Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

cashy

Hallo zusammen,

 

mal angenommen ich würde bei einer Bank arbeiten und dürfte seitens des Arbeitgebers Börsengeschäfte nur machen, wenn mir dies durch 4 Mitarbeiter abgesegnet wird, könnte ich dann trotzdem CFDs bei einem Broker handeln? Bekommt ein Arbeitgeber sowas mit?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Anleger Klein

Nicht unbedingt. Stellt sich nur die Frage, ob du deswegen deinen Arbeitsvertrag bzw. deine Karriere riskieren willst, nachdem das Verbot wohl triftige Gründe hat könnte auch Insiderhandel mit all seinen Konsequenzen dazukommen. Ohne mehr Details kann man aber kaum was vernünftiges sagen (was versteht dein AG ganz genau unter "Börsengeschäften"?).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Also ich kann nur aus eigener Erfahrung berichten. Ich kann nicht sagen, ob das bei anderen Banken genau so läuft, nehme es aber mal an.

 

Wenn du in den Personenkreis mit potentiellen Insiderkenntnissen gehörst, musst du deinem Arbeitgeber auch sämtliche Depots bei Fremdbanken melden und auch die dort abgewickelten Geschäfte. Natürlich kann man es drauf ankommen lassen .... aber wenn dann durch einen dummen Zufall rauskommen sollte, dass du gegen die Regeln verstoßen hast, dann hast du natürlich unter Umständen ein Problem.

 

Aber das man bestimmte Geschäfte "durch 4 Mitarbeiter absegnen" lassen muss, habe ich auch noch nicht gehört. Wenn Du "Insider" bist, darftst Du gar keine Geschäfte machen die davon betroffen sein könnten .... mit oder ohne Genehmigung. Andere Geschäfte sind hiervon aber natürlich nicht betroffen .... die muss man sich dann auch nicht genehmigen lassen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DS17

Aber das man bestimmte Geschäfte "durch 4 Mitarbeiter absegnen" lassen muss, habe ich auch noch nicht gehört. Wenn Du "Insider" bist, darftst Du gar keine Geschäfte machen die davon betroffen sein könnten .... mit oder ohne Genehmigung. Andere Geschäfte sind hiervon aber natürlich nicht betroffen .... die muss man sich dann auch nicht genehmigen lassen.

 

Ich denke mal, dass ein gewünschter Order erst durch 4 weitere Mitarbeiter geprüft wird.

Kann ich mir schon vorstellen, dass es noch 1-2 weitere sind, aber 4?

1. Mitarbeiter erstellt Formular

2. rechnet nochmal alles nach

3. Mitarbeiter unterschreibt als Vorgesetzter

4. Mitarbeiter unterschreibt als übergestellter Vorgesetzer?

 

Ansonsten kann ich dir nur raten sowas nicht zu riskieren. Und ich geh mal davon aus, dass du mit deinen Informationen nicht in kurzer Zeit zum Millionär wirst, dass sich sowas lohnen würde. ;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gromit

Das mit den Millionen in kurzer Zeit, ist durch Insiderhandel nicht so unwahrscheinlich. Kommt ja nur auf den Hebel an.

 

 

Trotzdem würde ich es nicht riskieren. Auch wenn es erst in ferner Zukunft auffliegt, irgendwann kommt es raus. Ich habe mich mal mit den entsprechenden Kollegen unterhalten und die haben angeblich auch schon Insiderhandelsversuche aufgedeckt, wo das Depot auf den Namen des Kindergärtners lief und der Mitarbeiter diesem Kindergärtner "Tipps" gegeben hat. Dein Broker kann dich auch melden, wenn du immer mit den gleichen Werten Gewinne erzielst, die statistisch nicht mehr als Glückstreffer gelten können. Dann wird eine Untersuchung angestoßen.

 

Ich durfte damals nichtmal Aktien anderen Unternehmen handeln, die im selben Sektor tätig waren, da die Kurskorrelation zwischen meinem Arbeitgeber und der Gesamtbranche recht hoch war.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Incrivel

Wie kommt ihr bitte von seinem ersten Post auf Insiderhandel? Für mich klingt es so als müsste er sich wenn er im Namen der Bank tradet dass ganze von 4 Mitarbeitern absegnen lassen. In dem Fall muss er sich selbstverständlich auch CFDs absegnen lassen.

Falls er meinte dass er sich private Tradingegschäfte absegnen lassen muss dann würde ich die Gültigkeit dieses Absatzes im Arbeitsvertrag mal ganz stark anzweifeln und die Rechtschutzversicherung zu Rate ziehen ob das der Arbeitgeber darf. Meiner Meinung nach nicht.

Insidergeschäfte sind selbstverständlich in beiden Fällen nicht erlaubt aber ich glaube nicht das seine Frage darauf abgezielt hat...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Anleger Klein

Er erwähnt ein generelles Verbot von "Börsengeschäften", eine streng kontrollierte Ausnahmeregelung und fragt, ob sein Arbeitgeber es mitbekommt wenn er trotzdem bei einem x-beliebigen Broker CFDs handelt. Das lässt nicht unbedingt auf traden im Auftrag seines Arbeitgebers schließen.

Wenn berufliche Interessenkonflikte bestehen sollte der Arbeitgeber schon eine gewisse Handhabe besitzen, geht ja auch abseits der Finanzbranche mit Verbot von nebenberuflichen Tätigkeiten die in Konkurrenz stehen etc. und hier findet sich ein uralter Artikel, die Problematik scheint also auch nicht ganz neu zu sein.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
H.B.

