BondWurzel April 4, 2011 Total OT und mit "sehr komischen" Unterstellungen. Wenn objektiv Vermögensschäden, die nicht im angemessenen Rahmen liegen bzw. Vorsatz vorliegt, wird jedes Gericht entsprechend vorgehen. "Vermögensschäden, die nicht im angemessenen Rahmen liegen". Schon klar. ich empfehle dir seelsorgerischen Beistand und ein Gespräch mit meinem Sohn. Der wird dir dann erklären, dass man dir das Handwerk legen sollte. Der schwärmt täglich davon, wie gut es ihm geht. Du anscheinend bist fustriert und willst dir deinen Frust hier abladen. Ich sehe, der sachliche Gehalt Deiner Beiträge nimmt stark zu. Ich will dir nur helfen. Ich habe oben noch etwas ergänzt, du bist selber permanent OT! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun April 4, 2011 · bearbeitet April 4, 2011 von Adun Leider beherrschen Meinungsmache und Polemik den Thread. Schade. Ich werde das Geld meiner Kinder weiterhin nach bestem Wissen und Gewissen anlegen. Es ist keine Meinungsmache und Polemik, zu sagen, das Geld eurer Kinder ist kein Freiwild, auch wenn ihr es ihnen geschenkt habt; ihr müsst das Geld eurer Kinder sicher anlegen, solange es keinen fünstelligen Betrag erreicht hat und auch darüber hinaus habt ihr keinen Freifartschein. Das Gesetz verpflichtet Dich dazu, das Geld nach den objektiven Grundsätzen wirtschaftlicher Vermögensverwaltung anzulegen; nicht nach dem eigenen besten Wissen und Gewissen wo es zu diesen Grundsätzen in Konflikt steht (wo man denkt, man wisse es besser). Mein Dozent (OLG-Richter) hat ausschlaggebend an dieser BGB-Änderung damals mitgewirkt. Das erklärt, warum Du die zu lasche Rechtslage verteidigst, entschuldigt es aber nicht. (Die Idee hinter der Rechtslage ist eigentlich nicht schlecht! Nur sorgt die Rechtslage nur ungenügend für die praktische Wirksamkeit dieser Idee, was dann in der Realität zu genau dem Bild führt, das wir hier in der Diskussion sehen: Eltern legen das Geld der Kinder nach ihren eigenen Vorstellungen an, nicht nach den Grundsätzen wirtschaflticher Vermögensverwaltung; und sie müssen für diesen Gesetzesverstoß keine Konsequenzen befürchten.) Ich habe selbst die Pflegschaft für meinen Vater 13 Jahre mit Auszeichnung und besonderem Lob geführt. Glückwunsch. Hier geht es um Kindesvermögen. Ich will dir nur helfen. Ich habe oben noch etwas ergänzt, du bist selber permanent OT! Typisch; wenn das zerreden mit Nicht-Argumenten nicht mehr weiterhilft, dann fängt man eben an, OT-Beiträge zu schreiben, die alles, was gesagt wird und einem nicht schmeckt, pauschal als OT und Trollerei hinstellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel April 4, 2011 · bearbeitet April 4, 2011 von BondWurzel Es ist keine Meinungsmache und Polemik, zu sagen, das Geld eurer Kinder ist kein Freiwild, auch wenn ihr es ihnen geschenkt habt; ihr müsst das Geld eurer Kinder sicher anlegen, solange es keinen fünstelligen Betrag erreicht hat und auch darüber hinaus habt ihr keinen Freifartschein. Wer wird denn hier immer unsachlich und OT? Und nochmal einmal, die Juniordepots sind rechtlich o.k. mal lesen und dem sollten sich widerspenstige Geister fügen. Es nützt dem Kind überhaupt nichts, wenn man gar nichts schenkt und um Schenkungen geht es. Wenn ich aus steuerlichen und persönlichen Gründen meinem Sohn 20.000 € schenke, kann ich es auch in einen Aktienfond anlegen. Wenn es die steuerliche Gründe z.B. nicht gäbe, würde ich es überhaupt nicht tun, dann kann ich es auch auf meinem Depot belassen und zum möglichen Zeitpunkt übergeben. Ist das so schwer zu verstehen. Das ganze formelle Gebrabbel mit deinen 10K geht hier an der Praxis vorbei Adun und du willst dich hier nur wichtig machen, was sowieso keinem interessiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hugolee April 4, 2011 Leider beherrschen Meinungsmache und Polemik den Thread. Schade. Ich werde das Geld meiner Kinder weiterhin nach