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Zinsjäger
· bearbeitet von Zinsjäger

AVL verklagt die BaFin zur Prüfung des Provisionsabgabeverbotes

 

Was besagt das Verbot?

Das Provisionsabgabeverbot für Versicherungen („Provisionsabgabeverbot") ist eine Verordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Basis des Versicherungsaufsichtgesetztes (VAG). Sie untersagt Anbietern und Vermittlern von Versicherungen, Versicherungsnehmer für den Abschluss eines Versicherungsproduktes zu vergüten.

 

 

Wie ihr sicherlich wisst, ist es üblich, dass z.B. Makler aber auch Banken beim Abschluss einer Versicherung

ein Teil der Provision z.B. Bar auszahlen. Die Kunden wissen mittlerweile zum Glück, dass die Abschlussprovisionen

bei privaten Krankenversicherungen, Rentenversicherungen, usw. pervers hoch sind und fordern einen Teil ein.

 

Seit Monaten würde ich gerne eine klassische Rentenversicherung abschließen. Die extremen Abschlusskosten

haben mich bis heute davon abgehalten. Wenn AVL gewinnt, könnte sich die Situation für uns Versicherungsnehmer

verbessern.

 

Ich finde das Vorgehen von AVL unterstützenswert. Auch die Klage gegen DWS, die sie leider verloren haben...

Habe mein eigenes Depot bei denen und bin top zufrieden mit dem Service via Telefon und E-Mail.

 

Viel Glück AVL! thumbsup.gif

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GlobalGrowth

nur mal zur Richtigstellung...gegen AVL wurde von Seiten der Bafin ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, weil sie in der fondsgebundenen Lebensversicherung das Provisionsabgabeverbot missachtet haben....

nun versuchen sie sich zu wehren...

 

nix mit "im Sinne" der Kunden :thumbsup:

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Gerald1502

Bafin lenkt ein, Provisionsabgabeverbot fällt

 

Neue Ära für Versicherungsvermittler: Das 1934 eingeführte Provisionsabgabeverbot für Versicherungsmakler tritt außer Kraft. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat ihre Revisionsklage gegen ein Urteil, das einem Makler die Weitergabe seiner Provision an den Kunden erlaubte, zurückgezogen.

 

Ein Versicherungsmakler des Finanzdienstleisters AVL, der den Großteil seiner Provision für Lebensversicherungen an seine Kunden weiterreichen wollte, hatte dies zuvor der Bafin mitgeteilt. Die Behörde drohte ihm daraufhin mit einem Bußgeldverfahren und es kam zur Klage.

 

Das Verwaltungsgericht Frankfurt sah in der kompletten oder teilweisen Weitergabe von Vermittlerprovisionen an Kunden keine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes und gab dem Makler recht (Aktenzeichen 9 K 105/11). Das aus dem Jahre 1934 stammende, allgemein gehaltene Verbot von Sondervergütungen sei zu unbestimmt, befanden die Richter. Daher ließen sie die Weitergabe der Provisionen zu.

 

Daraufhin reichte die Bafin eine Sprungrevision ein. Mit diesem Rechtsmittel wollte die Behörde erreichen, dass das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) sofort über diese Frage entscheidet und ihr so die langwierigen Klagen durch die Instanzen erspart bleiben.

 

Nun zog die Behörde ihre Revision zurück. Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt rechtskräftig. Somit können Versicherungsvermittler nun ihre Provisionen ungestraft an Kunden weitergeben.

 

Von: Svetlana Kerschner

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Hi Gerald,

 

Was ich nicht ganz verstehe; wenn Dir das Courtagemodell widerstrebt (was absolut valide ist, die einen bevorzugen es es nicht zu "spüren" welche Kosten entstehen, die anderen bevorzugen Transparenz - beides sind valide, dem Kunden obliegende, Entscheidungen), wieso ersuchst Du nicht en Abschluss über Honorarberatung und einigst Dich mit dem Berater auf einen fairen Preis?

Dann erhälst Du, sofern verfügbar, die Versicherung selbst zum Honorartarif mit deutlich geringeren kosten - kann sich langfristig lohnen.

 

Spricht da was dagegen?

 

P.S.:

Das anständige Beratungsarbeit wie jede Dienstleistung angemessen vergütet werden sollte steht ausser Frage; denke das ist aber hier auch nicht der Punkt.

Unverschämt sind überhöhte Provisionen, überzogene Honorare oder einfach schlechte Beratung die ihr Geld nicht wert ist; unverschämt ist aber auch die (wiederholte) Inanspruchnahme von Beratung welche am Ende zu einem Abschluss führt ohne den Berater daran teilhaben zu lassen

 

Die spannende Frage ist natürlich was eine gute Beratung ausmacht und was angemessen bedeutet :)

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Gerald1502

Habe mich dazu nicht weiter geäußert, sondern nur die Meldung eingefügt, nicht mehr und nicht weniger. ;)

 

Frau ruft...

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Habe mich dazu nicht weiter geäußert, sondern nur die Meldung eingefügt, nicht mehr und nicht weniger. ;)

 

Frau ruft...

 

Sorry, war vllt etwas unklar - ich bezog mich auf:

 

Seit Monaten würde ich gerne eine klassische Rentenversicherung abschließen. Die extremen Abschlusskosten

haben mich bis heute davon abgehalten. Wenn AVL gewinnt, könnte sich die Situation für uns Versicherungsnehmer

verbessern.

 

Ich wollte Dir damit nur sagen dass es doch Lösungsmöglichkeiten gibt - war kein Vorwurf oder sowas :)

Dass Dir die Abschlusskosten zu hoch sind kann man durchaus nachvollziehen.

 

Frau ruft?

Ruf zurück :)

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