Wenn eure Töchter nicht schon ein stattliches Vermögen haben (ab fünfstelligem Bereich), dann dürft ihr das gar nicht. Denn ihr habt die gesetzliche Pflicht, das Geld eurer Kinder nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen. Alles andere als mündelsichere Anlagen gelten für kleinere Vermögen nicht als wirtschaftlich; entgegen weitläufiger Fehlannahme gilt damit die alte Rechtslage und Rechtsprechung in den allermeisten Fällen unverändert fort. Siehe http://books.googl