Mic März 21, 2011 Hi, ich habe demnächst einen kleinen Bausparvertrag in der Zuteilung. Nun habe ich mir die Frage gestellt, ob ich in einer möglichen Darlehensphase WOP bekommen würde? laut Wiki: Als Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus sind begünstigt: a) Beiträge an BausparkassenB) Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaftenc) Beiträge zu Sparverträgen. Die eingezahlten Sparbeiträge und die Prämien müssen zum Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums (oder zum Erwerb eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts) verwendet werdend) Beiträge nach der Art von Sparverträgen, die mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen zum Zwecke einer Kapitalansammlung abgeschlossen werden. Die eingezahlten Beiträge und die Prämien müssen zum Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums (bzw. eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts) verwendet werden. Da die Rückzahlungsrate ja einem Beitrag an eine Bausparkasse darstellt, ist dies möglich?!? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth März 22, 2011 Nun habe ich mir die Frage gestellt, ob ich in einer möglichen Darlehensphase WOP bekommen würde? ja, der Betrag ist wohnungsbauprämienberechtigt, wenn du die dafür erforderlichen Einkommensgrenzen nicht übersteigst Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mic März 22, 2011 Lt heutigen Anruf bei der Bausparkasse ist die Rückzahlungsrate nicht begünstigt für Wop. Was stimmt denn nun? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes März 22, 2011 · bearbeitet März 22, 2011 von polydeikes Im Zweifelsfall einen Blick ins Gesetz werfen? http://www.gesetze-im-internet.de/wopg/__2.html In Kurzform: Bindungsfrist sind immernoch 7 Jahre. Nach Ablauf der Bindungsfrist / bei Zuteilung wird die Wohnungsbauprämie gutgeschrieben (wenn Anspruch). Danach nix Wohnungsbauprämie / Arbeitnehmersparzulage ... Im Normalfall kannst also nur Instandsetzungsrücklagen per Bausparvertrag prämienbegünstigt bilden. Es gibt allerdings Bausparkombikredite, da ist es etwas komplizierter, da Ansparphase und Tilgungsphase zeitlich gesehen zusammenfallen. Aber auch da gelten die 7 Jahre ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth März 22, 2011 · bearbeitet März 22, 2011 von GlobalGrowth ?? Wenn man aus einem Bausparvertrag ein Darlehen bezieht, sind die Tilgungsbeträge Wop-berechtigt! (natürlich nur, wenn die Einkommensgrenzen erfüllt sind) Wo steht denn, dass das nicht so ist? Es handelt sich hier doch um "Prämien" die zum Erwerb von Wohneigentum dienen. Ich kenn das auch so, dass man vor Ende der Bindefrist (7 Jahre) die WoP erhält, wenn der Bausparvertrag bereits in der Darlehensphase ist. Ich hab die Finanzierung meiner Eltern zum Teil auch über Bausparen diversifiziert, das Finanzamt hat dann die Tilgungsbeiträge sofort prämienbegünstigt und die WoP wurde jährlich gutgeschrieben...sie mussten zwar nen Teil wegen der Einkommensgrenzen zurückzahlen, aber vom Grunde her funktioniert es! aus § 2 WoPG "(2) Für die Prämienbegünstigung der in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Aufwendungen ist Voraussetzung, dass 1. bei Auszahlung der Bausparsumme oder bei Beleihung der Ansprüche aus dem Vertrag der Bausparer die empfangenen Beträge unverzüglich und unmittelbar zum Wohnungsbau verwendet oder 2. im Fall der Abtretung der Erwerber die Bausparsumme oder die auf Grund einer Beleihung empfangenen Beträge unverzüglich und unmittelbar zum Wohnungsbau für die abtretende Person oder deren Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung verwendet." Naja, einer von uns Beiden wird schon näher an der Erkenntnis liegen Mir fehlt leider die Zeit, dass jetzt zu recherchieren...hab ne lange Autofahrt vor mir. Ich bin mir bei meiner Aussage ziemlich sicher. Ich würde mich aber freuen, wenn du -polideikes- nochmal nachhaken würdest. In Kurzform: Bindungsfrist sind immernoch 7 Jahre. Nach Ablauf der Bindungsfrist / bei Zuteilung wird die Wohnungsbauprämie gutgeschrieben (wenn Anspruch). Danach nix Wohnungsbauprämie / Arbeitnehmersparzulage ... das trifft nur auf Bausparer zu, die nach neuem Recht abgeschlossen werden und der Kunde vor Abschluss unter 25 Jahre war. Dann ist nach 7 Jahren erstmal Schluss, zumindest, wenn kein Darlehen "bezogen" wird. Nach altem Recht war es so, dass die Wop nach 7 Jahren einmalig auf den Vertrag eingezahlt wurde und dann fortlaufend jedes Jahr (wenn man die Einkommengrenzen nicht überschritt)... Lt heutigen Anruf bei der Bausparkasse ist die Rückzahlungsrate nicht begünstigt für Wop. Was stimmt denn nun? ruf da nochmal an und frag, ob Tilgungsbeiträge von Bausparverträgen wohnungsbauprämienberechtigt sind - wenn das Darlehen wohnwirtschaftlich verwendet wird und du in den relevanten Einkommengrenzen liegst ( 25.600€ bzw 51.200€ Verheiratete - zu versteuerndes Einkommen) Gruß David Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes März 22, 2011 das trifft nur auf Bausparer zu, die nach neuem Recht abgeschlossen werden und der Kunde vor Abschluss unter 25 Jahre war. Dann ist nach 7 Jahren erstmal Schluss, zumindest, wenn kein Darlehen "bezogen" wird.Nach altem Recht war es so, dass die Wop nach 7 Jahren einmalig auf den Vertrag eingezahlt wurde und dann fortlaufend jedes Jahr (wenn man die Einkommengrenzen nicht überschritt)... Damit könntest du natürlich Recht haben David. Ich hab auch nur in verlinktes Gesetz geschaut und das gibt es eben mM nach nicht her (WoP Tilgungsphase). Hab aber in 3h ohnehin einen Termin bei einer BSKlerin von LBS, bin optimistisch danach mehr zu wissen. Könnte natürlich sein, dass das Gesetz vor 2009 entsprechend anders aussah, es dann evtl. Sicherung von Altverträgen etc. gibt ... alles möglich. Ich versuch das nachhern herauszufinden. Für den heutigen Stand bin ich mir nach durchblättern des Gesetzes aber recht sicher. Hab selbst allerdings auch nicht per Bausparer finanziert (hab Schnelltilgung mit 5 Jahren gewählt) und kenne auch keinen der das getan hat ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes März 22, 2011 Leider keine kompetente Antwort diesbezüglich möglich gewesen ... :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag