Anleger Klein März 23, 2011 · bearbeitet März 23, 2011 von Anleger Klein Hallo zusammen, laut einem Urteil des Bundessozialgerichts (Aktenzeichen B 12 R 4/08 R (USK 2009 - 86)) ist ein duales Studium kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, was im konkreten Fall für mich folgendes bedeutet: Studienabschluss 09/2010, Beginn 10/2007. Für diese drei Jahre kann ich mir über unsere Personalabteilung die für Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlten Beiträge komplett erstatten lassen. Die Krankenkasse wird nachträglich auf eine studentische Versicherung umgestellt und die Differenz der Beiträge erstattet. Das ganze geschieht jedoch nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. Dementsprechend habe ich die Wahl das zu tun oder auch nicht, in Summe sind etwa 5.500 zu holen. Soviel zur verlockenden Seite. Laut Auskunft von Familienkasse und Finanzamt ist das bezogene Kindergeld nicht betroffen, da anscheinend EStg §11 und EStg §38a mit Zufluss- und Abflussprinzip gelten. Worüber ich mir noch nicht so ganz im klaren bin sind mögliche Vor- und Nachteile der Rückerstattung: Klar, der Vorteil besteht darin ca. 5.500 zu bekommen. Bei den Nachteilen weiß ich nicht so genau, ob ich alles erfasst habe: - meine Beitragszahlung zur Rentenversicherung beginnt statt 10/07 erst 11/10. Bei ca. 3,5k Einzahlung halten sich die aufgebauten Ansprüche in Grenzen, es geht wohl eher um die Dauer der Beitragszahlung und die Frage ob die Studiendauer dann anerkannt wird (nach Auskunft der LVA ja, dann fehlt keine Zeit). Nachdem sich da aber bis in 40 Jahren noch viel ändern kann und Dinge die heute anerkannt werden gestrichen werden könnten, glaube ich diesen Punkt vernachlässigen zu können weil eh kein Verlass drauf ist. - Arbeitslosenversicherung muss für Leistungen min 12. Monate der vergangenen 24 Monate bezahlt werden. In meinem bestehenden Arbeitsverhältnis (unbefristet) kein Problem, also auch vernachlässigbar. Hat die Umstellung Einfluss auf staatliche Förderung beim Riester? Da zählt nur das Bruttoeinkommen, oder? Vom gegenwärtigen Standpunkt aus würde ich mir die Beiträge dann erstatten lassen. Was ich mich nun frage: Ist diese Betrachtung vollständig und richtig oder habe ich wichtige Punkte vergessen? Vielen Dank für eure Antworten. *edit* Aktenzeichen ergänzt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boll März 23, 2011 · bearbeitet März 23, 2011 von boll (...) Die Krankenkasse wird nachträglich auf eine studentische Versicherung umgestellt und die Differenz der Beiträge erstattet. (...) - meine Beitragszahlung zur Rentenversicherung beginnt statt 10/07 erst 11/10. Bei ca. 3,5k Einzahlung halten sich die aufgebauten Ansprüche in Grenzen, es geht wohl eher um die Dauer der Beitragszahlung und die Frage ob die Studiendauer dann anerkannt wird (nach Auskunft der LVA ja, dann fehlt keine Zeit). Nachdem sich da aber bis in 40 Jahren noch viel ändern kann und Dinge die heute anerkannt werden gestrichen werden könnten, glaube ich diesen Punkt vernachlässigen zu können weil eh kein Verlass drauf ist. (...) Hat die Umstellung Einfluss auf staatliche Förderung beim Riester? Da zählt nur das Bruttoeinkommen, oder? (...) Was ich mich nun frage: Ist diese Betrachtung vollständig und richtig oder habe ich wichtige Punkte vergessen? Hallo Kleinanleger, bin zwar kein Profi, habe aber dennoch Punkte/ Fragestellungen, die ggf. mit einbezogen werden sollten: 1. Inwiefern wäre es möglich, dass du rückwirkend für die Zeit des dualen Studiums kostenloses Mitglied in der Familienversicherung deiner Eltern sein könntest? 2. Sofern du keine RV-Beiträge (freiwillig oder als Pflicht) gezahlt, könnte der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente entfallen (ich meine, man muss dazu fünf Jahre lang eingezahlt haben) 3. Sofern mir bekannt, ist für die Riester-Förderung eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung (auch freiwillige Beiträge zählen hier) notwendig. Wenn du nicht mehr rentenvers.pflichtig beschäftigt gewesen bist, dann sollte der Anspruch auf die Zulage entfallen ?!? 4. Der Anspruch auf Krankengeld sollte auch geklärt werden. 5. Die Steuererklärungen müssten ggf. neu berechnet werden (Sonderausgabenabzug der Vorsorgeaufwendungen) 6. Die Auskunft bzgl. des Kindergeldes würde ich mir schriftlich geben lassen. Eine mündliche Info wäre mir zu vage. 7. ggf. Auswirkung auf die bAV berücksichtigen 8. ggf. lassen sich SV-spezifisch die Beiträge erstattet lassen? Edit: 9. Gibt es eine Frist, bis wann du den Anspruch geltend machen kannst? 