Festgeld etc.). So dass ich da keine Freibeträge mehr vergebe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
moerkman September 1, 2014 Ich kenne das "wegswappen" nur oberflächlich. So wie ich mit das vorstelle, werden da "ordentliche" Erträge zu Kursgewinnen gemacht. Das dürfte sich nur bei Altbeständen, wo Kursgewinne nach einem Jahr steuerfrei sind, richtig lohnen. In Neubeständen habe ich nur den Vorteil, daß ich während der Haltedauer keine Erträge habe, dafür alles am Ende. Für Kleinanleger kann das sogar schädlich sein. Denn ich verschenke ich in den Vorjahren ggf. Freibeträge und darf am Ende alles in einem Jahr ansetzen. Swappende Thesaurierer haben keine Thesaurierungen. Die Gewinne fallen in anderer Form als in Zinsen und Dividenden als Veräußerungsgewinne an. Deshalb gibt es auch keine ausschüttungsgleichen Erträge, die zu versteuern wären. Diese Fonds realisieren damit den angesprochenen Steuerstundungseffekt. Der Haupteffekt ist, dass das sonst ans Finanzamt abzuführende Geld weiter für den Sparer arbeitet. Da die Abgeltungssteuer vom individuellen Steuersatz unabhängig ist, gibt es keinen oder kaum einen Effekt z.B. bei Veräußerung als Rentner. Aber keine Medizin ohne Nebenwirkungen. Swappende Fonds unterliegen einem Emittentenrisiko. Verluste treten für den Fonds auf, wenn der Swap-Kontrahent nicht wie vereinbart zahlen kann. Siehe Angaben in den Verkaufsprospekten der entsprechenden Fonds. Investor93 Ich habe den iBoxx Sovereigns Eurozone 3-5 UCITS ETF 1C im Portfolio. Er ist ein thesaurierender Swapper, und genau wegen der damit verbundenen vermeintlichen Steuereinfachheit und des Steuerstundungseffektes habe ich ihn ins Portfolio aufgenommen. Zum 31.12.2013 hat er trotzdem "akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge", ausgewiesen, hier Mein Link. Ich frage mich, wie ein thesaurierender Swapper diesen unerwünschten Effekt erreicht. Hat das etwas mit der auf der Produktseite angegebenen "Portfoliostruktur" zu tun? Da wird von "Foxed income Portfolio + Swap" gesprochen.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 September 1, 2014 Ich habe den iBoxx Sovereigns Eurozone 3-5 UCITS ETF 1C im Portfolio. Er ist ein thesaurierender Swapper, und genau wegen der damit verbundenen vermeintlichen Steuereinfachheit und des Steuerstundungseffektes habe ich ihn ins Portfolio aufgenommen. Zum 31.12.2013 hat er trotzdem "akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge", ausgewiesen, hier Mein Link. Ich frage mich, wie ein thesaurierender Swapper diesen unerwünschten Effekt erreicht. Hat das etwas mit der auf der Produktseite angegebenen "Portfoliostruktur" zu tun? Da wird von "Foxed income Portfolio + Swap" gesprochen.. ja Er hatte immer ausschüttungsgleiche Erträge Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
troi65 September 1, 2014 Deswegen kämen bei mir thesaurierende Renten-ETFs nur von comstage in Betracht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
michaelschmidt September 1, 2014 Also ich hatte thesaurierende Fonds bei denen ich jährlich die Steuer eintrug und thesaurierende Fonds bei denen ich das nicht machte. Ergebnis, ich werde nichts mehr bei der Steuer eintragen, denn es ist wesentlich einfacher erst bei Verkauf zu versteuern. Letztendlich kommt es auf das Gleiche heraus und man hat noch den Steuerstundungseffekt. Vorausgesetzt, man liegt jedes Jahr über den 25% der Abgeltungssteuer mit seinem zu versteuernden Einkommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 September 1, 2014 Also ich hatte thesaurierende Fonds bei denen ich jährlich die Steuer eintrug und thesaurierende Fonds bei denen ich das nicht machte. Ergebnis, ich werde nichts mehr bei der Steuer eintragen, denn es ist wesentlich einfacher erst bei Verkauf zu versteuern. Letztendlich kommt es auf das Gleiche heraus und man hat noch den Steuerstundungseffekt. Vorausgesetzt, man liegt jedes Jahr über den 25% der Abgeltungssteuer mit seinem zu versteuernden Einkommen. Steuerhinterzieher :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr September 1, 2014 Also ich hatte thesaurierende Fonds bei denen ich jährlich die Steuer eintrug und thesaurierende Fonds bei denen ich das nicht machte. Ergebnis, ich werde nichts mehr bei der Steuer eintragen, denn es ist wesentlich einfacher erst bei Verkauf zu versteuern. Steuerhinterzieher :- Warum nur :-? Das ist mindestens ein , eher noch ein Bei Steuerhinterziehung gibt es keine Bagatellgrenze. Die Steuergesetzgebung ist eben so, wie sie ist. Wenn man die Doppelbesteuerung der ausländischen Renten-ETF nicht will wählt man eben steuereinfache: Domizil Deutschland oder Auslandsthesaurierer ohne agE. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
michaelschmidt September 1, 2014 Also ich hatte thesaurierende Fonds bei denen ich jährlich die Steuer eintrug und thesaurierende Fonds bei denen ich das nicht machte. Ergebnis, ich werde nichts mehr bei der Steuer eintragen, denn es ist wesentlich einfacher erst bei Verkauf zu versteuern. Letztendlich kommt es auf das Gleiche heraus und man hat noch den Steuerstundungseffekt. Vorausgesetzt, man liegt jedes Jahr über den 25% der Abgeltungssteuer mit seinem zu versteuernden Einkommen. Steuerhinterzieher :- Ich habe mich mit dem Steuerbeamten noch groß und breit über das Thema unterhalten. Auch gab es Schriftverkehr Hin und Her wegen dem Thema. Da erklärten sie mir die Gesetzeslage Hoch und Runter und schrieb Wort wörtlich, wenn nichts unter den Jahren gezahlt wurde, muß halt am Ende gezahlt werden, das wird so akzeptiert und das wars. Man warf mir kein einziges mal Steuerhinterziehung vor. Die im Finanzamt sind letztendlich auch froh, wenn sie den Kram möglichst schnell vom Tisch haben. Das ist meine Erfahrung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mr. Jones September 1, 2014 Geil, die Finanzbeamten- und angestellten interessieren sich wohl nicht für das deutsche Steuerrecht, das aussagt, dass man seine Steuern jedes Jahr zahlen muss und nicht irgendwann nach eigenem Gusto am "Sankt Nimmerleinstag". Wo kommen wir denn hin, wenn alle das so machen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
michaelschmidt September 1, 2014 Geil, die Finanzbeamten- und angestellten interessieren sich wohl nicht für das deutsche Steuerrecht, das aussagt, dass man seine Steuern jedes Jahr zahlen muss und nicht irgendwann nach eigenem Gusto am "Sankt Nimmerleinstag". Wo kommen wir denn hin, wenn alle das so machen? Ist doch irgendwo auch logisch. Viele Fondsanleger haben ausländische Thesaurierer, weil die meist besser performen als DE Isin oder Ausschütter. Die machen sich gar keinen Kopf wegen der Steuer und verkaufen irgendwann nach Jahren. Stelle dir mal vor, die müssten die alle verklagen ? Da hätten die ordentlich was zu tun. Das geht gar nicht, weil die Finanzämter die Kapazitäten dazu gar nicht haben. Also gibt es sicher schon längst intern eine Anweisung dass so zu verfahren ist, anstatt jeden zweiten Sparer zu verklagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
freesteiler September 1, 2014 Jup, und Radarfallen stellt die Polizei auch keine auf. Hält sich doch eh keiner an die Geschwindigkeiten! Die können doch nicht alle blitzen, das geht gar nicht. Viel Glück, dass du nicht mal beim falschen Sachbearbeiter landest. Ich weiß nicht, aus welchem Umfeld du kommst, aber wenn ich wen aus meinem Bekanntenkreis etwas über ausländische Thesaurierer fragen würde, dann würde ich eher sowas sehen . Vielleicht mit der Gegenfrage: Gibts das auch von der Sparkasse? Ich hab den Deka! Jeder zweite Sparer hat ausländische Thesaurierer im Depot, macht seine Steuererklärung selbst und auch noch falsch. Du solltest deine Zahlen wirklich nochmal überdenken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
michaelschmidt September 2, 2014 Jup, und Radarfallen stellt die Polizei auch keine auf. Hält sich doch eh keiner an die Geschwindigkeiten! Die können doch nicht alle blitzen, das geht gar nicht. Viel Glück, dass du nicht mal beim falschen Sachbearbeiter landest. Ich weiß nicht, aus welchem Umfeld du kommst, aber wenn ich wen aus meinem Bekanntenkreis etwas über ausländische Thesaurierer fragen würde, dann würde ich eher sowas sehen . Vielleicht mit der Gegenfrage: Gibts das auch von der Sparkasse? Ich hab den Deka! Jeder zweite Sparer hat ausländische Thesaurierer im Depot, macht seine Steuererklärung selbst und auch noch falsch. Du solltest deine Zahlen wirklich nochmal überdenken. So ? Jetzt erkläre mal ganz genau, was die Leute denn so falsch machen, die ihre Steuererklärung selbst machen ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine September 2, 2014 Klar ist es logisch, nur ist es die Gesetzgebung und Rechtsprechung auch? Ich habe mich mit dem Steuerbeamten noch groß und breit über das Thema unterhalten. Auch gab es Schriftverkehr Hin und Her wegen dem Thema. Da erklärten sie mir die Gesetzeslage Hoch und Runter und schrieb Wort wörtlich, wenn nichts unter den Jahren gezahlt wurde, muß halt am Ende gezahlt werden, das wird so akzeptiert und das wars. Man warf mir kein einziges mal Steuerhinterziehung vor. Die im Finanzamt sind letztendlich auch froh, wenn sie den Kram möglichst schnell vom Tisch haben. Das ist meine Erfahrung. Als Finanzbeamter sähe ich es vermutlich auch von Vorteil, weil es deutlich weniger Aufwand bei der Bearbeitung der Steuererklärungen bedeutet, ohne dass dem Staat abgesehen vom Stundungseffekt etwas verloren geht. Nur richtig wird es dadurch nicht und es ist auch nicht gesagt, dass andere Finanzämter genauso verfahren. Dir empfehle ich, dieses Schreiben des FA gut aufzubewahren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag