Aurum März 26, 2011 Habe kürzlich von meiner Bank meine Erträgnisaufstellung bekommen. Bei den meisten ETFs werden die Steuern direkt einbehalten. Damit habe ich dann keine weiteren Probleme, wenn ich die Angaben der Bank direkt in der Steuererklärung (KAP) angebe, oder? Aber was ist mit theusaurierten und ausgeschütteten Erträgen einiger ausländischer Fonds? Manche ausländischen Fonds machen auch keine Probleme, da die Steuer durch die Bank direkt eingehalten wird. Was mache ich mit den Fonds, deren Erträge nicht direkt durch die Bank versteuert werden? Entsprechend in der Steuererklärung angeben wahrscheinlich. Aber dann steht da in dem Schreiben der Bank etwas von der Gefahr der Doppelbesteuerung. Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand kurz die notwendigen Informationen geben könnte oder mir sagen könnte, wo ich diese erhalte. Danke. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boll März 26, 2011 Hallo Aurum, erste Anlaufadresse wäre aus meiner Sicht das Unterforum Steuern und Recht und dort insbesondere der Sticky Übersicht Besteuerung von Investmentfonds. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun März 26, 2011 Habe kürzlich von meiner Bank meine Erträgnisaufstellung bekommen. Bei den meisten ETFs werden die Steuern direkt einbehalten. Damit habe ich dann keine weiteren Probleme, wenn ich die Angaben der Bank direkt in der Steuererklärung (KAP) angebe, oder? Die Erträgnisaufstellung ist nach dem deutschen Steuerrecht irrelevant, und ist auch nicht mehr wie früher hilfreich beim Ausfüllen der Steuererklärung! Wenn Du eine solche gegen Gebühr von der Bank angeboten bekommst, so ist das nichts als Geldmacherei. Alles was Du zum Ausfüllen der Anlage KAP benötigst, findest Du heute in der Jahressteuerbescheinigung. Aber was ist mit theusaurierten und ausgeschütteten Erträgen einiger ausländischer Fonds? Manche ausländischen Fonds machen auch keine Probleme, da die Steuer durch die Bank direkt eingehalten wird. Was mache ich mit den Fonds, deren Erträge nicht direkt durch die Bank versteuert werden? Entsprechend in der Steuererklärung angeben wahrscheinlich. Aber dann steht da in dem Schreiben der Bank etwas von der Gefahr der Doppelbesteuerung. Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand kurz die notwendigen Informationen geben könnte oder mir sagen könnte, wo ich diese erhalte. Danke. Wenn Du - einen ausländischen Fonds besitzt - der während der Haltedauer mindestens einmal thesauriert hat - ohne dass danach eine Ausschüttung stattfand, die ausreichte, um einen Steuerabzug des besitzanteiligen kumulierten ausschüttungsgleichen Ertrags zu ermöglichen, der bei der/den Thesaurierungen anfiel dann wird die bereits über die Steuererklärung bezahlte Steuer beim Verkauf nochmals abgezogen. Diese Doppelbesteuerung kannst Du in der nächsten Steuererklärung rückgängig machen. Du kannst dagegen nichts tun, außer entweder keine ausländischen thesaurierenden Fonds zu kaufen, oder auch das Depot im Ausland zu führen. Wenn Du einen ausländischen thesaurierenden Fonds hast, musst Du jährlich die Daten der Steuerbescheinigung in der Steuererklärung angeben und die mit der Steuererklärung zusammen Steuerbescheinigung abgeben. Tust Du das alles ordnungsgemäß und gibst das jedes Jahr brav so ab, dann funktioniert all alles quasi automatisch. Probleme gibt es nur, wenn Du rechtswidrig keine Versteuerung über die Steuererklärung vornimmst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aurum März 27, 2011 Ich danke Euch schon mal für die Antworten. Habe aber nochmal eine Rückfrage, da ich das nicht ganz verstanden habe. Also, Probleme gibt es eigentlich nur bei ausländischen thesaurierenden Fonds, richtig? Bei ausschüttenden ausländischen ist alles gut und bei inländischen sowieso, richtig? Also ich versteuere die Thesaurierung des ausländischen Fonds jährlich in der Steuererklärung. Und wenn ich den Fonds irgendwann verkaufe, dann muss ich nochmals Steuern auf alle thesaurierten Beträge zahlen. Soweit richtig? Und diese dann doppelt gezahlte Steuer kann ich mir in der dann folgenden Steuererklärungen zurück holen. Aber wie geht das? Was muss ich dafür tun? Muss ich dafür alle Steuerklärungen sammeln, in denen ich bereits die Thesaurierung versteuert habe? Könnte man theoretisch auch auf die Steuerzahlung auf die Thesaurierung verzichten und dann einfach komplett versteuern, wenn man verkauft? Oder ist das nicht erlaubt? Kann mir jemand vielleicht ein Buch empfehlen, wo ich das nochmal nachlesen kann? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B3n März 27, 2011 Bei ausschüttenden Fonds findet ein Geldfluss statt daher kann die Bank AGS einbehalten. Bei inl thesaurierenden erfolgt Steuerabzug über die KAG. In beiden Fällen brauchst du nichts tun. Ist der Fonds aber ausländisch thesaurierend erfolgt kein Abzug durch die KAG und es findet auch kein Geldfluss statt, so kann auch deine Bank keine Steuern einbehalten. Die Thesaurierung ist aber steuerpflichtig und zwar für das entsprechende Geschäftsjahr. Somit musst du sie auch angeben. Die Versteuerung beim Verkauf dient dem Staat als Sicherheit das auch wirklich die Steuern bezahlt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun März 27, 2011 Habe aber nochmal eine Rückfrage, da ich das nicht ganz verstanden habe. Also, Probleme gibt es eigentlich nur bei ausländischen thesaurierenden Fonds, richtig? Bei ausschüttenden ausländischen ist alles gut und bei inländischen sowieso, richtig? Bitte lies nochmal, was ich geschrieben habe: - ohne dass danach eine Ausschüttung stattfand, die ausreichte, um einen Steuerabzug des besitzanteiligen kumulierten ausschüttungsgleichen Ertrags zu ermöglichen, der bei der/den Thesaurierungen anfiel Die Ausschüttung muss also auch tatsächlich ausreichen, um den Steuerabzug auch zu ermöglichen. Außerdem gibt es exotische ausländische thesaurierende Fonds mit Zwischenausschüttungen (Hauptbeispiel: irische ishares-Fonds), wo es nicht ganz offensichtlich ist, dass es eigentlich thesaurierende Fonds sind (Hauptbeispiel: irische ishares-Fonds); denn sie sehen eigentlich aus, als seien sie ausschüttende. Die muss man in der Steuererklärung angeben (anders als einen reinen ausschüttenden ausländischen Fonds), aber es findet bei Verkauf nicht nochmal ein Steuerabzug statt. Orientieren kannst Du Dich daran, ob auf der Steuerbescheinigung das Feld "ausländischer thesaurierende Investmentfonds vorhanden" angekreuzt ist. Also ich versteuere die Thesaurierung des ausländischen Fonds jährlich in der Steuererklärung. Wie bereits betont: Wenn Du die Daten aller Steuerbescheinigungen immer angibst und die Steuerbescheinigung mit abgibst, läuft in aller Regel alles quasi automatisch. Und wenn ich den Fonds irgendwann verkaufe, dann muss ich nochmals Steuern auf alle thesaurierten Beträge zahlen. Soweit richtig? Und diese dann doppelt gezahlte Steuer kann ich mir in der dann folgenden Steuererklärungen zurück holen. Aber wie geht das? Was muss ich dafür tun? Muss ich dafür alle Steuerklärungen sammeln, in denen ich bereits die Thesaurierung versteuert habe? Einfach immer die Daten aller Steuerbescheinigungen angeben und die Steuerbescheinigung mit abgeben, dann geht alles automatisch. Wenn eine Doppelbesteuerung vorgenommen wurde, enthält die Steuerbescheinigung einen Eintrag "Korrektur bei Veräußerung oder Rückgabe" oder so ähnlich. Wenn Du das gemäß den Anweisungen, die auf der Steuerbescheinigung dabeistehen, im entsprechenden Feld bei der Steuererklärung abziehst, erhälst Du die Steuern dann zurück. Könnte man theoretisch auch auf die Steuerzahlung auf die Thesaurierung verzichten und dann einfach komplett versteuern, wenn man verkauft? Oder ist das nicht erlaubt? Das wäre dann Steuerhinterziehung und ist genau der Fall, wo es Probleme gibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FlyingDutchman Juni 4, 2011 · bearbeitet Juni 4, 2011 von uwe_guenther Also ich versteuere die Thesaurierung des ausländischen Fonds jährlich in der Steuererklärung. Wie bereits betont: Wenn Du die Daten aller Steuerbescheinigungen immer angibst