bestem Wissen und Gewissen anlegen. Es ist keine Meinungsmache und Polemik, zu sagen, das Geld eurer Kinder ist kein Freiwild, auch wenn ihr es ihnen geschenkt habt; ihr müsst das Geld eurer Kinder sicher anlegen, solange es keinen fünstelligen Betrag erreicht hat und auch darüber hinaus habt ihr keinen Freifartschein. Das Gesetz verpflichtet Dich dazu, das Geld nach den objektiven Grundsätzen wirtschaftlicher Vermögensverwaltung anzulegen; nicht nach dem eigenen besten Wissen und Gewissen wo es zu diesen Grundsätzen in Konflikt steht (wo man denkt, man wisse es besser). Ich habe Dich gar nicht explizit gemeint, sondern insgesamt die Beiträge der User. ...aber wenn Du Dich angesprochen fühlst... "Ein getroffener Hund bellt" Auch mal ne polemische Frage in die Runde: Sind unsere Politiker nicht auch dazu verpflichtet mit unseren Steuergeldern sinnvoll umzugehen? ... Das ganze formelle Gebrabbel mit deinen 10K geht hier an der Praxis vorbei ... Es gilt ja eigentlich zu klären, was ist Praxis und was ist davon nicht ganz so legal, aber der Thread ist so vermurkst, da kann man wohl eine sachliche Diskussion nicht mehr erwarten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Padua April 4, 2011 Überhaupt genießen Kinder in unserer Gesellschaft einen zu schwachen Schutz vor gut gemeinter aber schlecht gemachter Unterstützung durch die Eltern. Wie kommst Du zu dieser Behauptung? Gibt es valides statistisches Material, dass Eltern Kindsvermögen regelmäßig schlecht verwalten? Steht im Übrigen ein Kind (in Deiner Datenbasis) mit Fonds zum 18. Lebensjahr regelmäßig schlechter da, als ein Kind mit nur Tagesgeld/Sparbuch/Bundeswertpapieren und Festgeld? IMO hätte der Gesetzgeber aber die Möglichkeit, die Banken zu verpflichten, Verdachtsfälle nach klar festgelegten Krieterien an das Familiengericht zu melden. Super, noch etwas mehr Staat in privaten Angelegenheiten. Solche Regelungen werden die Bereitschaft für die finanzielle Zukunft vorzusorgen massiv steigern *ironieoff* Und nochmal: Warum ist dieses Thema so ein Steckenpferd von Dir, Adun? Gebranntes Kind? Wir brauchen unbedingt eine Bundesaufsichtsstelle für Treuhandvermögen Minderjähriger (BFTM). Alle geldführenden Institute (Banken, Sparkassen, depotführende Stellen etc) werden verpflichtet, Vermögen an die BFTM zu melden. Irgendwelche Auffälligkeiten lösen ein Prüfverfahren aus, das von der örtlichen BFTM-Dienststelle durchgeführt wird (Vorladung an den Treuhänder). Sollte das für den Treuhänder negativ ausfallen, wird selbstverständlich das Treuhandkonto des Minderjährigen gesperrt und unter die Zwangsverwaltung der BFTM gestellt. Das Verfahren lässt sich natürlich noch ausbauen. ----- Damit keine Aufregung entsteht, möchte ich übrigens diesen Absatz unter das Prädikat "Ironie" stellen. Übrigens schreibt man Kriterium nicht mit "ie", sonst kann es leicht mit "Kriegterium" verwechselt werden. ---- Nochmal Ironie! Jetzt aber wieder mal im Ernst. In meinem nicht ganz kleinen Bekannten- u. Freundeskreis ist mir kein Fall bekannt, dass Eltern mit der Geldanlage für Kinder so unverantwortlich umgehen, dass mit Gesetzeskraft eingeschritten werden müsste. Klar, dass es hier auch um Theorie und/oder Ausnahmefälle geht. Trotzdem noch 2 Gedankengänge: 1. Man kann sich einfach vornehmen, den Kindern zur Volljährigkeit evtl. Geld zu verschenken. Bis zu dem Zeitpunkt ist es mein Geld und ich werde versuchen, es nach meinem Geschmack gut zu vermehren. Je besser es mir gelingt, je größer wird später die freudige Überraschung sein. 2. praktischer Tipp, wie es bei mir läuft: Treuhandgeld wird von mir verwaltet und ich lege es mit dem Maßstab an, den ich anlegen würde, wenn ich selbst in x Jahren das Geld benötigen würde. Da kann auch schon mal was dabei sein, was man nicht als mündelsicher ansehen würde. Die Sicherheit gegen Verluste bin ich selbst, weil ich parallel zu der tatsächlichen Anlage eine Vergleichsrechnung mit einjährigen Sparbriefen einer bestimmten Bank laufen lasse. Am Tag x werden die Begünstigten den jeweils höheren Betrag bekommen. Die Absicherung ist übrigens real vorhanden!! Sollte die tatsächliche Anlage deutlich unter die sichere Vergleichrechnung rutschen, liegt es an mir selbst, mich nicht weiter zu schädigen. Ist so aber noch nicht vorgekommen und ich bin froh, dass ich mich für diese Methode der Geldanlage entschieden habe. Gruß Padua Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun April 4, 2011 Wer wird denn hier immer unsachlich und OT? Und nochmal einmal, die Juniordepots sind rechtlich o.k. mal lesen und dem sollten sich widerspenstige Geister fügen. Du bist OT und unsachlich. Du unterstellst mir unsachlich Behauptungen, die ich nicht vertreten habe. Insbesondere habe ich nicht behauptet, Juniordepot seien nicht OK. Was nicht OK ist, das wenn in bestimmten Situationen Eltern für ihre Kinder zu riskante Anlagen machen. Ein Juniordepot als solches kann in einer solchen gesetzeswidrigen Missetat vorkommen, ja, aber es ist nicht der Teil, der die rechtliche Problematik ausmacht. Genauso wie bei einem Mord mit dem Messer es nicht das Messer ist, das die Gesetzeswidrigkeit des Mordes ausmacht. Es nützt dem Kind überhaupt nichts, wenn man gar nichts schenkt und um Schenkungen geht es. Ja, aber sobald das Kind etwas geschenkt bekommen hat, greifen die gesetzlichen Regeln zum Schutz des hinzugewonnen Vermögens. Wenn ich aus steuerlichen und persönlcihen Gründen meinem Sohn 20.000 schenke, kann ich es auch in einen Aktienfond anlegen. Nein; nur noch Dein Sohn kann es dann in einen Aktienfonds anlegen bzw. kannst Du es, solange er nicht volljährig ist, in seinem Namen anlegen. Ob es auch rechtmäßig wäre, hängt von der Situation Deines Sohnes ab und wieviel Geld er vorher schon hatte. Sicher ist nichts dagegen einzuwenden, wenn bei 20.000 EUR zumindest ein Teil in Aktienfonds angelegt wird. Das habe ich ja nie bestritten. Meine Position wird hier verzerrt und dann mit Strohmannargumenten bekämpft. Wenn es die steuerliche Gründe z.B. nicht gäbe, würde ich es überhaupt nicht tun, dann kann ich es auch auf meinem Depot belassen und zum möglichen Zeitpunkt übergeben. Danke dass Du so offen bist. Es geht Dir also gar nicht vorwiegend darum, dem Kind etwas zu schenken, sondern ersteinmal darum, Steuern zu sparen. Ich nehme aber gerne hin, dass Du es als angenehmen Nebeneffekt ansiehst, dass Du dem Kind etwas gibst. Aber genau wenn eigentlich mit höherer Priorität solche steuerlichen Gedanken ausschlaggebend sind, kommen wir in die problematische Schiene hinein, die zu einem Anlageverhalten anstiftet, die nicht immer im besten Interesse des Kindes liegt. Wie bereits mehrfach betont, sind auch nicht nur steuerliche Folgen an die Übertragung von Vermögen auf das Kind geknüpft. Auch haftet das Vermögen dann nicht mehr für Deine Verbindlichkeiten. Es ist daher mitnichten so, dass sich aus rein steuerlicher Betrachtung bereits ergeben würde "dann kann ich es auch auf meinem Depot belassen". Ist das so schwer zu verstehen. Das Ganze Gebrabbel mit deinen 10K geht hier an der Praxis vorbei Adun! Soweit diese Praxis schematisiert bedeutet "Kindesvermögen = Steuersparmodell" stimme ich Dir voll und ganz zu. Ich bin da eben ziemlich dogmatisch und sage, wer seine Kinder in dieser Form als Steueroase ansieht, der macht schon etwas ganz grundsätzliches falsch. Auch wenn das leider ziemlich üblich ist. 1. Man kann sich einfach vornehmen, den Kindern zur Volljährigkeit evtl. Geld zu verschenken. Bis zu dem Zeitpunkt ist es mein Geld und ich werde versuchen, es nach meinem Geschmack gut zu vermehren. Je besser es mir gelingt, je größer wird später die freudige Überraschung sein. 2. praktischer Tipp, wie es bei mir läuft: Treuhandgeld wird von mir verwaltet und ich lege es mit dem Maßstab