10. Bist du der einzige im Betrieb, der davon betroffen ist? Liegen schon Erfahrungen anderer (auch der Studienkollegen) vor? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein März 23, 2011 1. Inwiefern wäre es möglich, dass du rückwirkend für die Zeit des dualen Studiums kostenloses Mitglied in der Familienversicherung deiner Eltern sein könntest? 2. Sofern du keine RV-Beiträge (freiwillig oder als Pflicht) gezahlt, könnte der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente entfallen (ich meine, man muss dazu fünf Jahre lang eingezahlt haben) 3. Sofern mir bekannt, ist für die Riester-Förderung eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung (auch freiwillige Beiträge zählen hier) notwendig. Wenn du nicht mehr rentenvers.pflichtig beschäftigt gewesen bist, dann sollte der Anspruch auf die Zulage entfallen ?!? 4. Der Anspruch auf Krankengeld sollte auch geklärt werden. 5. Die Steuererklärungen müssten ggf. neu berechnet werden (Sonderausgabenabzug der Vorsorgeaufwendungen) 6. Die Auskunft bzgl. des Kindergeldes würde ich mir schriftlich geben lassen. Eine mündliche Info wäre mir zu vage. 7. ggf. Auswirkung auf die bAV berücksichtigen 8. ggf. lassen sich SV-spezifisch die Beiträge erstattet lassen? 9. Gibt es eine Frist, bis wann du den Anspruch geltend machen kannst? 10. Bist du der einzige im Betrieb, der davon betroffen ist? Liegen schon Erfahrungen anderer (auch der Studienkollegen) vor? zu 1) Meines Wissens nach nicht, da man ab einem Einkommen von über 400/Monat sich selbst krankenversichern muss (zumindest nach Website TK wo ich mal geschaut habe) zu 2) Stimmt. Erwerbsminderung bekommt man aber nur selten und nicht allzu viel, aus diesem Grund habe ich eine private BU um das Risiko abzudecken. zu 3) Das könnte sein, das weiß ich allerdings nicht genau, ich werde bei meiner Bank deswegen mal anrufen. Das wären dann 3x154 die weggehen, in Summe wäre es aber immer noch rentabel zu 4) Laut Wiki wird der letzte Bruttolohn als Basis genommen, es scheint da keinen Verlust zu verursachen. zu 5) Der Vater eines Studienkollegen ist Finanzbeamter, nach dessen Auskunft gilt das Zufluss- und Abflussprinzip und die Erstattung muss 2011 versteuert werden, an bisherigen Bescheiden ändert sich nichts weil in den jeweiligen Jahren diese Ausgaben ja auch tatsächlich geleistet wurden (siehe dazu §11 EStg). zu 6) Werde ich versuchen, danke! zu 7) die ist laut HR nicht betroffen zu 8) soweit ich weiß geht das nicht, laut HR ganz oder garnicht zu 9) ob es eine offizielle Frist gibt muss ich noch klären, aber anscheinend soll das hier im Unternehmen einmal durchlaufen und wer mitmachen will muss das gleich tun zu 10) Insgesamt sind es ein paar Dutzend betroffene Studenten, das wird allerdings in einem Durchgang gemacht und deshalb gibt es leider noch keine Erfahrungswerte Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zuzan März 23, 2011 hi, hast du vielleicht das aktenzeichen zur hand? gruß, zuzan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein März 23, 2011 · bearbeitet März 23, 2011 von Anleger Klein Ja, das Urteil ist vom 01.12.2009 und das Aktenzeichen B 12 R 4/08 R (USK 2009 - 86). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein März 27, 2011 Wenn sich nichts mehr findet, werde ich die Rückerstattung beantragen. Erwerbsunfähigkeit (private BU) und Arbeitslosigkeit in der fraglichen Zeit (unbefristeter Arbeitsvertrag) schließe ich aus, staatliche Rente stufe ich als unzuverlässig ein und das erstattete Geld sollte in der Zeit genug bringen, um die 20 weniger im Monat auszugleichen, mal abgesehen davon was bis dahin noch alles gekürzt wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein Juni 2, 2011 Update: Rückerstattung beantragt, es kam ein Brief von der Krankenkasse in der nochmal mit einem kurzen Formular abgefragt wurde ob ich in der fraglichen Zeit nur angestellt war oder weiteren Tätigkeiten nachgegangen bin (ca. 2 Wochen nach Antrag, ca. 3 Wochen her) und die Tage die Mitteilung erhalten, dass eine Erstattung zum Monatsende erfolgt. Parallel dazu schickt die Krankenkasse einen neuen Bescheid zur Anpassung der Beiträge auf studentische Krankenversicherung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bud18 November 24, 2012 Hallo, Du hast dein Geld anscheinend schon wiederbekommen. Hast Du auch schon die Steuererklärung für 2011 durch? Mich würde interessieren an welcher Stelle die zurückerstatteten Gelder angeben werden müssen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag