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inspiron6400

Thesaurierung bei ETFs

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inspiron6400

Hallo zusammen,

 

ich hab eine Frage - für Euch bestimmt leicht zu beantworten.

 

In der Compass (Comdirect Zeitung) steht:

 

[...]

Bei ausschüttenden Fonds werden die Dividenden an die Anleger ausgezahlt. Bei thesaurierenden Fonds bekommt der Anleger für den Gegewert zusätzliche Fondsanteile.

[...]

 

Das gilt dann auch für thesaurierende ETFs, oder auch Arero - richtig?

Angenommen, ich hab am Ende einer Periode 100 Fondsanteile - Durch die Thesaurierung hätte ich dann 101 Fondsanteile (fiktive Rechnung bei entsprechender Thesaurierung)

 

HINTERGRUND:

Ich hab mir kürzlich einen Arero Fondsparplan angelegt.

 

Danke und Gruss,

 

A.

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Adun

Die Zeitung verwechselt offensichtlich Thesaurierung und Wiederanlage.

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AiGelb
· bearbeitet von AiGelb

Beim thesaurierenden Fond fließt die Dividende direkt in den Kurswert.

Wenn der Kurs bei 100 € steht bekommst beim ausschüttenden zum Beispiel 1 € Dividende

aufs Giro überwiesen während beim thesaurierenden Fond der Kurs auf 101€ steigt.

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Ramstein

Beim thesaurierenden Fond fließt die Dividende direkt in den Kurswert.

Wenn der Kurs bei 100 steht bekommst beim ausschüttenden zum Beispiel 1 Dividende

aufs Giro überwiesen während beim thesaurierenden Fond der Kurs auf 101 steigt.

Nein. Beim ausschüttenden Fonds sinkt der Wert mit der Ausschüttung um den ausgeschütteten Betrag.

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AiGelb
· bearbeitet von AiGelb

Beim thesaurierenden Fond fließt die Dividende direkt in den Kurswert.

Wenn der Kurs bei 100 € steht bekommst beim ausschüttenden zum Beispiel 1 € Dividende

aufs Giro überwiesen während beim thesaurierenden Fond der Kurs auf 101€ steigt.

Nein. Beim ausschüttenden Fonds sinkt der Wert mit der Ausschüttung um den ausgeschütteten Betrag.

 

Also gut nochmal das Beispiel angefasst da natürlich die Dividende schon vorher im Kurs ist

 

Beim thesaurierenden Fond fließt die Dividende direkt in den Kurswert.

Wenn der Kurs bei 101 € steht bekommst beim ausschüttenden zum Beispiel 1 € Dividende

aufs Giro überwiesen (Kurs dann 100€) während beim thesaurierenden Fond der Kurs auf 101€ stehen bleibt.

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B3n

Nein. Beim ausschüttenden Fonds sinkt der Wert mit der Ausschüttung um den ausgeschütteten Betrag.

 

Also gut nochmal das Beispiel angefasst da natürlich die Dividende schon vorher im Kurs ist

 

Beim thesaurierenden Fond fließt die Dividende direkt in den Kurswert.

Wenn der Kurs bei 101 steht bekommst beim ausschüttenden zum Beispiel 1 Dividende

aufs Giro überwiesen (Kurs dann 100) während beim thesaurierenden Fond der Kurs auf 101 stehen bleibt.

 

Nicht ganz richtig beim inl thesaurierenden Fonds findet trotzdem ein Steuerabzug statt.

Bei 1 Dividende wären das 0,26 an Steuern.

Der Fondsanteil wäre danach entsprechend bei 100,74 .

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inspiron6400

Vielen Dank für die Antworten - aber sorry,

mir ist das noch immer nicht ganz klar.

 

Mein Indexfond hat beispielsweise verschiedene Aktien im Korb. Diese bieten an verschiedenen Tagen Dividenden. DIese gehen doch zunächst an die Fondgesellschaft

 

Bei ausschüttenden Fonds schüttet die Fondgeselschaft Geld aus und der Kurs sinkt - OK, kapiert.

 

Bei thesaurierenden Fonds passiert erst mal nichts - Kurs ändert sich nicht (wenn man die Steuer mal vernachlässigt). Es werden auch keine Anteile des Fonds gekauft.

 

Was ist dann der Sinn der Thesaurierung - ausser das Geld an die Fondgesellschaft fließt?

 

A.

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Adun

Was ist dann der Sinn der Thesaurierung - ausser das Geld an die Fondgesellschaft fließt?

Die Feststellung der im Steuerjahr zu zahlenden Steuer.

 

Die Thesaurierung ist ein rein fiktives Konstrukt des Steuerrechts und vielleicht der Buchführung. Wirtschaftlich gesehen existiert sie überhaupt nicht.

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B3n

Ausschüttend bedeutet das dir die Erträge jedes Jahr direkt zufliesen.

Am Beispiel oben bei 1 den der Fonds an Erträgen erwirtschaftet ( Zinsen Dividenden etc) erfolgt eine Ausschüttung über diesen Betrag.

Deine Bank nimmt dann noch den Steuerabzug vor.

Du bekommst damit 0,74 direkt auf dein Konto.

 

Thesaurierend bedeutet Wideranlage der Erträge.

Die angefallenen Erträge verbleiben im Fondsvermögen, es erfolgt nur der Steuerabzug.

 

Als kleines Beispiel.

 

Ausschüttender Fonds 101 Anteilswert, 1 Ertragswert

Am Ende des Geschäftsjahres schüttet der Fonds 1 aus.

Der Anteil ist danach noch 100 Wert.

Du erhälst nach Steuerabzug 0,74

 

Thesaurierender Fonds 101 Anteilswert, 1 Ertragswert

Am Ende des Geschäftsjahres legt der Fonds 1 direkt wieder an.

Anteilswert nach Steuerabzug 100,74

 

Der Kauf neuer Anteile erfolgt wenn du zB einen Freistellungsauftrag hast, dann wird der Steuerbetrag erstattet und für diesen neue Anteile gekauft.

 

Bei ausl thesaurierenden Fonds erfolgt keine Steuerabzug hier muss du den Ertrag in der Steuererklärung angeben und diesen versteuern.

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Sunni

Der Kauf neuer Anteile erfolgt wenn du zB einen Freistellungsauftrag hast, dann wird der Steuerbetrag erstattet und für diesen neue Anteile gekauft.

 

Bei ausl thesaurierenden Fonds erfolgt keine Steuerabzug hier muss du den Ertrag in der Steuererklärung angeben und diesen versteuern.

 

Wie unterscheidet sich Beispiel 2) (ausl thesaurierend) von 1) wenn der Steuerfreibetrag nicht ausgeschöpft ist? Müssen die Erträge dann dennoch in die Steuererklärung? Steuern dürften ja theoretisch nicht abzuführen sein.

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vanity

Wie unterscheidet sich Beispiel 2) (ausl thesaurierend) von 1) wenn der Steuerfreibetrag nicht ausgeschöpft ist? Müssen die Erträge dann dennoch in die Steuererklärung? ...

Sie sollten sogar! Durch die Deklarierung (selbst wenn alles unterhalb der Freibeträge bleibt) führst du dem FA gegenüber den Nachweis, dass die thes. Erträge bereits versteuert sind (eben mit 0%).

 

Bei einem späteren Verkauf wird zunächst unterstellt, dass die Erträge noch nicht der Steuer unterlegen haben und der AgSt-Abzug (sowohl auf Kursgewinne als auch Thesaurierungen) von der Bank durchgeführt (Vertrauen ist gut, Misstrauen ist besser). Für das, was bereits versteuert wurde, holst du dir über die Steuererklärung die Steuer wieder zurück - aber nur, wenn du die bereits erfolgte Versteuerung auch nachweisen kannst.

 

Dir droht also, die Versteuerung (hilfsweise) durchführen zu müssen, wenn dein Freibetrag möglicherweise später bereits ausgeschöpft ist. M. a. W.: Wenn du jetzt nicht deklarierst, verschenkst du deinen heutigen Freibetrag (zu Lasten eines späteren).

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B3n

Wie unterscheidet sich Beispiel 2) (ausl thesaurierend) von 1) wenn der Steuerfreibetrag nicht ausgeschöpft ist? Müssen die Erträge dann dennoch in die Steuererklärung? ...

Sie sollten sogar! Durch die Deklarierung (selbst wenn alles unterhalb der Freibeträge bleibt) führst du dem FA gegenüber den Nachweis, dass die thes. Erträge bereits versteuert sind (eben mit 0%).

 

Bei einem späteren Verkauf wird zunächst unterstellt, dass die Erträge noch nicht der Steuer unterlegen haben und der AgSt-Abzug (sowohl auf Kursgewinne als auch Thesaurierungen) von der Bank durchgeführt (Vertrauen ist gut, Misstrauen ist besser). Für das, was bereits versteuert wurde, holst du dir über die Steuererklärung die Steuer wieder zurück - aber nur, wenn du die bereits erfolgte Versteuerung auch nachweisen kannst.

 

Dir droht also, die Versteuerung (hilfsweise) durchführen zu müssen, wenn dein Freibetrag möglicherweise später bereits ausgeschöpft ist. M. a. W.: Wenn du jetzt nicht deklarierst, verschenkst du deinen heutigen Freibetrag (zu Lasten eines späteren).

 

Etwas entscheidender noch ist das die Erträge dir in dem Jahr zugeflossen sind, somit sind sie auch für das entsprechende Jahr steuerpflichtig.

Der komplette Steuerabzug beim Verkauf erfolgt nur als Sicherheit für den Staat falls du die Erträge vorher nicht angegeben hast.

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AiGelb

 

Sie sollten sogar! Durch die Deklarierung (selbst wenn alles unterhalb der Freibeträge bleibt) führst du dem FA gegenüber den Nachweis, dass die thes. Erträge bereits versteuert sind (eben mit 0%).

 

 

 

Hi,

 

sehr interessant habe nämlich auch den Arero aber mit der Versteuerung habe ich mich noch nicht auseinandergesetzt.

Der Sachverhalt scheint mir nun klar. ABer noch die Frage. Bereitet mein Bank/Broker alles auf oder muss ich dort noch selbst tätig werden?

Ich bekomme ja zur Steuererklärung die Vorlage was wo in der Erklärung einzutragen ist... beinhaltet dies dann auch den Schutz einer Doppelbesteuerung der Zinsen/Dividenden.

 

Ad hoc kenne ich die bereits versteuerten jährlichen Beträge gar nicht

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