an, den ich anlegen würde, wenn ich selbst in x Jahren das Geld benötigen würde. Da kann auch schon mal was dabei sein, was man nicht als mündelsicher ansehen würde. Die Sicherheit gegen Verluste bin ich selbst, weil ich parallel zu der tatsächlichen Anlage eine Vergleichsrechnung mit einjährigen Sparbriefen einer bestimmten Bank laufen lasse. Am Tag x werden die Begünstigten den jeweils höheren Betrag bekommen. Die Absicherung ist übrigens real vorhanden!! Sollte die tatsächliche Anlage deutlich unter die sichere Vergleichrechnung rutschen, liegt es an mir selbst, mich nicht weiter zu schädigen. Ist so aber noch nicht vorgekommen und ich bin froh, dass ich mich für diese Methode der Geldanlage entschieden habe. Wie mehrfach betont ist diese Vorgehensweise absolut legal und auch legitim. Leider wird sie von vielen aus steuerlichen und haftungsmäßigen Gründen abgelehnt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Plutos April 4, 2011 Hier noch ein Praxisbeispiel: Ich habe auch ein Juniordepot bei der comdirect. Für das Depot ist jeglicher Handel mit Wertpapieren erlaubt, außer für Papiere die die höchste Risikostufe (d.h. Optionsscheine, Termingeschäfte, etc) haben. Ferner sind keine Anlagen auf Kredit möglich. M.E. deckt sich das mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wallstreetmarc April 4, 2011 @ Adun Meine Partnerin und ich, werden das Geld, was wir persönlich unseren Sprößlingen zukommen lassen wollen, ausschließlich in Fonds anlegen und niemand wird uns dabei reinreden können bzw. wollen, auch der Gesetzgeber nicht. Da kann man nur staunen was hier noch nach der ganzen fachlichen Diskussion geschrieben wird! Man nur froh sein, dass es eben doch Gesetzte gibt, die deinen Sprößlingen in Zukunft das Recht einräumen, von dir (+Partnerin) die Verluste zurück zu verlangen, die durch diese Anlage event. in Zukunft enstehen werden (falls dieses Kind-Vermögen unterhalb der ca. 10.000 Euro angesiedelt ist). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun April 4, 2011 Hier noch ein Praxisbeispiel: Ich habe auch ein Juniordepot bei der comdirect. Für das Depot ist jeglicher Handel mit Wertpapieren erlaubt, außer für Papiere die die höchste Risikostufe (d.h. Optionsscheine, Termingeschäfte, etc) haben. Ferner sind keine Anlagen auf Kredit möglich. M.E. deckt sich das mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Nicht alles, was mit diesem Depot möglich ist, ist auch für alle Kinder in jeder Situation erlaubt. Dass die Bank ein Depot anbietet, das Du ggfs. so nutzen kannst, dass Du gegen das Gesetz verstößt (es wird auch gar nicht anders möglich sein, da die Bank nicht jedem Kunden ein Depot anbieten kann, das genau das für den konkreten Fall gesetzlich erlaubte ermöglicht), heißt nicht, dass Du von der Pflicht befreit bist, dieses Gesetz einhalten zu müssen. Du bist für die Einhaltung Deiner Pflichten verantwortlich; nicht die Bank, die das Depot anbietet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent April 4, 2011 @Adun: Im Grunde dreht sich das ganze ja hier um die 10000 EUR Grenze. Könntest du dazu ein paar Quellen nennen? Außer in dem von dir verlinkten Buch, konnte ich diese Zahl nicht finden. Vielleicht klärt sich ja dann einiges. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel April 4, 2011 · bearbeitet April 4, 2011 von BondWurzel Danke dass Du so offen bist. Es geht Dir also gar nicht vorwiegend darum, dem Kind etwas zu schenken, sondern ersteinmal darum, Steuern zu sparen. Ich nehme aber gerne hin, dass Du es als angenehmen Nebeneffekt ansiehst, dass Du dem Kind etwas gibst. Aber genau wenn eigentlich mit höherer Priorität solche steuerlichen Gedanken ausschlaggebend sind, kommen wir in die problematische Schiene hinein, die zu einem Anlageverhalten anstiftet, die nicht immer im besten Interesse des Kindes liegt. Du verstehst aber auch gar nichts. Wenn ich dem Kind