und die Steuerbescheinigung mit abgibst, läuft in aller Regel alles quasi automatisch. Und wenn ich den Fonds irgendwann verkaufe, dann muss ich nochmals Steuern auf alle thesaurierten Beträge zahlen. Soweit richtig? Und diese dann doppelt gezahlte Steuer kann ich mir in der dann folgenden Steuererklärungen zurück holen. Aber wie geht das? Was muss ich dafür tun? Muss ich dafür alle Steuerklärungen sammeln, in denen ich bereits die Thesaurierung versteuert habe? Einfach immer die Daten aller Steuerbescheinigungen angeben und die Steuerbescheinigung mit abgeben, dann geht alles automatisch. Wenn eine Doppelbesteuerung vorgenommen wurde, enthält die Steuerbescheinigung einen Eintrag "Korrektur bei Veräußerung oder Rückgabe" oder so ähnlich. Wenn Du das gemäß den Anweisungen, die auf der Steuerbescheinigung dabeistehen, im entsprechenden Feld bei der Steuererklärung abziehst, erhälst Du die Steuern dann zurück. Ein Doppelbesteuerung tritt ja immer erst auf, wenn der ausländische thesaurierende Fond verkauft wird - richtig? Von welcher Steuerbescheinigung sprichst du jetzt hinsichtlich des Eintrags "Korrektur bei Veräußerung oder Rückgabe"? Von all den Steuerbescheinigungen der letzten Jahre die eine Thesaurierung hinsichtlich eines Eintrags in KAP Zeile 15 auswiesen oder von der Steuerbescheinigung die den Verkauf und die Abgeltungsbesteuerung des ausländischen Thesaurierers ausweist? Gehe ich richtig in der Annahme das ich diesen Nachweis nur für neue Fondkäufe (ab 01.01.2009) fuer ausländische Thesaurierer führen muss, da die alten Käufe vor 2009 ja Bestandsschutz haben und so nicht doppelt besteuert werden können, da hier keine Abgeltungssteuer beim Verkauf abgezogen wird resp. anfällt? Rein praktisch muss ja die DepotBank in der Steuerbescheinigung nur die ausländischen Thesaurierer aufführen, für die von der KAG zum Zeitpunkt der Erstellung der Steuerbescheinigung die Daten vorlagen. Ich habe hier 2 konkrete Fälle von Lyxor ETF (FR0010174292, FR0010222224), die jeweils Ihr Geschäftsjahr zum 29.10.2010 beendet haben und die Besteuerungsgrundlagen am 28.02.2011 im eBundesanzeiger veröffentlicht haben. Das hat die DiBa dazu veranlasst mir mitzuteilen: "Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle Erträge der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen bekannt. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung in Zeile 15 der Anlage KAP sämtliche Erträge anzugeben haben." Was auf gut deutsch bedeutet, such Dir doch bitte im eBundesanzeiger die Daten heraus, wenn sie vorliegen. Was muss ich dann in diesem Fall dem FA für Nachweise bringen, weil automatisch geht das ja in diesem Fall nicht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Juni 4, 2011 Ein Doppelbesteuerung tritt ja immer erst auf, wenn der ausländische thesaurierende Fond verkauft wird - richtig? Von welcher Steuerbescheinigung sprichst du jetzt hinsichtlich des Eintrags "Korrektur bei Veräußerung oder Rückgabe"? Von all den Steuerbescheinigungen der letzten Jahre die eine Thesaurierung hinsichtlich eines Eintrags in KAP Zeile 15 auswiesen oder von der Steuerbescheinigung die den Verkauf und die Abgeltungsbesteuerung des ausländischen Thesaurierers ausweist? Gehe ich richtig in der Annahme das ich diesen Nachweis nur für neue Fondkäufe (ab 01.01.2009) fuer ausländische Thesaurierer führen muss, da die alten Käufe vor 2009 ja Bestandsschutz haben und so nicht doppelt besteuert werden können, da hier keine Abgeltungssteuer beim Verkauf abgezogen wird resp. anfällt? Die Korrektur erfolgt in der StB des Verkaufsjahres. Dies gilt auch für Fonds mit Bestandsschutz, da auch hier die nachträgliche Besteuerung der Thesaurierungen beim Verkauf erfolgt. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FlyingDutchman Juni 5, 2011 · bearbeitet Dezember 8, 2017 von FlyingDutchman Hallo Taxadvisor, vielen Dank für deine Antwort. Am 4.6.2011 um 14:55 schrieb Taxadvisor: Die Korrektur erfolgt in der StB des Verkaufsjahres. Dies gilt auch für Fonds mit Bestandsschutz, da auch hier die nachträgliche Besteuerung der Thesaurierungen beim Verkauf erfolgt. Speziell der letzte Punkt mit dem Hinweis zu der nachträglichen Besteuerung bei der Thesaurierungen beim Verkauf für Fonds mit Bestandsschutz war mir nicht klar. Danke nochmal. Bedeutet das im Umkehrschluss, die Depotbank (oder der Verwahrer z.B. Clearstream) führt Buch über die jährlichen Thesaurierungen von ausländischen Fonds, so dass sie beim Verkauf korrekt ausgewiesen werden können? Viele Grüsse D. Jones Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Juni 5, 2011 Hallo Uwe, Bedeutet das im Umkehrschluss, die Depotbank (oder der Verwahrer z.B. Clearstream) führt Buch über die jährlichen Thesaurierungen von ausländischen Fonds, so dass sie beim Verkauf korrekt ausgewiesen werden können?Nein, imho rechnet die Bank ganz einfach Erlös minus Anschaffungskosten (=Gewinn oder Verlust).Und wenn du damit nicht einverstanden bist (weil du die Thesaurierungen ja schon versteuert hast, oder aus anderen Gründen), dann musst du das über die Einkommensteuererklärung korrigieren. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Juni 5, 2011 · bearbeitet Juni 5, 2011 von Adun Speziell der letzte Punkt mit dem Hinweis zu der nachträglichen Besteuerung bei der Thesaurierungen beim Verkauf für Fonds mit Bestandsschutz war mir nicht klar. Danke nochmal. Bedeutet das im Umkehrschluss, die Depotbank (oder der Verwahrer z.B. Clearstream) führt Buch über die jährlichen Thesaurierungen von ausländischen Fonds, so dass sie beim Verkauf korrekt ausgewiesen werden können? Genau. Die Daten dazu bekommt die Depotbank von den Wertpapiermitteilungen (nicht von Clearstream). Nein, imho rechnet die Bank ganz einfach Erlös minus Anschaffungskosten (=Gewinn oder Verlust). Und wenn du damit nicht einverstanden bist (weil du die Thesaurierungen ja schon versteuert hast, oder aus anderen Gründen), dann musst du das über die Einkommensteuererklärung korrigieren. Dennoch enhält, wie bereits betont, die Steuerbescheinigung Anweisungen dazu, wie und in welcher Höhe diese Korrektur durchzuführen ist (beim Punkt "Korrektur bei Veräußerung oder Rückgabe"). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Juni 5, 2011 Hallo Uwe, Bedeutet das im Umkehrschluss, die Depotbank (oder der Verwahrer z.B. Clearstream) führt Buch über die jährlichen Thesaurierungen von ausländischen Fonds, so dass sie beim Verkauf korrekt ausgewiesen werden können?Nein, imho rechnet die Bank ganz einfach Erlös minus Anschaffungskosten (=Gewinn oder Verlust).Und wenn du damit nicht einverstanden bist (weil du die Thesaurierungen ja schon versteuert hast, oder aus anderen Gründen), dann musst du das über die Einkommensteuererklärung korrigieren. MfG Stefan Stefan, da muss ich Dich korrigieren. Das ist falsch. Selbstverständlich korrigiert die Bank (Erlös minus Anschaffungskosten minus Thesaurierungen). Das fällt in der Praxis nicht auf, weil auf die Thesaurierungen bei Veräußerung die Kapitalertragsteuer nacherhoben wird, das erscheint aber im Sonderausweis. Nur der um die Thesaurierungen gekürzte Wert geht in Zeile 8 ein. Das Ergebnis (Korrektur über die Erklärung) ist natürlcih richtig. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FlyingDutchman Juni 12, 2011 · bearbeitet Dezember 8, 2017 von FlyingDutchman Hallo Adun, danke für deine klare Antwort. Am 5.6.2011 um 22:58 schrieb Adun: Genau. Die Daten dazu bekommt die Depotbank von den Wertpapiermitteilungen (nicht von Clearstream). Wer gibt dann eigentlich die Wertpapiermitteilungen raus? Die KAG? Viele Grüsse D. Jones Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Juni 13, 2011 die KAG meldet an den WM-Datenservice und auf dessen Datenbestand greifen die Banken zu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FlyingDutchman Juni 13, 2011 · bearbeitet Dezember 8, 2017 von FlyingDutchman Hallo Sven, Am 13.6.2011 um 12:15 schrieb Sven82: die KAG meldet an den WM-Datenservice und auf dessen Datenbestand greifen die Banken zu. Vielen Dank. Gruss D. Jones Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag