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Cartman999

Wann kommen die Elektroautos?

Empfohlene Beiträge

smarttrader
Am 10.2.2023 um 22:54 von cjdenver:

Ich lese

 

 

und

 

 

und denke: So blöd kann doch kein Mensch sein, sich bei zwei Autos statt zwei 11kW Ladesäulen lieber eine 22kW Ladesäule zu installieren, und sich dann auch noch über die eigene Dummheit zu beschweren und den E-Autos den Grund zu geben.

 

Und dann lese ich von wem der Beitrag kommt, und weiß Bescheid.

 

Sieht so aus als kann unser erfolgloser Geschäftsführer nicht nur keine Familienimmobilienfinanzierung hinkriegen, oder in Aktien investieren, oder bei eBay Sachen versteigern ohne verklagt zu werden... auch bei E-Ladeinfrastruktur haperts doch gewaltig an den Fähigkeiten.

 

Aber schuld ist immer jemand anderes... Klar. 

 

Und sich dann auch noch smart zu nennen... naja was soll man sagen.

Ich fand die SMA Lösung recht gut, das der PV Überschuss zuvor ermittelt wird und in die Ladesteuerung eingebunden wird. SMA hat nur 22kW Wallboxen, 2020 wurden 22kW als beste Lösung für die Zukunft angenommen. Das ein ID.4 oder Tesla das nicht laden kann ist einfach traurig. Wir haben jetzt eine weitere 22kW Wallbox installieren lassen die jetzt mit der 5kW Erweiterung auf der Garage gekoppelt werden soll. PV ist jetzt bei 29970W. Das Maximum was geht.

 

Warum stehst du nicht auf der Forbesliste auf Platz 1, hast den Friedensnobelpreis verdient und ein Perpetuum mobile entwickelt? Wahnsinn das du alles weißt und dich mit uns normalen WPF User abgibst.

 

Aber wie war es Ex-Postist immer alles einfach und klar. Ex-Ante wird schwieriger.

vor 2 Minuten von Holgerli:

Weil Du den Mieter gerne halten möchtest? Ein guter Kumpel von mir hat erst neulich den Mietvertrag für ein 70er Jahre Bungalow (1800 Euro/Monat warm) gekündigt, weil er kein Bock mehr darauf hatte von seinem Mieter wegen der Ladestation hingehalten zu werden.

Natürlich kannst Du jetzt argumentieren, dass Du der beste Vermieter der Welt bist, der die geilste Wohnung der Welt vermietet und deswegen keine Probleme hast sofort einen neuen Mieter zu finden. Aber ich glaube, dass ein Mieterwechsel auch für einen Vermieter nicht ganz risikolos ist.

 

 

Bungalow ist was anderes, da ist ja sehr wahrscheinlich keine Eigentümergemeinschaft vorhanden. Da wäre es ja ein einfaches, als Vermieter sein ok zu geben. Wenn der Mieter die Kosten trägt oder zumindest ein größeren Teil würde ich zustimmen.

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reko
· bearbeitet von reko
vor 28 Minuten von Holgerli:

Aber ich glaube, dass ein Mieterwechsel auch für einen Vermieter nicht ganz risikolos ist.

Dachte ich auch mal. Inzwischen finde ich, dass man als Vermieter durch Mieterhöhung ausreichend entlohnt wird.

Wenn ich Geld für die Ladestation investiere bin ich auch nicht sicher ob der Mieter länger bleibt und der nächste Mieter hat vielleicht gar kein Auto. Wer meine Wohnung will, der muß sie so nehmen wie sie ist. Bisher gibt es keinen Mangel an Bewerbern.

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Holgerli
vor 4 Minuten von reko:

Dachte ich auch mal. Inzwischen finde ich, dass man als Vermieter durch Mieterhöhung ausreichend entlohnt wird.

Dafür muss(t)

a.) Du die Miete auch immer bekommen

b.) der Mieter die Wohnung dann auch am Ende der Mietzeit in einem brauchbaren Zustand verlassen

c.) Du auch ganz schnell einen Anschlussmieter finden

 

In dem von mir beschriebenen Fall, schätze ich die Lage so sein, dass er mit Wallbox noch ettliche Jahre länger in der Wohnung gewohnt hätte. Und selbst wenn die Kosten um 5.000 Euro gewesen wären und der Vermieter diese zu 100% hätte tragen müssen/sollen/wollen, hätte

d.) der Vermieter diese Kosten über eine leichte Mieterhöhung schnell drin gehabt

e.) der Vermieteer im Anschluss keine 2,5 Monate Leerstand haben dürfen, damit das Verzögern sich zeitl. gelohnt hätte

f.) der Vermieter eine Attraktivitätsseigerung des Hauses durch die WB bekommen.

 

Man sollte dabei immer abwägen und da gebe ich @smarttrader recht: Es ist ein Unterschied ob ich eine 60qm Wohnung in einem MFH vermiete oder ein Bungalow zu 1800 Euro/warm pro Monat: Bei ersterer, gerade in einem Ballungsgebiet ist das Risiko eines Leerstandes recht gering. Bei zweiterem, gerade im Ländlichen, dann doch schon eher.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor einer Stunde von smarttrader:

Sollte der Mieter das Wünschen, kann er gerne ein Angebot einholen und ein Antrag bei mir stellen. Ich werde das denn mit zur Eigentümerversammlung nehmen und um Zustimmung bieten. Danach kann der Mieter das auf seine Kosten ausführen lassen.

Darauf hat dein Mieter übrigens einen gesetzlichen Anspruch. Du musst es dulden als Vermieter.

vor einer Stunde von smarttrader:

Ähm warum sollte ich als Vermieter, dem Mieter eine Ladelösung ermöglichen?

Ich denke mit "Ladestation" als Kriterium bei einer Wohnung/Immobilie wird es ähnlich laufen wie mit "Internetgeschwindigkeit", nur 20 Jahre verzögert. Das Kriterium "Lademöglichkeit" ist heute noch nicht relevant bzw. nur für eine Nische von Interessenten, aber in 20 Jahren wird es selbstverständlich sein. Dann werden Wohnungen ohne einfache Lademöglichkeit in der Nähe genauso nachgefragt wie heute Wohnungen, die nur DSL 384kbit/s als maximale Geschwindigkeit erreichen. Irgendwelche Interessenten wird man immer finden, aber ein solventer Mieter mit Ansprüchen findet was besseres.

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smarttrader

@slowandsteady ich glaube kaum, das ich es dulden muss und die WEG es nochmals dulden muss. Schliesslich wird nicht nur SET sondern auch GET berührt. Beim freistehenden Bungalow hätte ich wenig Bauchmschmerzen. Bei keinen der beiden ETW ist eine Nachrüstung einer Wallbox möglich. In unseren alten ETW wären erhebliche Erdarbeiten notwendig gewesen, in der anderen ETW müsste nicht nur der Gehweg geöffnet werden sondern auch der Parkplatz.

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Holgerli
vor 13 Minuten von smarttrader:

Bei keinen der beiden ETW ist eine Nachrüstung einer Wallbox möglich. In unseren alten ETW wären erhebliche Erdarbeiten notwendig gewesen, in der anderen ETW müsste nicht nur der Gehweg geöffnet werden sondern auch der Parkplatz.

Als Begründung für "unmöglich" halte ich das Thema Erdarbeiten eher ungeeignet. Wenn jeder Anbieter von Telekommunikationsleistungen Bürgersteige aufmachen kann, dann kann das auch ein Handwerker im Auftrage eines Vermieters.

Ggf. können wir über "wirtschaftlich schwer tragfähig" reden, aber "unmöglich" wohl eher nicht.

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smarttrader

Hast du mal versucht im Alleingang GET Anteile zu verändern? Da darf eben nicht ein Eigentümer mal eben das entscheiden. Mit dem GEIG wurde das besser, zumindest bei Neubauten muss jetzt eine Möglichkeit vorgesehen werden.

 

Ich würde da eh keine Kosten tragen, ich habe ja kein Nutzen davon und würde das wie alle Mieterwünsche "genehmigen" wenn die Kosten Mieterseitig getragen werden und falls es Einbauten sind, diese in der Wohnung verbleiben.

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reko
· bearbeitet von reko
vor 1 Stunde von Ramstein:

Gibt ein Urteil des LG München:

Dagegen habe ich auch nichts, wenn wie hier geregelt der Mieter die gesamten Kosten trägt inclusive ev eines notwendigen stärkeren Hausanschlusses.

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Michalski
Am 11.2.2023 um 00:41 von PKW:

Ich kannte die nicht und die sollten viel mehr Verbreitung finden. Der Austausch einer normalen Schukosteckdose gegen CEE blau sollte mit relativ wenig Aufwand zu lösen sein. Vor allem wenn man es mit den möglichen Folgen einer brennenden Schukodose vergleicht.

Das Brandrisiko bei der Schukosteckdose ist in der Regel die Kontakte, also große Übergangswiderstände vom Steckkontakt zum Leiter, vor allem, wenn da Rost entsteht, dann die interne und externe Verdrahtung mit zu kleinen Querschnitten oder fehlenden Aderendhülsen, sich lockernde Verschraubungen, etc. Werden dann noch Mehrfachsteckdosen oder Verlängerungen genutzt oder unabgerollte Kabeltrommeln, materialisiert sich das Risiko.

Am 11.2.2023 um 00:41 von PKW:

Warum soll eine Auslegung auf 10A den Wirkungsgrad mehr reduzieren als eine Auslegung auf 16A?

Je länger Du lädst, desto länger hast Du die Ladeverluste.:

 

adac-ladeverluste-e-autos-steckdose.jpg

 

Lediglich die Verlustleistung de Zuleitung sinkt, wenn Du die Stromstärke runtersetzt.

 

2019-11-24-verlustleistung.png

In Summe wird die längere Ladezeit aber höhere Verluste bedeuten.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 4 Stunden von smarttrader:

Ich würde da eh keine Kosten tragen, ich habe ja kein Nutzen davon und würde das wie alle Mieterwünsche "genehmigen" wenn die Kosten Mieterseitig getragen werden und falls es Einbauten sind, diese in der Wohnung verbleiben.

Wenn du es nicht bezahlst, hast du auch keinen Anspruch auf Verbleib :narr:

Mir scheint du brauchst etwas Nachhilfe im Mietrecht. Deine Mieter schulden dir nur die Rückgabe in ursprünglichem Zustand (abzüglich Abnutzung), zwischen Einzug und Auszug können sie alle der Punkte unten machen ohne deine Zustimmung zu brauchen und obwohl du es im Mietvertrag verboten hast:

  • Wohnungschloss austauschen und dich nicht in "deine" Wohnung lassen
  • alle Wände in Regenbogenfarben streichen
  • gemietete Küche ausbauen und eigene einbauen
  • jeden Tag Gruppensex mit 10 Fremden haben
  • 100 Zigaretten pro Tag rauchen
  • 200 Löcher in deine Wände bohren
  • einen öligen Automotor im Wohnzimmer zerlegen und wieder zusammenbauen
  • Innenausbau wie neuen Boden verlegen, neu tapezieren, Trockenbau-Wände einziehen oder Decke abhängen
  • Markise am Balkon anbauen

Jetzt kam halt noch "Wallbox einbauen lassen" dazu ;) 

vor 2 Stunden von Michalski:

Lediglich die Verlustleistung de Zuleitung sinkt, wenn Du die Stromstärke runtersetzt.

Die Verlustleistung ist R*I^2, also quadratisch mit der Stromstärke. Es betrifft auch nicht nur die Zuleitung, sondern auch die Verlustleistung, die durch den Innenwiderstand der Zellen anfällt.

 

vor 2 Stunden von Michalski:

In Summe wird die längere Ladezeit aber höhere Verluste bedeuten.

Das hängt vor allem vom Wirkungsgrad des Gleichrichters bei gegebener Last und dem "Grundverbrauch" des Autos ab. Es kann schon auch sein, dass es irgendwo eine Kombination von "Ladeinstallation X + Auto Y" gibt, die mit langsamen Laden effizienter als mit "schnellem" 11kW Laden. Wenn der Grundverbrauch der Steuerelektronik bei gängigen Modellen aber wirklich wie oben verlinkt schon 100W-300W ist, dann ist es natürlich deutlich ineffizienter nur mit 2300W als mit 11.000W zu laden.

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smarttrader
vor 11 Minuten von slowandsteady:

Wenn du es nicht bezahlst, hast du auch keinen Anspruch auf Verbleib :narr:

Mir scheint du brauchst etwas Nachhilfe im Mietrecht. Deine Mieter schulden dir nur die Rückgabe in ursprünglichem Zustand (abzüglich Abnutzung), nach Einzug und vor Auszug können sie alle der Punkte unten machen ohne deine Zustimmung und selbst wenn du es im Mietvertrag verbietest:

  • Wohnungschloss austauschen und dich nicht in "deine" Wohnung lassen
  • alle Wände in Regenbogenfarben streichen
  • gemietete Küche ausbauen und eigene einbauen
  • jeden Tag Gruppensex mit 10 Fremden haben
  • 100 Zigaretten pro Tag rauchen
  • 200 Löcher in deine Wände bohren
  • einen öligen Automotor im Wohnzimmer zerlegen und wieder zusammenbauen
  • Innenausbau wie neuen Boden verlegen, neu tapezieren, Trockenbau-Wände einziehen oder Decke abhängen
  • Markise am Balkon anbauen

Da finde ich Wallbox einbauen lassen noch das kleinste Übel ;) 

Ähm du weisst schon das es Quatsch ist was du schreibst? Mieter möchte eine Wallbox. Holt alle Angebote ein und lässt nach Genehmigung die Arbeiten ausführen.

 

Jetzt kann der Mieter nicht einfach, vom GET Eigentum wieder Sachen verändern. Gehwege aufreißen, ggfls. Verteilung oder Zähleranlage auf ein alten Stand zurück bauen und Hauseinführungen offen lassen. Wie im Ramsteins verlinkten Artikel sind die Eigentumsverhältnisse beim Auszug tatsächlich ein Streitthema.

 

Zum Wohnungsschloss... du darfst als Vermieter eh keine Schlüssel von der Wohnung behalten. Ansonsten wie immer deine teils abstusen Argumente.

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Michalski
· bearbeitet von Michalski
vor 1 Stunde von slowandsteady:

Wenn du es nicht bezahlst, hast du auch keinen Anspruch auf Verbleib :narr:

Sorry, es ist andersherum. Der Mieter ist grundsätzlich verpflichtet, die Mietsache bei der Beendigung des Mietverhältnisses im ursprünglichen Zustand zurückzugeben (Rückgabe in vertragsgemäßem Zustand). Das bedeutet, alle Einbauten und alle beweglichen Gegenstände sind vom Mieter zu entfernen. Bauliche Veränderungen, wie z.B. ein Wanddurchbruch sind zurückzubauen. Das gilt auch für Veränderungen, die mit Zustimmung des Vermieters vorgenommen wurden, es sei denn, der Vermieter verzichtet ausdrücklich darauf, dass der Mieter Umbauten zurückbaut. Hier liegt die Beweislast beim Mieter.  

Zitat

Mir scheint du brauchst etwas Nachhilfe im Mietrecht. Deine Mieter schulden dir nur die Rückgabe in ursprünglichem Zustand (abzüglich Abnutzung), zwischen Einzug und Auszug können sie alle der Punkte unten machen ohne deine Zustimmung zu brauchen und obwohl du es im Mietvertrag verboten hast:

  • Wohnungschloss austauschen und dich nicht in "deine" Wohnung lassen
  • alle Wände in Regenbogenfarben streichen
  • gemietete Küche ausbauen und eigene einbauen
  • jeden Tag Gruppensex mit 10 Fremden haben
  • 100 Zigaretten pro Tag rauchen
  • 200 Löcher in deine Wände bohren
  • einen öligen Automotor im Wohnzimmer zerlegen und wieder zusammenbauen
  • Innenausbau wie neuen Boden verlegen, neu tapezieren, Trockenbau-Wände einziehen oder Decke abhängen
  • Markise am Balkon anbauen

Jetzt kam halt noch "Wallbox einbauen lassen" dazu ;) 

Nö, so einfach ist das Mietrecht nicht. Vielleicht sorgst Du erstmal für Deine eigene Nachhilfe, bevor Du andere belehren willst? Exzessives Rauchen zum Beispiel kann zu Schadensersatz verpflichten, wenn sich die rauchbedingten Ablagerungen nicht mehr durch übliche Schönheitsreparaturen (z.B. Streichen, Lackieren) beseitigen lassen. Die damit verbundene Rauchbelästigung kann zur Kündigung führen, wenn der Tabakkonsum zu einer unzumutbaren Belästigung für andere Bewohner des Hauses wird. In besonders schweren Fällen kann nach Abmahnung der Vermieter sogar fristlos Kündigen, wenn die Rauchbelästigung eine schwere Störung des Hausfriedens darstellt.

 

Gruppensex mit 10 Fremden jeden Tag ist wegen der damit verbundenen Lärmbelästigung und einer wohlmöglich gewerblichen Tätigkeit problematisch. In einem reinen Wohngebiet darf keine Prostitution im Haus stattfinden. Lärmbelästigungen wie lauten Sex müssen andere Bewohner des Hauses nicht hinnehmen. Das kann sogar zu Geldstrafen bis hin zu Ordnungshaft führen. Vermieter müssen auch nicht dulden, wenn der Besuch von 10 Fremden jeden Tag zum Gruppensex den Hausfrieden stört, die Wohnung überbelegt oder die Besucher die Hausordnung nicht beachten. Der Mieter kann aufgrund möglicher Verstöße der Besucher abgemahnt und im Extremfall sogar gekündigt werden. Außerdem ist es von Vermietern nicht zu dulden, wenn der Mieter die Mietwohnung vertragswidrig benutzt und die ständigen Besucher tatsächlich Kunden sind. Er kann auch einzelnen Besuchern ein Hausverbot aussprechen, wenn schwerwiegende Gründe wie z.B. Störung des Hausfriedens, Tätlichkeiten oder Sachbeschädigungen vorliegen. 

 

Die Montage einer Markise im Bereich des Balkons ist auch kein Selbstläufer, wenn bei Eigentumswohnungen nicht das Einverständnis sämtlich rechtlich relevant beeinträchtigter Wohnungseigentümer zu der Markisenmontage vorliegt. Dazu reicht, wenn jemand mit der optischen Veränderung des Gesamterscheinungsbilds der Wohnanlage nicht einverstanden ist. Die Wohnungseigentümer können auch Auflagen machen über die Größe, Form und Farbe der Markisen oder auch z.b. von Balkonumkleidungen.

 

Eine Wallbox kriegst Du eben auch nicht so einfach montiert, weil in der Regel davon Gemeinschaftseigentum betroffen ist, wo Du das Kabel langziehen und die Box anbringen willst. Bei der Art und Weise der Durch­führung der baulichen Änderungen brauchst Du einen Mehrheits­beschluss. Über das "wie" der Installation einer Wallbox kannst Du nämlich nicht frei entscheiden. Dazu darfst Du im Zweifel auch noch alle damit verbundenen Kosten tragen und hast kein Anrecht darauf, die Arbeiten selbst durchzuführen, um Kosten zu sparen oder selbst Handwerker zu beauftragen. Wenn bei einer möglichen Überlastung der Hausanschluss zu verstärken oder zu erweitern ist, kann das je nach örtlichen Gegebenheiten bis zu 30.000 € kosten. Hier ist zwar eine anteilige Kostenerstattung eventuell nachträglich anschließender Wallboxbetreiber gesichert, aber als erster Antragsteller musst Du in Vorleistung gehen. Es ist nicht alles so einfach, wie Du es darstellst.

Zitat

Die Verlustleistung ist R*I^2, also quadratisch mit der Stromstärke. Es betrifft auch nicht nur die Zuleitung, sondern auch die Verlustleistung, die durch den Innenwiderstand der Zellen anfällt.

Ja, das bestreite ich gar nicht. Aber die Effizienz des Boardladers fällt mit sinkender Stromstärke. Beim Smart hatte Daimler für verschiedene Ladeszenarien unterschiedliche Stromverbräuche ausgewiesen. Mit dem 22-kW-Bordlader kommt der Elektro-Smart im Optimalfall mit 12,9 kWh für 100 Kilometer Fahrt aus. Am Schukoanschluss lädt dasselbe Fahrzeug wegen des schlechteren Wirkungsgrades des Bordladers im besten Fall 18 kWh für 100 Kilometer nach. 

Zitat

Das hängt vor allem vom Wirkungsgrad des Gleichrichters bei gegebener Last und dem "Grundverbrauch" des Autos ab. Es kann schon auch sein, dass es irgendwo eine Kombination von "Ladeinstallation X + Auto Y" gibt, die mit langsamen Laden effizienter als mit "schnellem" 11kW Laden. Wenn der Grundverbrauch der Steuerelektronik bei gängigen Modellen aber wirklich wie oben verlinkt schon 100W-300W ist, dann ist es natürlich deutlich ineffizienter nur mit 2300W als mit 11.000W zu laden.

Beim Tesla Model 3 wurden 7,7% Ladeverlust an der 11 kWh Wallbox und 15,2% an der 2,3 kWh Schukosteckdose bei 10A gemessen: Ladeverlust beim Elektroauto: wie er entsteht, wie teuer er ist - AUTO BILD

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slowandsteady
vor 37 Minuten von Michalski:

Nö, so einfach ist das Mietrecht nicht. Vielleicht sorgst Du erstmal für Deine eigene Nachhilfe, bevor Du andere belehren willst? 

Alles der Punkte oben ist erlaubt solange keine Gesetze verletzt werden (zB gewerblicher Prostitutions-Betrieb statt privater Gruppensex) und am Ende die Mietsache wiederhergestellt wird. Bei einem starken Raucher muss der Mieter dann eben eine Kernsanierung inkl. neuen Böden und Verputzen beim Auszug bezahlen, verbieten kannst du als Mieter ihm das Rauchen trotzdem nicht. Und auch die Markise musst du dulden, zumindest wenn keine baurechtlichen oder WEG-rechtlichen Punkte dagegen bestehen: https://so-muss-das.steda-online.de/markise-mietwohnung/
Und genauso muss eine Wallbox geduldet werden - wenn es nicht geht, weil zB die Leitungen zu schmal sind und Brandgefahr besteht, dann geht es halt nicht. Aber der Vermieter und auch die WEG können es nicht ablehnen mit "Kein Bock auf E-Autos".

 

Aber Mietrecht ist hier auch off-topic...

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Michalski
· bearbeitet von Michalski
vor 2 Stunden von slowandsteady:

Alles der Punkte oben ist erlaubt solange keine Gesetze verletzt werden (zB gewerblicher Prostitutions-Betrieb statt privater Gruppensex) und am Ende die Mietsache wiederhergestellt wird. Bei einem starken Raucher muss der Mieter dann eben eine Kernsanierung inkl. neuen Böden und Verputzen beim Auszug bezahlen, verbieten kannst du als Mieter ihm das Rauchen trotzdem nicht. Und auch die Markise musst du dulden, zumindest wenn keine baurechtlichen oder WEG-rechtlichen Punkte dagegen bestehen: https://so-muss-das.steda-online.de/markise-mietwohnung/
Und genauso muss eine Wallbox geduldet werden - wenn es nicht geht, weil zB die Leitungen zu schmal sind und Brandgefahr besteht, dann geht es halt nicht. Aber der Vermieter und auch die WEG können es nicht ablehnen mit "Kein Bock auf E-Autos".

Da muss ich Dir widersprechen. In der Absolutheit, mit der Du hier Behauptungen aufstellst, gilt das eben nicht. Täglicher Gruppensex mit 10 Personen wird zu Lärmbelästigung führen und wird sehr wahrscheinlich den Hausfrieden stören. Das zeigt jedenfalls die Lebenserfahrung.

gruppensex_458185.jpg

Ein extremer Raucher wird seine Mitmieter belästigen, weil der Rauch durch die Fenster in höhere Stockwerke oder auch in das Treppenhaus zieht. Für die Markise zitierst Du ein Urteil eines einzelnen Amtsgerichtes von 2016. Das ist nicht rechtlich bindend. Hier mal ein gegenteiliges Urteil vom Amtsgericht Köln aus 2017, wonach die Klage auf Anbringens einer Markise durch den Mieter abgelehnt wurde aufgrund des grundrechtlich geschützten Eigentumsrecht des Vermieters, das sowohl den Schutz vor optischen und ästhetischen Beeinträchtigungen als auch den Schutz der Bausubstanz beinhaltet und der Mieter das von ihm erstrebte Ziel, ausreichenden Sonnenschutz auf der Terrasse zu erhalten, auch durch gleich geeignete, aber mildere Mittel erreichen kann. Ein großer Sonnenschirm oder ein mobiler Pavillon stellen mildere Mittel zur Erreichung des gewünschten Zieles dar und bieten auch bei einer nach Süden ausgerichteten Terrasse, ausreichend Schutz, um die Mietsache in einen zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu versetzen. Die Erhaltung der Optik der Wohnanlage im vorgegebenen architektonischen Stil wäre bei Anbringung einer Markise nicht möglich; vielmehr würde eine solche Installation den einheitlichen Gebäudeeindruck mit seinem modernen Charakter verändern. Das muss ein Vermieter nicht dulden. 

 

Grundsätzlich ist die Montage einer Markise auch mit einem substantiellen Eingriff in das Gemeinschaftseigentum verbunden, da es eine bauliche Veränderung darstellt. Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz Ende 2020 bedarf jede bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums einer Gestattungsbeschlussfassung. Der Mieter müsste also über den Vermieter das Einverständnis sämtlich rechtlich relevant beeinträchtigter Wohnungseigentümer zu der Markisenmontage einholen lassen. Da eine rechtlich relevante Beeinträchtigung auch in einer optischen Veränderung des Gesamterscheinungsbilds der Wohnanlage vorliegt, würde im Zweifel das Einverständnis aller Wohnungseigentümer erforderlich sein, bevor eine Markise montiert werden kann. Quelle: Markisen (WEMoG) / 2 Bauliche Veränderung | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe

 

Es stimmt zwar, dass im Gegensatz zur Markise eine Wallbox geduldet werden muss, allerdings kann die Eigentümergemeinschaft vorschreiben, wie die Umsetzung zu erfolgen hat und kann das beliebig teuer werden lassen, so dass der Mieter zwar einen grundsätzlichen Rechtsanspruch hat, faktisch aber die Installation einer Wallbox schlicht so unwirtschaftlich gemacht werden kann, dass man sie unterbinden kann, wenn man das möchte.

Zitat

Aber Mietrecht ist hier auch off-topic...

Da gebe ich Dir völlig recht.

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PKW
vor 8 Stunden von Michalski:

Je länger Du lädst, desto länger hast Du die Ladeverluste.:

 

adac-ladeverluste-e-autos-steckdose.jpg

 

ah

vor 13 Stunden von slowandsteady:

weil der Ladevorgang insgesamt länger dauert und das Auto während des Ladens einen gewissen "Grundverbrauch" (s.u.) zur Regelung hat, weil ja die gesamte Steuerelektronik läuft.

das war mir neu. Dann würde allein schon die Umstellung von 10A (Schuko) auf 16A (CEE blau) den Ladevorgang verkürzen und damit Verluste (im Ladesystem des Autos) reduzieren.
Danke für eure Erklärungen!

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smarttrader
vor 14 Stunden von slowandsteady:

Alles der Punkte oben ist erlaubt solange keine Gesetze verletzt werden (zB gewerblicher Prostitutions-Betrieb statt privater Gruppensex) und am Ende die Mietsache wiederhergestellt wird. Bei einem starken Raucher muss der Mieter dann eben eine Kernsanierung inkl. neuen Böden und Verputzen beim Auszug bezahlen, verbieten kannst du als Mieter ihm das Rauchen trotzdem nicht. Und auch die Markise musst du dulden, zumindest wenn keine baurechtlichen oder WEG-rechtlichen Punkte dagegen bestehen: https://so-muss-das.steda-online.de/markise-mietwohnung/
Und genauso muss eine Wallbox geduldet werden - wenn es nicht geht, weil zB die Leitungen zu schmal sind und Brandgefahr besteht, dann geht es halt nicht. Aber der Vermieter und auch die WEG können es nicht ablehnen mit "Kein Bock auf E-Autos".

 

Aber Mietrecht ist hier auch off-topic...

Naja es geht nicht darum eine Lampe anzubauen sondern meistens um eine Erweiterung der Elektroanlage. Und mir bekannte MFH haben alle eine Zähleranlage. Jetzt ist es natürlich extrem unglücklich, wenn ggfls. eine neue Zähleranlage installiert werden muss oder eine Leistungserhöhung notwendig ist. Das sind zwei Sachen die nicht mal eben vom Mieter gemacht werden können und nicht mal eben zurück gebaut werden können.

 

Jetzt würde der Mieter tatsächlich alles zahlen und alle damit verbundenen Leistungen realisieren können. Nun kommt es ungeplant zum Auszug und der Mieter hat evtl. nur ein Jahr was von der 8000 Euro Investition gehabt. Rückbau geht nicht, abgenutzt ist die Installation auch nicht und was wird der Mieter verlangen? Eine Abschlagszahlung für die Installationen.

 

Es fehlt mir eine Rechtssprechung zu den Eigentumsverhältnissen.

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Gast230219

EU-Parlament beschließt Verbrennerverbot ab 2035

 

Bin mal auf die ganzen Schlupflöcher gespannt, sein Auto anderweitig zulassen zu können und woher bis dahin die ganzen Ladestationen sowie der Strom kommt. :narr:

 

Da werden bis dahin sicherlich nochmal ein paar richtig fette Jahre für die Automobilindustrie kommen, da sich viele noch mit einem neuen Verbrenner eindecken möchten.

 

Die Preise auf dem Gebrauchtwagenmarkt werden dadurch wohl auch weiter nach oben gehen.

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DarkBasti

Mal die Frage, ich weiß nicht wo ich sie sonst stellen kann. 

Wenn ich 2034 mir 3 Verbrenner kaufe und nur einen anmelde, damit ich in 10 Jahren den nächsten anmelden kann. Was spricht dagegen, außer der Stauraum? 

Also Ziel der Überlegung ist es ein richtiges Auto zu fahren und bei Reparatur oder Unfall auf das nächste zurück greifen zu können. 

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 16 Minuten von DarkBasti:

Wenn ich 2034 mir 3 Verbrenner kaufe und nur einen anmelde, damit ich in 10 Jahren den nächsten anmelden kann. Was spricht dagegen, außer der Stauraum?

  1. Verbrenner (und auch E-Autos) bekommen Schäden wenn sie zu lange stehen, zB rostige Bremsen, kaputte Reifen, leere 12V Batterie. Ohne regelmäßige Bewegung sind Autos nach 10 Jahren Schrott und regelmäßig bewegen kannst du das Auto nicht wenn du es nicht angemeldet hast. Meine Tante hatte mal ein Auto geerbt, dass 15 Jahre nur zum Einkaufen und zum Friedhof und zurück gefahren wurde. Trotz <50.000km Laufleistung war es defacto Schrott.
  2. Ich weiß nicht wie es geregelt ist, aber wenn nicht der Verkauf und Import reglementiert wird, sondern du ab 2035 einfach keine Verbrenner mehr zulassen darfst, hilft es dir auch nichts, 2034 drei auf Vorrat zu kaufen und nur einen anzumelden.
  3. Zudem könnte dann - falls es wirklich keine Verbrenner mehr gibt - spätestens ab 2040-45 das Tankstellennetz sehr dünn werden, weil ja niemand anders mehr Verbrenner fährt. Vielleicht musst du Benzin dann wieder in der Apotheke kaufen wie bei den allerersten Autos 1900 schon mal. 
  4.  Das gleiche für Werkstätten - vielleicht weiß 2045 niemand mehr, wie man einen Verbrenner repariert oder es gibt keine Ersatzteile mehr.
  5. Volkswagen und andere Hersteller wollen bereits vorher aus dem Verbrennergeschäft aussteigen, d.h. du müsstest vllt. schon 2030 kaufen: Ausstieg Verbrennungsmotor: Das sind die Zeitpläne der Hersteller | ADAC

Aber mal abwarten. 2035 ist noch lange hin und es läuft noch viel Wasser den Fluss herunter. Wie schnell Klimaschutzziele bei Bedarf hintenangestellt werden, hat man ja im Jahr 2022 gesehen.

 

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Diddi

Das Thema gibt es manchmal bei nicht angemeldeten Oldtimern.

 

Ausweg: alle werden 2034 für mindestens einen Tag zugelassen - danach kann man sie auch nach vielen Jahren erneut wieder zulassen, problemlos.

Derzeitiges Recht vorausgesetzt.

 

Technisch muss einiges für die Erhaltung getan werden.

 

Bis das Tankstellennetz stark ausdünnt wird noch etliche Jahre dauern, unser PKW Bestand wird immer älter.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 31 Minuten von Diddi:

Bis das Tankstellennetz stark ausdünnt wird noch etliche Jahre dauern, unser PKW Bestand wird immer älter.

Mag sein. Aber wenn wir 2034 noch 90% Marktanteil Verbrennern hätten, dann wird es auch nicht 2035 hart verboten werden. Realistischer wäre, dass wir 2034 nur noch 10% Marktanteil Verbrenner hätten und dann 2035 Null.

Falls das so eintritt, dann sind im Jahr 2045 Verbrenner min. 10 alt, aber die meisten werden eher 15+ Jahre und der Großteil schon aus dem Verkehr sein. Das hat natürlich Auswirkungen auf Tankstellenzahl oder die Marge bei Tankstellen müsste deutlich höher werden um den sinkenden Umsatz auszugleichen.

 

Falls die EU-Pläne halbwegs das Papier wert sind auf dem sie gedruckt werden und so umgesetzt werden, dann muss man spätestens 2050 Reichweitenangst im Verbrenner haben bzw. weite Umwege zur nächsten Tankstelle fahren. Das ist einfach die logische Konsequenz je mehr E-Autos im Bestand sind.

 

Die große Unbekannte ist nur, wie schnell E-Autos sich durchsetzen werden. Wir hatten auch mal das Ziel bis 2020 1 Million E-Autos im Bestand zu haben, das wurde selbst inkl. PHEV verfehlt.

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Gast230219
vor 7 Minuten von slowandsteady:

Mag sein. Aber wenn wir 2034 noch 90% Marktanteil Verbrennern hätten, dann wird es auch nicht 2035 hart verboten werden. Realistischer wäre, dass wir 2034 nur noch 10% Marktanteil Verbrenner hätten und dann 2035 Null.

Falls das so eintritt, dann sind im Jahr 2045 Verbrenner min. 10 alt, aber die meisten werden eher 15+ Jahre und der Großteil schon aus dem Verkehr sein. Das hat natürlich Auswirkungen auf Tankstellenzahl oder die Marge bei Tankstellen müsste deutlich höher werden um den sinkenden Umsatz auszugleichen.

 

Falls die EU-Pläne halbwegs das Papier wert sind auf dem sie gedruckt werden und so umgesetzt werden, dann muss man spätestens 2050 Reichweitenangst im Verbrenner haben bzw. weite Umwege zur nächsten Tankstelle fahren. Das ist einfach die logische Konsequenz je mehr E-Autos im Bestand sind.

 

Die große Unbekannte ist nur, wie schnell E-Autos sich durchsetzen werden. Wir hatten auch mal das Ziel von Merkel bis 2020 1 Million E-Autos im Bestand zu haben, das wurde verfehlt.

Das sehe ich genauso.

 

Die große Unbekannte hängt mehr oder weniger von drei Faktoren ab.

  • Anschaffungskosten
  • Ladeinfrastruktur
  • Reichweite
  • Stromproduktion

Darüber hinaus finde ich es interessant, wie die EU das Umweltproblem mal wieder vom eigenen Kontinent auf einen anderen verlagert.

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Michalski
vor 4 Stunden von slowandsteady:
  1. Verbrenner (und auch E-Autos) bekommen Schäden wenn sie zu lange stehen, zB rostige Bremsen, kaputte Reifen, leere 12V Batterie. Ohne regelmäßige Bewegung sind Autos nach 10 Jahren Schrott und regelmäßig bewegen kannst du das Auto nicht wenn du es nicht angemeldet hast. Meine Tante hatte mal ein Auto geerbt, dass 15 Jahre nur zum Einkaufen und zum Friedhof und zurück gefahren wurde. Trotz <50.000km Laufleistung war es defacto Schrott.

Heutige Autos sind viel langlebiger. Selbst über 10 Jahre alte Fahrzeuge kommen problemlos durch den TÜV ohne größere Reparaturen. Vom üblichen Verschleiß abgesehen, wird man vielleicht die 12V-Batterie und Reifen tauschen müssen sowie vielleicht die Bremsscheiben bei <50.000 Kilometer.

vor 4 Stunden von slowandsteady:
  1. Ich weiß nicht wie es geregelt ist, aber wenn nicht der Verkauf und Import reglementiert wird, sondern du ab 2035 einfach keine Verbrenner mehr zulassen darfst, hilft es dir auch nichts, 2034 drei auf Vorrat zu kaufen und nur einen anzumelden.

Es wird ein Verkaufsverbot sein für Neuwagen. Trotzdem werden noch Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte weiter Verbrenner durch die Gegend fahren, sollte nicht ein disruptiver technologischer Fortschritt sie ablösen.

vor 4 Stunden von slowandsteady:

Zudem könnte dann - falls es wirklich keine Verbrenner mehr gibt - spätestens ab 2040-45 das Tankstellennetz sehr dünn werden, weil ja niemand anders mehr Verbrenner fährt. Vielleicht musst du Benzin dann wieder in der Apotheke kaufen wie bei den allerersten Autos 1900 schon mal.

In Norwegen lagen Elektroautos vor der Änderung der Subventionen doch bei 90% im Neuzulassungsanteil. Trotzdem sind erst 20% des Fahrzeugbestandes elektrifiziert nach Jahren der exzessiven Förderung. Das dauert noch ewig, den Bestand umzustellen.

vor 4 Stunden von slowandsteady:

 Das gleiche für Werkstätten - vielleicht weiß 2045 niemand mehr, wie man einen Verbrenner repariert oder es gibt keine Ersatzteile mehr.

Davon gehe ich nicht aus. Der Markt wird weiterhin riesig sein und für die anderen Weltmärkte werden die Autohersteller ja weiterhin Verbrenner produzieren.

vor 4 Stunden von slowandsteady:

Volkswagen und andere Hersteller wollen bereits vorher aus dem Verbrennergeschäft aussteigen, d.h. du müsstest vllt. schon 2030 kaufen: Ausstieg Verbrennungsmotor: Das sind die Zeitpläne der Hersteller | ADAC

Das betrifft aber nur Europa und VW wird dort mit 2033 als Zieljahr geführt ("Der Abschied vom Verbrenner wird aktuell auf das Jahr 2033 datiert."). Für andere Weltregionen wird es weiterhin eine Verbrennerproduktion geben. 

vor 4 Stunden von slowandsteady:

Aber mal abwarten. 2035 ist noch lange hin und es läuft noch viel Wasser den Fluss herunter. Wie schnell Klimaschutzziele bei Bedarf hintenangestellt werden, hat man ja im Jahr 2022 gesehen.

Davon gehe ich auch aus, das hier noch nicht die letzte Messe gelesen ist. Es kann durchaus sein, dass das Ende des Verbrenners einfach aus wirtschaftlichen Gründen in Europa schneller kommt als die Autohersteller aktuell planen.

vor 3 Stunden von Chris611:

Die große Unbekannte hängt mehr oder weniger von drei Faktoren ab.

  • Anschaffungskosten
  • Ladeinfrastruktur
  • Reichweite
  • Stromproduktion

Das wird alles lösbar sein. Bei einem Zeitfenster von über 10 Jahren mache ich mir da weniger einen Kopf, was die Infrastruktur angeht.

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Holgerli
vor 6 Stunden von Chris611:

Die Überschrift ist so Click-Bait wie falsch.

Die EU beschließt kein Verbrennerverbot.

 

1.) Auch nach 2035 darfst Du einen vorher erworbenen Verbrenner weiterfahren.

2.) Auch nach 2035 dürfen Verbrenner verkauft werden. Die müssen nur Co2-Neutral sein. Der von Blume präferierte EFuel-911er darf weiterhin nach 2035 gebaut, verkauft, gekauft und gefahren werden.

 

vor 5 Stunden von DarkBasti:

Also Ziel der Überlegung ist es ein richtiges Auto zu fahren und bei Reparatur oder Unfall auf das nächste zurück greifen zu können. 

Kurze Frage: Wieviele "richtige" Fernseher hast Du noch gebunkert? Also ich meine nicht diesen Flachbildschirm-Quatsch! Und wieviele richtige Glühbirnen hast Du noch gebunkert? Ich meine nicht diesen LED-Quatsch. Und wieviele richtige Kameras und Filme hast Du noch zu Hause? Ich meine nicht...

 

Meine persönliche Meinung: Das Problem Verbrenner als Neuwagen wird sich lange vor 2035 erledigt haben. :)

 

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