was schenken will und dieser Vorgang wird zu stark reglemtiert, dann lass ich es und das Kind bekommt gar nichts, Dank dem Gesetzgeber und Dank konzeptionellen anderen Statikern. Wenn ich was schenke einschl. Steuervorteil, dann ist es doppelt so gut. Die ganzen Immoübertragungen erfolgen nur aus steuerlichen Gründen, damit das Kind Steuern spart. Nicht der Schenker. Erfolgen die Reglementieren zu Ungunsten des Kindes, so wie du argumentierst, wegen Chancenauslassung in jeglicher Hinsicht, gibt es nur einen Benachteiligten, nämlich das Kind. Bei Schenkungen wäre ich persönlich sowieso vorsichtig, weil man nie weiß was kommt. Offensichtlich ist dir die Praxis und das wahre Leben etwas fremd oder die problematische Schiene wie du es meinst. B) Wenn jemand was plant, dann tut er es, Gesetze hin- oder her. Also, was soll das. Wie sehen eigentlich die Strafen aus für deine Problemfälle? Du bist für die Einhaltung Deiner Pflichten verantwortlich; nicht die Bank, die das Depot anbietet. Falsch, die Bank muss sich auch an die Vorschriften halten. Eine normale Person ist kein Jurist einschl. Oma und Opa. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zuzan April 4, 2011 Wenn es die steuerliche Gründe z.B. nicht gäbe, würde ich es überhaupt nicht tun, dann kann ich es auch auf meinem Depot belassen und zum möglichen Zeitpunkt übergeben. dies ist doch eine sehr schöne zusammenfassung von bondwurzel - mehr gibt's für den (ich nehme an ...) großteil in diesem thread nicht zu sagen. banken, auch die comdirect, weisen übrigens explizit darauf hin, dass sie nicht für negative rechtliche folgen verantwortlich sind. @ bondwurzel und ex-banker: mich würde mal interessieren, wie ihr in einer finanziellen notlage mit dem geld des kindes umgehen würdet: z.b. aufgrund arbeitslosigkeit sind die raten für's haus nebst anderen konsumkrediten nicht mehr tragbar; das kind hat aber 20 tsd auf seinem konto. antasten - ja oder nein? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel April 4, 2011 · bearbeitet April 4, 2011 von BondWurzel @ bondwurzel und ex-banker: mich würde mal interessieren, wie ihr in einer finanziellen notlage mit dem geld des kindes umgehen würdet: z.b. aufgrund arbeitslosigkeit sind die raten für's haus nebst anderen konsumkrediten nicht mehr tragbar; das kind hat aber 20 tsd auf seinem konto. antasten - ja oder nein? nicht antasten, Hartz IV beantragen...dir ist klar wie später einmal die Lage für die Kinder ist, wenn du ein Pflegefall wirst und unterstützt werden musst...ja? Hier schließt sich der Kreis.... Kinder müssen Unterhalt für ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen. http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/31/0,1872,3968703,00.html Wechselseitige Pflichten Die Unterhaltspflicht besteht wechselseitig - das heißt, Eltern haften für ihre Kinder und umgekehrt die Kinder auch für ihre Eltern. Sind mehrere Kinder vorhanden, sind prinzipiell alle anteilig unterhaltspflichtig. Wie hoch der Anspruch an jedes Kind ist, errechnet sich entsprechend der Leistungsfähigkeit. Es wird prozentual ermittelt, wie viel jedes Kind zu zahlen hat. Ist bei Geschwistern ein Kind nicht leistungsfähig, muss es auch keinen Unterhalt leisten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball April 4, 2011 OH Gott wie lächerlich. Sowas kanns nur in Deutschland geben.... Also ich darf meiner Tochter Anteile meiner Firma nicht schenken weil Sie zu risikoreich sind, müsste diese also verkaufen und wie Oma Hildegard in Bundeswertpapiere einzahlen Ihr nehmt mich doch auf den Arm, so durchgeknallt sind nicht mal die Deutschen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel April 4, 2011 OH Gott wie lächerlich. Sowas kanns nur in Deutschland geben.... Also ich darf meiner Tochter Anteile meiner Firma nicht schenken weil Sie zu risikoreich sind, müsste diese also verkaufen und wie Oma Hildegard in Bundeswertpapiere einzahlen Ihr nehmt mich doch auf den Arm, so durchgeknallt sind nicht mal die Deutschen. ne, da will einer ein überflüssiges Buch verkaufen... :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zuzan April 4, 2011 · bearbeitet April 4, 2011 von Zuzan was hat nun das geld eines minderjährigen kindes mit der unterhaltspflicht eines erwachsenen, erwerbsfähigen kindes im elterlichen pflegefall zu tun? ansonsten gibt es nicht nur ein paar urteile zu dem thema, z.b. XI ZR 220/03 BGH 2004 kurz gefasst entweder tatsächlich eine schenkung vornehmen oder aber die schenkung verneinen und die steuer- und strafrechtlichen folgen tragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel April 4, 2011 · bearbeitet April 4, 2011 von BondWurzel was hat nun das geld eines minderjährigen kindes mit der unterhaltspflicht im pflegefall eines erwachsenen, erwerbsfähigen kindes zu tun? dann denk mal nach...auch im Unterstützungsfall....vielleicht kannst du dir vorstellen, dass Kinder auch erwachsen werden...neben einer statischen - soll es auch eine dynamische Betrachtungsweise geben...Urteile zu posten bringt nichts, erzähl uns mal was der Kern-Output ist....es gibt auch User, die keine jur. Bildng haben...Danke. ....wird langsam zu unübersichtlich hier. Vorgetäuschte Schenkungen usw haben mit dem Topic hier wenig zu tun, sondern sind Steuerhinterziehung. Im Urteil geht auch schön hervor, dass die wirtschaftlichen Interessen von Eltern und Kindern, als sehr eng miteinander verknüpft angesehen werden. mich würde mal interessieren, wie ihr in einer finanziellen notlage mit dem geld des kindes umgehen würdet: z.b. aufgrund arbeitslosigkeit sind die raten für's haus nebst anderen konsumkrediten nicht mehr tragbar; das kind hat aber 20 tsd auf seinem konto. antasten - ja oder nein? zuerst einmal solttest du uns sagen, was du tun würdest, also? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein April 4, 2011 was hat nun das geld eines minderjährigen kindes mit der unterhaltspflicht im pflegefall eines erwachsenen, erwerbsfähigen kindes zu tun? dann denk mal nach...auch im Unterstützungsfall....vielleicht kannst du dir vorstellen, dass Kinder auch erwachsen werden...neben einer statischen - soll es auch eine dynamische Betrachtungsweise geben...Urteile zu posten bringt nichts, erzähl uns mal was der Kern-Output ist....es gibt auch User, die keine jur. Bildng haben...Danke. Ich sehe den Zusammenhang etwas enger. Sollten die Eltern (aus Sicht der Sozialbürokratie) einen Anspruch (e.g. Hartz IV) durch Schenkung an die Kinder mit verursacht haben, wird die Schenkung für missbräuchlich und unwirksam erklärt. Abgesehen davon, haben Minderjährige nur 3.100 Schonvermögen, alles darüber ist für den Lebensunterhalt einzusetzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel April 4, 2011 dann denk mal nach...auch im Unterstützungsfall....vielleicht kannst du dir vorstellen, dass Kinder auch erwachsen werden...neben einer statischen - soll es auch eine dynamische Betrachtungsweise geben...Urteile zu posten bringt nichts, erzähl uns mal was der Kern-Output ist....es gibt auch User, die keine jur. Bildng haben...Danke. Ich sehe den Zusammenhang etwas enger. Sollten die Eltern (aus Sicht der Sozialbürokratie) einen Anspruch (e.g. Hartz IV) durch Schenkung an die Kinder mit verursacht haben, wird die Schenkung für missbräuchlich und unwirksam erklärt. Abgesehen davon, haben Minderjährige nur 3.100 Schonvermögen, alles darüber ist für den Lebensunterhalt einzusetzen. danke,... mein Sohn sitzt neben mir, hat es gelesen und verläßt unter Protest das Zimmer. :'( Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wallstreetmarc April 4, 2011 OH Gott wie lächerlich. Sowas kanns nur in Deutschland geben.... Also ich darf meiner Tochter Anteile meiner Firma nicht schenken weil Sie zu risikoreich sind, müsste diese also verkaufen