Bei manchen Posts wünsche ich mir, dass die Menschen sich nicht hinter der Anonymität verstecken können.

 

Wenn es Compliance-Vereinbarungen gibt, sind die absolut bindend.(Punkt)

Allein der Gedanke, diese umgehen zu wollen, spricht doch Bände über die Reife des Posters.

Schlimm, dass sich solche Subjekte immer noch in verantworlichen Positionen ihren Hintern breit sitzen dürfen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Anleger Klein

:thumbsup:

 

[...]Stellt sich nur die Frage, ob du deswegen deinen Arbeitsvertrag bzw. deine Karriere riskieren willst [...]

 

Kann ich auch nur nochmal wiederholen. Taschenrechner raus und rechnen - du musst schon verdammt viel mit den CFDs verdienen, dass sich als Preis eine ruinierte Karriere lohnt. Nach so einer Aktion wird es schwer, einen Personalchef zu finden der darüber hinwegsieht. Ganz abgesehen davon, dass es was mit persönlicher Integrität zu tun hat, Verträge einzuhalten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Incrivel

Nochmal....er hat mit keinem einzigen Wort erwähnt das es um Insidergeschäfte geht. Und eine generelle Absegnung aller Anlagegeschäfte, auch die bei denen kein Interessenkonflikt besteht, ist nun mal in meinen Augen rechtswidrig denn das würde einer Offenlegung sämtlicher Vermögensposition gleich kommen. Das gibts vllt in Hippykommunen aber selbst in Deutschland (noch) nicht. Auch in dem von Anleger Klein geposteten Link geht es ausschliesslich um Geschäfte bei denen ein Interessenkonflikt vorliegt, alle anderen Geschäfte sind Privatsache und haben auch nichts mit einer nebenberuflichen Tätigkeit zu tun, bei der der Arbeitgeber irgendeine Handhabe hätte. Und für Geschäfte bei denen ein Interessenkonflikt besteht braucht der Arbeitgeber gar keine Handhabe weil dies der Gesetzgeber bereits zur Genüge geregelt hat.

 

 

H.B. und Anleger Klein reicht ihr monatlich eine komplette Vermögensübersicht bei eurem Arbeitgeber UND euren Kollegen ein bzw würdet ihr es tun wenn euer Arbeitgeber sagt macht mal?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Anleger Klein
· bearbeitet von Anleger Klein

Was hast du denn mit dem Insiderhandel? Der wurde nicht unterstellt sondern nur erwähnt, weil das Verbot irgendeinen Grund haben muss und dieser einer sein könnte - aber einer, bei dem neben arbeitsrechtlichen auch noch strafrechtliche Konsequenzen dazukommen. Die Absegnung der Anlagegeschäfte ist nicht zwingend rechtswidrig - man hat ja keinen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Wertpapiergeschäfte und wenn man per Unterschrift unter den Arbeitsvertrag auf diese verzichtet bzw. das Verbot akzeptiert müsste das wasserdicht sein. Mehrjährige Verbote, nach Vertragsende zur Konkurrenz zu wechseln sind ja auch nicht rechtswidrig.

 

Warum sollten wir das tun, wenn unsere Tätigkeit das nicht verlangt? Was haben die Kollegen damit zu tun? Und wie kommst du von Interessenkonflikten auf eine monatliche Vermögensaufstellung? Es geht um Börse, Festgeld darf jeder haben soviel er will...

 

Ich glaube, es macht wenig Sinn in diesem Thema weiter zu antworten solange der TO sich nicht wieder meldet und die bisherigen Posts kommentiert.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ex-Banker

Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber (Volksbank) mussten Kauf- und/oder Verkaufsaufträge von Wertpapieren erst vom Compliance-Beuftragten sowie dem zugewiesenen Wertpapierberater geprüft und genehmigt werden. Des weiteren wurde diese Aufträge erst nach einer Wartezeit von 60 Minuten im System, erfasst um auszuschließen, daß man gerade nicht eine gleichartige oder gegenteilige Order wie ein Kunde erteilt hat. Man könnte sonst die Ausführung der Wertpapierorder des Kunden negativ beinflussen. Die Ausführung der eigenen Wertapierordern konnte somit auch mal ein paar Stunden dauern, wenn es sich um Wertapiere handelte, die sehr umsatzstark waren. Es durften keine unlimitierten Ordern erteilt werden.

 

Auch war es nicht möglich "taggleiche" Geschäfte zu machen. Man konnte also nicht mal eben Wertapiere kaufen und kurz danach wieder verkaufen. Die Wertapiere mussten zumindest eine Nacht gehalten werden.

 

Online-Transaktionen waren und sind für Angestellte meines Ex-Arbeitgebers lt. Compliance-Richtlinien und Arbeitsvertrag verboten. Depots bei Fremdbanken sind meldepflichtig und wurden/werden stichprobenartig, bzw. bei Verdacht des Verstoßes gegen die Compliance-Richtlinien, gerne mal geprüft.

 

Man kann halt nicht alles haben, wenn man im Bankgewerbe arbeitet. Auch die Depots meiner damaligen Lebensabschnittsbevollmächtigten, meiner Eltern und meiner Schwester wurden überwacht, um auszuschließen, daß ich darüber Geschäfte mache.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...