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cantaloupe

Kirchensteuer -- warum wird die Erstattung nochmal verrechnet?

Empfohlene Beiträge

cantaloupe

Hallo,

 

mir stellt sich folgende Frage, über die ich in den letzten Jahren noch nie richtig nachgedacht hatte:

 

Ich bekam in den letzten Jahren immer Steuern zurückerstattet - und damit auch Kirchensteuer. Seit ich in RLP wohne, wird das vom Finanzamt gleich im Steuerbescheid verrechnet. Früher, als ich noch in Bayern wohnte, kam ein separater Bescheid und eine separate Erstattung der Kirchensteuer.

 

Nun gibt es in den Steuerformularen ja immer diesen Punkt "Erstattungen der Kirchensteuer" (Mantelbogen, S. 2, Zeile 46)

Bisher habe ich da die Rückerstattungen entsprechend dem Steuerbescheid fürs Vorjahr immer schön brav aufgeführt - und frage mich jetzt, ob das damit überhaupt gemeint war. Immerhin hatte ich z.B. 2009 zuviel Steuern bezahlt, entsprechend 2010 etwas zurückbekommen - und damit sollte es doch erledigt sein !? Wenn mir diese steuerlichen Rückerstattungen jetzt wieder abgezogen werden, werde ich doch praktisch doppelt besteuert, oder nicht?

Bei der "normalen" Steuer muss ich schliesslich auch nicht die Vorjahresrückerstattung zur Verrechnung mit angeben....

 

Bitte klärt mich auf, wo ist mein Denkfehler?

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Taxadvisor

Hallo,

 

mir stellt sich folgende Frage, über die ich in den letzten Jahren noch nie richtig nachgedacht hatte:

 

Ich bekam in den letzten Jahren immer Steuern zurückerstattet - und damit auch Kirchensteuer. Seit ich in RLP wohne, wird das vom Finanzamt gleich im Steuerbescheid verrechnet. Früher, als ich noch in Bayern wohnte, kam ein separater Bescheid und eine separate Erstattung der Kirchensteuer.

 

Nun gibt es in den Steuerformularen ja immer diesen Punkt "Erstattungen der Kirchensteuer" (Mantelbogen, S. 2, Zeile 46)

Bisher habe ich da die Rückerstattungen entsprechend dem Steuerbescheid fürs Vorjahr immer schön brav aufgeführt - und frage mich jetzt, ob das damit überhaupt gemeint war. Immerhin hatte ich z.B. 2009 zuviel Steuern bezahlt, entsprechend 2010 etwas zurückbekommen - und damit sollte es doch erledigt sein !? Wenn mir diese steuerlichen Rückerstattungen jetzt wieder abgezogen werden, werde ich doch praktisch doppelt besteuert, oder nicht?

Bei der "normalen" Steuer muss ich schliesslich auch nicht die Vorjahresrückerstattung zur Verrechnung mit angeben....

 

Bitte klärt mich auf, wo ist mein Denkfehler?

 

Die KiSt mindert als Sonderausgabe das zu versteuernde Einkommen. Wenn einem jedes Jahr 100 KiStz abgezogen werden,, man die aber über die Veranlagung immer wieder zurück bekommt, ist man nicht belastet. Daher ist nur die nach Erstattung/Nachzahlung verbleibende KiSt als Sonderausgabe abzugsfähig. Die erstattete KiSt wird ja nicht direkt mit der Kist verrechnet.

 

Gruß

Taxdvisor

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cantaloupe

Oooook, ich glaube ich habs kapiert!

 

Danke, Taxadvisor, trägst Deinen Namen zurecht :-)

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manuvoid

 

 

Die KiSt mindert als Sonderausgabe das zu versteuernde Einkommen. Wenn einem jedes Jahr 100 KiStz abgezogen werden,, man die aber über die Veranlagung immer wieder zurück bekommt, ist man nicht belastet. Daher ist nur die nach Erstattung/Nachzahlung verbleibende KiSt als Sonderausgabe abzugsfähig. Die erstattete KiSt wird ja nicht direkt mit der Kist verrechnet.

 

Gruß

Taxdvisor

 

 

Hallo zusammen,

 

habe mich gerade dasselbe gefragt und diesen Foreneintrag gefunden. Aber kappiert habe ich es nicht.

@ Taxdvisor: Kannst du das noch näher erläutern? Danke!

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Taxadvisor

habe mich gerade dasselbe gefragt und diesen Foreneintrag gefunden. Aber kappiert habe ich es nicht.

@ Taxdvisor: Kannst du das noch näher erläutern? Danke!

 

Steuersatz 25%, Einkommen 10.000,00 über LSt-Karte abgezogene KiSt 200

 

Steuererklärung : 10.000 abzgl. Sonderausgaben KiSt 1.000 = 9.000 darauf 25% = 2.250, darauf KiSt 8% = 180, KiSt Erstattung 20

 

Du hast jetzt Dein steuerpflichtiges Einkommen um 200 Kirchensteuer gemindert, richtig wäre aber nur 180 gewesen! Deswegen wird die Erstattung im Folgejahr abgezogen.

 

Gruß

Taxadvisor

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manuvoid

 

Steuersatz 25%, Einkommen 10.000,00 über LSt-Karte abgezogene KiSt 200

 

Steuererklärung : 10.000 abzgl. Sonderausgaben KiSt 1.000 = 9.000 darauf 25% = 2.250, darauf KiSt 8% = 180, KiSt Erstattung 20

 

Du hast jetzt Dein steuerpflichtiges Einkommen um 200 Kirchensteuer gemindert, richtig wäre aber nur 180 gewesen! Deswegen wird die Erstattung im Folgejahr abgezogen.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Jetzt wird's klarer. Zahlenbeispiel hilft. Danke!

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