und wie Oma Hildegard in Bundeswertpapiere einzahlen Ihr nehmt mich doch auf den Arm, so durchgeknallt sind nicht mal die Deutschen. ne, da will einer ein überflüssiges Buch verkaufen... :- was ist denn eigentlich an der ganzen Diskussion nicht zu verstehen, was mit dem gesunden Menschenverstand nicht in Einklang wäre? Was hat das jetzt mit der Staatsbürgerschaft zu tun? Wird ja immer skuriler.. Die ersten ca. 10.000 Euro eines Kindes (und nicht IHRES Kindes und IHRER Firma etc.. - Hier meinen wohl noch einige, dass ihr Geld/Firma nach Übertragung immer noch ihr Vermögen wäre) sollten einen besonderen Schutz erfahren und eben deshalb mündelsicher angelegt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent April 4, 2011 Die ersten ca. 10.000 Euro eines Kindes (und nicht IHRES Kindes und IHRER Firma etc.. - Hier meinen wohl noch einige, dass ihr Geld/Firma nach Übertragung immer noch ihr Vermögen wäre) sollten einen besonderen Schutz erfahren und eben deshalb mündelsicher angelegt werden. Nur leider stehen die 10000 EUR nur in dem von Adun verlinkten Buch. Im Gesetz nicht. Daher ist durchaus die Frage berechtigt, wo dies mit den 10000 EUR explizit steht, oder ob dies nur die Auffassung des Autors ist, oder allgemeine Rechtssprechung etc. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein April 4, 2011 · bearbeitet April 4, 2011 von Ramstein Die ersten ca. 10.000 Euro eines Kindes (und nicht IHRES Kindes und IHRER Firma etc.. - Hier meinen wohl noch einige, dass ihr Geld/Firma nach Übertragung immer noch ihr Vermögen wäre) sollten einen besonderen Schutz erfahren und eben deshalb mündelsicher angelegt werden. Nur leider stehen die 10000 EUR nur in dem von Adun verlinkten Buch. Im Gesetz nicht. Daher ist durchaus die Frage berechtigt, wo dies mit den 10000 EUR explizit steht, oder ob dies nur die Auffassung des Autors ist, oder allgemeine Rechtssprechung etc. Wieso leider? Gott sei Dank! Und mündelsicher wurde auch aus dem Gesetz gestrichen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zuzan April 4, 2011 zuerst einmal solttest du uns sagen, was du tun würdest, also? das sollte dir doch klar sein - oder wieder mal ein nebenschauplatz? ich würde meinen minderjährigen kindern keine größeren geldbeträge zukommen lassen, zumal sich meine (berufliche, gesundheitliche) situation (wie eines jeden hier ebenso ...) recht schnell ändern kann. ich hatte ja bereits gesagt, dass man als jugendlicher bereits nebenbei jobben kann, daneben gibt es kleinere geldgeschenke zu feiertagen sowie taschengeld. anscheinend bin ich da etwas altmodisch, wenn ich der meinung bin, dass man durch arbeit den wert des geldes zu schätzen lernen sollte! daraus ergibt sich ganz klar, dass ich das geld meines kindes nicht anrühren würde, da der betrag ohnehin unwesentlich zum halt eines hypthekengeschüttelten hauses beitragen würde - und vor allem liegt die bildung von rücklagen in meinem aufgabengebiet und nicht in dem meines kindes. zum bgh-urteil kann ich nur sagen, dass selbstlesen auch nicht wirklich schädlich ist ... :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel April 4, 2011 · bearbeitet April 4, 2011 von BondWurzel sollten einen besonderen Schutz erfahren und eben deshalb mündelsicher angelegt werden. Exkurs:...in deutsche Staatsanleihen, was..sogar mit Kontrolle der Oberverschwender....mündelsicher, wären dann ZmbabweBonds....oder gar US-Treasuries.... :lol: :lol: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein April 4, 2011 ich würde meinen minderjährigen kindern keine größeren geldbeträge zukommen lassen Ich glaube, da gibt's soviele Varianten wie Eltern...meine hatten auch Geld für mich angelegt, allerdings getrennt von dem was ich mir so angespart habe bei einer anderen Bank und mich erst darüber informiert, als sie den Zeitpunkt für richtig erachtet haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag